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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
09.10.2019
Antwortdauer
20 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1332119.09.2019
Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren und Hilfsorganisationen leisten täglich
einen Beitrag für das Gemeinwohl und den Schutz rechtsstaatlicher Regeln.
Immer wieder sehen sie sich dabei jedoch verbaler wie auch körperlicher Gewalt
ausgesetzt. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP kam es allein im Jahr 2017 zu 4527 Gewaltdelikten gegen
Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/4016, Antwort zu Frage 1). Dabei wurden im gleichen Jahr 380
Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei sowie 13 Vollzugskräfte des Zolls verletzt
(vgl. ebd.: 3). Immer wieder beklagen aktive Einsatzkräfte sinkenden Respekt
und Übergriffe im Rahmen ihrer Dienstausübung. Eine Einschätzung, die
bereits von der Studie „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und
Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“ der Ruhr-Universität Bochum bestätigt
wurde (vgl. www.kriminologie.ruhr-uni-bochum.de/images/pdf/Abschlussbe
richt_Gewalt_gegen_Einsatzkraefte.pdf). Im Rahmen der Studie wurden im
Jahr 2017 rund 810 Feuerwehrangehörige und Rettungssanitäter in Nordrhein-
Westfalen zu ihren Gewalterfahrungen befragt. Im Ergebnis diagnostizierte die
Studie eine Tendenz zur Verrohung und einen „Verlust an Empathie“ in der
Gesellschaft, der sich auch gegen Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren und
Hilfsorganisationen richtet. Solche gewalttätigen Übergriffe gegen Angehörige
von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gilt es aus Sicht der
Fragesteller langfristig zu beobachten und zu analysieren, um notwendige
politische Rückschlüsse aus ihnen ziehen und zielgerichtete Maßnahmen ergreifen
zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Zolls sowie des
Technischen Hilfswerks wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im
Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Körperverlet-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13321
19. Wahlperiode 19.09.2019
zung (i.S.d. §§ 223 bis 231 des Strafgesetzbuchs – StGB) oder eines
Tötungsdelikts (i.S.d. §§ 211 bis 222 StGB) (bitte nach Jahren, Behörde bzw.
Organisation und Delikten aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach
Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die
Unterfragen – aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren jeweils
welchen Geschlechts?
b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
minderjährig?
c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen unter
dem Einfluss von Alkohol?
d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g.
Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit PMK-
links (PMK = Politisch motivierte Kriminalität), PMK-rechts, PMK-
ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie sowie PMK-nicht
zuzuordnen (bitte aufschlüsseln)?
e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer (bitte
nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und
Delikten aufschlüsseln)?
2. Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie
Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der
Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Körperverletzung (i.S.d. §§ 223 bis 231
StGB) oder eines Tötungsdelikts (i.S.d. §§ 211 bis 222 StGB)?
Wie hat sich diese Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte
nach Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die
Unterfragen – aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren jeweils
welchen Geschlechts?
b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
minderjährig?
c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen unter
dem Einfluss von Alkohol?
d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g.
Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit PMK-
links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse
Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte aufschlüsseln)?
e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer (bitte
nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und
Delikten aufschlüsseln)?
3. Wie viele Widerstandshandlungen i.S.d. §§ 113 bis 115 StGB wurden im
Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 gegen Einsatzkräfte von
Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk (THW) begangen?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren,
Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die Fragen 3a bis
3e – aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren jeweils
welchen Geschlechts?
b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren waren
minderjährig?
c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen unter
dem Einfluss von Alkohol?
d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g.
Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit PMK-
links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse
Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte aufschlüsseln)?
e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer (bitte
nach Bundesländern, Jahren, Behörden/Organisationen und Delikten
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Widerstandshandlungen i.S.d. §§ 113 bis 115 StGB wurden im
Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung
gegen Rettungskräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie
gegen Polizeibeamte der Länder begangen?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren,
Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die Fragen 4a bis
4e – aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren jeweils
welchen Geschlechts?
b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
minderjährig?
c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr
2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen unter
dem Einfluss von Alkohol?
d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g.
Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit PMK-
links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse
Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte aufschlüsseln)?
e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer (bitte
nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und
Delikten aufschlüsseln)?
5. Welche Tatmittel wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 bei
gewalttätigen Übergriffen i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte der
Bundespolizei, des Zolls sowie des Technischen Hilfswerks genutzt?
