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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Weitere Entwicklungen bei Ausgründungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
22.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1334619.09.2019
Weitere Entwicklungen bei Ausgründungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. h.c. Thomas Sattelberger, Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Britta Katharina Dassler, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Wieland Schinnenburg,
Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Weitere Entwicklungen bei Ausgründungen aus außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Die Gründungssituation in Deutschland hat sich seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Ausgründungen aus
Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“
(Bundestagsdrucksache 19/3057) nicht gebessert. Laut KFW-Gründungsmonitor 2019
haben mit 547.000 Gründern 125.000 Personen weniger eine neue selbstständige
Tätigkeit begonnen als der "KfW-Gründungsmonitor 2017 berichtet und
368.000 weniger als im Jahr 2014 (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Kon
zernthemen/Research/PDF-Dokumente-Gründungsmonitor/KfW-Gruendungs
monitor-2019.pdf). Der bescheidene Zuwachs bei innovativen Gründern und
digitalen Gründungen in 2017 war nur vorübergehender Natur. 2018 fielen ihre
Anteile wieder auf das historisch niedrige Niveau von 2016. Im Jahr 2018 ist
der Anteil von Gründern mit Marktneuheiten auf insgesamt 13 Prozent
gefallen, knapp über dem Tiefpunkt von 12 Prozent im Jahr 2009.
Es sind nach Ansicht der Fragesteller aber gerade Gründerinnen und Gründer,
die in modernen Beschäftigungsverhältnissen Innovationen bei Produkten,
Prozessen, Dienstleistungen sowie neuen Geschäftsmodellen initiieren und
damit auch Wohlstand und Beschäftigung im Land schaffen und sichern.
Unternehmensgründungen leisten wichtige Beiträge zur Erhöhung der Produktivität
und zum Wirtschaftswachstum. Dazu schreibt die Expertenkommission
Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2019:
„Im Jahr 2016 betrug die Gründungsrate in Deutschland 6,7 Prozent und lag
damit deutlich unter den Gründungsraten in Großbritannien (15 Prozent),
Frankreich (9,7 Prozent) und den Niederlanden (9,6 Prozent). Auch bei den
wissensintensiven Dienstleistungen konnte Deutschland mit einer
Gründungsrate von 7,9 Prozent keine Spitzenposition erreichen. In der FuE-intensiven
Industrie wies Deutschland mit 3,4 Prozent die niedrigste Gründungsrate der hier
betrachteten Länder auf.“ (www.e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2019/EFI_Gutach
ten_2019.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13346
19. Wahlperiode 19.09.2019
Wichtige Ausgangspunkte für Gründungen forschungs- und
entwicklungsintensiver Unternehmen sind die vier großen außeruniversitären
Forschungseinrichtungen (AuF), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.
(HGF), die Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
(MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
e. V. (FhG) und die Leibniz-Gemeinschaft (WGL). Ausgründungen, d. h.
Spinoffs aus Forschungseinrichtungen, stellen aus Sicht der Fragesteller einen
höchst effektiven Transferkanal dar, da hier die Forschungsergebnisse von
jenen Personen wirtschaftlich genutzt werden, die an deren Entwicklung
maßgeblich mitgewirkt haben, wissend, dass die Forschungseinrichtungen das geistige
Eigentum besitzen. Nicht zuletzt aufgrund mangelnder Zielvereinbarungen
sowohl in den bisherigen drei Pakten für Forschung und Innovation (PFI) als
auch in dem jüngst beschlossenen PFI IV, der ab 2020 gilt, bestehen nach
Auffassung der Fragesteller Zweifel daran, dass diese Chance des Wissenstransfers
aus den AuF zum Wohle von Wirtschaft und Gesellschaft ausreichend und vor
allem den im Prinzip vorhandenen Möglichkeiten entsprechend genutzt wird.
Nach wie vor ist eine umfassende systematische und transparente Darstellung
über den Transfer und die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bei
den vier großen AuF nicht ausreichend vorhanden. Die Monitoring-Berichte
zum Pakt für Forschung und Innovation adressieren zwar das Thema, jedoch
nicht transparent genug.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Ausgründungen bei AuF im Jahr 2018, die Zahlen für 2005 bis 2017 liegen auf Basis
der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3057 und
der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf
Bundestagsdrucksache 19/4634 vor (bitte getrennt nach AuF aufführen)?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründungssituation im Jahr 2018 in
jeder der AuF im Vergleich zu den Zahlen, die sie in der Antwort auf
Bundestagsdrucksache 19/3057 angegeben hat?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung vor dem Hintergrund
der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten
eigenen Zielsetzung: „Den Transfer wollen wir als zentrale Säule unseres
Forschungs- und Innovationssystems nachhaltig stärken und substantielle
Steigerungen erreichen.“ (Zeilen 1469 bis 1471)?
