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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Referenzgrößen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen, erwartete Ergebnisse und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10890)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
11.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1352625.09.2019
Referenzgrößen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen, erwartete Ergebnisse und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10890)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg,
Marc Bernhard, Andreas Bleck, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD
Referenzgrößen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen, erwartete Ergebnisse
und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10890)
Diese Kleine Anfrage wurde der Bundesregierung bereits einmal auf
Bundestagsdrucksache 19/10450 mit Datum vom 24. Mai 2019 gestellt. Sie wurde
auch von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10890 vom
12. Juni 2019 beantwortet. Nach Ansicht der Fragesteller waren die darin
enthaltenen erläuternden Bemerkungen, ebenso wie die Antworten, jedoch in
weiten Teilen ausweichend und häufiger, nach Ansicht der wissenschaftlich
gestützten Meinung der Fragesteller , sogar falsch und deswegen evtl. irreführend.
So wird in der Antwort zu Frage 1 nach dem Restbudget ausgewichen und
erklärt, dass die Zielformulierung „im Einklang mit dem 4. Sachstandsbericht des
IPCC“ stünde, in „welchem die erforderlichen Minderungen seitens der Gruppe
der Industrieländer, um den globalen Temperaturanstieg auf zwei Grad Celsius
über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, aufgezeigt (würden)“. Das
steht dort aber u.W.n. nirgends, stattdessen finden sich beispielsweise und nur
im SPM (Summary für Policymakers) in Fußnote 11 eine Fülle von Varianten,
welche Temperatur sich bei welcher CO2-Konzentration einstellen könnte
(„very likely“). Das war den Fragestellern bekannt, und war deswegen auch
nicht unsere Frage.
Oder es wird im zweiten Teil der Antwort zu Frage 1 festgestellt, dass sich die
Bundesregierung auf den Klimaschutzplan 2050 beziehe, der wiederum die
weitgehende Treibhausgasneutralität anstreben würde. Doch obwohl der
Klimaschutzplan 2050 sich fast ausschließlich auf die Pariser Klimaübereinkunft
und deren zu erfüllende Pflichtvorgaben beruft, steht in diesem kein Wort
davon. Die sehr präzise Frage nach den wissenschaftlichen Vorgaben blieb also
im Kern völlig unbeantwortet. Ebenso wie alle Folgefragen, die mit Verweis
auf Frage 1 als beantwortet deklariert wurden, obwohl sie es nicht sind. Auch
andere Fragen sind nach Ansicht der Fragesteller unzureichend, gelegentlich
auch falsch beantwortet worden. Beispielsweise die Antwort zu Frage 2 nach
der (wissenschaftlich umstrittenen) Verweilzeit des CO2 in der Atmosphäre.
Ebenso wurde bei Frage 6 nach der Höhe der Erwärmung der
Weltmitteltemperatur verfahren. Auch sie wurde nicht beantwortet, weil die stattdessen
genannte Rangfolge mit ihren relativen Werten keinerlei Rückschlüsse auf die
Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf die globale Mitteltemperatur erlaubt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13526
19. Wahlperiode 25.09.2019
Dies gilt auch für die Frage 13 nach der Verhältnismäßigkeit der ergriffenen
oder geplanten Maßnahmen, auch sie wurde nicht beantwortet. Daher ersuchen
die Fragesteller diesmal um präzise Antworten zu präzisen Fragen.
Auf der 21. Konferenz der Vertragsstaaten der UN-Klimarahmenkonvention in
Paris im Dezember 2015 wurde eine neue Klima-Vereinbarung verabschiedet,
das Übereinkommen von Paris (https://unfccc.int/files/meetings/paris_
nov_2015/application/pdf/paris_agreement_english_.pdf). Einer der
wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung ist die Verankerung eines konkreten Klimaziels
(noch zulässige Temperaturerhöhung) zur Begrenzung der Erderwärmung. So
wollen die Staaten, die diese Vereinbarung unterstützen, den Anstieg der
globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius – benannt
werden sogar max. 1,5 Grad – gegenüber einem in Zeit und Höhe unbenannten
vorindustriellen Niveau zu begrenzen (siehe Seite 2 Artikel 2 des
Übereinkommens; https://unfccc.int/files/meetings/paris_nov_2015/application/pdf/paris_
agreement_english_.pdf). Die Bundesregierung ist dieser Übereinkunft
beigetreten und fördert die dort zugesagte Zielerreichung u. a. mit dem
Klimaschutzplan 2050 (Quelle www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/
Klimaschutz/klimaschutzplan_2050_bf.pdf ) sowie dem geplanten
„Klimaschutzgesetz“.