In wie vielen Fällen handelte es sich um körperliche Gewalt (bitte nach
Tatmitteln, Behörden bzw. Organisationen und Delikten aufschlüsseln)?
6. Gab es im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung eine regionale Häufung von gewalttätigen Übergriffen
i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte?
Wenn ja, in welchen Regionen ließ sich eine entsprechende Häufung
feststellen?
7. Gab es im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung eine schwerpunktmäßige Häufung von gewalttätigen
Übergriffen i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte im Umfeld
bestimmter (Groß-)Ereignisse?
Wenn ja, welcher?
8. Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Zolls sowie des
Technischen Hilfswerks wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im
Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Beleidigung
(i.S.d. §§ 185 bis 187 StGB)?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach
Jahren, Behörde bzw. Organisation und Delikten aufschlüsseln)?
9. Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie
Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der
Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Beleidigung (i.S.d. §§ 185 bis 187
StGB)?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte nach
Jahren, Behörde bzw. Organisation und Delikten aufschlüsseln)?
10. Wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 bei Bundespolizei, Zoll
und Technischem Hilfswerk Anpassungen der Führungs- und Einsatzmittel
– beispielsweise Schutzausstattung und Bewaffnung – umgesetzt (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/4016, Antwort zu Frage 9)?
Wenn ja, welche, und aus welchem Anlass?
11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten von
Einsatzkräften von Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk sowie von
Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie von Polizeibeamten der
Länder im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen wie
Körperverletzungen sowie Beleidigungen?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Angehörigen von
Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk für ein konsequentes
Anzeigeverhalten zu sensibilisieren?
12. Wie hoch waren die durch Übergriffe auf Einsatzkräfte verursachten
Ausfallzeiten (bitte nach Behörden bzw. Organisationen aufschlüsseln)?
13. Wie hoch war der finanzielle Schaden, der der öffentlichen Hand durch die
Ausfallzeiten entstanden ist?
14. In wie vielen Fällen, in denen es aufgrund von Übergriffen zu
krankheitsbedingten Fehlzeiten von Einsatzkräften kam, wurde auch zivilrechtlich
gegen die Schädiger vorgegangen (bitte nach Behörden bzw.
Organisationen aufschlüsseln)?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1385509.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13321 - Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/13321 –
Gewalt gegen Einsatzkräfte im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehren und Hilfsorganisationen leisten täglich
einen Beitrag für das Gemeinwohl und den Schutz rechtsstaatlicher Regeln.
Immer wieder sehen sie sich dabei jedoch verbaler wie auch körperlicher
Gewalt ausgesetzt. Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP kam es allein im Jahr 2017 zu 4527
Gewaltdelikten gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/4016, Antwort zu Frage 1). Dabei wurden im gleichen
Jahr 380 Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei sowie 13 Vollzugskräfte
des Zolls verletzt (vgl. ebd.: 3). Immer wieder beklagen aktive Einsatzkräfte
sinkenden Respekt und Übergriffe im Rahmen ihrer Dienstausübung. Eine
Einschätzung, die bereits von der Studie „Gewalt gegen Einsatzkräfte der
Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“ der Ruhr-Universität
Bochum bestätigt wurde (vgl. www.kriminologie.ruhr-uni-bochum.de/ima
ges/pdf/Abschlussbericht_Gewalt_gegen_Einsatzkraefte.pdf). Im Rahmen der
Studie wurden im Jahr 2017 rund 810 Feuerwehrangehörige und
Rettungssanitäter in Nordrhein-Westfalen zu ihren Gewalterfahrungen befragt. Im
Ergebnis diagnostizierte die Studie eine Tendenz zur Verrohung und einen „Verlust
an Empathie“ in der Gesellschaft, der sich auch gegen Einsatzkräfte von
Polizei, Feuerwehren und Hilfsorganisationen richtet. Solche gewalttätigen
Übergriffe gegen Angehörige von Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben gilt es aus Sicht der Fragesteller langfristig zu beobachten und zu
analysieren, um notwendige politische Rückschlüsse aus ihnen ziehen und
zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13855
19. Wahlperiode 09.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 2. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g e n d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden u. a. folgende
Personengruppen als Opfer erfasst:
• Vollstreckungsbeamte gemäß §§ 113, 114 Strafgesetzbuch (StGB)
– Polizeivollzugsbeamte (PVB)
– JVA (Vollstreckungsbeamte)
– Sonstige Vollstreckungsbeamte, Amtsträger oder Soldaten der
Bundeswehr gemäß §§ 113, 114 StGB
• Vollstreckungsbeamten gleichstehende Personen gemäß § 115 StGB
– Rettungsdienste
– Feuerwehr
– Sonstige Rettungsdienste
Eine Differenzierung der PVB nach Ländern ist nicht möglich.
