Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste in den Wahlperioden 1 bis 16
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat Fragen zur Beobachtung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages bislang nicht oder nur teilweise beantwortet. Dies geschah im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit (vgl. hierzu die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13. Juni 2006, Bundestagsdrucksache 16/1808 sowie die Antwort der Bundesregierung hierzu auf Bundestagsdrucksache 16/2098).
Die Bundesregierung ist nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beantwortung von geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten grundsätzlich verpflichtet. Zwar können im Ausnahmefall Geheimhaltungsschutzinteressen eine Verweigerung der Beantwortung rechtfertigen, allerdings ist dann eine hinreichende Begründung der Nichtbeantwortung erforderlich. Diesen Erfordernissen wurde in den bislang vorliegenden Antworten der Bundesregierung nicht hinreichend Rechnung getragen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat zur Thematik der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/2098 ausführlich Stellung genommen. Darüber hinaus hat sie zu den rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der nachrichtendienstlichen Beobachtung von Abgeordneten auch gegenüber dem Ältestenrat des Deutschen Bundestages Stellung genommen.
Ferner hat die Bundesregierung gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium in seiner Sitzung vom 5. April 2006 ausführlich insbesondere zu den Rechtsgrundlagen, zum Verfahren und der Praxis berichtet. Wie in der genannten Bundestagsdrucksache bereits dargestellt, äußert sich die Bundesregierung zu geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten der Nachrichtendienste des Bundes, insbesondere zu deren Arbeitsweise, Strategie und Erkenntnisstand in Bezug auf bestimmte Personen oder Organisationen grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen besonderen Gremien des Deutschen Bundestages.
Der Verweis auf diesen Umstand bedeutet nicht, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller und den diesbezüglichen Fragen enthaltenen Annahmen und Feststellungen inhaltlich zutreffen.
Den in der Vorbemerkung der Fragesteller erhobenen Vorwurf, in den bislang vorliegenden Antworten der Bundesregierung sei den Erfordernissen an eine hinreichende Begründung der Nichtbeantwortung nicht zur Genüge Rechnung getragen, weist die Bundesregierung zurück. Sie hat in keinem Fall die Beantwortung von Fragen zur Beobachtung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages verweigert. Zu Einzelfragen, die geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten der Nachrichtendienste des Bundes zum Gegenstand hatten und sich daher einer Beantwortung im Rahmen einer Kleinen Anfrage entziehen, hat sie auf deren Behandlung in den besonderen parlamentarischen Gremien verwiesen. Sie hat hierfür auch eine aus sich heraus verständliche und nachvollziehbare Begründung gegeben.
Hinsichtlich der Sachverhalte vor der 9. Wahlperiode des Deutschen Bundestages weist die Bundesregierung auf die gesetzlichen Löschungspflichten hin, aufgrund derer die entsprechenden Datensätze nicht mehr vorliegen. Gegebenenfalls vorhandene Informationen in den die Zeiträume der Anfrage betreffenden Altakten können nicht innerhalb des im Rahmen einer Kleinen Anfrage gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Verfügung stehenden Zeitraums erschlossen werden.
Bezüglich der Sachverhalte ab der 9. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gilt die Antwort der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 16/2098.
Fragen und Antworten19
a) Wurden in der 1. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
Zu den Fragen 1 bis 16. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
a) Wurden in der 2. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 3. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 4. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 5. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 6. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 7. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 8. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 9. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 10. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 11. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 12. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 13. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 14. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden in der 15. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
a) Wurden bzw. werden in der 16. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)? Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird: b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben, gespeichert bzw. weitergegeben? c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe? d) Welchen Zwecken diente sie? e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?
Welchen Beitrag könnte die Erforschung der Unterlagen deutscher Geheimdienste gegebenenfalls zu einem Forschungsprojekt „Bundestag/MfS“ leisten?
Ob Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes einen Beitrag zu einem Forschungsprojekt „Bundestag/MfS“ leisten können, ist ohne eine nähere Konkretisierung des Projekts nicht bewertbar.
In welchem Umfang, ab wann und für welche Interessenten will die Bundesregierung eine freie Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste ermöglichen nach dem Vorbild etwa der CIA?
Für den Umgang mit den historischen Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes gelten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes (BArchG).
Soweit der Bundesregierung bekannt, legt die Central Intelligence Agency (CIA) lediglich Teile von Vorgängen offen und nimmt unter anderem Schwärzungen vor. Dies ist nach dem BArchG nicht möglich.
Ist die Bundesregierung bereit, ihre Antworten zu Frage 1 der Kleinen Anfrage vom 13. Juni 2006 – Bundestagsdrucksache 16/1808 auf Bundestagsdrucksache 16/2098 – und zu Frage 1 der Kleinen Anfrage vom 17. Mai 2006 – Bundestagsdrucksache 16/1520 auf Bundestagsdrucksache 16/1740 – nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, nachdem a) sich der Deutsche Bundestag in der Vergangenheit schon vielfach mit der möglichen Überwachung oder Anwerbung von Abgeordneten durch Geheimdienste des Bundes befassen musste (vgl. Plenarprotokoll der 127. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1979, S. 9930 ff., Bundestagsdrucksachen 9/693 S. 7; 10/6584 S. 124 bis 129; 11/6203 S. 8; Plenarprotokoll der 197. Sitzung am 15. Februar 1990, S. 15157 f. und 15239; Bundestagsdrucksachen 11/6412 Fragen 19 bis 20, 33 bis 38; 12/7102)? b) insbesondere Abgeordnetenpost durch das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund des Artikel-10-Gesetzes kontrolliert worden war (zu den Quellen vgl. Frage 19a)?
Zu Frage 19. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.