[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme,
Markus Frohnmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/13075 –
Ablehnung der Entwicklungshilfe durch die Regierung der Republik Ghana –
Folgerungen für die Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der amtierende Präsident der Republik Ghana, Nana Akufo-Addo, lehnt die
fortgesetzte Annahme von Entwicklungshilfe als Motor der wirtschaftlichen
Entwicklung ab. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 28. Februar 2018 äußerte Akufo-Addo die
Auffassung, die Ära der Entwicklungshilfe habe Ghana „in vielerlei Hinsicht
geschwächt“ (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/
pressekonferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-dem-ghanaischen-praesi
denten-nana-addo-dankwa-akufo-addo-846462). Akufo-Addo wiederholte
2019 seine Ankündigung, die Inanspruchnahme von Mitteln aus der
„erweiterten Kreditfazilität“ (ECF) nicht über den Ablauf des laufenden Programms
hinaus zu verlängern (
www.ghanaweb.com/GhanaHomePage/business/Let-
Mahama-s-IMF-deal-be-the-last-Nana-Addo-734692). Der Internationale
Währungsfonds (IWF) bescheinigte Ghana am 20. März 2019 eine einstellige
Inflation, die erfolgreiche Abwicklung von neun Banken und die Erreichung
der gesetzten Fiskalziele (
www.imf.org/en/News/Articles/2019/03/20/pr1983-
ghana-imf-executive-board-completes-the-last-review-of-extended-
creditfacility-for-ghana).
Die Regierungspolitik des Präsidenten Nana Akufo-Addo zielt nach Kenntnis
der Fragesteller auf eine Modernisierung der Landwirtschaft, Kapitalisierung
durch ausländische Investition und Industrialisierung der Volkswirtschaft
seines Landes, möglichst viele Ghanaer sollen in die Lage versetzt werden,
Firmen zu gründen, sich wirtschaftlich zu betätigen und ihr Schicksal selbst in
die Hand nehmen. Ghana ist nach Ansicht der Fragesteller zurzeit sowohl
wirtschaftlich als auch politisch ein Vorbild in der Region Westafrika, denn
Ghana hat bezüglich der politischen Stabilität und der wirtschaftlichen
Prosperität erhebliche Erfolge erzielt, obwohl Nana Akufo-Addo beim Start seiner
Arbeit eine schwierige Situation vorgefunden hat. Das Bruttoinlandsprodukt
Ghanas ist 2017 um 8,1 Prozent und 2018 um 5,6 Prozent gegenüber dem
Vorjahr laut der Jahresstatistik der Weltbank gestiegen (
www.wko.at/statistik/
laenderprofile/lp-ghana.pdf).
Die Entwicklungshilfe hat, nach Ansicht der Fragesteller, die beabsichtigten
Ziele in Afrika, respektive in Ghana, nicht erreicht. Nach Ansicht der Frage-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14915
19. Wahlperiode 07.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 5. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
steller sind ODA-Mittel und andere Formen der Entwicklungshilfe fungibel
und fließen zu einem beträchtlichen Teil in als korrupt wahrgenommene
Staaten (vgl. Zitat aus dem 15. Entwicklungspolitischen Bericht der
Bundesregierung weiter unten) und darüber hinaus müssen sich die Institutionen in den
Empfängerländern, die Entwicklungsgelder verwalten und verteilen, nicht
gegenüber der Lokalbevölkerung, sondern schließlich gegenüber ausländischen
Geldgebern verantworten – unter diesen nach Ansicht der Fragesteller
falschen Bedingungen leiden Rechtsstaatlichkeit, die Transparenz ziviler
Institutionen und die bürgerlichen Freiheiten, also gerade die Rahmenbedingungen
für in- und ausländische Investition. Nach Ansicht der Fragesteller verringert
das so entstehende, unberechenbare Geschäftsklima das Wirtschaftswachstum
und führt damit zum Verlust von Arbeitsplätzen und zu zunehmender Armut,
woraufhin die Geberländer zur Armutsbekämpfung die Entwicklungshilfe an
die betroffenen Länder erhöhen und damit eine Abwärtsspirale der Armut
erhöhen. Darin besteht nach Ansicht der Fragesteller der Teufelskreis der
Entwicklungshilfe: ein Rückkopplungseffekt, der dringend benötige Investitionen
abwürgt, eine Kultur der Abhängigkeit schafft und wuchernder, systematischer
Korruption Tür und Tor öffnet. Das Problem der Korruption wurde selbst von
der Bundesregierung erkannt, die in ihrem 15. Entwicklungspolitischen
Bericht 90 Prozent der Partnerländer der deutschen Entwicklungspolitik als
hochkorrupt eingestuft hat: „Ein zentrales Problem in vielen
Entwicklungsländern ist in diesem Zusammenhang auch die massive Korruption. So gelten
90 Prozent der Partnerländer der deutschen Entwicklungspolitik als
hochkorrupt“ (15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung, Seite 36).