Im Jahr 2018 wurde das „52. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vom
23. Mai 2017 in der PKS umgesetzt. So wurde u. a. ein neuer PKS-Schlüssel
621120 „tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende
Personen“ eingeführt. Daher ist z. B. der Bereich der Körperverletzung mit den
Vorjahren nur bedingt vergleichbar.
Unterjährige Auswertungen für das erste Halbjahr 2019 sind auf Grundlage der
PKS nicht möglich.
1. Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Zolls sowie des
Technischen Hilfswerks wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im
Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer
Körperverletzung (i.S.d. §§ 223 bis 231 des Strafgesetzbuchs – StGB) oder eines
Tötungsdelikts (i.S.d. §§ 211 bis 222 StGB) (bitte nach Jahren, Behörde
bzw. Organisation und Delikten aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte
nach Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für
die Unterfragen – aufschlüsseln)?
Der nachstehenden Tabelle können die registrierten Körperverletzungsdelikte
gegen Bundespolizeibeamtinnen und -beamten (einschließlich Versuche) sowie
Straftaten wider das Leben von Bundespolizeibeamtinnen und -beamten
(einschließlich Versuche) entnommen werden. Aus statistischen Gründen ist ein
Rückschluss auf die Anzahl der Bundespolizisten, die Opfer von
Körperverletzungs- bzw. Tötungsdelikten wurden, nicht möglich.
Körperverletzungsdelikte
gegen
Bundespolizeibeamtinnen und -beamten
(einschließlich Versuche)
Straftaten wider das Leben
von
Bundespolizeibeamtinnen und -beamten
(einschließlich Versuche)
2013 1.231 2
2014 1.309 1
2015 1.400 4
2016 1.555 3
2017 1.341 1
2018 1.235 5
1. HJ 2019 420 1
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über die Anzahl der durch Gewaltdelikte
verletzte Vollzugskräfte des Zolls. Die Zahlen berücksichtigen grundsätzlich
neben den klassischen Vollzugskräften des Zolls auch die Bediensteten des
Vollstreckungsaußendienstes. Eine statistische Aufschlüsselung ist nicht
möglich; der statistische Anteil des Vollstreckungsaußendienstes dürfte dabei
allerdings eher gering und mithin vernachlässigbar sein. Im Zeitraum von 2013 bis
zum ersten Halbjahr 2019 wurde keine Vollzugskraft des Zolls Opfer eines
Tötungsdelikts.
durch Körperverletzung
verletzte Vollzugskräfte
des Zolls
2013 25
2014 26
2015 13
2016 13
2017 13
2018 30
1. HJ 2019 27
Beim Technischen Hilfswerk (THW) wurde im Jahr 2018 ein Helfer durch ein
Gewaltdelikt verletzt.
a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
jeweils welchen Geschlechts?
Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und
statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich. Im ersten Halbjahr 2019
wurden bislang 343 männliche und 56 weibliche Tatverdächtige für
Körperverletzungsdelikte gegen Bundespolizeibeamtinnen und -beamte (einschließlich
Versuche) sowie ein männlicher Tatverdächtiger für eine Straftat wider das
Leben von Bundespolizeibeamtinnen und -beamte (einschließlich Versuche)
erfasst.
b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
minderjährig?
Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und
statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich. Im ersten Halbjahr 2019
waren insgesamt zwölf ermittelte Tatverdächtige i. Z. m.
Körperverletzungsdelikten gegenüber Polizeibeamten der Bundespolizei minderjährig.
c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen
unter dem Einfluss von Alkohol?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g.
Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit
PMK-links (PMK = Politisch motivierte Kriminalität), PMK-rechts,
PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie sowie PMK-
nicht zuzuordnen (bitte aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer
(bitte nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und
Delikten aufschlüsseln)?
Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei
möglich.
