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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Software gegen Behördenfehler

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1332619.09.2019

Software gegen Behördenfehler

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Software gegen Behördenfehler Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran. Im August 2017 ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis zum Jahr 2022 Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Darüber hinaus sieht auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine moderne Verwaltung durch Maßnahmen der Digitalisierung sowie einen Abbau der Bürokratie vor. In der jüngeren Vergangenheit wurde jedoch bekannt, dass 2017 rund ein Drittel der beanstandeten Hartz-IV-Bescheide von den Behörden zurückgenommen werden musste (www.bz-berlin.de/berlin/ jobcentermachten-bei-bescheiden-tausendfach-fehler). Mittlerweile haben sich Legal- Tech-Unternehmen etabliert, deren Geschäftsmodell darauf abzielt, Verwaltungsakte der Behörden auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und für deren Adressaten Widersprüche vorzubereiten (www.gruenderszene.de/allgemein/ rightmart-bremen-hartz-iv-bescheide-pruefung?interstitial). Es stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob es überhaupt so weit kommen muss, dass eine automatisierte Form der Rechtsdienstleistung die Fehlerhaftigkeit für den Adressaten feststellen muss, oder ob dies nicht als Instrument bereits vorher durch die Behörde angewandt werden kann. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Verwaltungsakte wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung von Bundesbehörden seit 2017 erlassen? 2. Gegen wie viele Verwaltungsakte von Bundesbehörden wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit 2017 Widerspruch eingelegt? 3. Wie viele dieser Widersprüche waren erfolgreich? a) Welcher Anteil der erfolgreichen Widersprüche lässt sich auf Fehler in der Verwaltung zurückführen? b) Welcher Anteil der Fehler der Verwaltung betraf die formelle Rechtmäßigkeit? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13326 19. Wahlperiode 19.09.2019 c) Welcher Anteil der Fehler der Verwaltung betraf die materielle Rechtmäßigkeit? 4. Gibt es informationstechnische Hilfsmittel in den Behörden des Bundes, durch welche Verwaltungsakte und andere Formen von Behördentätigkeiten mit Außenwirkung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden? a) Wenn ja, welche informationstechnischen Hilfsmittel werden konkret verwendet? b) Wenn ja, ist das Personal der Bundesbehörden in Bezug auf diese technischen Hilfsmittel in besonderer Weise geschult worden? c) Wenn nein, plant die Bundesregierung perspektivisch den Einsatz solcher technischen Hilfsmittel, und sind bereits Planungs- oder Entwicklungsarbeiten vorgenommen worden? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung den möglichen Einsatz informationstechnischer Hilfsmittel, um Verwaltungsakte und andere Formen von Behördentätigkeiten mit Außenwirkung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen? a) Wie beurteilt die Bundesregierung diesbezüglich einen Einsatz von informationstechnischen Hilfsmitteln durch die Behörden selber? b) Wie beurteilt die Bundesregierung alternativ eine Kooperation mit privaten Anbietern informationstechnischer Hilfsmittel, durch welche die Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht von der Behörde selber, sondern von dem privaten Anbieter übernommen wird? c) Gibt es bereits Kooperationen bundeseigener Behörden mit privaten Anbietern? d) Falls bislang keine Kooperationen bestehen, sind solche geplant? 6. Sind der Bundesregierung Fälle von Landesbehörden bekannt, in denen Kooperationen mit privaten Anbietern von informationstechnischen Hilfsmitteln, durch welche Verwaltungsakte und andere Formen von Behördentätigkeiten mit Außenwirkung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden, bestehen, und wenn ja, könnte sich die Bundesregierung eine vergleichbare Kooperation in ihren Behörden vorstellen? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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