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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Private IoT-Geräte am Arbeitsplatz
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1281629.08.2019
Private IoT- Geräte am Arbeitsplatz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der
Fraktion der AfD
Private IoT-Geräte am Arbeitsplatz
Mitarbeiter nehmen immer häufiger ihre eigenen privaten IoT-Geräte wie
Laptops, Tablets, Smartphones, Smartwatches, Fitness-Tracker, E-Reader und
portable Spielekonsolen oder tragbare Smart-Home-Geräte wie intelligente
Kaffeemaschinen mit auf den Arbeitsplatz. Die Mitarbeiter entsprechen damit dem
Konzept „Bring Your Own Device“ (BYOD). Diese wurden oder werden
oftmals zu beruflichen Zwecken mit dem Netzwerk des Arbeitgebers verbunden,
um immer und überall auf die beruflichen Daten zugreifen zu können
(www.security-insider.de/private-iot-geraete-im-unternehmen-a-846683/).
Dieser Umstand kann den Arbeitgeber und dessen Netzsicherheit nach Ansicht
der Fragesteller vor erhebliche Sicherheitsprobleme stellen und ist generell eine
große Herausforderung für die Netzwerkverantwortlichen. Klassische BYOD-
Geräte (Tablet, Laptop) werden durch die Security-Verantwortlichen am
Arbeitsplatz derzeit schon abgesichert (www.security-insider.de/private-
iotgeraete-im-unternehmen-a-846683/).
Die Mitnahme neuerer IoT-Geräte birgt nach Ansicht der Fragesteller enorme
Sicherheitsrisiken und Bedrohungen der Arbeitsplatznetzwerke. Angreifer
können von außen unter Ausnutzung von Schwachstellen Daten von einem System
entwenden, ein Gerät unter ihre Kontrolle bringen, den Anwender
ausspionieren oder Daten manipulieren oder löschen. Bei einem Cyber-Angriff auf die
Server des DNS-Anbieters Dyn 2016 waren Webseiten von Unternehmen unter
anderem von Twitter und Netflix betroffen. Ein Botnet auf Basis des Internet of
Things, das über eine Schadsoftware namens Mirai erzeugt wurde, war
offenbar dafür verantwortlich (siehe www.allaboutcircuits.com/news/mirai-
theprogram-that-makes-iot-botnet-zombies/). Selbst der Verlust von privaten IoT-
Geräten kann demnach schon eine Schwachstelle für betroffene
Arbeitsnetzwerke darstellen.
Auch Hackern könnte hier Tür und Tor über einen Hintereingang geöffnet
werden. Über Manipulation bestimmter Funktionen der IoT-Geräte könnten Hacker
in ein Netzwerk des Arbeitgebers eindringen. „Gelingt es Angreifern, einmal in
das Netzwerk einzudringen, können sie sich dort weiter ausbreiten und
beispielsweise nach anderen verwundbaren Geräten suchen, Informationen
stehlen, auf Server und Systeme zugreifen oder Geräte für Botnets kapern“
(www.security-insider.de/private-iot-geraete-im-unternehmen-a-846683/).
Selbst der Chef des neuen Cyber-Kommandos der Bundeswehr bestätigt laut
einem Medienbericht, dass Fitness-Tracker, IoT und die Nutzung von privaten
Smartphones für Soldaten Sicherheitsrisiken bergen (https://diepresse.com/
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12816
19. Wahlperiode 29.08.2019
home/techscience/5669079/Deutscher-Cyberkommandant-warnt-vor-
Risikendurch-Smartphones).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass durch die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten an den Arbeitsplatz große
Sicherheitsrisiken bestehen, welche die Netzwerksicherheit von Arbeitgebern gefährden
kann?
2. Hat in diesem Zusammenhang die Bundesregierung Aufklärungs- und
Informationsmaßnahmen für Industrie und Wirtschaft und Unternehmen geplant
oder durchgeführt, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen in welchem
Umfang wurden durchgeführt?
3. Wie viele Angriffe fanden seit dem Beginn der 19. Wahlperiode nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Netzwerke von Bundesbehörden und
Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesministerien und
deren nachgeordnete Behörden usw.) vor allem über Smartwatches, IoT-Geräte
und dergleichen statt, und in welchem Umfang fielen diese aus?
4. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass generell die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten hohe Sicherheitsrisiken in
Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung,
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden usw.) mit sich bringen kann?