2018 1. HJ 2019
Körperverletzungsdelikte
gegen
Bundespolizeibeamtinnen
und -beamte
(einschließlich
Versuche)
Straftaten wider
das Leben von
Bundespolizeibeamtinnen
und -beamte
(einschließlich
Versuche)
Körperverletzungsdelikte
gegen
Bundespolizeibeamtinnen
und -beamte
(einschließlich
Versuche)
Straftaten wider
das Leben von
Bundespolizeibeamtinnen
und -beamte
(einschließlich
Versuche)
Baden-Württemberg 153 1 42 0
Bayern 268 1 82 1
Berlin 147 0 40 0
Brandenburg 16 0 9 0
Bremen 16 0 4 0
Hamburg 141 0 38 0
Hessen 105 0 62 0
Mecklenburg-Vorpommern 11 0 1 0
Niedersachsen 62 0 10 0
Nordrhein-Westfalen 134 2 46 0
Rheinland-Pfalz 26 0 19 0
Saarland 10 0 0 0
Sachsen 46 1 24 0
Sachsen-Anhalt 83 0 31 0
Schleswig-Holstein 7 0 4 0
Thüringen 10 0 6 0
2. Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie
Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der
Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Körperverletzung (i.S.d. §§ 223 bis 231
StGB) oder eines Tötungsdelikts (i.S.d. §§ 211 bis 222 StGB)?
Wie hat sich diese Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte
nach Jahren, Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für
die Unterfragen – aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle enthält die im Jahr 2018 in der PKS erfassten Opferzahlen
bezogen auf die Personengruppen „PVB“, „Feuerwehr“ und „sonstige
Rettungsdienste“ für „Körperverletzung §§ 223 bis 227, 229, 231 StGB“ sowie
„Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Jahr Straftat
(einschließlich Versuch)
PVB Feuerwehr sonstige
Rettungsdienste
2013 Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
16.233 318 697
2014 Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
17.674 367 889
2015 Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
19.022 336 954
2016 Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
21.324 405 1.077
2017 Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
21.088 371 1.068
2018 Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
8.026 337 799
2013 Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
106 0 0
2014 Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
123 2 0
2015 Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
79 3 6
2016 Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
104 3 2
2017 Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
86 8 4
2018 Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
81 3 2
a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
jeweils welchen Geschlechts?
b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
minderjährig?
c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen
unter dem Einfluss von Alkohol?
d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g.
Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit
PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-
religiöse Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 a bis 2 c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer
(bitte nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und
Delikten aufschlüsseln)?
Die nachstehende Tabelle enthält die Verteilung der erfassten Opfer für „PVB“,
„Feuerwehr“ und „sonstige Rettungsdienste“ auf die Bundesländer. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Straftat
(einschließlich Versuch)
Bundesland PVB Feuerwehr sonstige
Rettungsdienste
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Schleswig-Holstein 69 8 25
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Hamburg 199 40 20
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Niedersachsen 431 33 117
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Bremen 74 1 10
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Nordrhein-Westfalen 1.628 136 120
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Hessen 297 3 47
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Rheinland-Pfalz 88 1 7
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Baden-Württemberg 1.284 8 46
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Bayern 1.535 22 128
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Saarland 180 1 17
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Berlin 1.314 47 88
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Brandenburg 98 9 30
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Mecklenburg-Vorpommern 178 2 19
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Sachsen 227 17 48
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Sachsen-Anhalt 143 2 45
Körperverletzung §§ 223–227, 229,
231 StGB
Thüringen 281 7 32
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Schleswig-Holstein 3 0 0
Straftat
(einschließlich Versuch)
Bundesland PVB Feuerwehr sonstige
Rettungsdienste
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Hamburg 0 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Niedersachsen 7 1 2
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Bremen 1 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Nordrhein-Westfalen 12 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Hessen 6 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Rheinland-Pfalz 5 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Baden-Württemberg 7 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Bayern 33 1 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Saarland 0 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Berlin 3 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Brandenburg 0 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Mecklenburg-Vorpommern 1 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Sachsen 1 1 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Sachsen-Anhalt 2 0 0
Mord, Totschlag und Tötung
auf Verlangen
Thüringen 0 0 0
3. Wie viele Widerstandshandlungen i.S.d. §§ 113 bis 115 StGB wurden im
Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 gegen Einsatzkräfte von
Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk (THW) begangen?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren,
Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die Fragen 3a
bis 3e – aufschlüsseln)?