Diese Erkenntnis erfordert nach Ansicht der Fragesteller einen
Paradigmenwechsel bei allen bi- und multilateralen Maßnahmen, die auf
Armutsbekämpfung und Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern abzielen.
Herausragende afrikanische Ökonomen wie Dambisa Moyo und James Shikwati
fordern genau einen solchen Paradigmenwechsel, wozu ein Ende der
Entwicklungshilfe und „Handel statt Hilfe“ gehören (
www.deutschlandfunkkultur.de/
entwicklungshilfe-in-der-kritik-teure-almosen-fuer-afrika.979.de.html?
dram:article_id=414151).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für die Bundesregierung bleibt bilaterale staatliche
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) elementarer Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit sowie
unverzichtbares Instrument zur Bewältigung globaler Herausforderungen und
zur Förderung menschlicher Entwicklung. Dies gilt umso mehr mit Blick auf
die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die darin
enthaltenen nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals –
SDGs). Mit dem „Marshallplan mit Afrika“ wurde die deutsche EZ im Sinne
des Grundsatzes „Fördern und Fordern“ gezielt auf die Förderung von
Beschäftigung, die Mobilisierung von Privatinvestitionen sowie die Stärkung der
Eigenverantwortung unserer Partner ausgerichtet.
Die Regierung der Republik Ghana hat im April 2019 das Strategiedokument
„Ghana beyond Aid“ veröffentlicht. Die Bundesregierung begrüßt die darin
enthaltenen Zielsetzungen der Regierung von Ghana, nachhaltiges und
selbsttragendes Wirtschaftswachstum zu schaffen sowie ihren Eigenanteil an der
Finanzierung öffentlicher Grunddienstleistungen schrittweise zu erhöhen. Anders
als in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellt, geht es in der Strategie im
Kern darum, die Zusammenarbeit der Republik Ghana mit internationalen
Gebern auf die genannten Ziele auszurichten, nicht die Zusammenarbeit
kurzfristig einzustellen.
Die deutsche EZ arbeitet mit der Republik Ghana in den Schwerpunkten
Landwirtschaft, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, gute Regierungsführung und
erneuerbare Energien zusammen. Im Rahmen der Reformpartnerschaft
unterstützt sie dadurch die ghanaischen Bemühungen zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für nachhaltige Privatinvestitionen, die Grundlage für
breitenwirksames Wachstum, Beschäftigung sowie die Generierung höherer
Eigeneinnahmen sind. Der Ansatz der deutschen EZ steht in voller Übereinstimmung
mit den politischen Prioritäten der Regierung der Republik Ghana, wie sie in
der Strategie „Ghana beyond Aid“ zum Ausdruck kommen.
Die Prävention und Bekämpfung von Korruption sind zentrale Anliegen der
deutschen EZ. Zu Einzelheiten hierzu wird auf die entsprechende Themenseite
im Internetauftritt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) (
www.bmz.de/de/themen/korruption/deutscherbeitrag/
index.html) sowie die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1086 verwiesen.
Die Bundesregierung nutzt unter mehreren anderen Indizes auch den
Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International, auf den sich das oben
genannte Zitat aus dem 15. Entwicklungspolitischen Bericht bezieht; darin
enthaltene Bewertungen bzw. Einstufungen werden jedoch nicht von der
Bundesregierung selbst vorgenommen.
Im Übrigen betrachtet die Bundesregierung Länder und Organisationen, mit
denen sie entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, nicht als Empfänger von
Hilfsleistungen, sondern als gleichberechtigte Partner. Zur Beschreibung dieser
Zusammenarbeit auf Augenhöhe verwendet sie den Begriff
„Entwicklungszusammenarbeit“ anstelle von „Entwicklungshilfe“.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung des amtierenden
ghanaischen Präsidenten Nana Akufo-Addo, dass Entwicklungshilfe nicht
funktioniere und niemals funktioniert habe (
www.deutschlandfunk.de/
ghanas-praesident-akufo-addo-afrikas-selbstbewusster.1773.de.html?
dram:article_id=426810) (bitte begründen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten
zu den Fragen 3e und 7 verwiesen.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Ankündigung des ghanaischen Präsidenten Nana Akufo-Addo, Mittel der ECF
über die laufende Periode hinaus nicht weiter in Anspruch zu nehmen?
