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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
20.09.2019
Antwortdauer
22 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenDigitales & Medien
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1284629.08.2019
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Margit Stumpp, Oliver Krischer,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner
und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet.
Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen.
Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens
50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im
Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden.
Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis
zu 30 Millionen Euro. http://breitbandbuero.de/wissenswertes/foerderprogram-
me/bundesfoerderung-breitband/.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Bayern (Kommunen,
Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des
Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach
Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?
2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung
(Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die
zugesagte Förderung?
3. Wann, und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche
Zuwendungsempfänger aus Bayern (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell
und Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen?
Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer- oder
Glasfaserkabel verlegt?
4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde auch der
Anschluss mindestens einer Schule vorgesehen?
5. Wie viele Schulen in Bayern sollten insgesamt durch das
Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem
schnelleren Kupferkabel versorgt werden?
6. Wie viele Haushalte sind bisher in Bayern durch das
Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s
gekommen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12846
19. Wahlperiode 29.08.2019
7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung
der Mittel in Bayern?
8. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, wenn Gemeinden, die bereits
2016 einen Förderbescheid erhielten (nach Betreibermodell oder
Wirtschaftlichkeitslücke), aktuell immer noch nicht mit der Verlegung der
Kabel angefangen haben?
9. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet?
10. Wie viele Gemeinden/Landkreise aus Bayern haben bisher ihre
Förderbescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke
zurückgegeben?
Welche Kommunen/Landkreise waren das, und auf wie viel Geld wurde im
Einzelnen verzichtet?
11. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes Breitbandausbau
nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der
Förderbescheide gesammelt und ausgewertet?
12. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bayerischen
Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben?
In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide
zurückgegeben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte?
Welche Gemeinden waren hier betroffen?
Berlin, den 16. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1337020.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12846 - Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Margit Stumpp,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12846 –
Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau
gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel
beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens
50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im
Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden.
Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis
zu 30 Millionen Euro. http://breitbandbuero.de/wissenswertes/foerderprogram
me/bundesfoerderung-breitband/.
1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Bayern (Kommunen,
Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des
Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach
Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?
2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung
(Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die
zugesagte Förderung?
3. Wann, und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche
Zuwendungsempfänger aus Bayern (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell
und Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen?
Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung
Kupferoder Glasfaserkabel verlegt?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13370
19. Wahlperiode 20.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 18. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In den gegenständlichen Infrastrukturprojekten wird nicht die Verlegung von
Kupferleitungen, sondern die Verlegung von Glasfaserleitungen gefördert. Seit
dem 1. August 2018 werden nur neue Projekte gefördert, die
Glasfaserverbindungen bis zum Endkunden vorsehen.
Im Übrigen wird auf die Anlage* verwiesen.
4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde auch
der Anschluss mindestens einer Schule vorgesehen?
Derzeit sollen durch das Bundesförderprogramm 75 Schulen in Bayern an die
Breitbandversorgung angeschlossen werden.
Zuwendungsempfänger Anzahl* Schulen nach Antragstellung
Gemeinde Berg im Gau 1
Gemeinde Deisenhausen 1
Gemeinde Fraunberg 1
Gemeinde Kleinkahl 1
Gemeinde Langfurth 1
Gemeinde Palling 2
Gemeinde Reichenschwand 1
Gemeinde Rottenbuch 1
Gemeinde Sankt Wolfgang 1
Gemeinde Steinhöring 1
Gemeinde Taufkirchen (Vils) 5
Gemeinde Wessobrunn 1
Gemeinde Wörth 1
Große Kreisstadt Erding 16
Markt Eichendorf 1
Markt Ortenburg 1
Markt Röhrnbach 2
Markt Untergriesbach 1
Markt Wallersdorf 1
Marktgemeinde Waging a. See 2
Schwandorf 10
Stadt Leutershausen 3
Stadt Pottenstein 1
Stadt Scheßlitz 2
Stadtwerke Weilheim Energie GmbH 16
Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen 1
Gesamt 75
* Die tatsächliche Schulanzahl kann nach vorläufiger Bescheidung bei einzelnen Antragstellern zur
endgültigen Bescheidung noch höher ausfallen.