Widerstand gegen Bundespolizeibeamtinnen
und -beamte
Widerstand gegen Vollzugskräfte des Zoll
(§§ 113 bis 115 StGB)
§ 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB
2013 2.541 – Keine Erfassung 85
2014 2.545 – Keine Erfassung 75
2015 2.548 – Keine Erfassung 67
2016 2.866 – Keine Erfassung 101
2017 2.928 – Keine Erfassung 98
2018 3.090 932 Keine Erfassung 139
1. HJ 2019 1.212 560 1 67
Beim THW ist ein Vorfall bekannt. Im Jahr 2015 wurden 30 Helferinnen und
Helfer beschimpft und mit Flaschen beworfen.
a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
jeweils welchen Geschlechts?
Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und
statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich.
Anzahl Tatverdächtige im 1. Halbjahr 2019
§ 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB
männlich 1.105 583 1
weiblich 140 64 0
b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
waren minderjährig?
Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und
statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich.
Anzahl Tatverdächtige im 1. Halbjahr 2019
§ 113 StGB § 114 StGB § 115 StGB
minderjährig 76 31 0
c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen
unter dem Einfluss von Alkohol?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g.
Delikte gegen o. g. Einsatzkr��fte standen im Zusammenhang mit
PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-
religiöse Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer
(bitte nach Bundesländern, Jahren, Behörden/Organisationen und
Delikten aufschlüsseln)?
Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei
möglich.
2018 1. Halbjahr 2019
§ 113
StGB
§ 114
StGB
§ 115
StGB
§ 113
StGB
§ 114
StGB
§ 115
StGB
Baden-Württemberg 245 143 keine
Erfassung
104 69 0
Bayern 740 238 keine
Erfassung
265 101 0
Berlin 407 46 keine
Erfassung
98 27 0
Brandenburg 41 8 keine
Erfassung
39 15 0
Bremen 77 5 keine
Erfassung
7 1 0
2018 1. Halbjahr 2019
§ 113
StGB
§ 114
StGB
§ 115
StGB
§ 113
StGB
§ 114
StGB
§ 115
StGB
Hamburg 279 71 keine
Erfassung
89 46 0
Hessen 224 89 keine
Erfassung
108 43 0
Mecklenburg-Vorpommern 34 8 keine
Erfassung
22 3 0
Niedersachsen 185 25 keine
Erfassung
41 25 0
Nordrhein-Westfalen 350 212 keine
Erfassung
224 143 1
Rheinland-Pfalz 84 16 keine
Erfassung
34 15 0
Saarland 29 6 keine
Erfassung
15 4 0
Sachsen 126 19 keine
Erfassung
62 25 0
Sachsen-Anhalt 169 22 keine
Erfassung
50 24 0
Schleswig-Holstein 56 11 keine
Erfassung
30 12 0
Thüringen 44 13 keine
Erfassung
24 7 0
4. Wie viele Widerstandshandlungen i.S.d. §§ 113 bis 115 StGB wurden im
Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen Rettungskräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen
sowie gegen Polizeibeamte der Länder begangen?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit 2013 entwickelt (bitte nach Jahren,
Behörden bzw. Organisationen und Delikten – ebenso für die Fragen 4a
bis 4e – aufschlüsseln)?
a) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
jeweils welchen Geschlechts?
b) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte waren
minderjährig?
c) Wie viele der Tatverdächtigen aus im Jahr 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 erfassten o. g. Delikten gegen o. g. Einsatzkräfte standen
unter dem Einfluss von Alkohol?
d) Wie viele der im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 erfassten o. g.
Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte standen im Zusammenhang mit
PMK-links, PMK-rechts, PMK-ausländische Ideologie, PMK-
religiöse Ideologie sowie PMK-nicht zuzuordnen (bitte
aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 4 d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
e) Wie verteilen sich die im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019
erfassten o. g. Delikte gegen o. g. Einsatzkräfte auf die Bundesländer
(bitte nach Bundesländern, Jahren, Behörden bzw. Organisationen und
Delikten aufschlüsseln)?