Die Inanspruchnahme von Programmen des Internationalen Währungsfonds
(IWF) obliegt dem betroffenen Land in Zusammenarbeit mit dem IWF.
3. Wie bewertet die Bundesregierung ihr entwicklungspolitisches
Engagement in der Republik Ghana im Allgemeinen und insbesondere im
Rahmen der G20-Initiative „Compact with Africa“?
a) Welche konkreten Vereinbarungen wurden im Rahmen der
sogenannten Reformpartnerschaft mit der Republik Ghana getroffen, und wie
unterscheidet sich diese Form der Zusammenarbeit von der bisherigen
Ausgestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
(
www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017/dezember/
171212_pm_132_Staatssekretaer-Kitschelt-gibt-Startschuss-fuer-die-
Reformpartnerschaft-mit-Ghana/index.jsp)?
Das Kooperationsmodell Reformpartnerschaft setzt auf Eigenleistung und
Entwicklungsorientierung auf Partnerseite. So sind Leistungsfähigkeit und
Ambitionsniveau im Bereich Regierungsführung und Wirtschaftspolitik zentrale
Kriterien bei der Auswahl Ghanas als Reformpartnerland. Das Land schnitt –
gemessen an international anerkannten Indikatoren und im Verhältnis zu anderen
CwA-Ländern – gut ab und erfüllte die von der Bundesregierung gesetzten
Mindeststandards (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7019). Im
Rahmen der Reformpartnerschaft mit Ghana haben beide Seiten miteinander
vereinbart, die Rahmenbedingungen für Investitionen im Bereich der
erneuerbaren Energien zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien am
Energiemix zu erhöhen.
b) Welche Programme, Vorhaben, Projekte oder sonstigen Maßnahmen
wurden im Rahmen der „Reformpartnerschaft“ der Bundesregierung
mit der Republik Ghana in Auftrag gegeben, finanziert sowie auf
sonstige Art gefördert oder durchgeführt (bitte nach Jahr der
Bewilligung/Beauftragung, zuständigem Ressort, Einzelplan sowie
Haushaltskapitel/-titel, Projekttitel, Art des Projekts [Programm,
Einzelprojekt etc.], Durchführer, Partner der Durchführungsvereinbarung,
Projektlaufzeit [bitte auf den Tag genau angeben], Ausgaben/Zusagen
[bitte unter Angabe der tatsächlich abgerufenen Mittel sowie Anteil an
deutschen Haushaltsmitteln], vereinbartem Eigenanteil der Partner
[bitte qualitativ und quantitativ angeben], tatsächlich geleistetem
Eigenanteil der Partner [bitte qualitativ und quantitativ exakt angeben],
ausführlicher Zielsetzung/Beschreibung der Maßnahmen, ggf.
Ergebnis des Schlussberichts)?
Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit (FZ) wurden drei Vorhaben im
Rahmen der Ende 2017 geschlossenen Reformpartnerschaft zugesagt. Davon
befinden sich zwei Vorhaben in der Vorbereitung, ein Vorhaben in der
Umsetzung.
Folgendes Vorhaben befindet sich bereits in der Umsetzung:
• Einzelmaßnahme „African Trade Insurance“, 2019 beauftragt aus
Haushaltskapitel 2301/89611 in Höhe von 16 Mio. Euro. Die Durchführung der
Maßnahme erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Laufzeit ab
September 2019, Auszahlung soll noch 2019 erfolgen. Partner der
Durchführungsvereinbarung ist das ghanaische Finanzministerium. Ziel des
Vorhabens ist es, die Mitgliedschaft Ghanas in der African Trade Insurance (ATI)
zu unterstützen. Bei der ATI handelt es sich um ein Instrument zur
Minderung von Kredit- und Investitionsrisiken und zur Mobilisierung privaten
Kapitals.
Folgende Vorhaben befinden sich in der Vorbereitung:
• „Programm Erneuerbare Energien & Energieeffizienz“ zur Verbesserung der
regulatorischen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und
Energieeffizienz mit einer Gesamtzusage von 135 Mio. Euro. Das Programm
verfolgt folgende Ziele: Die Umsetzung zentraler Sektorreformen und
regulatorische Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und
Energieeffizienz durch ausgewählte Finanzinstitutionen, um die Finanzierung von
Investitionen in erneuerbare Energien durch private Investoren zu stärken sowie
die Erhöhung der Erzeugungskapazitäten aus Erneuerbaren Energien (in
Kooperation mit Privatwirtschaft) und die Verbesserung der Netzinfrastruktur.
