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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1332019.09.2019

Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Jimmy Schulz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur Zum 30. Juni endete die Frist für alle verpflichteten Praxen, die Telematikinfrastruktur (TI) für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11314). Als erste Stufe ist bereits seit Einführung der eGK das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nutzbar, welches allgemeine Patientendaten wie Name oder Versichertennummer bereitstellt. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) sollen weitere Funktionen bereits ab der „zweiten Jahreshälfte 2019“ getestet werden (www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/telema tik_und_datenaustausch/egk/egk.jsp). Darunter fallen das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP) als erste Stufe der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Weiter soll ebenfalls am Modul KOM- LE gearbeitet werden, das einen sicheren Datenaustausch von etwa Arztbriefen oder Abrechnungen sorgen soll. Der GKV-Spitzenverband führt weiter aus, dass auch die elektronische Patientenakte (ePA) in der Vorbereitung sei. Ab Ende 2019 soll es auf neu ausgegebenen eGK ein zusätzliches NFC-Modul (NFC = Nahfeldkommunikation) zum Datenaustausch via Funktechnologie geben, welches zudem eine App-Nutzung ermöglichen würde (www.aerzteblatt.de/nachrichten/97911/Elektronische- Gesundheitskarte-soll-NFC-Technologie-erhalten). Aus Sicht der Fragesteller ist es begrüßenswert, dass sich im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems etwas tut, ein digitaler Datenaustausch sowie neue digitale Funktionen der eGK können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, das Gesundheitssystem moderner und leistungsfähiger zu machen. Hierzu bedarf es, nach Auffassung der Fragesteller, der Anstrengung aller Beteiligten, eine moderne digitale Infrastruktur flächendeckend einzuführen und sicher nutzbar zu machen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13320 19. Wahlperiode 19.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wann sollen welche neuen Funktionen wie NFDM, eMP, KOM-LE oder andere in den Testbetrieb gehen? a) Welche Anzahl an Praxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen wird an diesen Tests teilnehmen? b) Wann soll der jeweilige Testbetrieb abgeschlossen sein? c) Wann sollen die neuen Funktionen jeweils in Produktivbetrieb gehen?  2. Wie, und wo sollen die Daten von NFDM, eMP, KOM-LE und anderen neuen Funktionen gespeichert werden? a) Welche Verschlüsselungsstandards werden verwendet bzw. sollen verwendet werden? b) Wer soll wie Zugriff auf die Daten der einzelnen neuen Module und Funktionen bekommen? c) Wenn die Daten nur auf dem Chip der eGK gespeichert werden, wie werden diese Daten gesichert, um sie etwa beim Verlust oder bei einer Beschädigung einer eGK wiederherstellen zu können?  3. Ab wann sollen eGKs mit NFC-Chips verfügbar sein?  4. Bis wann sollen alle eGKs mit NFC-Chips ausgestattet sein?  5. Wird bereits eine App entwickelt, mit der Patienten auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können? a) Welche Funktionen soll bzw. wird eine solche App haben? b) Für welche Betriebssysteme wird eine solche App verfügbar sein? c) Wird es auch eine Web-Version geben, die über einen herkömmlichen Browser genutzt werden kann? d) Wer entwickelt die App? e) Wann soll die App in den ersten Testbetrieb gehen? f) Wann soll die App im Regelbetrieb verfügbar sein? g) Soll als Ergänzung der Zugriff auf alle TI- und eGK-Funktionen in Zukunft auch über eine rein softwarebasierte Lösung etwa via APP oder Browser möglich sein?  6. Welche Anzahl an Praxen nutzt den optionalen Secure-Internet-Service, und welche Kosten fallen hierfür in welchem Zeitraum für welches Datenvolumen an?  7. Welche Anzahl an Konnektoren wurde bisher in Praxen installiert, und welche Anzahl wird in Rechenzentren gehostet?  8. Wie wird garantiert, dass bei Konnektoren, die in einem Rechenzentrum gehostet werden, die Datenübertragung zwischen der Praxis und dem Konnektor einwandfrei funktioniert und verschlüsselt ist?  9. Wer überwacht wie den Datenschutz und die Datensicherheit der Daten und der Datenübertragung der Daten in der TI? 10. Wie wird mit kompromittierten Zertifikaten umgegangen, etwa bei einem Diebstahl eines Konnektors? a) Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn auf einem Konnektor das Zertifikat kompromittiert wird? b) Verfügen alle Konnektoren über unterschiedliche Zertifikate? c) Wie lange sind die Zertifikate der TI-Geräte jeweils gültig? d) Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn die Zertifikate ungültig werden, und mit welchen Kosten sind diese Maßnahmen verbunden? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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