5. Ist in Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag,
Bundesregierung, Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden usw.) die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten im Sinne des BYOD generell gestattet, und
wenn ja, können sich die Mitarbeiter mit ihren privaten IoT-Geräten auch
mit dem Arbeitsnetzwerk verbinden?
6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Netzwerke von
Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung,
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden usw.), vor allem aber hoch
sensible Einrichtungen des Bundesnachrichtendienstes (BND),
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der
Bundeswehr ausreichend und letztaktuell vor Angriffen über IoT-Geräte
geschützt?
7. Welche konkreten Maßnahmen haben die einzelnen Bundesbehörden und
Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesministerien und
deren nachgeordnete Behörden usw.) gesetzt, um das Abhören,
Transkribieren und Auswerten von Mitschnitten von Sprachsoftware (zum Beispiel auf
Smartphones oder Kaffeemaschinen) zu verunmöglichen und somit den
Schutz sensibler Daten zu gewährleisten?
Berlin, den 15. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1323516.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12816 - Private IoT- Geräte am Arbeitsplatz
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael
Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12816 –
Private IoT-Geräte am Arbeitsplatz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mitarbeiter nehmen immer häufiger ihre eigenen privaten IoT-Geräte wie
Laptops, Tablets, Smartphones, Smartwatches, Fitness-Tracker, E-Reader und
portable Spielekonsolen oder tragbare Smart-Home-Geräte wie intelligente
Kaffeemaschinen mit auf den Arbeitsplatz. Die Mitarbeiter entsprechen damit
dem Konzept „Bring Your Own Device“ (BYOD). Diese wurden oder werden
oftmals zu beruflichen Zwecken mit dem Netzwerk des Arbeitgebers
verbunden, um immer und überall auf die beruflichen Daten zugreifen zu können
(www.security-insider.de/private-iot-geraete-im-unternehmen-a-846683/).
Dieser Umstand kann den Arbeitgeber und dessen Netzsicherheit nach
Ansicht der Fragesteller vor erhebliche Sicherheitsprobleme stellen und ist
generell eine große Herausforderung für die Netzwerkverantwortlichen. Klassische
BYOD-Geräte (Tablet, Laptop) werden durch die Security-Verantwortlichen
am Arbeitsplatz derzeit schon abgesichert (www.security-insider.de/
privateiot-geraete-im-unternehmen-a-846683/).
Die Mitnahme neuerer IoT-Geräte birgt nach Ansicht der Fragesteller enorme
Sicherheitsrisiken und Bedrohungen der Arbeitsplatznetzwerke. Angreifer
können von außen unter Ausnutzung von Schwachstellen Daten von einem
System entwenden, ein Gerät unter ihre Kontrolle bringen, den Anwender
ausspionieren oder Daten manipulieren oder löschen. Bei einem Cyber-Angriff
auf die Server des DNS-Anbieters Dyn 2016 waren Webseiten von
Unternehmen unter anderem von Twitter und Netflix betroffen. Ein Botnet auf Basis
des Internet of Things, das über eine Schadsoftware namens Mirai erzeugt
wurde, war offenbar dafür verantwortlich (siehe www.allaboutcircuits.com/
news/mirai-the-program-that-makes-iot-botnet-zombies/). Selbst der Verlust
von privaten IoT-Geräten kann demnach schon eine Schwachstelle für
betroffene Arbeitsnetzwerke darstellen.
Auch Hackern könnte hier Tür und Tor über einen Hintereingang geöffnet
werden. Über Manipulation bestimmter Funktionen der IoT-Geräte könnten
Hacker in ein Netzwerk des Arbeitgebers eindringen. „Gelingt es Angreifern,
einmal in das Netzwerk einzudringen, können sie sich dort weiter ausbreiten
und beispielsweise nach anderen verwundbaren Geräten suchen,
Informationen stehlen, auf Server und Systeme zugreifen oder Geräte fu¨r Botnets ka-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13235
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
pern“ (www.security-insider.de/private-iot-geraete-im-
unternehmena-846683/).
Selbst der Chef des neuen Cyber-Kommandos der Bundeswehr bestätigt laut
einem Medienbericht, dass Fitness-Tracker, IoT und die Nutzung von privaten
Smartphones für Soldaten Sicherheitsrisiken bergen (https://diepresse.com/
home/techscience/5669079/Deutscher-Cyberkommandant-warnt-vor-
Risikendurch-Smartphones).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung kann im Rahmen ihrer Zuständigkeit die übermittelten
Fragen nur für die Bundesverwaltung (Bundesregierung sowie
Bundesministerien und deren Geschäftsbereiche), nicht jedoch für den Bundestag,
beantworten.
1. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass durch die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten an den Arbeitsplatz große
Sicherheitsrisiken bestehen, welche die Netzwerksicherheit von Arbeitgebern
gefährden kann?
IoT-Geräte können Sensoren (Audio, Kamera, etc.), Funkkomponenten
(WLAN, Bluetooth, etc.) und andere IT-Schnittstellen enthalten. Dadurch
besteht grundsätz-lich die Möglichkeit, dass durch private IoT-Geräte
Informationstechnik bzw. die Vertraulichkeit von Informationen gefährdet werden
könnten.
Ob diese grundsätzlichen Gefährdungen für eine konkrete Institution
(Unternehmen, Behörde, etc.) relevant sind und welche tatsächlichen Risiken daraus
gegebenenfalls resultieren, hängt jedoch unter anderem vom Schutzbedarf der
jeweils verarbeiteten Informationen sowie von der individuellen technischen
und organisatorischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze und IT-Systeme ab.
In der Bundesverwaltung werden Risiken beim Einsatz von IT im Rahmen des
Informationssicherheits- und Risikomanagements gemäß ISO 27001 BSI IT-
Grundschutz bewertet. Die einzelnen Behörden legen auf dieser Basis die
jeweils notwendigen Regelungen und Maßnahmen zur Steuerung der Risiken
fest.
Zudem hat das BSI für den Einsatz von IoT-Geräten im Rahmen des IT-
Grundschutzes Sicherheitsanforderungen formuliert, die einen angemessenen
Schutz von Informationen sicherstellen sollen (IT-Grundschutz-Baustein
„Sys.4.4 Allgemeines IoT-Gerät“).
2. Hat in diesem Zusammenhang die Bundesregierung Aufklärungs- und
Informationsmaßnahmen für Industrie und Wirtschaft und Unternehmen
geplant oder durchgeführt, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen in
welchem Umfang wurden durchgeführt?
Die Bundesregierung führt regelmäßig Aufklärungs- und
Informationsmaßnahmen für die Wirtschaft durch. Unter anderem hat die Allianz für
Cybersicherheit mit BSI-Beteiligung eine Vielzahl von Informationen im Rahmen
unterschiedlicher Formate (z. B. Informationsveranstaltungen wie Cyber-
Sicherheitstage (CST), White-Paper zu BYOD usw.) realisiert. Diese wurden in
einem gesamtheitlichen oder spezifischen Kontext thematisiert, so zum
Beispiel beim 20. Cyber-Sicherheitstag am 25. Januar 2018 in Berlin mit dem
Zentralverband des Deutschen Handwerks zum Thema „Cyber-Sicherheit im
Handwerk“. Fachvorträge waren z. B. „Cyber-Risiken im Handwerk“ und „IT-
Sicherheit mit mobilen Endgeräten“.
3. Wie viele Angriffe fanden seit dem Beginn der 19. Wahlperiode nach
Kenntnis der Bundesregierung auf die Netzwerke von Bundesbehörden
und Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung,
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden usw.) vor allem über Smartwatches,
IoT-Geräte und dergleichen statt, und in welchem Umfang fielen diese aus?
Die Bundesregierung erfasst keine summarischen Zahlen/Gesamtzahl über
Angriffe auf die Netzwerke von Bundesbehörden und -einrichtungen. Dies
schließt Angriffe über Smartwatches, IoT-Geräte und dergleichen ein.
Bekannt ist dagegen, dass im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 31. Mai 2018 pro
Monat durchschnittlich 28.000 E-Mails mit Schadprogrammen in Echtzeit
abgefangen wurden, bevor sie die Postfächer der Empfänger erreichen konnten.
Im HTTP-Verkehr wurden im Jahr 2017 durchschnittlich rund 500
Schadprogramme pro Monat erkannt und abgewehrt. Auch hier setzte sich 2018 der
Trend fort, dass Schadsoftware immer häufiger in E-Mails nur verlinkt und
nicht als Anhang beigefügt ist.