3. Gibt es Zentren bzw. Institute, die im Zeitraum 2005 bis 2018 keine
Ausgründungen hatten?
Welche Zentren sind das, und in welcher AuF?
Wie viel Prozent der Zentren der jeweiligen AuF und aller AuF sind das?
4. Gibt es Zentren bzw. Institute, die im Zeitraum 2005 bis 2018 nur eine
Ausgründung hatten?
Welche Zentren sind das, und in welcher AuF?
Wie viel Prozent der Zentren der jeweiligen AuF und aller AuF sind das?
5. Gibt es gründungsintensive Zentren bzw. Institute innerhalb der vier AuF?
Wenn ja, welche?
Wie ist die Verteilung der Gründungen in den einzelnen Zentren bzw.
Instituten der vier AuF seit 2005 (bitte einzeln aufschlüsseln und dabei jeweils
den Zuwachs im Jahr 2018 separat ausweisen)?
6. In welchem Umfang (absolut und in Prozent) ist die Zahl der Zentren in
jeder AuF von 2005 auf 2017 sowie von 2017 auf 2018 gestiegen?
7. Wie erklärt sich die Bundesregierung trotz gestiegener Fördermittel und
gestiegener Zentrenzahlen die relative Stagnation seit 2014 bei FhG und
HGF sowie die deutlich niedrigeren Zahlen seit 2011 bei MPG und WGL?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die deutlichen Unterschiede von
MPG und WGL einerseits gegenüber FhG und HGF andererseits?
8. Teilt die Bundesregierung die auch in der Wissenschaft vertretene
Meinung, dass neben individueller Motivation und Entscheidung zur Gründung
sowie dem allgemeinen Geschäftsklima auch Strategien und Leitbild sowie
dementsprechende Führung in einer AuF bzw. in einem Zentrum eine
wichtige Rolle spielen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Strategie und Führung der
AuF bezüglich Gründungen (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
9. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass das Karlsruher Institut für
Technologie (KIT) mit 48 Gründungen absoluter Spitzenreiter bei der HGF mit
insgesamt 157 Ausgründungen (2005 bis 2016) ist?
10. Plant die Bundesregierung Aktivitäten, um die AuF zu mehr
Ausgründungen zu motivieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
11. Wie plant die FhG nach Kenntnis der Bundesregierung, das eigens
ausgegebene Ziel, eine Ausgründungsquote vergleichbar dem Massachusetts
Institute of Technology (MIT) zu erzielen, zu messen (www.gwk-bonn.de/
fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/PFI-IV-2021-2030.pdf, S. 6)?
a) Wo steht die FhG im Vergleich zum MIT aktuell?
b) In welchem Jahr möchte die FhG das MIT überrunden?
c) Mit welchen Maßnahmen versucht die FhG dieses Ziel zu erreichen?
d) Hält die Bundesregierung dieses Ziel für realistisch?
Wenn ja, ist die Bundesregierung daran interessiert, dass sich auch die
anderen AuF vergleichende Ziele setzen, die ihrem jeweiligen Charakter
angemessen sind?
e) Welche andere AuF setzt sich vergleichbare Ziele?
f) Was tun die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in den
jeweiligen Aufsichtsgremien, um darauf hinzuwirken?
Wie erfolgreich sind sie (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
12. Wie schneiden die AuF nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich
zu den internationalen Mitbewerbern wie dem MIT, der Stanford
University, der University of Cambridge und der Eidgenössischen Technischen
Hochschule Zürich (ETH) ab (gefragt sind hier absolute und relative
Zahlen in Bezug auf wissenschaftliche Mitarbeiter, bitte nach einzelnen AuF
aufschlüsseln)?
13. Wie sähe, selbst wenn es keine umfassende vergleichende Untersuchung
zum Anteil von Ausgründungen aus internationalen Universitäten gibt,
eine bloße Gegenüberstellung der verfügbaren Daten aus unterschiedlichen
Quellen zu den genannten internationalen Wettbewerbern und den
deutschen AuF aus, auch wenn diese nur sehr eingeschränkt belastbar wäre
(bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
14. Wie erklärt sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Antwort zu Frage
3a der Bundestagsdrucksache 19/4101 die deutlichen Unterschiede bei den
Gründungsintensitäten zwischen den vier deutschen AuF und den
internationalen Spitzenuniversitäten wie der ETH Zürich, dem MIT oder der
Stanford University, wobei der Durchschnittswert 2007 bis 2015 bei der ETH
Zürich bei 23 liegt?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Durchschnittswert für die
Stanford University und das MIT in diesem Zeitraum?