Die nachstehende Tabelle enthält die Verteilung der erfassten Opfer für „PVB“,
„Feuerwehr“ und „sonstige Rettungsdienste“ für dem PKS-Schlüssel 621100
„Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und
gleichstehende Personen §§ 113 bis 115 StGB“ auf die Bundesländer. Im Übrigen
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Bundesland PVB Feuerwehr Sonstige
Rettungsdienste
Schleswig-Holstein 2.449 8 43
Hamburg 1.696 26 4
Niedersachsen 5.364 22 76
Bremen 858 6 0
Nordrhein-Westfalen 15.739 185 110
Hessen 3.400 5 50
Rheinland-Pfalz 3.702 3 104
Baden-Württemberg 8.789 5 104
Bayern 9.305 41 87
Saarland 1.077 3 18
Berlin 5.221 30 26
Brandenburg 1.456 1 21
Mecklenburg-Vorpommern 1.038 6 20
Sachsen 2.501 2 22
Sachsen-Anhalt 1.219 15 17
Thüringen 2.082 5 24
5. Welche Tatmittel wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 bei
gewalttätigen Übergriffen i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte der
Bundespolizei, des Zolls sowie des Technischen Hilfswerks genutzt?
In wie vielen Fällen handelte es sich um körperliche Gewalt (bitte nach
Tatmitteln, Behörden bzw. Organisationen und Delikten aufschlüsseln)?
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft über die verwendeten Tatmittel. Eine
Aufschlüsselung nach Delikten im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich.
Für den THW entfällt eine Beantwortung, da keine Vorfälle gemäß den Fragen
1 bis 3 bekannt sind.
Bundespolizei Zoll
Tatmittel 2018 1. HJ 2019 2018 1. HJ 2019
Schusswaffe 1 0 1 0
Schusswaffenattrappe 0 0 0 0
Schreckschusswaffe 0 0 0 0
Gaspistole 0 0 0 0
Hieb- und Stichwaffen 2 8 4 1
Reizstoffe 2 1 0 3
Brandmittel/Pyrotechnik 1 9 0 0
Kraftfahrzeuge 12 3 17 3
Wurfgegenstände 41 42 0 0
Tiere (Hunde) 0 3 2 3
Bundespolizei Zoll
Tatmittel 2018 1. HJ 2019 2018 1. HJ 2019
Schlagen/Stoßen mit
Gegenstand
65 52 0 0
Körperliche Gewalt 1.978 1.238 112 55
Sonstige Angriffsmittel 25 51 3 2
6. Gab es im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung eine regionale Häufung von gewalttätigen Übergriffen
i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte?
Wenn ja, in welchen Regionen ließ sich eine entsprechende Häufung
feststellen?
Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Bereich der Bundespolizei und
statistisch nur für das erste Halbjahr 2019 möglich. Die nachstehende Übersicht
listet Städte auf, in denen Straftaten wider das Leben und Widerstandsdelikte
gegenüber Bundespolizeibeamte/innen häufiger registriert wurden.
Körperverletzungsdelikte
(einschließlich Versuche)
Straftaten wider das
Leben (einschließlich
Versuche)
Widerstand
Frankfurt am Main 54 0 119
Berlin 40 0 125
Hamburg 38 0 135
7. Gab es im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung eine schwerpunktmäßige Häufung von gewalttätigen
Übergriffen i.S.d. Fragen 1 bis 3 gegen Einsatzkräfte im Umfeld
bestimmter (Groß-)Ereignisse?
Wenn ja, welcher?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
8. Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei, des Zolls sowie des
Technischen Hilfswerks wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im
Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer
Beleidigung (i.S.d. §§ 185 bis 187 StGB)?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte
nach Jahren, Behörde bzw. Organisation und Delikten aufschlüsseln)?
Eine Beantwortung ist ausschließlich für den Zoll möglich. Im Jahr 2018
wurden 25 Beleidigungen im Sinne der Fragestellung erfasst, im ersten
Halbjahr 2019 waren es 24.
9. Wie viele Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie
Polizeibeamte der Länder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der
Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Beleidigung (i.S.d. §§ 185 bis 187
StGB)?
Wie hat sich die Zahl der Delikte seit dem Jahr 2013 entwickelt (bitte
nach Jahren, Behörde bzw. Organisation und Delikten aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
10. Wurden im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 bei Bundespolizei,
Zoll und Technischem Hilfswerk Anpassungen der Führungs- und
Einsatzmittel – beispielsweise Schutzausstattung und Bewaffnung –
umgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4016, Antwort zu Frage 9)?
