[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Sachstandsbericht: Anträge auf Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal
wirkenden Medikamentes zur Selbsttötung seit Februar 2019
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. März 2017 geurteilt, dass schwer und
unheilbar Kranke in einer extremen Notlage die Erlaubniserteilung zum Erwerb
eines letal wirkenden Medikamentes nicht versagt werden dürfe. Eingehende
Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
wurden laut Presseberichten bisher auf Anweisung des Bundesministeriums
für Gesundheit trotzdem abgelehnt (
www.tagesspiegel.de/politik/
gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/
24010180.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital
oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit Februar 2019
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt, und
wie viele wurden bereits abgelehnt?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand
die damals sieben nicht beschiedenen Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs
von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur
Selbsttötung sind?
Wenn ja, in welchem (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8750)?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand
die damals vier Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-
Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung, die sich im
Widerspruchsverfahren befanden, sind?
Wenn ja, in welchem (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8750)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12771
19. Wahlperiode 28.08.2019
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand
die seit Februar 2019 anhängigen Anträge sind, bei denen eine
Entscheidung noch aussteht (wenn ja, bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)?
5. Gegen wie viele ablehnende Bescheide des BfArM auf Erlaubniserteilung
des Erwerbs eines letal wirkenden Medikamentes zur Selbsttötung wurde
seit Februar 2019 Widerspruch eingelegt?
Wie oft wurde dem Widerspruch abgeholfen?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand
die seit Februar 2019 anhängigen Anträge sind, bei denen Widerspruch
eingelegt wurde (wenn ja, bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)?
7. Gegen wie viele der oben genannten ablehnenden Bescheide wurde nach
dem Widerspruchsverfahren seit Februar 2019 Klage seitens des
Antragstellers erhoben?
Wie viele Gerichtsverfahren sind aktuell gegen ablehnende Bescheide
anhängig?
8. Wie ist, nach Kenntnis der Bundesregierung, der aktuelle Verfahrensstand
in den Fällen, in denen Klage erhoben worden ist?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen der
Antragsteller während eines anhängigen Verfahrens seit Februar 2019
verstorben ist (wenn ja, bitte aufschlüsseln wie viele Antragsteller während eines
laufenden Verfahrens seit Februar 2019 verstorben sind, wie viele
Antragsteller nach Antragsstellung, aber vor Bescheidung verstorben sind, wie
viele Antragsteller während des Widerspruchsverfahrens verstorben sind
und wie viele Antragsteller während des Klageverfahrens verstorben sind)?
10. Wenn die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der verstorbenen
Antragsteller hat, sind in diesen Fällen Fortsetzungsfeststellungsklagen
anhängig?
Wenn ja, in wie vielen dieser Fälle?
11. Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital
oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit dem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 insgesamt gestellt, wie
viele wurden davon bewilligt, wie viele wurden davon abgelehnt (bitte
jeweils nach Datum der Antragsstellung, Datum des Eingangs eines
Widerspruches, Datum der Entscheidung über den Widerspruch – und mit
welchem Ergebnis – sowie Datum der Zustellung der Klage aufschlüsseln)?
12. Trifft die Bundesregierung legislative Vorbereitungen für den Fall, dass das
Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 des
Strafgesetzbuches stattgibt?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]