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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Non bank financial intermediation (Schattenbanken 2.0)
(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
01.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1288730.08.2019
Non bank financial intermediation (Schattenbanken 2.0)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Non bank financial intermediation (Schattenbanken 2.0)
Am 1. August 2019 wurde im Podcast des Journalisten Gabor Steingart ein
Interview mit dem Präsidenten der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Felix Hufeld veröffentlicht (nachzuhören bei www.gaborstein-
gart.com/der-podcast/). Erörtert wurde unter anderem die Situation der
sogenannten Schattenbanken. Der BaFin-Präsident erklärte in diesem
Zusammenhang sinngemäß Folgendes:
• In den „internationalen regulatorischen Kreisen“ werde nunmehr die
Definition „non bank financial intemediation“ anstelle von „shadow banks“
(Schattenbanken) bevorzugt. Unter diesem neuen Sammelbegriff würden
sich verschiedene Anbieter „verbergen“.
• Der BaFin-Hufeld bestätigte, diese non bank financial intermediation bzw.
Schattenbanken sei/en nicht umfänglich „auf dem Radar“ der
Finanzaufsicht.
• Hedge Fonds wie beispielsweise Black Rock würden in ihrer Funktion als
Asset Manager bzw. Fonds-Anbieter überwacht.
• Für einige Jahre könne die Finanzbranche mit Niedrigzinsen bzw. negativen
Einlagezinsen umgehen. Mit weiter anhaltender Niedrigzinspolitik erhöhe
sich der Druck auf die Institute.
• Die Niedrigzinspolitik (der EZB) sei auch ein Treiber für das Abfließen von
Geld aus dem Bankensektor in Nicht-Bank-Vehikel.
• Institutionelle Anleger würden („verzweifelt“) nach Renditemöglichkeiten
suchen und entsprechend Geldströme in diese Vehikel umleiten.
• Auch zur Altersvorsorge und zur Erhaltung des Sparverhaltens – vor allem
bei alternden Gesellschaften – müssten Vehikel angeboten werden, die
erheblich besser seien, als einfach nur das Geld auf das Sparkonto zu legen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12887
19. Wahlperiode 30.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die BaFin Hinweise, dass „gewaltige Hackerangriffe“ auf
Finanzinstitute versucht worden bzw. durchgeführt worden sind oder bevorstehen
könnten (vgl. Interview a. a. O.)?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß sind diese versucht bzw. durchgeführt
worden oder könnten bevorstehen?
b) Wenn ja, inwieweit waren nach Kenntnis der BaFin deutsche
Finanzinstitute davon betroffen (inkl. Beschreibung des Angriffs), und welche
Institute waren jeweils betroffen?
c) Wenn ja, inwieweit waren nach Kenntnis der BaFin deutsche
Finanzinstitute davon betroffen (inkl. Beschreibung des Angriffs), und welche
Institute waren jeweils betroffen?
2. Hat die BaFin hierzu eigene Szenarien abgebildet oder szenarienhafte
Überlegungen durchgeführt, und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?
3. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Institute oder sonstige
Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc. (inkl.
Kryptowährungsbörsen) von den Hackerangriffen betroffen, von denen „BILD“ am 6. August
2019 unter Bezugnahme auf einen vertraulichen UN-Bericht berichtete
(www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/
kryptowaehrungsboersenkims-hacker-stehlen-mrd-fuer-waffenprogramme-63779314.bild.html)?
a) Wenn ja, welche Institute usw. waren hiervon betroffen?
b) Wenn ja, zu welchen (Vermögens-)Schäden ist es hierbei gekommen?
c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von der BaFin bzw. nach
Kenntnis der Bundesregierung von der Deutschen Bundesbank (etwa im
Rahmen von Tiber-EU) ergriffen?
4. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung europäische Institute oder
sonstige in Europa ansässige Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc.
(inkl. Kryptowährungsbörsen) von den Hackerangriffen betroffen, von
denen „BILD“ am 6. August 2019 unter Bezugnahme auf einen vertraulichen
UN-Bericht berichtete (www.bild.de/politik/ausland/politik-ausland/
kryptowaehrungsboersen-kims-hacker-stehlen-mrd-fuer-
waffenprogramme-63779314.bild.html)?
a) Wenn ja, welche Institute usw. waren nach Kenntnis der
Bundesregierung hiervon betroffen?
b) Wenn ja, zu welchen (Vermögens-)Schäden ist es nach Kenntnis der
Bundesregierung hierbei gekommen?
c) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von den europäischen Aufsichtsbehörden oder von der EZB bzw.
den nationalen Zentralbanken (etwa im Rahmen von Tiber-EU)
ergriffen?