Wenn ja, welche, und aus welchem Anlass?
Die Bundespolizei verfügt bereits über eine umfassende Schutzausstattung,
dazu zählen geschützte Fahrzeuge, leichte und schwere Schutzbekleidung sowie
ballistische Schutzwesten. Die Ausstattung wird permanent an die aktuellen
Herausforderungen des Einsatzes und an den Stand der Technik angepasst und
kontinuierlich erneuert.
Die Beschaffungen von Schutzausstattungen für Polizeivollzugsbeamtinnen
und -beamte als „Ersatz für Unbrauchbar“, Neuausstattung als auch
Ausstattung des Personalaufwuchses im Jahr 2018 stellen sich wie folgt dar:
• 4.480 Stück ballistische Unterziehschutzwesten mit taktischer Wechselhülle,
• 29 Stück Ballistische Helme
• 210 Stück Plattenträger
• 1.762 Stück ballistische Platten VPAM-9-,
• 3.000 Körperschutzausstattungen, leicht mit Molle-System
Zur Ausstattung des Personalaufwuchses wurden 3.000 Stück Pistolen P30
BPOL und 2.700 Stück Einsatzstock, kurz beschafft.
In 2019 wurden Beschaffungen von Schutzausstattungen wie folgt
durchgeführt:
• 2.036 Stück ballistische Unterziehschutzwesten mit taktischer Wechselhülle,
• 570 Stück Plattenträger
• 1.420 Stück ballistische Platten VPAM-9,
• 210 Stück ballistische Platten VPAM-6 als Tiefschutz;
Zur Ausstattung des Personalaufwuchses wurden 7.000 Stück Pistolen P30
BPOL (3.000 Stück Lieferung noch in 2019) und 7.000 Stück Einsatzstock,
kurz (geliefert 4.500) beschafft.
Beim Zoll gab es in 2018 eine Anpassung und Erweiterung bei der Ausstattung
mit ballistischen Schutzwesten.
Das THW hat weder 2018 noch im ersten Halbjahr 2019 Maßnahmen
unternommen, welche eine Schutzausstattung gegen gewalttätige Übergriffe oder
eine etwaige Bewaffnung zum Schutz vor gewalttätigen Übergriffen betreffen.
11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Anzeigeverhalten von
Einsatzkräften von Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk sowie
von Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie von Polizeibeamten der
Länder im Zusammenhang mit gewalttätigen Übergriffen wie
Körperverletzungen sowie Beleidigungen?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Angehörigen von
Bundespolizei, Zoll und Technischem Hilfswerk für ein konsequentes
Anzeigeverhalten zu sensibilisieren?
In den letzten Jahren fanden durch die Generalzolldirektion bei den
Zolldienststellen umfangreiche Sensibilisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des
Anzeigeverhaltens der Bediensteten statt.
Dies spiegelt sich in dem Anzeigeverhalten der Bediensteten auch wieder. Die
Generalzolldirektion geht jedoch davon aus, dass weiterhin eine „Dunkelziffer“
nichtgemeldeter Übergriffe/Beleidigungen auf Zollvollzugsbedienstete
existiert.
Das THW bringt diese Problematik in die gesellschaftliche Diskussion ein und
versucht so, in diesem Bereich zu sensibilisieren, da diese Herausforderung alle
Einsatzorganisationen im Bevölkerungsschutz trifft und die Verhinderung von
Übergriffen gegen Einsatzkräfte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Bei
Zwischenfällen dieser Art wird durch das THW eine Strafanzeige gestellt.
Das repressive Handeln der Polizeien von Bund und Länder richtet sich nach
den Regelungen der Strafprozessordnung, wonach sämtliche Straftaten zu
erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen sind,
um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
12. Wie hoch waren die durch Übergriffe auf Einsatzkräfte verursachten
Ausfallzeiten (bitte nach Behörden bzw. Organisationen aufschlüsseln)?
13. Wie hoch war der finanzielle Schaden, der der öffentlichen Hand durch
die Ausfallzeiten entstanden ist?
14. In wie vielen Fällen, in denen es aufgrund von Übergriffen zu
krankheitsbedingten Fehlzeiten von Einsatzkräften kam, wurde auch zivilrechtlich
gegen die Schädiger vorgegangen (bitte nach Behörden bzw.
Organisationen aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Anfrage vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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