Debatten zur Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“
der Abgeordneten Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Steffen Bockhahn, Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die seit Monaten anhaltenden Diskussionen um die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ zeigen noch einmal in aller Deutlichkeit, wie umstritten die von der Bundesregierung vorgenommene Konstruktion ist, die eben bisher von verschiedenen Seiten nicht als wissenschaftlich fundierte Darstellung eines wichtigen Kapitels deutscher und weltweiter Geschichte gesehen wird, sondern als ein Versuch der geschichtspolitischen Umwertung der deutschen Vergangenheit im 20. Jahrhundert. Für zahlreiche Kritiker führt die über den Ansatz der Stiftung angelegte Einbeziehung Deutschlands auf Seiten der Opfer der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu nachhaltigen Irritationen im In- und Ausland.
Zwei grundlegende Fehler des von der Bundesregierung vorgesehenen Konzepts der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ sind nach Ansicht der Fragesteller entscheidende Gründe für den starken Widerstand, den das Projekt erfährt: Einerseits die rein nationale Ausrichtung der Stiftung, die eben gerade keinen europäischen Ansatz der Erinnerung erlaubt, und zum anderen die dominierende Rolle des Bundes der Vertriebenen (BdV) im Rahmen der Stiftung – eines Verbandes, der durch seine historische Nähe zum historischen Revisionismus, sein in der Gründungszeit stark NS-belastetes Führungspersonal und durch die in der Vergangenheit festzustellende Nähe mancher Vertreter des Verbandes zur extremen Rechten zu Recht starkes Misstrauen erregt.
Die jüngsten Vorgänge um den BdV, die Aufarbeitung seiner Verbandsgeschichte, die Frage, für welche vertriebenen, geflohenen und umgesiedelten Deutschen er spricht, und das Hin und Her um die Frage, ob Erika Steinbach dem Stiftungsrat angehören soll, haben dieses Misstrauen aufs Neue bestätigt.
Mit der Person des Direktors der Stiftung, Prof. Manfred Kittel, und seinem Agieren im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der BdV-Vergangenheit scheint die Stiftung an einem Punkt angekommen zu sein, an dem das ganze Unternehmen noch einmal hinterfragt werden sollte.
Der Rücktritt eines Drittels der Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung innerhalb von nur drei Monaten zeigt in aller Deutlichkeit das Misstrauen auch von Seiten der beteiligten Wissenschaftler an der Person des Direktors Prof. Manfred Kittel und an der Konstruktion der Stiftung überhaupt. Inzwischen wird sogar aus den Reihen des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung der Rücktritt von Prof. Manfred Kittel gefordert (vgl. epd-Meldung vom 10. März 2010).
Für die Auswahl von Prof. Manfred Kittel zum Direktor der Stiftung wird seitens der Bundesregierung zweifellos seine wissenschaftliche Reputation in der Vergangenheit ausschlaggebend gewesen sein.
Die nachfolgenden Fragen zu dieser wissenschaftlichen Tätigkeit von Prof. Manfred Kittel betreffen also im engeren Sinne auch die Auswahlkriterien seitens der Bundesregierung. Eine bei solchen Fragen sonst übliche Antwort der Bundesregierung, sie sähe es nicht als ihre Aufgabe an, die wissenschaftliche Arbeit von Herrn/Frau XY zu beurteilen, sollte sich also erübrigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Ist die Bundesregierung noch davon überzeugt, dass Prof. Manfred Kittel der geeignete Direktor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ist, obwohl ihm im Zusammenhang mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verbandsgeschichte des BdV schwere Fehler unterstellt werden und er auch aus den Reihen des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung als falscher Direktor bezeichnet wird, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Agieren von Prof. Manfred Kittel im Rahmen seiner Tätigkeit beim Institut für Zeitgeschichte im Zusammenhang mit der unter seiner Verantwortung erstellten Machbarkeitsstudie zur frühen Verbandsgeschichte des BdV insgesamt, und sieht sie durch die vehemente Kritik an dieser Machbarkeitsstudie die Autorität des Direktors in Frage gestellt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Beauftragung von Matthias Lempart – selbst Mitglied in einer Vertriebenenorganisation – als Schreiber der Machbarkeitsstudie durch Prof. Manfred Kittel im Sinne des wissenschaftlichen Neutralitätsgebots äußerst problematisch ist, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Sieht die Bundesregierung die wissenschaftlich gebotene Distanz des Direktors