Das Programm besteht aus drei Komponenten: 1) der Accra-Kumasi-
Übertragungsleitung, 2) einer Grünen Kreditlinie zur Förderung von
Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz und 3) aus dem
Vorhaben „Ghana Government goes Solar“. Die Mittel der Jahre 2017 und 2018
entstammen dem Haushaltskapitel 2301/89611, die Programmdurchführung
erfolgt durch die KfW. Partner der Durchführungsvereinbarung wird das
ghanaische Finanzministerium sein. Die Machbarkeitsstudie für die Grüne
Kreditlinie wurde fertiggestellt. Die Studien für die anderen zwei
Komponenten befinden sich in der Durchführung. Die Laufzeit der Grünen
Kreditlinie beginnt voraussichtlich 2020, für die anderen Komponenten 2021.
• „Begleitmaßnahme zur Reformpartnerschaft“: Zusage 2017 von 10 Mio.
Euro, beauftragt aus Haushaltskapitel 2301/89611, die Programmdurchführung
erfolgt durch die KfW. Partner der Durchführungsvereinbarung wird das
ghanaische Finanzministerium sein, Laufzeitbeginn voraussichtlich Ende
2019. Zielsetzung der Maßnahme ist die fachliche Begleitung der
Investitionsmaßnahmen, z. B. durch Fortbildungen im Bereich Risikominderung und
der Grünen Kreditlinie, Unterstützung bei komplexen
Vertragsverhandlungen im Energiesektor oder gezielte Trainingsmaßnahmen für Kernakteure im
Energiesektor.
Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit (TZ) wurden vier Vorhaben
zugesagt. Davon ist ein Vorhaben bereits abgeschlossen („Beratung zur Umsetzung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes I“), die restlichen drei Vorhaben sind in
Umsetzung. Die vier Vorhaben werden über die Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt.
Folgende Vorhaben befinden sich in der Durchführung:
• „Markteinstieg in erneuerbare Energien und Energieeffizienz für den
Produktiven Sektor (DKTI)“: Laufzeit von Januar 2018 bis Dezember 2021,
beauftragt aus Haushaltskapitel 2301/89603, mit einem Auftragswert von
10 Mio. Euro, bisheriger Auszahlungsstand sind 720.714 Euro.
Durchführungspartner sind das ghanaische Energieministerium, Industrieverbände,
Privatunternehmen, Verbände erneuerbarer Energien und die
Energiekommission Ghanas. Ziel des Vorhabens ist es, die Voraussetzungen zur Nutzung
von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz-Lösungen zu verbessern.
• „Beratung zur Umsetzung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (II)“:
Laufzeit von Juli 2019 bis Dezember 2021 mit einem Auftragswert von 7 Mio.
Euro, bisheriger Auszahlungsstand sind 12.138 Euro. Durchführungspartner
ist das Energieministerium Ghanas. Das Vorhaben zielt auf die Verbesserung
der Voraussetzungen für die Nutzung von erneuerbaren Energien- und
Energieeffizienz-Lösungen durch öffentliche Einrichtungen und private
Investoren. Die erste Phase des Vorhabens mit einem Auftragswert von
3,8 Mio. Euro lief von Mai 2016 bis April 2019 und ist bereits
abgeschlossen.
• „Unterstützung der Reformpartnerschaften“ (Regionalvorhaben): Laufzeit
von Dezember 2018 bis Dezember 2020, mit einem Auftragswert von
10 Mio. Euro, davon entfallen 1,2 Mio. Euro auf Ghana, Auszahlung liegt
bislang bei ca. 60.000 Euro. Partnerorganisation ist das Finanzministerium
Ghanas. Das Vorhaben hat zum Ziel, Kapazitäten für die Umsetzung der
Reformpartnerschaften zu stärken.
Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den Maßnahmen und den
daraus durchgeführten Aktivitäten. Die Eigenanteile bestehen in der Regel in der
Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal. In der Republik
Ghana orientieren sich die Eigenanteile an einer partnerschaftlichen
Lastenverteilung.
