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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Schadinsekten und Extremwetter als Gefahr für bedeutende Naturräume, Naturdenkmäler und Welterbestätten
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
02.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1321816.09.2019
Schadinsekten und Extremwetter als Gefahr für bedeutende Naturräume, Naturdenkmäler und Welterbestätten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker,
Carina Konrad, Nicole Bauer, Renata Alt, Olaf in der Beek,
Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly,
Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der
FDP
Schadinsekten und Extremwetter als Gefahr für bedeutende Naturräume,
Naturdenkmäler und Welterbestätten
Die aktuelle Dürre und die großen Wasserdefizite wirken sich im Bundesgebiet
bereits auf besondere Schutzgebiete wie Nationalparks und Naturparks aus.
Ebenso sind Naturmonumente von den extremen Wetterereignissen betroffen.
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht einen ungestörten Ablauf der
Naturvorgänge in Nationalparks vor. Der Erhalt von Naturparks soll durch eine einheitliche
Pflege und Entwicklung garantiert werden. Kulturhistorische Parks und Gärten
leiden zunehmend an Schädlingen. Die Bundesregierung verpflichtet sich nach
§ 6 des Bundesnaturschutzgesetzes, den Zustand der Natur zu beobachten. Bis
2013 engagierte sich die Bundesregierung in der Evaluierung von
Nationalparks (www.europarc-deutschland.de/blog/vorhaben/evaluierung-national
parks) und zeigte damit ein großes Interesse für den Zustand und den Erhalt
dieser Schutzgebiete.
Allerdings stellt sich jetzt nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob unter den
Bedingungen auftretender Extremwetterereignisse besondere natürliche
Sehenswürdigkeiten langfristig erhalten werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Waldschäden in den
Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“, „Eifel“, „Schwarzwald“, „Harz“,
„Kellerwald-Edersee“, „Müritz“, „Vorpommersche Boddenlandschaft“,
„Sächsische Schweiz“, „Berchtesgaden“, „Bayerischer Wald“ und
„Hainich“ durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trockenereignisse und
Sturmereignisse (um die Aufstellung der Waldschäden der einzelnen Baumart je
Nationalpark wird gebeten)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13218
19. Wahlperiode 16.09.2019
a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den
„ungestörten Ablauf der Naturvorgänge“ laut § 24 des
Bundesnaturschutzgesetzes?
b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Schutzzweck in diesen
Waldgebieten langfristig zu erhalten?
c) Inwieweit liegt es im Interesse der Bundesregierung, geschützte
Waldgebiete als essenziellen Bestandteil verschiedener Nationalparks einer
eigenen Entwicklung zu überlassen, und wie interpretiert die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang die natürliche Dynamik dieser
Schutzgebiete?
d) Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe zur
wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, zur naturkundlichen Bildung und
zum Naturerlebnis vor dem Hintergrund aktueller Waldschäden in den
Nationalparks erfüllt?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Schädigung der Naturparks in der
Bundesrepublik Deutschland durch Borkenkäfer, extreme Trockenheit und
Sturmereignisse?
a) Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit
mit den Ländern zur einheitlichen Pflege und Entwicklung bestehender
Naturparks in diesem Zusammenhang?
b) Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung ein Bildungsauftrag
für „nachhaltige Entwicklung“ gemäß § 27 Absatz 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes in den Naturparks erfüllt, die durch Borkenkäfer,
Krankheiten, Trockenereignisse und Sturmereignisse nachhaltig geschädigt
sind?
3. Welche langfristige Strategie zum substanziellen Erhalt von Nationalparks
und Naturparks verfolgt die Bundesregierung?
4. Welche Nationalen Naturmonumente sind aus Sicht der Bundesregierung
durch Insekten, Krankheiten und Trockenheit gefährdet?
5. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung zum Erhalt der
Nationalen Naturmonumente in diesen Zusammenhang?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdung der Waldflächen des
Welterbes „Oberes Mittelrheintal“ durch Borkenkäfer, Krankheiten,
Trockenereignisse und Sturmereignisse?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung des Welterbes
„Buchenurwälder“ in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem
Auftreten extremer Trockenheit und einem erhöhten Krankheits- und
Schädlingsdruck?
8. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern zum langfristigen Erhalt dieser genannten Welterbestätten?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung der Parks von Potsdam
durch den Buchsbaumzünsler (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/
bund-und-laender-beschliessen-neues-sanierungspaket-fuer-
preussischeschloesser-und-gaerten-gruetters-unesco-weltkulturerbe-ist-
gemeinsameverantwortung--398096)?
10. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um
kulturhistorische Stätten wie Parks und Gärten bedeutender Schlösser, aber
auch Botanische Gärten vor dem Hintergrund der Trockenheit und des
Schädlingsdrucks langfristig zu erhalten?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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