[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfragen der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksachen 19/12736, 19/12737, 19/12738, 19/12739, 19/12742, 19/12750,
19/12751, 19/12753, 19/12912, 19/12891, 19/12924, 19/12926, 19/12913, 19/12923,
19/12927, 19/12747 –
Korrekturbitten des Ressorts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) zu verschiedenen Zeiträumen
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2
Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und
mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung
korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und
Anlass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten
Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV
und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien
Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden,
oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach
einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort
der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels an-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13216
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den redaktionell angepassten Fragetext.
waltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht
vor“ (Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung
nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die in den oben genannten Bundestagsdrucksachen aufgeführten nahezu
gleichlautenden, aus zwei Fragen bestehenden Kleinen Anfragen der
Fraktion der AfD unterscheiden sich lediglich im Hinblick auf die betroffene
Behörde und den abgefragten Zeitraum, für die die Korrekturbitte gegenüber
den Medien erfragt wird. Im Interesse der Übersichtlichkeit der
Beantwortung der Anfragen für die Fragesteller wurden die Antwortbeiträge sortiert
nach Behörden in einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst.
2. Die Behörden des Ressorts BMI geben in Einzelfällen einem Medium dann
einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die
Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die
Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten.
3. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die
nachfolgenden Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind
somit möglicherweise nicht vollständig. Auf dieser Grundlage können für die
abgefragten Zeiträume die in der nachfolgend abgebildeten Übersicht
dargestellten Hinweise für die abgefragten Behörden mitgeteilt werden.
4. Eine mit Frage 2 erbetene Darstellung entstandener Verwaltungsaufwände
kann nicht erfolgen. Solche Aufwände können nicht gesondert beziffert
werden, da sie Teil der üblichen Aufgaben der Behördenbediensteten sind.
5. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen.
1. Aus welchen Anlässen hat [betroffene Behörde und Zeitraum gemäß den
oben genannten Bundestagsdrucksachen] bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat [betroffene Behörde und Zeitraum gemäß den
oben genannten Bundestagsdrucksachen] bei Medien ohne
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen
lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13216
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ISSN 0722-8333]