Ein Schlussbericht wird erst nach Abschluss der Maßnahmen erstellt.
c) Inwiefern tragen nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen der
sogenannten Reformpartnerschaft zum wirtschaftlichen Wachstum der
Republik Ghana bei (bitte begründen)?
Die zuvor genannten Vorhaben der Reformpartnerschaft sind vor kurzem in
Durchführung gegangen bzw. befinden sich in Vorbereitung. Die Maßnahmen
sind in Abstimmung mit der ghanaischen Regierung auf die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für öffentliche und privatwirtschaftliche Investitionen
ausgerichtet und zielen auf die Schaffung von Einkommen und Arbeitsplätzen
zum Wohle der breiten Bevölkerung ab.
d) Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung gute
Regierungsführung und gute Wirtschaftspolitik im aktuellen
wirtschaftlichen Kontext der Republik Ghana (bitte begründen)?
Gute Regierungsführung und Wirtschaftspolitik sind zentrale Voraussetzungen,
um Investitionen anzuziehen und damit Wirtschaftswachstum und die
Schaffung von dringend benötigten Arbeitsplätzen anzureizen und zu ermöglichen.
Leistungsfähigkeit und Ambitionsniveau im Bereich Regierungsführung und
Wirtschaftspolitik sind daher zentrale Auswahlkriterien und zugleich
Handlungsschwerpunkte der Reformpartnerschaften im Allgemeinen – und
insbesondere auch der mit Ghana.
So arbeitet Deutschland z. B. eng mit Ghana zusammen um die Effektivität des
öffentlichen Einnahmen- und Finanzmanagements zu verbessern, die
Glaubwürdigkeit der Haushaltsplanung und die Rechenschaftslegung, insbesondere
im Rohstoffsektor, zu verbessern. Bereits der IWF Staff Report von Mai 2018
(
www.compactwithafrica.org/content/dam/Compact%20with%20Africa/Staff
%20Reports/ghana%202018%20staff%20report.pdf) konstatierte in diesem
Zusammenhang, dass sich die makroökonomischen Bedingungen des Landes
deutlich verbessert hätten, ersichtlich z. B. durch eine höhere Wachstumsrate,
sinkende Inflation, ein geringeres Haushaltsdefizit und einer Stabilisierung des
Wechselkurses. Im IWF Staff Report von März 2019 (
www.compactwithafri
ca.org/content/dam/Compact%20with%20Africa/Counries/Ghana/1GHA
EA2019001.pdf) wurde Ghana dafür gelobt, dass das Land seine Reformen im
Bereich des öffentlichen Finanzmanagements konsequent weiter umgesetzt
habe.
e) Inwiefern sind die Entwicklungserfolge der Republik Ghana nach
Ansicht der Bundesregierung auf die anderen Reformpartnerländer
übertragbar, und welche Rolle bei der Erreichung dieser Erfolge spielte
nach Auffassung der Bundesregierung die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit?
Die Erfolge der Reformpartnerschaften werden in jedem Land individuell auf
Basis von mit dem Partner ausgehandelten Reformvereinbarungen und unter
Berücksichtigung des jeweiligen spezifischen Länderkontextes gemessen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort
zu Frage 3c verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Entwicklungshilfe im Allgemeinen ihre Legitimationsgrundlage verliert, wenn
Partnerländer wie Ghana Entwicklungshilfe öffentlichkeitswirksam
ablehnen (bitte begründen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Aus welchen Gründen leistet die Bundesrepublik Deutschland
Entwicklungshilfe an die Republik Ghana, abgesehen von bestehenden
(völker-)rechtlichen Verbindlichkeiten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des kenianischen
Ökonomen James Shikwati, die klassische Entwicklungshilfe zum Wohle der
Entwicklungsländer sofort zu stoppen (
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/
menschen-wirtschaft/internationale-unterstuetzung-in-afrika-entwick
lungshilfe-nein-danke-12800821.html) (bitte begründen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Zusammenhang
zwischen Entwicklungshilfe und dem wirtschaftlichen Wachstum sowie
zwischen Privatinvestitionen und dem wirtschaftlichen Wachstum in den
Partnerländern (bitte begründen)?