Stand: 2. September 2019
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13370 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie viele Schulen in Bayern sollten insgesamt durch das
Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem
schnelleren Kupferkabel versorgt werden?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Daten zur potentiell förderfähigen
Anzahl der Schulen in Bayern vor.
6. Wie viele Haushalte sind bisher in Bayern durch das
Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s
gekommen?
Hierzu kann erst nach Vorliegen und Prüfung der Endverwendungsnachweise
durch die Bewilligungsbehörde eine belastbare Aussage getroffen werden.
7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung
der Mittel in Bayern?
Die letzte Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Endverwendungsnachweises.
Der Zeitpunkt der Anforderung der letzten Auszahlung obliegt dem
Zuwendungsempfänger und ist abhängig vom Projektfortschritt.
8. Welche Gründe sieht die Bundesregierung, wenn Gemeinden, die bereits
2016 einen Förderbescheid erhielten (nach Betreibermodell oder
Wirtschaftlichkeitslücke), aktuell immer noch nicht mit der Verlegung der
Kabel angefangen haben?
Verzögerungen bei Projekten sind hauptsächlich auf folgende Ursachen
zurückzuführen:
• wesentliche Änderungen des Projektgebiets und damit erheblicher
Mehraufwand der Planungsphase,
• langfristige Vergabeverfahren durch wiederholte Nachverhandlungen,
• Kapazitätsengpässe bei Telekommunikationsunternehmen bei der Erstellung
von förderrichtlinienkonformen Netzplänen,
• lange Bearbeitungszeiten beim Telekommunikationsunternehmen bei der
Aus- und Nachbearbeitung von Kooperationsverträgen.
9. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet?
Um die Förderung sicherzustellen, wird die Richtlinie über 2019 hinaus
verlängert.
10. Wie viele Gemeinden/Landkreise aus Bayern haben bisher ihre
Förderbescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke
zurückgegeben?
Welche Kommunen/Landkreise waren das, und auf wie viel Geld wurde
im Einzelnen verzichtet?
11. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes
Breitbandausbau nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe
der Förderbescheide gesammelt und ausgewertet?
12. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die bayerischen
Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben?
In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide
zurückgegeben, weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte?
Welche Gemeinden waren hier betroffen?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Antragsteller Beantragte Förderung in Euro Begründung für Rückgabe
Markt Gößweinstein 1.346.544,85 Wechsel in Landesförderung
Stadt Ebermannstadt 539.194,79 Wechsel in Landesförderung
Gemeinde Rettenberg 668.319,40 Wechsel in Landesförderung
Gemeinde Rohrbach 10.404.094,19 Ausbau durch
Telekommunikationsunternehmen, dadurch Änderung des
Projektgebietes
Weitnau 3.091.396,12 zu hoher Eigenanteil
Gemeinde Deisenhausen 1.035.272,43 keine Begründung
Gemeinde Wiesenbach 665.296,65 keine Begründung
Stadt Velden a.d.Pegnitz 164.141,17 Wechsel in Landesförderung
Gemeinde
Laberweinting
624.231,14 Wechsel in Landesförderung
Gemeinde Zachenberg 1.888.857,61 Wechsel in Landesförderung
Gemeinde Georgenberg 2.295.666,40 Wechsel in Landesförderung
Markt Ergoldsbach 561.988,11 Wechsel in Landesförderung
Markt Obernzell 421.585,94 Wechsel in Landesförderung
Gemeinde Lengdorf 1.007.227,98 Wechsel des Fördergegenstandes
Gemeinde Chiemsee 325.654,97 Wechsel in Landesförderung
Markt Sulzberg 1.260.832,37 Wechsel in Landesförderung
Vohenstrauß 163.204,88 Keine wirtschaftlichen Angebote im
Vergabeverfahren
Gemeindeverwaltung
Vorra
1.621.146,34 Wechsel in Landesförderung
Gemeindeverwaltung
Niederwerrn
183.509,15 Wechsel in Landesförderung
Stadt Waldkirchen 1.048.117,31 Ausbau der DTAG, dadurch Änderung
des Projektgebietes
Stand: 4. September 2019
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13370
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13370
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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