[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Joana Cotar, Uwe Schulz,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/13095 –
Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Umweltbundesamt hat im Dezember 2018 zu einem Symposium in den
Räumen des Umweltbundesamtes in Berlin geladen. Thema dieses
Symposiums war das Inputpapier „Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling
für gesellschaftlichen Wandel“ (
http://kmgne.de/wp-content/uploads/2018/11/
Inputpapier_Symposium_Impact-Journalismus.pdf), welches im Rahmen
einer Sonderstudie des Umweltbundesamtes erstellt wurde. Ziel des
Symposiums war es, robuste Perspektiven für Impact-Journalismus zu entwerfen und
auf seine Praxistauglichkeit hin abzuklopfen. Beauftragt mit der Durchführung
des Projektes „Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für
gesellschaftlichen Wandel“ sowie auch mit der Durchführung des nichtöffentlichen
Symposiums war das Kolleg für Management und Gestaltung nachhaltiger
Entwicklung gGmbH (KMGNE) (
http://kmgne.de/wp-content/uploads/
2015/04/PM-Impact-Journalismus.pdf).
Unter Impact-Journalismus versteht das Inputpapier eine Erweiterung des
bisherigen Journalismus um ein zusätzliches Tätigkeitselement, das es im
journalistischen Berufsbild heute noch nicht gibt. Dieses solle bestehende Ansätze
für eine thematische Umorientierung (konstruktiver Journalismus,
transformativer Journalismus) ergänzen. Die Medien seien heute nicht adäquat verfasst,
aufgestellt und vor allem ausgerichtet, um die große Transformation zur
Nachhaltigkeit aktiv voranzutreiben oder sie kurativ mit den
Transformationsakteuren engagiert zu begleiten. Die Bestandsaufnahme zeige, dass wenn der
Journalismus, insbesondere die innerhalb des Mediensystems zentrale
Akteursgruppe der Content-Produzentinnen und -produzenten, eine wirkliche Rolle
beim Projekt „Weltrettung“ spielen wolle, dann müsse er sich und seine
Arbeitsweise radikal neu erfinden. Weiter heißt es: „Dem Impact-Journalismus
geht es um die Generierung von Wirkungen, von Veränderungen. Wenn diese
ausbleiben, werden in einer nächsten Berichtsschleife die Gründe der
Blockaden thematisiert (
http://kmgne.de/wp-content/uploads/2018/11/Inputpa
pier_Symposium_Impact-Journalismus.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13604
19. Wahlperiode 26.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, und
nukleare Sicherheit vom 24. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zum Ende Januar 2019 sollte ein Positionspapier fertiggestellt werden,
welches das Inputpapier mit der Expertise des Symposiums zusammenfügt.
Nach Ansicht der Fragesteller handelt es sich bei dem Symposium sowie den
zugehörigen Konzeptpapieren um eine unzulässige Maßnahme des
Umweltbundesamtes mit dem Ziel, die sogenannte Vierte Gewalt in Form der
öffentlichen Medien für ihre politischen Ziele zu instrumentalisieren, um somit
einen gezielten Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung sowie auf
unabhängige parlamentarische Entscheidungen zu nehmen.
Nach Ansicht der Fragesteller sind vor diesem Hintergrund auch Aussagen der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Zusammenhang mit der deutschen
Klimapolitik neu zu bewerten, Beschlüsse zu fassen, die zu disruptiven
Veränderungen führen (
www.bild.de/politik/inland/politik-inland/merkel-kuen
d i g t - k u r s w e c h s e l - a n - k e i n - p i l l e p a l l e - m e h r - i n - d e r - k l i m a p o l i
tik-62419470.bild.html).
1. Hat das Umweltbundesamt das Inputpapier „Impact-Journalismus und
zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel“ in Auftrag
gegeben, und wenn ja, wie hoch waren die Erstellungskosten sowie die
öffentliche Förderung?
Auftraggeber ist das Umweltbundesamt (UBA), die Auftragssumme beläuft
sich auf 16.500 Euro brutto.
2. Welche Erwartungen und welche Ergebnisse verbinden die
Bundesregierung und das Umweltbundesamt mit der Erstellung dieses Inputpapiers?
Es handelt sich um eine ergebnisoffene Sondierung mit Praktiker*innen und
Expert*innen. Das Inputpapier diente als Diskussionsgrundlage für das
Symposium am 10. Dezember 2018 und spiegelt nicht die Meinung des Auftraggebers
wieder.
3. Machte das Umweltbundesamt inhaltliche Vorgaben und Förderauflagen
für die Erstellung des Inputpapiers, und wenn ja, welche?
Im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis gilt im Umweltbundesamt stets das
Aufsetzen auf dem vorhandenen Kenntnis- und Forschungsstand. Verlangt
wurde ferner, aktuelle Fragestellungen, die sich aus einer nahezu permanenten und
höchst dynamischen Veränderung der Medienlandschaft ergeben, in einem
halbtägigen Symposium mit Medienmachenden und Mediennutzenden zu
diskutieren.
