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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schadinsekten und Extremwetter als Gefahr für bedeutende Naturräume, Naturdenkmäler und Welterbestätten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

02.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1321816.09.2019

Schadinsekten und Extremwetter als Gefahr für bedeutende Naturräume, Naturdenkmäler und Welterbestätten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Renata Alt, Olaf in der Beek, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Schadinsekten und Extremwetter als Gefahr für bedeutende Naturräume, Naturdenkmäler und Welterbestätten Die aktuelle Dürre und die großen Wasserdefizite wirken sich im Bundesgebiet bereits auf besondere Schutzgebiete wie Nationalparks und Naturparks aus. Ebenso sind Naturmonumente von den extremen Wetterereignissen betroffen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht einen ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in Nationalparks vor. Der Erhalt von Naturparks soll durch eine einheitliche Pflege und Entwicklung garantiert werden. Kulturhistorische Parks und Gärten leiden zunehmend an Schädlingen. Die Bundesregierung verpflichtet sich nach § 6 des Bundesnaturschutzgesetzes, den Zustand der Natur zu beobachten. Bis 2013 engagierte sich die Bundesregierung in der Evaluierung von Nationalparks (www.europarc-deutschland.de/blog/vorhaben/evaluierung-national parks) und zeigte damit ein großes Interesse für den Zustand und den Erhalt dieser Schutzgebiete. Allerdings stellt sich jetzt nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob unter den Bedingungen auftretender Extremwetterereignisse besondere natürliche Sehenswürdigkeiten langfristig erhalten werden können. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Waldschäden in den Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“, „Eifel“, „Schwarzwald“, „Harz“, „Kellerwald-Edersee“, „Müritz“, „Vorpommersche Boddenlandschaft“, „Sächsische Schweiz“, „Berchtesgaden“, „Bayerischer Wald“ und „Hainich“ durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trockenereignisse und Sturmereignisse (um die Aufstellung der Waldschäden der einzelnen Baumart je Nationalpark wird gebeten)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13218 19. Wahlperiode 16.09.2019 a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den „ungestörten Ablauf der Naturvorgänge“ laut § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes? b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Schutzzweck in diesen Waldgebieten langfristig zu erhalten? c) Inwieweit liegt es im Interesse der Bundesregierung, geschützte Waldgebiete als essenziellen Bestandteil verschiedener Nationalparks einer eigenen Entwicklung zu überlassen, und wie interpretiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die natürliche Dynamik dieser Schutzgebiete? d) Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe zur wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, zur naturkundlichen Bildung und zum Naturerlebnis vor dem Hintergrund aktueller Waldschäden in den Nationalparks erfüllt? 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Schädigung der Naturparks in der Bundesrepublik Deutschland durch Borkenkäfer, extreme Trockenheit und Sturmereignisse? a) Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zur einheitlichen Pflege und Entwicklung bestehender Naturparks in diesem Zusammenhang? b) Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung ein Bildungsauftrag für „nachhaltige Entwicklung“ gemäß § 27 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in den Naturparks erfüllt, die durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trockenereignisse und Sturmereignisse nachhaltig geschädigt sind? 3. Welche langfristige Strategie zum substanziellen Erhalt von Nationalparks und Naturparks verfolgt die Bundesregierung? 4. Welche Nationalen Naturmonumente sind aus Sicht der Bundesregierung durch Insekten, Krankheiten und Trockenheit gefährdet? 5. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung zum Erhalt der Nationalen Naturmonumente in diesen Zusammenhang? 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdung der Waldflächen des Welterbes „Oberes Mittelrheintal“ durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trockenereignisse und Sturmereignisse? 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung des Welterbes „Buchenurwälder“ in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Auftreten extremer Trockenheit und einem erhöhten Krankheits- und Schädlingsdruck? 8. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zum langfristigen Erhalt dieser genannten Welterbestätten? 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung der Parks von Potsdam durch den Buchsbaumzünsler (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ bund-und-laender-beschliessen-neues-sanierungspaket-fuer- preussischeschloesser-und-gaerten-gruetters-unesco-weltkulturerbe-ist- gemeinsameverantwortung--398096)? 10. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um kulturhistorische Stätten wie Parks und Gärten bedeutender Schlösser, aber auch Botanische Gärten vor dem Hintergrund der Trockenheit und des Schädlingsdrucks langfristig zu erhalten? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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