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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sachstandsbericht: Anträge auf Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes zur Selbsttötung seit Februar 2019

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

13.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1277128.08.2019

Sachstandsbericht: Anträge auf Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes zur Selbsttötung seit Februar 2019

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Sachstandsbericht: Anträge auf Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes zur Selbsttötung seit Februar 2019 Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. März 2017 geurteilt, dass schwer und unheilbar Kranke in einer extremen Notlage die Erlaubniserteilung zum Erwerb eines letal wirkenden Medikamentes nicht versagt werden dürfe. Eingehende Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden laut Presseberichten bisher auf Anweisung des Bundesministeriums für Gesundheit trotzdem abgelehnt (www.tagesspiegel.de/politik/ gesundheitsminister-ignoriert-urteil-jens-spahn-verhindert-sterbehilfe/ 24010180.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit Februar 2019 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt, und wie viele wurden bereits abgelehnt?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand die damals sieben nicht beschiedenen Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung sind? Wenn ja, in welchem (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8750)?  3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand die damals vier Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium- Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung, die sich im Widerspruchsverfahren befanden, sind? Wenn ja, in welchem (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8750)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12771 19. Wahlperiode 28.08.2019  4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand die seit Februar 2019 anhängigen Anträge sind, bei denen eine Entscheidung noch aussteht (wenn ja, bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)?  5. Gegen wie viele ablehnende Bescheide des BfArM auf Erlaubniserteilung des Erwerbs eines letal wirkenden Medikamentes zur Selbsttötung wurde seit Februar 2019 Widerspruch eingelegt? Wie oft wurde dem Widerspruch abgeholfen?  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Verfahrensstand die seit Februar 2019 anhängigen Anträge sind, bei denen Widerspruch eingelegt wurde (wenn ja, bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)?  7. Gegen wie viele der oben genannten ablehnenden Bescheide wurde nach dem Widerspruchsverfahren seit Februar 2019 Klage seitens des Antragstellers erhoben? Wie viele Gerichtsverfahren sind aktuell gegen ablehnende Bescheide anhängig?  8. Wie ist, nach Kenntnis der Bundesregierung, der aktuelle Verfahrensstand in den Fällen, in denen Klage erhoben worden ist?  9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen der Antragsteller während eines anhängigen Verfahrens seit Februar 2019 verstorben ist (wenn ja, bitte aufschlüsseln wie viele Antragsteller während eines laufenden Verfahrens seit Februar 2019 verstorben sind, wie viele Antragsteller nach Antragsstellung, aber vor Bescheidung verstorben sind, wie viele Antragsteller während des Widerspruchsverfahrens verstorben sind und wie viele Antragsteller während des Klageverfahrens verstorben sind)? 10. Wenn die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der verstorbenen Antragsteller hat, sind in diesen Fällen Fortsetzungsfeststellungsklagen anhängig? Wenn ja, in wie vielen dieser Fälle? 11. Wie viele Anträge auf Erlaubnis des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital oder anderen Betäubungsmitteln zur Selbsttötung wurden seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 insgesamt gestellt, wie viele wurden davon bewilligt, wie viele wurden davon abgelehnt (bitte jeweils nach Datum der Antragsstellung, Datum des Eingangs eines Widerspruches, Datum der Entscheidung über den Widerspruch – und mit welchem Ergebnis – sowie Datum der Zustellung der Klage aufschlüsseln)? 12. Trifft die Bundesregierung legislative Vorbereitungen für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 des Strafgesetzbuches stattgibt? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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