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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zur Situation von Care Leavern in Deutschland
(insgesamt 15 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
19.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1293603.09.2019
Zur Situation von Care Leavern in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr,
Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Zur Situation von Care Leavern in Deutschland
Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen
einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen
Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend noch
schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen
Erziehungshilfen, ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen. Als
Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die im
Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege
oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt
haben.
Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und
Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a.,
dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich damit
in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der
Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an
Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen, der
in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“
(Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist
es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser wichtigen
Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende Angebote zu machen.
In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist daher geregelt,
dass Care Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben. Um
dieser Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss, nach Ansicht der
Fragesteller, die Situation von Care Leavern analysiert und ihre Entwicklung
entsprechend statistisch erfasst werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12936
19. Wahlperiode 03.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode die
Situation von Care Leavern zu verbessern?
2. Wie begründet die Bundesregierung, die in § 41 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgesetzte Altersgrenze von 21 Jahren für Hilfen
zur Erziehung vor dem Hintergrund, dass der Prozess der
Verselbstständigung junger Menschen – wie im 15. Kinder- und Jugendbericht mehrfach
festgestellt – immer später stattfindet?
3. Wie weit ist die im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD angekündigte Auswertung von Erfahrungen Betroffener aus der
Kinder- und Jugendhilfe?
Welche Ergebnisse brachte diese Auswertung von Erfahrungen von Care
Leavern?
4. Wie plant die Bundesregierung konkret das Voranbringen der Forschung
im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt?
5. Welche Projekte fördert die Bundesregierung in Bezug auf die Situation
von Care Leavern in Deutschland seit 2015 oder plant sie zukünftig zu
fördern?
a) Welche Projekte fördert die Bundesregierung aktuell, und mit welchem
Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten,
Evaluationsplanung ausführen)?
b) Welche Projekte plant die Bundesregierung in der Zukunft zu fördern,
und mit welchen Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten,
Evaluationsplanung ausführen)?
c) Wer führt diese Projekte durch bzw. wird diese Projekte durchführen?
d) Welcher Zeitraum und welche Kosten sind für diese Projekte
veranschlagt?
e) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor, und wenn
ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
6. Wie begründet die Bundesregierung, dass seit der Einführung des Gesetzes
zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2007 keine
schulbezogenen Daten in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
mehr erfasst werden?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, um die Schul-
und Ausbildungskarrieren von jungen Menschen, die in der stationären
Hilfe betreut wurden, zu erheben?
b) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie dies?
7. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Care Leavern, die in dieser Orientierungsphase Unterstützung
brauchen, entsprechende Angebote zur Verfügung stehen?
a) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie das?
b) Wenn die Bundesregierung noch in der Planungsphase dieser
Maßnahmen ist, in welcher Phase befindet sich die Planung, und auf wann ist
diese Planung terminiert?
8. Wie steht die Bundesregierung im Hinblick auf Chancengerechtigkeit dazu,
dass junge Menschen im Rahmen stationärer Unterbringung und der
Betreuung von Job-Centern vor allem darin bestärkt werden, schnell eine
Berufsausbildung zu beginnen, wie die Ergebnisse der Studie „Care Leaver an
Hochschulen“ von 2017 (s. http://forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de/
wp-content/uploads/2016/04/
Broschuere_Care_Leaver_an_Hochschulen.pdf) zeigen?
a) Wenn der Bundesregierung dies bekannt ist, ist sie dem weiter
nachgegangen, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn der Bundesregierung dies nicht bekannt ist, wird sie dem
nachgehen, und mit welchen Maßnahmen, und wenn die Bundesregierung dem
nicht weiter nachgehen möchte, wie begründet sie dies?
9. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage aus dem 15. Kinder- und
Jugendbericht, dass es aufgrund der föderal strukturierten Jugendhilfe vom
Wohnort der Care Leaver abhängt, welche Hilfen ihnen bei der
Verselbstständigung zur Verfügung stehen?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die ortsbezogenen Differenzen bei
der Inanspruchnahme und der Gewährungspraxis der Hilfen zur
Erziehung?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, wann zu ergreifen, um
sicherzustellen, dass alle Care Leaver unabhängig von ihrem Wohnort
und der finanziellen Lage des jeweiligen Bundeslandes bzw. der
jeweiligen Kommune in angemessenem Umfang Hilfen zur Erziehung
bekommen?
c) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie dies?
10. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, damit die
jungen Care Leaver über ihre Rechte informiert sind, und wenn sie keine
ergreift, wie begründet sie das?
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann
ergreifen, um Ombudsstellen über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus
weiter auszubauen, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht gefordert, und wenn
die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie
dies?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann
ergreifen, um den im 15. Kinder- und Jugendbericht beanstandeten
„Dschungel an sozialen Diensten“ (S. 458) aufzulösen, damit junge
Erwachsene die sozialen Dienste unkompliziert in Anspruch nehmen können,
und wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie
begründet sie dies?
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie
ergreifen, um eine Metastruktur zu schaffen, in der die Rechte von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen einheitlich und übersichtlich dargestellt werden
und insbesondere die Schnittstellen der Jugendhilfe mit weiterführenden
Systemen beachtet werden, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht
gefordert?
Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet
sie dies?
14. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem 15. Kinder- und
Jugendbericht bezüglich der Situation von Care Leavern?
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der im 15. Kinder- und
Jugendbericht angesprochenen Tatsache, dass Care Leaver in der Regel schon
mit 18 Jahren selbstständig werden müssen, wohingegen andere junge
Menschen im Durchschnitt erst in der Mitte des dritten Lebensjahrzehnts
einen eigenen Haushalt gründen?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1333319.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12936 - Zur Situation von Care Leavern in Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12936 –
Zur Situation von Care Leavern in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen
einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen
Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend
noch schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen
Erziehungshilfen, ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen.
Als Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die
im Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der
Vollzeitpflege oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt
haben.
Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und
Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a.,
dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich
damit in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der
Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an
Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen
müssen, der in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“
(Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der
Gesellschaft ist es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser
wichtigen Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende
Angebote zu machen. In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist
daher geregelt, dass Care Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe
haben. Um dieser Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss, nach
Ansicht der Fragesteller, die Situation von Care Leavern analysiert und ihre
Entwicklung entsprechend statistisch erfasst werden.
1. Wie plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode die
Situation von Care Leavern zu verbessern?
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD
vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei
insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern.
Dabei soll u. a. das Kinder- und Jugendhilferecht auf der Basis des vom Deut-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13333
19. Wahlperiode 19.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 17. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schen Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossenen Gesetzes zur Stärkung von
Kindern und Jugendlichen (KJSG) weiterentwickelt werden.
Grundlage für diese Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ist der
Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und
Jugendhilfe“ (Dialogprozess) unter Beteiligung von Wissenschaft und Praxis der Kinder-
und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe und den
Ländern und Kommunen. Im Rahmen dieses Dialogprozesses ist die
Verbesserung der Rahmenbedingungen von Care Leavern ein wichtiger Aspekt. Der
Careleaver e. V. ist dabei in der Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden –
Mitgestalten“ (AG) vertreten. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Dialogprozesses
wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Zudem unterstützt die Bundesregierung bereits junge Menschen bis 25 Jahre,
die nicht (mehr) von den Sozialleistungssystemen erreicht werden nach § 16h
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Ziel ist dabei weniger die
unmittelbare Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit als vielmehr die (erneute)
Heranführung an ein Regelangebot, insbesondere an (reguläre) Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag
soll die Gruppe dieser schwer zu erreichenden Jugendlichen in dieser
Legislaturperiode im Fokus stehen und für eine Anwendung des § 16h SGB II sollen
ab dem Jahr 2019 jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Im
Haushaltsplan des Bundes für das Jahr 2019 wurde beim Eingliederungstitel eine
Erläuterung neu aufgenommen, die auf die entsprechende Vereinbarung im
Koalitionsvertrag Bezug nimmt und darauf hinweist, dass aus dem Mittelansatz des
Eingliederungstitels SGB II auch die Ausgaben für Leistungen zur Förderung
schwer erreichbarer Jugendlicher nach § 16h SGB II finanziert werden. Mit
dem Teilhabechancengesetz wurde zudem mit Wirkung zum 1. Januar 2019 der
sogenannte „20 %-Deckel“ aufgehoben, mit dem die Ausgaben der Jobcenter
für Maßnahmen nach §§ 16e, 16f, und 16h SGB II bislang auf 20 Prozent der
Eingliederungsmittel beschränkt waren. Dadurch steht den Jobcentern faktisch
sogar ein deutlich höherer finanzieller Spielraum für Maßnahmen nach § 16h
SGB II zur Verfügung als die genannten 50 Mio. Euro.