Privatinvestitionen sind der wichtigste Katalysator des Bruttoinlandsprodukts
einer Volkswirtschaft und steigende Privatinvestitionen haben einen
nachweislich positiven Effekt auf nationale Wirtschaftswachstumsraten. Aus diesem
Grund unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die
Kooperationsländer bei der Verbesserung von Rahmenbedingungen für
beschäftigungsintensive, sozial und ökologisch nachhaltige Privatinvestitionen, also u.a. gute
Regierungsführung, berechenbares Verwaltungshandeln,
Finanzsystementwicklung und die Förderung der Fachkräfteausbildung als zentrale
Standortvoraussetzungen für Investitionsentscheidungen. Durch ihre direkte Bereitstellung
und durch damit einhergehende Mobilisierung privaten Kapitals tragen die
öffentlichen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit zu einem erhöhten und
nachhaltigen Wirtschaftswachstum in den Kooperationsländern bei.
8. Welche Auswirkungen auf die Sicht der Bundesregierung zur Bilanz der
bisherigen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika hat die Ablehnung der
Entwicklungshilfe durch Ghana, und plant die Bundesregierung eine
Veränderung der Stoßrichtung der bisherigen Entwicklungshilfe,
insbesondere infolge der Äußerungen des ghanaischen Präsidenten Nana Akufo-
Addo bezüglich der Ablehnung (
www.citinewsroom.com/2019/02/20/
nana-addo-receives-roadmap-on-ghana-beyond-aid-agenda/)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Wahrnehmung von
Abdoulaye Wade (ehemaliger Präsident der Republik Senegal), der laut
der Presse noch nie erlebt habe, dass sich ein Land durch
Entwicklungshilfe oder Kredite entwickelt hat (
www.nytimes.com/2002/04/10/world/
senegalese-loner-works-to-build-africa-his-way.html) (bitte begründen)?
Die Regierung Senegals arbeitet vertrauensvoll mit Deutschland in der
Entwicklungszusammenarbeit zusammen und setzt dabei auf gezielte
Unterstützung durch Deutschland für die eigenen Entwicklungsziele. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Welche Programme, Vorhaben, Projekte oder sonstigen Maßnahmen
wurden in den letzten 15 Jahren im Rahmen der staatlichen und
nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung mit der
Republik Ghana in Auftrag gegeben, finanziert sowie auf sonstige Art gefördert
oder durchgeführt (bitte nach Jahr der Bewilligung/Beauftragung,
zuständigem Ressort, Einzelplan sowie Haushaltskapitel/ -titel, Projekttitel, Art
des Projekts [Programm, Einzelprojekt etc.], Durchführer, Partner der
Durchführungsvereinbarung, Projektlaufzeit [bitte auf den Tag genau
angeben], Ausgaben/Zusagen [bitte unter Angabe der tatsächlich
abgerufenen Mittel sowie Anteil an deutschen Haushaltsmitteln], vereinbartem
Eigenanteil der Partner [bitte qualitativ und quantitativ angeben],
tatsächlich geleistetem Eigenanteil der Partner [bitte qualitativ und quantitativ
exakt angeben], ausführlicher Zielsetzung/Beschreibung der Maßnahmen
und ggf. Ergebnis des Schlussberichts oder Verwendungsnachweises
aufschlüsseln)?
Zu den seit 2004 durchgeführten ODA-fähigen Maßnahmen mit und in der
Republik Ghana wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor
Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen
Projektdaten verwiesen (
www.stats.oecd.org/index.aspx?DataSetCode=CRS1).
Die dort hinterlegten Daten sind unter Eingabe entsprechender Parameter
abrufbar. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien lassen
Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne,
Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu.
Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen.
Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den Maßnahmen und den
daraus durchgeführten Aktivitäten. Die Eigenanteile bestehen in der Regel in der
Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal. In der Republik
Ghana orientieren sich die Eigenanteile an einer partnerschaftlichen
Lastenverteilung.
Bei Vorhaben von kirchlichen Trägern ergänzen sich kirchliche und staatliche
Mittel. Die Kirchen stellen zu den Projekten insgesamt mindestens 25 Prozent
Eigenmittel bereit. Die Projekte der politischen Stiftungen und der
Sozialstrukturförderung werden vollfinanziert. Die Projekte der privaten Träger enthalten
grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent. Der Eigenanteil
bzw. die Eigenleistung des Partners bei Integrierten Fachkräften (IF) besteht
darin, dass die IF Arbeitnehmenden der Partnerorganisation sind und von dieser
ein ortsübliches Gehalt erhalten. Kooperationsvorhaben mit den deutschen
Bundesländern werden mit einer 60-zu-40-Kostenverteilung zwischen Bund
und Ländern durchgeführt.