4. Wurde im Januar 2019 ein Positionspapier fertiggestellt, welches die
Inhalte des Inputpapiers und des Symposiums zusammenfügt?
Es gibt kein Positionspapier und es ist auch nicht geplant, ein Positionspapier
zu erstellen.
5. Wenn ja, wie hoch waren die Erstellungskosten und die öffentliche
Förderung für dieses Positionspapier, und wann wurde es durch das
Umweltbundesamt veröffentlicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
6. Teilt die Bundesregierung die in dem Inputpapier „Impact-Journalismus
und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel“ des
Umweltbundesamtes getätigten Ansichten und Aussagen bezüglich des Status
quo, der Aufgaben und der Instrumente des Journalismus?
Gemäß des Charakters eines Input-/Diskussionspapiers präsentiert das genannte
Papier weder abgeschlossene noch von Bundesinstitutionen inhaltlich zu
teilende, zu übernehmende oder in anderer Art zu berücksichtigende Positionen.
Das Papier strukturiert lediglich aus Sicht der Auftragnehmer die Diskussion
und gab ergebnisoffen Themen- und Fragekomplexe in die Diskussionsrunde.
7. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept des zielgenauen
Storytellings für einen gesellschaftlichen Wandel?
Ein „Konzept des zielgenauen Storytellings für einen gesellschaftlichen
Wandel“ ist nicht beauftragt und wird daher auch nicht entwickelt. Daher kann die
Bundesregierung dieses auch nicht bewerten.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Umweltbundesamt
praktizierte Methode der Veröffentlichung von Klarnamen von Journalisten als
Klimawandelskeptiker bzw. Klimaskeptiker (
www.umweltbundesamt.de/
themen/klima-energie/klimawandel/klimawandel-skeptiker#textpart-1)?
Diese Praxis ist rechtlich nicht zu beanstanden; siehe das in dieser Frage
ergangene und rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle vom 18.
November 2015 (Az.: 1 A 304/13 HAL].
9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es sich bei
dem Symposium sowie den zugehörigen Konzeptpapieren des
Umweltbundesamtes um eine unzulässige Maßnahme handelt, und sieht die
Bundesregierung diesbezüglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?
Es gibt kein Konzeptpapier des Umweltbundesamtes im Kontext des
Symposiums, sondern lediglich ein Inputpapier mit neun Seiten Text, das der
Auftragnehmer erstellt hat. Für den Inhalt zeichnen ausschließlich die Verfasser des
Inputpapiers verantwortlich; es entspricht nicht der Auffassung des
Umweltbundesamtes.
10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass durch eine
behördliche Etablierung des sogenannten Impact-Journalismus ein
unangemessener Einfluss der Exekutive auf die unabhängigen und
demokratisch legitimierten Entscheidungen der Legislative genommen werden
soll, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Absicht?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beobachtet keine Etablierung eines „Impact-
Journalismus“ und plant derartiges auch nicht. Das Umweltbundesamt hat den
gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten zu informieren.
Im Rahmen dieser Aufgabe stellt es Medienschaffenden Daten bereit,
beantwortet Fragen und vermittelt Behördenmitarbeiter als Experten. Die
Medienschaffenden entscheiden dann in eigener Verantwortung, ob und wie sie
berichten, kommentieren oder weiter recherchieren.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Medienberichterstattung
über die Arbeit der Bundesregierung vor allem im Hinblick auf die
deutsche Klimapolitik?
Die Bundesregierung nimmt keine solchen Beurteilungen der
Medienberichterstattung vor.
12. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Absicht
der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Beschlüsse zu fassen, die nach
eigenen Äußerungen zu schwerwiegenden Veränderungen in der
deutschen Klimapolitik führen sollen (
https://rp-online.de/politik/deutschland/
merkel-will-die-klimapolitik-umkrempeln_aid-39261369)?
Die Bundesregierung arbeitet daran, dass Deutschland seine verbindlichen
Klimaziele für 2030 sicher erreicht. Dies beinhaltet auch Veränderungen der
Wirtschaftsweise, die dazu führen, dass weniger CO2 ausgestoßen wird und
klimafreundliche Alternativen gestärkt werden. Bei all diesen Veränderungen
achtet die Bundesregierung auf den Erhalt der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit und den sozialen Ausgleich.
13. Welche disruptiven Beschlüsse im Zusammenhang mit der deutschen
Klimapolitik beabsichtigt die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in
absehbarer Zeit zu treffen und umzusetzen, und bis wann?
Zu dieser Frage verweist die Bundesregierung auf die Beschlüsse des
Kabinettsausschuss Klimaschutz vom 20. September 2019, die auch Auskunft über
die weitere Umsetzung geben.
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