2. Wie begründet die Bundesregierung, die in § 41 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgesetzte Altersgrenze von 21 Jahren für
Hilfen zur Erziehung vor dem Hintergrund, dass der Prozess der
Verselbstständigung junger Menschen – wie im 15. Kinder- und
Jugendbericht mehrfach festgestellt – immer später stattfindet?
Die Regelungen des § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und
Jugendhilfe (SGB VIII) werden im Dialogprozess intensiv diskutiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie weit ist die im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD angekündigte Auswertung von Erfahrungen Betroffener aus der
Kinder- und Jugendhilfe?
Welche Ergebnisse brachte diese Auswertung von Erfahrungen von Care
Leavern?
Die Auswertung von Erfahrungen Betroffener aus der Kinder- und Jugendhilfe
ist noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse werden auf der
Abschlusskonferenz des Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und
Jugendhilfe“ im Dezember 2019 vorgestellt.
4. Wie plant die Bundesregierung konkret das Voranbringen der Forschung
im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wie im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt?
Die Ressortforschung des BMFSFJ leistet u. a. mit der Förderung des
Deutschen Jugendinstituts (DJI) sowie des Deutschen Zentrums für Integrations-
und Migrationsforschung (De-ZIM) Beiträge für eine belastbare
Wissengrundlage. Die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird im Zuge der
Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent
ausgeweitet.
Neben einem Bündel von einzelnen Forschungsvorhaben ist ein wesentliches
Element die integrierte Surveyforschung AID:A, bei der aktuell die dritte
Befragungswelle läuft.
Inwiefern ein weitergehender Erkenntnis- und Forschungsbedarf im Rahmen
der Kinder – und Jugendhilfe besteht, wird im Rahmen des Dialogprozesses
„Mitreden- Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ diskutiert.
5. Welche Projekte fördert die Bundesregierung in Bezug auf die Situation
von Care Leavern in Deutschland seit 2015 oder plant sie zukünftig zu
fördern?
a) Welche Projekte fördert die Bundesregierung aktuell, und mit
welchem Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten,
Evaluationsplanung ausführen)?
b) Welche Projekte plant die Bundesregierung in der Zukunft zu fördern,
und mit welchen Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten,
Evaluationsplanung ausführen)?
c) Wer führt diese Projekte durch bzw. wird diese Projekte durchführen?
d) Welcher Zeitraum und welche Kosten sind für diese Projekte
veranschlagt?
e) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor, und wenn
ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5e werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Um bundesweit einen besseren Überblick über die Situation von Care Leavern
geben zu können und aufzuzeigen, wo und wie die Lücken in den statistischen
Erhebungen geschlossen werden müssen, fördert das BMFSFJ derzeit das
Projekt „Care Leaving Statistics“ des Forschungsnetzwerks Erziehungshilfen.
