[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier,
Christoph Neumann, Verena Hartmann, Dr. Axel Gehrke und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12814 –
Pläne der Bundesregierung für bürokratiearme und wettbewerbsfördernde
Rahmenbedingungen im Rahmen der Nationalen Tourismusstrategie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende April 2019 hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine nationale
Tourismusstrategie beschlossen. In ihr werden die Handlungsfelder
identifiziert, auf denen die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Gesetzgebungszuständigkeit zur Erreichung tourismusstrategischer Ziele durch die Setzung
entsprechender Rahmenbedingungen beitragen will (Bundestagsdrucksache
19/9810).
Zu den von der Bundesregierung benannten Handlungsfeldern gehört zunächst
die Schaffung verlässlicher, bürokratiearmer und wettbewerbsfördernder
Rahmenbedingungen für den Tourismusstandort Deutschland und die nationale
Tourismuswirtschaft. In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung laut
ihren Eckpunkten beispielsweise den Abbau bürokratischer Belastungen und
Investitionshemmnisse, ein effizientes Regulierungsumfeld mit fairen
steuerlichen Rahmenbedingungen sowie einen starken Verbraucherschutz zum
Schutz der Reisenden. Ferner will sie sich im Rahmen der europäischen
Rechtsetzung für die Berücksichtigung der Bedürfnisse des deutschen
Mittelstands einsetzen. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele hat die
Bundesregierung jedoch bislang noch nicht bekannt gegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13265
19. Wahlperiode 17.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Rahmenbedingungen sollen nach Auffassung der Bundesregierung
geändert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes
Deutschland zu gewährleisten?
Die Frage, welche Rahmenbedingungen nach Auffassung der Bundesregierung
geändert werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit des
Tourismusstandortes Deutschland zu gewährleisten, wird im Rahmen eines breit angelegten
Dialogprozesses zwischen Wirtschaft und Politik, Bund und Ländern sowie der
Tourismuswirtschaft erörtert werden. Dieser Prozess soll in den kommenden
Monaten starten und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
öffentlich kommuniziert werden.
2. Welche bürokratischen Belastungen und sonstigen Investitionsbremsen
müssen nach Auffassung der Bundesregierung abgebaut werden, um
unternehmerische Freiräume zu schaffen?
Bis wann sollen die bürokratischen Belastungen und sonstigen
Investitionsbremsen abgebaut werden?
Die Bundesregierung hat in den Eckpunkten für eine nationale
Tourismusstrategie unter anderem das Handlungsfeld „verlässliche, bürokratiearme und
wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für den Tourismusstandort
Deutschland und die nationale Tourismuswirtschaft gestalten“ definiert. Die inhaltliche
Diskussion zu diesem Handlungsfeld wird Bestandteil des in der Antwort zu
Frage 1 erwähnten Dialogprozesses sein.
3. Welche steuerlichen Rahmenbedingungen sollten nach Auffassung der
Bundesregierung geändert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Tourismuswirtschaft zu erhalten?
Mit welchem Ergebnis sollen nach Auffassung der Bundesregierung die
von ihr als änderungsbedürftig eingestuften steuerlichen
Rahmenbedingungen neu gestaltet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Tourismuswirtschaft zu erhalten?
Das Thema steuerliche Rahmenbedingungen fällt im Kontext der Diskussion
über die nationale Tourismusstrategie in das Handlungsfeld
„Rahmenbedingungen“. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
4. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des
Verbraucherschutzes für Reisende bedürfen nach Auffassung der Bundesregierung im
Rahmen der nationalen Tourismusstrategie einer Überarbeitung?
a) Mit welchem Ergebnis sollen nach Auffassung der Bundesregierung die
von ihr als änderungsbedürftig eingestuften Rahmenbedingungen im
Bereich des Verbraucherschutzes neu gestaltet werden?
b) Bis wann sollen die von der Bundesregierung als änderungsbedürftig
eingestuften rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des
Verbraucherschutzes für Reisende überarbeitet werden?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Das Thema rechtliche Rahmenbedingen fällt im Kontext der Diskussion über
die nationale Tourismusstrategie in das Handlungsfeld „Rahmenbedingungen“.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
5. Mit welchen Maßnahmen will sich die Bundesregierung auf nationaler und
europäischer Ebene dafür einsetzen, dass im Rahmen der
Gesetzesfolgeneinschätzung und -evaluierung Interessenvertreter umfassender und
frühzeitiger in den Rechtsetzungsprozess konsultativ eingebunden werden?
6. Wie will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse
des deutschen Mittelstands bei der europäischen Rechtsetzung hinreichend
berücksichtigt werden?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert mit
seinem, in Zusammenarbeit mit Verbänden erstellten Mittelstandsmonitor die
Öffentlichkeit zusätzlich zu den Informationsangeboten der EU-Kommission
über Evaluierungen und Gesetzesfolgenabschätzungen auf EU-Ebene. Dadurch
unterstützt das BMWi die Interessenvertreter dabei, sich umfassend und
frühzeitig in den Rechtsetzungsprozess auf EU-Ebene einzubringen. Des Weiteren
setzt sich die Bundesregierung im Rat der EU kontinuierlich für eine
Verbesserung des EU-Legislativprozesses ein.
Mit dem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018
hat die Bundesregierung u. a. beschlossen, dass eine Beteiligungsplattform für
alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung geschaffen werden
soll. Bereits jetzt veröffentlichen die Bundesministerien im Rahmen ihres
jeweiligen Internetauftritts Gesetzentwürfe. Im Arbeitsprogramm wurde
ebenfalls vereinbart, das Evaluierungskonzept von 2013 auszuwerten und
fortzuentwickeln.
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ISSN 0722-8333]