In den aktuell vereinbarten Schwerpunktbereichen Landwirtschaft, nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung, gute Regierungsführung und erneuerbare Energien
werden folgende übergreifende Ziele verfolgt:
Landwirtschaft: Die Modernisierung und privatwirtschaftliche Entwicklung des
Agrarsektors soll einen Beitrag zur Schaffung von nachhaltiger Beschäftigung
durch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Akteure entlang der
Wertschöpfungskette schaffen. Damit soll ein Beitrag zur lokalen Wertschöpfung
und Wirtschaftsentwicklung sowie zum realen Wachstum geleistet werden, das
nachhaltig und breitenwirksam ist.
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung: Durch den verbesserten Zugang zu
bezahlbaren (bzw. tragfähigen), innovativen Finanzdienstleistungen, zu
beruflicher Bildung sowie zur Erwerbstätigkeit sollen zusätzliches Einkommen und
Arbeitsplätze geschaffen und damit ein inklusives, nachhaltiges Wachstum
gefördert werden.
Reformpartnerschaft/Erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Durch
Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen im Bereich
erneuerbare Energien und Energieeffizienz soll der Zugang für Haushalte und
Unternehmen zu verlässlicher und kostengünstiger Energieversorgung verbessert, ein
Beitrag zum Klimaschutz geleistet und Arbeitsplätze geschaffen werden.
Gute Regierungsführung: Die kontinuierliche Verbesserung der
Regierungsführung auf allen Ebenen, insbesondere die Steigerung der Eigeneinnahmen und
die Korruptionsbekämpfung, und somit das Schaffen leistungsfähiger und
integrer staatlicher Institutionen soll zur Erreichung der SDGs und zu einer
inklusiven wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.
Hinsichtlich der in Frage 10 erfragten Projekte und Maßnahmen sind im
Rahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit die Ergebnisse der
Schlussberichte und Abschlusskontrollen für die erfragten Vorhaben im Sinne
von ordnungs- und sachgemäßer Auftragserfüllung und Zielerreichung zu
verstehen und als positiv zu werten.
11. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller ODA-fähigen
Entwicklungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Republik Ghana?
Die Gesamtsumme aller ODA-fähigen Entwicklungsleistungen an die Republik
Ghana seit Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1960 beträgt 3,65 Mrd. Euro
(Brutto-Leistungen).
a) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln?
b) Aus welchen Ressorts der Bundesregierung wurde welcher Anteil der
insgesamt aufgewandten Haushaltsmittel geleistet?
Die Fragen 11a und 11b werden gemeinsam beantwortet. Die Frage bezieht
sich auf ODA-Meldungen, die bis zum Beginn der Zusammenarbeit im Jahre
1960 zurückreichen. Die Bundesregierung stellt in Anlage 1 die Gesamtsumme
aller ODA-fähigen Leistungen des Bundes seit 1960 dar sowie den Anteil der
Haushaltsmittel des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen
aufgeschlüsselt nach Ressorts und Jahren ab 2006.
Eine Aufschlüsselung nach Ressort und Jahr für den Zeitraum von 1960 bis
2005 ist aus Gründen der Unzumutbarkeit nicht darstellbar.
Für den noch ausstehenden Zeitraum von 45 Jahren gibt es ca. 1000
Datensätze. Eine ressortspezifische Auswertung der ODA-Gesamtleistungen vor 2006
würde geschätzt ca. 10 Arbeitswochen á 40 Stunden in Anspruch nehmen. Es
müssten sämtliche Ressorts der Bundesregierung samt verschiedenster Referate
innerhalb des jeweiligen Ressorts, die Durchführungsorganisationen sowie die
deutsche Auslandsvertretung befasst werden. Allein im Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wäre eine Einbeziehung von
mindestens einem Dutzend Personen erforderlich. Für die Prozessaufwände zur
Beschaffung und Aufnahme von nicht in elektronischen
Datenerfassungssystemen erfassten Informationen wäre zunächst die Ablageform der jeweiligen
Akte zu bestimmen (elektronische Form oder Papierform). Im Fall von
Papierakten ist im Anschluss der Ablageort (ggf. Zwischen- oder Bundesarchiv) zu
eruieren. Danach wäre eine händische Auswertung und manuelle Übertragung
erforderlich. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher das Maß der Zumutbarkeit
überschritten. Denn parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht
administrative Überkontrolle (BVerfG 67, 100, 140). Das parlamentarische
Informationsrecht steht zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE
147, 50, Rn. 249).
c) Wie verteilen sich die Gesamtleistungen auf die unterschiedlichen
Sektoren/Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit?