Das Projekt hat eine Laufzeit vom 1. November 2017 bis zum 31. Oktober
2019. Die Kosten betragen 156.936 Euro.
Um die Selbstorganisation von Care Leavern und ihren Ausbau zu unterstützen
und zu stärken, fördert die Bundesregierung seit dem 1. September 2019 bis
zum 31. Dezember 2021 den Careleaver e. V. mit einer Summe in Höhe von
259.435 Euro.
Weiterhin fördert die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode das
Vorhaben Sofa-Hopper 2.0 der OFF Road Kids Jugendhilfe gGmbH. Ziel des
Programms ist es, entkoppelte Jugendliche und junge Volljährige, die in
Deutschland von Obdachlosigkeit bedroht sind, frühzeitig über soziale Medien zu
erreichen und ihnen einen direkten Zugang zu den Beratungsangeboten von Off
Road Kids und hierüber auch zu den Hilfeangeboten freier und kommunaler
Träger zu vermitteln.
Mit dem Bundesprogramm RESPEKT wurden von Oktober 2015 bis Dezember
2018 schwer zu erreichende junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25
Jahren gefördert, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt waren und
deswegen Schwierigkeiten hatten, eine schulische, ausbildungsbezogene oder
eine berufliche Qualifikation zu erreichen oder ins Arbeitsleben einzumünden.
Die häufigsten Probleme der jungen Menschen waren familiäre Konflikte,
gesundheitliche Einschränkungen, (drohende) Wohnungslosigkeit, Schulden und
Suchterkrankungen. Gefördert wurden Projektnehmerinnen und Projektnehmer,
die sozialpädagogische Hilfsangebote arbeits- und lebensweltbezogener Art mit
Aktivierungs- und Stabilisierungsleistungen der Arbeitsförderung verknüpften.
Ziel war, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur
Sicherung der Lebens- und Wohnsituation in Anspruch genommen, erforderliche
therapeutische Behandlungen eingeleitet, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
Regelangebote des SGB II zur Aktivierung und Stabilisierung herangeführt und
eine frühzeitige intensive berufsorientierende Förderung eingeleitet wurden, um
schließlich den Übergang in Ausbildung und Arbeit zu initiieren. In den Jahren
2015 bis 2018 wurden insgesamt 40 Mio. Euro (10 Mio. Euro pro
Haushaltsjahr) bereitgestellt.
6. Wie begründet die Bundesregierung, dass seit der Einführung des
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2007
keine schulbezogenen Daten in der amtlichen Kinder- und
Jugendhilfestatistik mehr erfasst werden?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, um die Schul-
und Ausbildungskarrieren von jungen Menschen, die in der
stationären Hilfe betreut wurden, zu erheben?
b) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie dies?
Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Änderungsbedarfe hinsichtlich der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik
sind Gegenstand der Diskussion im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die
Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Care Leavern, die in dieser Orientierungsphase
Unterstützung brauchen, entsprechende Angebote zur Verfügung stehen?
a) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie das?
b) Wenn die Bundesregierung noch in der Planungsphase dieser
Maßnahmen ist, in welcher Phase befindet sich die Planung, und auf wann ist
diese Planung terminiert?
Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die bessere Gestaltung von Übergängen aus der Kinder- und Jugendhilfe und
die Unterstützung junger Volljähriger ist Gegenstand der Diskussionen im
Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
8. Wie steht die Bundesregierung im Hinblick auf Chancengerechtigkeit
dazu, dass junge Menschen im Rahmen stationärer Unterbringung und der
Betreuung von Job-Centern vor allem darin bestärkt werden, schnell eine
Berufsausbildung zu beginnen, wie die Ergebnisse der Studie „Care
Leaver an Hochschulen“ von 2017 (s. http://forschungsnetzwerk-erziehungs
hilfen.de/wp-content/uploads/2016/04/Broschuere_Care_Lea
ver_an_Hochschulen.pdf) zeigen?
a) Wenn der Bundesregierung dies bekannt ist, ist sie dem weiter
nachgegangen, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn der Bundesregierung dies nicht bekannt ist, wird sie dem
nachgehen, und mit welchen Maßnahmen, und wenn die Bundesregierung
dem nicht weiter nachgehen möchte, wie begründet sie dies?
Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Frage von Bildungschancen und die angemessene Unterstützung für einen
passgenauen Berufsweg sind Gegenstand der Diskussionen im Dialogprozess
„Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage aus dem 15. Kinder- und
Jugendbericht, dass es aufgrund der föderal strukturierten Jugendhilfe
vom Wohnort der Care Leaver abhängt, welche Hilfen ihnen bei der
Verselbstständigung zur Verfügung stehen?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die ortsbezogenen Differenzen
bei der Inanspruchnahme und der Gewährungspraxis der Hilfen zur
Erziehung?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, wann zu ergreifen,
um sicherzustellen, dass alle Care Leaver unabhängig von ihrem
Wohnort und der finanziellen Lage des jeweiligen Bundeslandes bzw.
der jeweiligen Kommune in angemessenem Umfang Hilfen zur
Erziehung bekommen?
c) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie
begründet sie dies?
Die Fragen 9 bis 9c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ausführung des SGB VIII ist gemäß Artikel 30, 83 des Grundgesetzes
(GG) Aufgabe der Länder und wird im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung (Artikel 28 Absatz 2 GG) ausgeführt. Mögliche daraus resultierende
Unterschiede sind Ausdruck des im Grundgesetz geregelten Föderalismus und der
kommunalen Selbstverwaltung.
10. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, damit die
jungen Care Leaver über ihre Rechte informiert sind, und wenn sie keine
ergreift, wie begründet sie das?
Das BMFSFJ hat die Erstellung der Handreichung „Leaving Care“ gefördert,
die einen Überblick über die Rechte junger Menschen im Übergang aus
stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben bietet. Sie ist unter http://dx.doi.
org/10.18442/029 abrufbar.
Ebenso hat das BMFSFJ die Erstellung des Informationsheftes „Stress mit der
Jugendhilfe“ in einfacher Sprache gefördert, in dem auch für junge Erwachsene
über die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und die Arbeit der
Ombudsstellen informiert wird.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann
ergreifen, um Ombudsstellen über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus
weiter auszubauen, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht gefordert, und
wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie
begründet sie dies?
Der Ausbau von Ombudsstellen ist Gegenstand der Diskussionen im
Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“.
Erste Ergebnisse werden auf der Abschlusskonferenz im Dezember 2019
vorgestellt.
Das BMFSFJ fördert von Juli 2019 bis Ende 2022 das Projekt „Aufbau und
Erprobung einer Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und
Jugendhilfe“. Mit dem Projekt sollen Ombudsstellen u. a. als sichtbare und
anerkannte Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann
ergreifen, um den im 15. Kinder- und Jugendbericht beanstandeten
„Dschungel an sozialen Diensten“ (S. 458) aufzulösen, damit junge
Erwachsene die sozialen Dienste unkompliziert in Anspruch nehmen
können, und wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie
begründet sie dies?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 10 verwiesen.
13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie
ergreifen, um eine Metastruktur zu schaffen, in der die Rechte von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen einheitlich und übersichtlich dargestellt
werden und insbesondere die Schnittstellen der Jugendhilfe mit
weiterführenden Systemen beachtet werden, wie im 15. Kinder- und
Jugendbericht gefordert?
Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie
begründet sie dies?
Die Darstellung von Rechten der Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen ist Gegenstand der Diskussionen im Rahmen des Dialogprozesses
„Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 10 verwiesen.
14. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem 15. Kinder- und
Jugendbericht bezüglich der Situation von Care Leavern?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 verwiesen.
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der im 15. Kinder- und
Jugendbericht angesprochenen Tatsache, dass Care Leaver in der Regel
schon mit 18 Jahren selbstständig werden müssen, wohingegen andere
junge Menschen im Durchschnitt erst in der Mitte des dritten
Lebensjahrzehnts einen eigenen Haushalt gründen?
Der § 41 SGB VIII regelt, dass einem jungen Volljährigen Hilfe für die
Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation
des jungen Menschen notwendig ist. In der Regel wird diese Hilfe bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für
einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus, längstens aber bis zur Vollendung
des 27. Lebensjahres fortgesetzt werden.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 7 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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