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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kontrolle der Mängelbeseitigung nach dem Moorbrand im Emsland

(insgesamt 19 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1330118.09.2019

Kontrolle der Mängelbeseitigung nach dem Moorbrand im Emsland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Christian Sauter, Michael Theurer, Johannes Vogel, Pascal Kober, Till Mansmann, Carl-Julius Cronenberg, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Kontrolle der Mängelbeseitigung nach dem Moorbrand im Emsland Am 3. September 2018 kam es im Zuge einer Erprobung auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91) bei Meppen im Emsland zu einem Moorbrand, der erst am 10. Oktober 2018 vollständig gelöscht werden konnte. Aus diesem Grund richtete die Fraktion der FDP am 19. Oktober 2018 die Kleine Anfrage mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Moorbrand auf dem Gelände der WTD 91 in Meppen“ (Bundestagsdrucksache 19/5154) an die Bundesregierung, die diese am 8. November 2018 beantwortete auf Bundestagsdrucksache 19/5620. Trotz dieser Antwort und dem am 29. Januar 2019 erstellten Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung (Ausschussdrucksache 19(12)351) ergeben sich aus Sicht der Fragesteller weiterhin Fragen zum Moorbrand bei Meppen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Sind alle Gerätschaften und Fahrzeuge zur Brandbekämpfung zum aktuellen Zeitpunkt einsatzfähig? a) In welchem technischen Zustand befinden sich die beiden Löschraupen? b) Haben Gerätschaften oder Fahrzeuge seit dem Moorbrand technische Defekte erlitten? Falls ja, welche, und wie wurden diese behoben?  2. Sind die verschiedenen Gerätschaften und Fahrzeuge zur Verbesserung der materiellen Ausstattung der Wehrtechnischen Dienststelle, unter anderem die zwei Moorraupen zur Bergung von Blindgängern sowie die Bergepanzer (Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.1), vor Ort und einsatzbereit? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13301 19. Wahlperiode 18.09.2019 a) In welchem Stadium ist das Beschaffungsverfahren der gelisteten Gerätschaften und Fahrzeuge (Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.1) insgesamt? b) Wie hoch werden die Kosten der Beschaffungsmaßnahmen insgesamt ausfallen?  3. Wann wird die Übergabereife der sich auf dem Gelände bei Meppen befindlichen Tieflöschwasserbrunnen festgestellt und deren Übergabe vollzogen?  4. Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen werden zukünftig bei einem Moorbrand durchgeführt, um zu verhindern, dass eine Riegelstellung aufgrund einer veränderten Witterungslage übersprungen werden kann?  5. Wurden alle Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes gemäß Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.2 umgesetzt? Falls ja, seit wann sind sie umgesetzt? Falls nein, weshalb nicht?  6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Risikobewertung der Schießleitung und der Bundeswehrfeuerwehr vor dem Einsatz von scharfer Munition in vergleichbaren Situationen? a) Wird der Einsatz von scharfer Munition in vergleichbaren Situationen bei Vorhandensein einer Einschätzung von Stufe 2 („geringe Gefahr“) nach dem Waldbrandgefahrenindex durch den Deutschen Wetterdienst stets erlaubt? b) Welche Rolle spielt der Waldbrandgefahrenindex bei der Beurteilung der Situation vor dem Einsatz von scharfer Munition generell? c) Ab welcher Stufe wird ein Einsatz generell nicht durchgeführt?  7. Welche Kriterien werden für die vollständige Wiederaufnahme des Schießbetriebes zugrunde gelegt, und wann ist damit zu rechnen, dass die nächsten Phasen beginnen?  8. Bewertet die Bundesregierung die Maßnahmen, die unmittelbar nach Ausbruch des Brandes durch die Bundeswehr getroffen wurden, als ausreichend?  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Kommunikation der Bundeswehr mit den örtlichen Feuerwehren? 10. Sind im Nachgang des Moorbrandes auch Anpassungen der Löschkapazitäten an anderen Standorten der Bundeswehr geplant (bitte nach Höhe und Art der Anpassungen sowie nach Standort aufschlüsseln)? 11. Wo sind, nach Einschätzung der Bundesregierung, Fehler in der Koordinierung und Kommunikation der Großlage auf dem Gelände der WTD 91 geschehen, und durch wen wurden diese Fehler auf Grundlage welchen Sachstands begangen? 12. Sind, nach Ansicht der Bundesregierung, Verbesserungen an den Abläufen bezüglich der Koordinierung aller vor Ort handelnden Einsatzkräfte notwendig, und wurden solche Maßnahmen getroffen? a) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)? b) Falls ja, welche? 13. In welchem Umfang wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Vegetation auf dem Truppenübungsplatz Meppen durch den Moorbrand zerstört, und welche Folgen hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung für den Lebensraum der dortigen Pflanzen und Tiere nachdem die Schäden nun in der laufenden Vegetationsperiode erkennbar sein müssten? 14. Inwieweit plant die Bundesregierung, durch Aufforstung und ähnliche Maßnahmen, die entstandenen Umweltschäden zu kompensieren? 15. Wie hoch sind die gesamten langfristigen Folgekosten des Moorbrandes? 16. Wer ist Mitglied der anlässlich des Moorbrandes eingesetzten Taskforce des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (Plenarprotokoll 19/51, S. 5392), und wer hat über die Besetzung entschieden? a) Zu welchen Ergebnissen ist die Taskforce gekommen? b) Stimmen diese Ergebnisse mit dem Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung überein (Ausschussdrucksache 19(12)351)? 17. Was versteht die Bundesregierung unter dem im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung (Ausschussdrucksache 19(12)351) angesprochenen Ziel, in der WTD 91 personell nachzusteuern? a) Wie viele Stellen wurden bisher geschaffen und besetzt, und wie viele weitere sollen bis wann geschaffen und besetzt werden? b) Welche Tätigkeiten sollen im Rahmen der neu besetzten Stellen ausgeführt werden? c) Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten durch den personellen Aufwuchs? 18. Sind die im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung angekündigten Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.3), insbesondere die Erarbeitung eines Krisenkommunikationsplans, umgesetzt? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht, und bis wann soll die Umsetzung erfolgen? 19. Sind die vom Bundesministerium der Verteidigung angekündigten Maßnahmen im Meldewesen sowie in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.4 und 10.6) umgesetzt? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht, und bis wann soll die Umsetzung erfolgen? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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