Prof. Manfred Kittel gegenüber den geschichtspolitischen Auffassungen des BdV gewährleistet, obwohl Prof. Manfred Kittel für die Erstellung einer den BdV objektiv entlastenden Machbarkeitsstudie zu den NS-Verstrickungen seiner frühen Führungsriege verantwortlich ist, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die von Prof. Manfred Kittel in seinem Buch „Vertreibung der Vertriebenen“ aufgestellte These, die Vertriebenen seien in der Erinnerungskultur der Deutschen Jahrzehnte lang nicht genügend vertreten gewesen und man müsse von „einer zweiten geistigen Vertreibung der Vertriebenen“ reden, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die von Prof. Manfred Kittel in seinem Buch „Die Legende von der ‚zweiten Schuld‘. Vergangenheitsbewältigung in der Ära Adenauer“ vertretene These, die frühe Bundesrepublik Deutschland habe eine vorbildliche Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit gepflegt und auch in Bereichen wie der Justiz oder der Bundeswehr habe es einen verantwortlichen Umgang mit der Vergangenheit gegeben, und wie begründet sie ihre Auffassung, vor allem vor dem Hintergrund, dass z. B. von Seiten der Justiz selber dieser Umgang inzwischen keineswegs so positiv eingeschätzt wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Prof. Manfred Kittel in dem Buch „Die Legende von der ‚zweiten Schuld‘“ vertretene These, mit der so genannten Reeducation hätten die Alliierten einen „Weltanschauungskrieg“ gegen Deutschland geführt und die von Prof. Manfred Kittel hier vorgenommene Verurteilung der Reeducation als Umerziehungsmaßnahme (vgl. Kittel, Legende von der zweiten Schuld, S. 41)?
Teilt die Bundesregierung die von Prof. Manfred Kittel in dem Buch „Die Legende von der ‚zweiten Schuld‘“ vertretene These, dass mit dem geschichtspolitischen Paradigmenwechsel von 1959/1960 – womit der Beginn der justiziellen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Gründung der Zentralen Ermittlungsstelle in Ludwigsburg gemeint ist – und dem damit einhergehenden wachsenden Schuldgefühl in Deutschland, „auch noch die letzten Residuen des deutschen Nationalgefühls“ (vgl. ebd., S. 337) verloren gegangen seien, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die hier nur kurz skizzierten wissenschaftlichen Positionen von Prof. Manfred Kittel nicht geeignet sind, in ihm einen neutralen und unparteiischen Direktor zu sehen und er somit besser von diesem Posten abgezogen würde, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des inzwischen zurückgetretenen Mitglieds des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“, Tomasz Szarota, der Beirat bestehe überwiegend aus Mitgliedern, die dem BdV und seinen geschichtspolitischen Positionen sehr nahestünden und insofern die nötige Distanz zum BdV vermissen ließen, womit der Beirat zu einer Art Vollzugsorgan der Positionen des BdV würde (vgl. taz, 19. Januar 2010)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Brief des CDU-Europaabgeordneten Daniel Caspary, der von weiteren 16 MdEPs der CDU/CSU unterzeichnet wurde und in dem die Bundesregierung gefragt wird, ob ihr „Erkenntnisse“ über „mögliche Taten, Aktivitäten oder Äußerungen“ der künftigen polnischen Partner der Stiftung vorlägen, und wie hat die Bundesregierung diesen Brief beantwortet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Mitglieds des wissenschaftlichen Beirats, Raphael Gross, vor der Konzeptionierung einer Dauerausstellung müsse die Verbandsgeschichte des BdV aufgeklärt und der Stiftungsauftrag geklärt werden (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 11. März 2010), und worin sieht die Bundesregierung den Auftrag der Stiftung und strebt sie eine Integration der Verbandsgeschichte des BdV im Rahmen der Dauerausstellung an?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die in der Charta der Heimatvertriebenen niedergelegte und bis heute aufrechterhaltene historische Bewertung: „Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden“ (Charta der Heimatvertriebenen) eine Verkennung der tatsächlichen Erfahrungen der NS-Zeit in Europa (Holocaust, Vernichtungskrieg) ist, oder sieht auch die Bundesregierung die Heimatvertriebenen als die vom Leid der Zeit am schwersten betroffene Gruppe an?
Bis wann wird eine erste Konzeption für eine Dauerausstellung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ erstellt sein, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer konkreten Umsetzung?
Gibt es bereits Vorschläge für weitere potenzielle Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats der Stiftung, und um welche Personen geht es hier?