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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zur Situation von Care Leavern in Deutschland
(insgesamt 15 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
19.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1293603.09.2019
Zur Situation von Care Leavern in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr,
Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Zur Situation von Care Leavern in Deutschland
Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen
einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen
Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend noch
schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen
Erziehungshilfen, ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen. Als
Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die im
Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege
oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt
haben.
Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und
Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a.,
dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich damit
in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der
Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an
Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen, der
in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“
(Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist
es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser wichtigen
Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende Angebote zu machen.
In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist daher geregelt,
dass Care Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben. Um
dieser Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss, nach Ansicht der
Fragesteller, die Situation von Care Leavern analysiert und ihre Entwicklung
entsprechend statistisch erfasst werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12936
19. Wahlperiode 03.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode die
Situation von Care Leavern zu verbessern?
2. Wie begründet die Bundesregierung, die in § 41 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgesetzte Altersgrenze von 21 Jahren für Hilfen
zur Erziehung vor dem Hintergrund, dass der Prozess der
Verselbstständigung junger Menschen – wie im 15. Kinder- und Jugendbericht mehrfach
festgestellt – immer später stattfindet?
3. Wie weit ist die im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD angekündigte Auswertung von Erfahrungen Betroffener aus der
Kinder- und Jugendhilfe?
Welche Ergebnisse brachte diese Auswertung von Erfahrungen von Care
Leavern?
4. Wie plant die Bundesregierung konkret das Voranbringen der Forschung
im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt?
5. Welche Projekte fördert die Bundesregierung in Bezug auf die Situation
von Care Leavern in Deutschland seit 2015 oder plant sie zukünftig zu
fördern?
a) Welche Projekte fördert die Bundesregierung aktuell, und mit welchem
Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten,
Evaluationsplanung ausführen)?
b) Welche Projekte plant die Bundesregierung in der Zukunft zu fördern,
und mit welchen Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten,
Evaluationsplanung ausführen)?
c) Wer führt diese Projekte durch bzw. wird diese Projekte durchführen?
d) Welcher Zeitraum und welche Kosten sind für diese Projekte
veranschlagt?
e) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor, und wenn
ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
6. Wie begründet die Bundesregierung, dass seit der Einführung des Gesetzes
zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2007 keine
schulbezogenen Daten in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
mehr erfasst werden?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, um die Schul-
und Ausbildungskarrieren von jungen Menschen, die in der stationären
Hilfe betreut wurden, zu erheben?
b) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie dies?
7. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Care Leavern, die in dieser Orientierungsphase Unterstützung
brauchen, entsprechende Angebote zur Verfügung stehen?
a) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie das?
b) Wenn die Bundesregierung noch in der Planungsphase dieser
Maßnahmen ist, in welcher Phase befindet sich die Planung, und auf wann ist
diese Planung terminiert?
8. Wie steht die Bundesregierung im Hinblick auf Chancengerechtigkeit dazu,
dass junge Menschen im Rahmen stationärer Unterbringung und der
Betreuung von Job-Centern vor allem darin bestärkt werden, schnell eine
Berufsausbildung zu beginnen, wie die Ergebnisse der Studie „Care Leaver an
Hochschulen“ von 2017 (s. http://forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de/
wp-content/uploads/2016/04/
Broschuere_Care_Leaver_an_Hochschulen.pdf) zeigen?
a) Wenn der Bundesregierung dies bekannt ist, ist sie dem weiter
nachgegangen, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn der Bundesregierung dies nicht bekannt ist, wird sie dem
nachgehen, und mit welchen Maßnahmen, und wenn die Bundesregierung dem
nicht weiter nachgehen möchte, wie begründet sie dies?
9. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage aus dem 15. Kinder- und
Jugendbericht, dass es aufgrund der föderal strukturierten Jugendhilfe vom
Wohnort der Care Leaver abhängt, welche Hilfen ihnen bei der
Verselbstständigung zur Verfügung stehen?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die ortsbezogenen Differenzen bei
der Inanspruchnahme und der Gewährungspraxis der Hilfen zur
Erziehung?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, wann zu ergreifen, um
sicherzustellen, dass alle Care Leaver unabhängig von ihrem Wohnort
und der finanziellen Lage des jeweiligen Bundeslandes bzw. der
jeweiligen Kommune in angemessenem Umfang Hilfen zur Erziehung
bekommen?
c) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie dies?
10. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, damit die
jungen Care Leaver über ihre Rechte informiert sind, und wenn sie keine
ergreift, wie begründet sie das?
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann
ergreifen, um Ombudsstellen über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus
weiter auszubauen, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht gefordert, und wenn
die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie
dies?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann
ergreifen, um den im 15. Kinder- und Jugendbericht beanstandeten
„Dschungel an sozialen Diensten“ (S. 458) aufzulösen, damit junge
Erwachsene die sozialen Dienste unkompliziert in Anspruch nehmen können,
und wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie
begründet sie dies?
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie
ergreifen, um eine Metastruktur zu schaffen, in der die Rechte von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen einheitlich und übersichtlich dargestellt werden
und insbesondere die Schnittstellen der Jugendhilfe mit weiterführenden
Systemen beachtet werden, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht
gefordert?
Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet
sie dies?
14. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem 15. Kinder- und
Jugendbericht bezüglich der Situation von Care Leavern?
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der im 15. Kinder- und
Jugendbericht angesprochenen Tatsache, dass Care Leaver in der Regel schon
mit 18 Jahren selbstständig werden müssen, wohingegen andere junge
Menschen im Durchschnitt erst in der Mitte des dritten Lebensjahrzehnts
einen eigenen Haushalt gründen?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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