Betrachtet die Bundesregierung den Durchschnittswert der Ausgründungen
(Berechnungen auf Basis der Antworten auf Bundestagsdrucksache
19/4101) von MPG (ca. 5), WGL (ca. 6), HGF (ca. 13) und FhG (ca. 16)
im Vergleich dazu als Lücke?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den ausgegründeten Unternehmen über die Jahre 2005
bis 2018 beschäftigt?
Wie viele Arbeitsplätze wurden dauerhaft geschaffen (bitte nach einzelnen
Zentren bzw. Instituten aufschlüsseln)?
Hat die WGL, deren letzte Erhebung (2009) zehn Jahre zurückliegt,
inzwischen neue Zahlen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer
Ausgründungen erhoben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3057, Antwort zu
Frage 5)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
16. Gibt es bei den AuF einen Code of Fairness bezüglich Stil, Prozess,
Machtsymmetrie etc. bei Vertragsverhandlungen bei Ausgründungsprozessen?
Gibt es bei den AuF vergleichbare Richtbeispiele, Standard-
Vertragsmodule oder Best-Practices?
Wenn nicht, wird die Bundesregierung für entsprechendes Vorgehen
eintreten?
Wenn nein, warum nicht?
17. Sind in den Zielvereinbarungen mit den großen vier
Forschungsgemeinschaften und ihren jeweiligen Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der
Bundesregierung im neuen PFI quantitative und insbesondere qualitative
Ziele hinsichtlich ihrer Ausgründungen vereinbart?
Wenn ja, wo, und in welcher Form (bitte einzeln nennen)?
Wenn nein, warum nicht?
a) Wie spiegelt sich die strategische Bedeutung von Ausgründungen in den
Zielvereinbarungen wider, die mit den Vorständen der
Forschungseinrichtungen zur Gewährung leistungsorientierter Vergütungen
abgeschlossen werden – vgl. Bundestagsdrucksache 19/3057, Antwort zu
Frage 8 (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
b) Was wird exakt vereinbart, welche Summen werden bei Zielerreichung
ausgezahlt, welche Prozentsätze der Grundvergütung sind erreichbar
(bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
18. Ist auch die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen Gegenstand
von Zielvereinbarungen (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)?
a) Welche Vereinbarungen bestehen hier jeweils zwischen der
Bundesregierung und den einzelnen AuF?
b) Welche Vereinbarungen bestehen innerhalb der AuF mit den jeweiligen
Institutsleitungen (bitte nach AuF und den einzelnen Instituten
aufschlüsseln)?
c) Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen zur Erhöhung des
Frauenanteils in Führungspositionen (bitte nach AuF und den einzelnen
Instituten aufschlüsseln)?
19. Haben die AuF Überlegungen zur Gründung von eigenen
Wagniskapitalfonds?
Wenn ja, wer, und wie?
Wenn ja, wie unterstützt die Bundesregierung diese Überlegungen?
Sind sie bewusster Teil der Transfererwartungen der Bundesregierung?
Sollten solche Fonds in einer eigenen Struktur und Kultur tätig sein?
Unterstützt die Bundesregierung unabhängig von der heutigen
Beteiligungspolitik der AuF den Aufbau solcher selbstständigen Einheiten?
20. Welche Erträge hat die Fachabteilung „Fraunhofer Venture“ als Cost oder
Profit Center in der Organisation nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb der letzten vier Jahre generiert, und welche Kosten sind im
Gegenzug angefallen?
Hat sich seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3057 das
Verhältnis von sechs Investmentmanagern und sieben Juristen bei Fraunhofer
Venture verändert?
21. Welchen Zeitraum betrachtet die Bundesregierung in ihrer Antwort zu
Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/4101 hinsichtlich der 34
Unternehmensgründungen in Ostwestfalen Lippe?
Welche exakten Gründungszahlen hat jedes der anderen Spitzencluster
erzielt?
Mit welcher Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Welche Umsatzzahlen je Cluster sind der Bundesregierung bekannt?
22. Welche genaue Zahl jenseits einer 25-Prozent-Beteiligung, bei der die
Sperrminorität durchbrochen wird, betitelt die Bundesregierung in ihrer
Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/4101 als sehr gering?
Wie viele sind der jeweiligen AuF zuzuordnen?
23. Wie ist der Stand der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in
der Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/3057
angekündigten Gespräche mit den Stakeholdern (Hochschulen, AuF,
Technologietransferpartner und Gründer) hinsichtlich der geplanten Standards für die
Vergütung zwischen Verwertungsgesellschaften und Gründern?
a) Wie viele solcher Gespräche haben bereits stattgefunden?
b) Wer ist an diesen Gesprächen beteiligt?
c) Wer hält bei diesen Gelegenheiten die Präsentationen?
Nur Vertreterinnen und Vertreter der Transferagenturen oder auch
betroffene Gründer?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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