Den automatisierten Antivirus-Schutzmaßnahmen nachgelagert betreibt das
BSI ein weiteres System zur Detektion von Schadprogrammen im
Datenverkehr der Regierungsnetze, welches auf Grundlage der erweiterten Befugnisse
des BSIG betrieben wird (nach § 5 BSIG). Die Analysten des BSI konnten auf
diese Weise im Berichtszeitraum über 40.000 Angriffe identifizieren, die von
den eingesetzten kommerziellen Schutzprodukten nicht detektiert oder
blockiert werden konnten. Zudem wurden über zwei Millionen Zugriffe aus dem
Regierungsnetz auf Server unterbunden, die mit Schadcode, Betrug oder
Datendiebstahl in Verbindung standen (vergleiche Lagebericht 2018 des BSI –
www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Lageberich
te/Lagebericht2018.pdf;jsessinid=BEE608FB91515EA09843B338
C63EC066.2_cid341?__blob=publicationFile&v=6).
4. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass generell die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten hohe Sicherheitsrisiken in
Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung,
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden usw.) mit sich bringen
kann?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Ist in Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag,
Bundesregierung, Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden usw.) die
Mitnahme von privaten IoT-Geräten im Sinne des BYOD generell
gestattet, und wenn ja, können sich die Mitarbeiter mit ihren privaten IoT-
Geräten auch mit dem Arbeitsnetzwerk verbinden?
Die Bundesregierung verfolgt aufgrund der mit BYOD verbundenen
Sicherheitsrisiken grundsätzlich keine BYOD-Strategie.
Das Mitbringen privater IoT-Geräte ist in der Bundesverwaltung mit Ausnahme
einiger Sicherheitsbereiche nicht generell verboten. Das Verbinden dieser
privaten Geräte mit den Netzen der Bundesverwaltung ist aber nicht zulässig und
wird durch geeignete technische Mittel auf Basis der Empfehlungen des BSI
verhindert. Abgesichert durch den Einsatz einer BSI zertifizierten
Sicherheitslösung kommen im Rahmen der mobilen Arbeit in einem Bundesministerium –
in begrenztem Umfang – auch bekannte private Endgeräte zum Einsatz.
Zum Teil existieren in der Bundesverwaltung spezielle WLAN-Netze
(beispielsweise für den Internetzugang von Gästen); diese sind allerdings von den
internen/schützenswerten Netzen separiert.
6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Netzwerke von
Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung,
Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden usw.), vor allem aber hoch
sensible Einrichtungen des Bundesnachrichtendienstes (BND),
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der Bundeswehr
ausreichend und letztaktuell vor Angriffen über IoT-Geräte geschützt?
Ja. Die Netze der Bundesregierung werden auf der Grundlage der
Anforderungen des „Umsetzungsplan Bund 2017“ (Leitlinie für Informationssicherheit in
der Bundesverwaltung) und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA)“ durch modernste
IKT-Systeme und entsprechend den Empfehlungen des BSI vor potenziellen
Angriffen geschützt. Die Sicherheitskonfigurationen werden im Bedarfsfall
(z. B. bei Bekanntwerden neuer Angriffsmuster) unverzüglich angepasst.
Für hoch sensible Bereiche werden gesonderte Sperrzonen eingerichtet, in
denen das Einbringen privater und dienstlicher mobiler IT untersagt ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Welche konkreten Maßnahmen haben die einzelnen Bundesbehörden und
Bundeseinrichtungen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesministerien
und deren nachgeordnete Behörden usw.) gesetzt, um das Abhören,
Transkribieren und Auswerten von Mitschnitten von Sprachsoftware (zum
Beispiel auf Smartphones oder Kaffeemaschinen) zu verunmöglichen und
somit den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten?
Die Maßnahmen werden grundsätzlich auf Basis des für das jeweilige
Netzwerk geltenden Schutzbedarfes abgestimmt und zur Verhinderung
verschiedenster Angriffsszenarien umgesetzt.
Auf dienstlichen Endgeräten existieren verschiedene Sicherheitsmaßnahmen,
wel-che Abhör- und Spionagefunktionalität verhindern sollen (Virenscanner,
Gruppen-richtlinien, Software Restriction Policies, Application Whitelisting
etc.). In Besprechungen mit eingestuften VS-Inhalten ist die Mitnahme von
privaten Endgeräten (z. B. Smartphones, Smartwatches oder anderer IoT-Geräte,
die über Mikrophone verfügen) untersagt. Mitarbeiter werden hinsichtlich des
Aspekts „Vertraulichkeit von Informationen“ geeignet sensibilisiert (z. B.
Schulungen zur Verschlusssachenanweisung).
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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