[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Mrosek und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 19/13100 –
Prozentuale Statistik der Inhaftierten mit Migrationshintergrund in
Justizvollzugseinrichtungen in allen 16 Bundesländern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Bundestagsdrucksache 19/6634 antwortete die Bundesregierung zum
Thema Straftaten für die Jahre 2013 bis 2017. Das Statistische Bundesamt
wertet auch Daten zur Gefängnispopulation, also zur Demografie der
Inhaftierten aus. Jedoch werden in den entsprechenden Veröffentlichungen nach
Kenntnis der Fragesteller die in dieser Kleinen Anfrage erbetenen
Informationen bzw. Daten nicht berücksichtigt (
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Jus
tiz-Rechtspflege/_inhalt.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Durchführung des Justizvollzuges und die Gesetzgebung hierzu sind nach
der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
ausschließlich eine Angelegenheit der Länder (Artikel 30, 70 Absatz 1 des
Grundgesetzes). Auch obliegt dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz nicht die Dienstaufsicht über die Justizvollzugsbehörden; vielmehr wird
diese von der jeweiligen obersten Justizbehörde des zuständigen Landes
ausgeübt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13605
19. Wahlperiode 26.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 25. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele verurteilte Inhaftierte mit Migrationshintergrund verbüßen nach
Kenntnis der Bundesregierung zurzeit ihre Straftaten in den
Justizvollzugseinrichtungen der einzelnen Bundesländer?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der Inhaftierten mit Migrationshintergrund gegenüber Inhaftierten ohne
Migrationshintergrund in den einzelnen Bundesländern?
3. Wie viele verurteilte weibliche und männliche Inhaftierte mit
Migrationshintergrund verbüßen nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit ihre
Straftaten in Justizvollzugseinrichtungen der einzelnen Bundesländer?
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Länder führen keine Vollzugsstatistik, die die Zahl der Inhaftierten mit
Migrationshintergrund ausweist. Es wird dort lediglich nach Ausländerinnen und
Ausländern sowie Staatenlosen differenziert. Der Bundesregierung liegen daher
keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
4. Welche Straftaten (Anzahl) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
deutschlandweit durch Personen mit Migrationshintergrund begangen, die
zu einer Verurteilung mit Freiheitsentzug führten?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) werden Tatverdächtige
aktuell nach „deutsch“ und „nichtdeutsch“ (einschließlich der jeweiligen
Staatsangehörigkeit) erfasst. Es erfolgt keine Erfassung des
Migrationshintergrundes in der PKS. Auch die vom Statistischen Bundesamt jährlich
herausgegebene Strafverfolgungsstatistik (Fachserie 10 Reihe 3) erfasst nicht den
Migrationshintergrund, sondern differenziert nach „deutsch“ und
„nichtdeutsch“ sowie nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten. Im Übrigen weist
diese Statistik nicht die Anzahl der Straftaten, sondern die Anzahl der
Abgeurteilten und Verurteilten einschließlich der verhängten Strafen aus. Der
Bundesregierung liegen daher keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
5. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in den einzelnen Bundesländern in
Untersuchungshaft?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der in Untersuchungshaft inhaftierten Personen mit Migrationshintergrund
gegenüber Personen ohne Migrationshintergrund in den 16
Bundesländern?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]