5. Wie definiert die BaFin den Begriff der „non bank financial
intermediation“ bzw. welche Institute, Firmen, Unternehmungen, Vehikel,
Einzelpersonen etc. lassen sich darunter subsumieren?
a) Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc., die
in Deutschland ansässig sind, fielen nach Kenntnis der Bundesregierung
in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“ bezeichnete
Kategorie?
b) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen
Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw.
eingesetzte Vermögen?
c) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen
etc. konkret?
d) Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc., die
im restlichen Europa ansässig sind, fielen nach Kenntnis der
Bundesregierung in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“
bezeichnete Kategorie?
e) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen
Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw.
eingesetzte Vermögen?
f) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen
etc. konkret (bitte nach Mitgliedstaaten gesondert darstellen)?
g) Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen etc., die in den
Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind, fielen nach Kenntnis der
Bundesregierung in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“
bezeichnete Kategorie?
h) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen
Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw.
eingesetzte Vermögen?
i) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen
etc. konkret?
j) Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc., die
in China ansässig sind, fielen nach Kenntnis der Bundesregierung in
diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“ bezeichnete
Kategorie?
k) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen
Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw.
eingesetzte Vermögen?
l) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen
etc. konkret?
m)Wie viele Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen etc., die
in der übrigen Welt ansässig sind, fielen nach Kenntnis der
Bundesregierung in diese vom BaFin-Präsidenten als „nicht reguliert“
bezeichnete Kategorie?
n) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen
Instituten, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen verwaltete bzw.
eingesetzte Vermögen?
o) Wie heißen diese Institute, Firmen, Unternehmungen, Einzelpersonen
etc. konkret (bitte nach Staaten geordnet darstellen)?
6. Auf welche Weise unternimmt die BaFin den Versuch, das, was nach
Aussage des BaFin-Präsidenten „wirklich im Schatten“ (sic. der Aufsicht)
liege, „kleiner zu machen“?
a) Durch welche rein nationalen Maßnahmen wurde dies bereits bewirkt?
b) Durch welche rein nationalen Maßnahmen kann bzw. könnte dies
künftig noch weitergehend bewirkt werden?
c) Durch welche Maßnahmen auf europäischer Ebene wurde dies bereits
bewirkt?
d) Durch welche Maßnahmen auf europäischer Ebene kann bzw. könnte
dies künftig noch weitergehend bewirkt werden?
e) Welche ausichtlichen Maßnahmen wären aus Sicht der BaFin zu
begrüßen, um beispielsweise Hedge-Fonds über ihren Status als Asset
Manager hinaus beaufsichtigen zu können?
7. Rechnet die BaFin damit, dass bei anhaltender Niedrigzinsphase vermehrt
Kapitalströme in den Bereich „non bank financial intermediation“ fließen?
8. Welche Kreditverleihevehikel in China auf Provinzebene, die als
Schattenbanken qualifiziert werden könnten, bereiten der BaFin „Sorgen“?
a) Um welche Institute handelt sich hierbei?
b) Welche Geschäftsmodelle betreiben diese Vehikel?
c) Wie groß ist nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin das von diesen
Kreditverleihevehikeln verwaltete bzw. eingesetzte Vermögen?
d) Wie reagiert die BaFin hierauf?
9. Um welche Risiken handelt es sich konkret, die der BaFin-Präsident im
Interview den sogenannten nicht regulierten Schattenbanken zuordnete?
10. Welche Vorkehrungen trifft die BaFin im Hinblick auf einen, vom BaFin-
Präsidenten beschriebenen möglichen Run auf Geldmarktfonds?
Welche Gefahren können aus Sicht der BaFin konkret be- bzw. entstehen?
11. Gibt es aus Sicht der deutschen Finanzaufsicht derzeit Bereiche, wo es
nicht möglich ist, „etwas im Detail nachzuschärfen“ (vgl. Interview,
a. a. O., 13:15 Min.)?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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