Es wird auf die öffentlich zugänglichen Daten der OECD verwiesen
(
www.stats.oecd.org/index.aspx?DataSetCode=CRS1). Dort sind die Daten
unter Eingabe der entsprechenden Parameter abrufbar.
12. Sind der Bundesregierung Fälle von nicht ordnungsgemäßer
Mittelverwendung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der
letzten 15 Jahre mit der Republik Ghana bekannt?
Wenn ja, welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung
hierzu vor?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13045
verwiesen.
13. Sind der Bundesregierung Fälle von nicht ordnungsgemäßer
Mittelverwendung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit anderer Geber
der letzten 15 Jahre mit der Republik Ghana bekannt?
Wenn ja, welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung
hierzu vor?
Der Bundesregierung sind keine Mittelfehlverwendung im fraglichen Zeitraum
bekannt.
14. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller ODA-fähigen
Entwicklungsleistungen der Europäischen Union an die Republik Ghana nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Laut Informationen der Europäischen Union (EU), Stand Mai 2016, beliefen
sich die gesamten ODA-fähigen Leistungen der Europäischen Union an die
Republik Ghana seit 1975 auf rund 1,2 Mrd. Euro (
www.eeas.europa.eu/delegati
ons/ghana_en/1247/Ghana%20and%20the%20EU). Für die letztverfügbaren
Angaben zu ODA-fähigen Leistungen der EU für die Jahre 2016 und 2017 wird
auf
www.public.tableau.com/views/OECDDACAidataglancebyrecipient_new/
Recipients?:embed=y&:display_count=yes&:showTabs=y&:toolbar=no?
&:showVizHome=no verwiesen.
15. Welche Projekte wurden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
der Europäischen Union mit der Republik Ghana in den letzten zehn
Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (bitte nach Jahr,
Projekttitel, Projektkosten, Projektlaufzeit, Mittelherkunft,
Durchführungsorganisation und Durchführungspartner, konkreter Zielsetzung und
erfasster Zielerreichung aufschlüsseln; das unter „
www.ec.europa.eu/euro
peaid/countries/ghana_en„ abrufbare Informationsportal erhält nicht die
erfragten Informationen, zudem sind die dort aufgeführten Informationen
nicht in deutscher Sprache erhältlich)?
Die Republik Ghana kann Mittel aus den thematischen und regionalen
Budgetlinien des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) erhalten. Eine Übersicht
über die bisher in Ghana durch die EU umgesetzten Mittel findet sich unter
www.ec.europa.eu/europeaid/countries/ghana_en. Diese beinhaltet Angaben zu
Projekttitel, Projektkosten, Projektlaufzeit, Mittelherkunft,
Durchführungsorganisation, Durchführungspartner, der allgemeinen Zielsetzung sowie
exemplarisch aufgeführten erreichten Erfolgen für EU-geförderte Projekte ab Juni 2010.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im davorliegenden Zeitraum,
zwischen September 2009 und Juni 2010, ein weiteres Projekt durch EU-Mittel
gefördert: Das Projekt „Sektorbudgethilfe für Ressourcen- und
Umweltmanagement“ (Natural Resources and Environmental Governance) wurde in Höhe von
8 Mio. Euro mit einer Projektlaufzeit von 2009 bis 2011 gefördert. Ziele waren
die Verbesserung der Umwelt-, Forst-, Bodenschätze/Bergbaupolitik sowie der
Kapazitäten der zugehörigen Verwaltungen. Zur Umsetzung hat die ghanaische
Regierung ein hochrangiges Steuerungskomitee (National Resources and
Environmental Governance – Committee) sowie die „Environment and Natural
Resources Management Sector Group“ gegründet, um den betroffenen Sektor zu
koordinieren.
Die EU-Kommission bewertet den jeweils aktuellen Europäischen
Entwicklungsfonds durch Berichte zur Mitte und zum Ende der jeweiligen Laufzeit
(sog. Midterm- bzw. Endterm-Reviews). Der Bericht anlässlich der Mitte der
Laufzeit des jüngsten 11. Europäischen Entwicklungsfonds ist abrufbar unter:
www.ec.europa.eu/info/publications/mid-term-evaluation-11th-
europeandevelopment-fund-edf_en.
Die Bundesregierung erachtet die von der EU in englischer Sprache
aufbereiteten Daten als ausreichend, da sich sämtliche abgefragte Daten bis auf den
Parameter „Zielsetzung/Zielerreichung“ ohne Übersetzung erschließen.
Drucksache 19/14915 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]