Alle Maßnahmen der Bundes- wie Landesregierungen, aber auch aller
öffentlichen Verwaltungen sind an den im Rechtsstaatsprinzip insbesondere in
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes wurzelnden Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gebunden. Diesem liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche
Maßnahmen nicht prinzipiell unbegrenzt und unbegründet sein dürfen, sondern ihre
Rechtfertigung in einem benennbaren Zweck haben müssen und an diesem
Zweck in ihrem Umfang und Ausmaß auch gemessen werden müssen. Das
Übermaßverbot soll damit sicherstellen, dass staatliche Maßnahmen prinzipiell
begrenzt sein müssen, damit der Bürger der staatlichen Gewalt nicht
unbegrenzt und willkürlich ausgeliefert ist (Grzeszick in Maunz/Dürig, Kommentar
zum Grundgesetz, 86. EL Januar 2019, Artikel 20 VII., Rn. 107).
Anerkanntermaßen erfordert das Verhältnismäßigkeitsprinzip daher, dass das staatliche
Verhalten zur Erreichung eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und
angemessen (d. h. verhältnismäßig im engeren Sinne) ist.
Derzeit bereitet das IPCC den 6. Sachstandsbericht (ARVI) vor ( h t t p : / /
www.ipcc.ch/assessment-report/ar6/). Die daran beteiligten Wissenschaftler
sind in Diskussion bezüglich der Höhe der sog. Klimasensitivität (ECS =
Equilibrium Climate Sensitivity), das ist die vermutete Erhöhung der globalen
Mitteltemperatur (Ceteris paribus, d. h. alle anderen Parameter bleiben gleich, und
nach Erreichung des neuen Gleichgewichtzustandes), bei Verdopplung der
Konzentration treibhauswirksamer Gase in der Atmosphäre umgerechnet in
CO2äqu.. Der ECS-Wert ist die Schlüsselgröße zur Errechnung des sog. CO2-
Budgets. Das ist die Menge an CO2äqu.-Emissionen, welche unter bestimmten –
höchst umstrittenen Annahmen – noch weltweit gemacht werden dürfen, um
das 1,5- bzw. Zwei-Grad-Ziel nicht zu überschreiten (Details siehe z. B. hier
https://judithcurry.com/2014/09/24/lewis-and-curry-climate-sensitivity-
uncertainty/ und hier https://judithcurry.com/2015/03/23/climate-sensitivity-
lopping-off-the-fat-tail/). Obwohl die moderne Klimaforschung diesen Wert
Schritt für Schritt, Fachveröffentlichung nach Fachveröffentlichung, deutlich
nach unten korrigiert, wie beispielsweise hier,
ECS (Equilibrium Climate Sensitivity):
• 2,21 °C: Mauritsen & Stevens 2015 in Nature Geoscience (www.nature.
com/articles/ngeo2414); siehe auch Beitrag auf kaltesonne.de (https://
kaltesonne.de/wendepunkt-in-der-klimadebatte-klimamodelle-nahern-
sichden-realitaten-an/),
• 1,69–1,87 °C: Lewis 2016 auf Judithcurry.com (https://judithcurry.com/
2016/04/25/updated-climate-sensitivity-estimates/),
• 1,5 °C: Loehle 2015 in Universal Journal of Geoscience (www.hrpub.org/
download/20151130/UJG1-13905038.pdf),
• 1 °C: Bates 2016 in Earth and Space Science (https://agupubs.onlinelibra
ry.wiley.com/doi/full/10.1002/2015EA000154 ),
• 0,4 °C: Specht et al. 2016 in International Journal of Thermal Sciences
(www.sciencedirect.com/science/article/pii/S1290072915003403),
• 0,25 °C: Evans 2015; joannenova.com.au (http://joannenova.com.au/
2015/11/new-science-18-finally-climate-sensitivity-calculated-at-just-
onetenth-of-official-estimates/ ); siehe auch Beitrag auf perthnow.com.au
(www.perthnow.com.au/opinion/miranda-devine-perth-electrical-
engineersd i scove ry -wi l l - change -c l ima te -change -deba te -ng-d1fe0 f22a
737e8d67e75a5014d0519c6),
• 0,14–0,17 ° C: Kimoto 2015 in Energy & Environment https://journals.sage
pub.com/doi/abs/10.1260/0958-305x.26.6-7.1055)
geht das IPCC seit nunmehr ca. 30 Jahren von einem ECS-Wert von rd. drei
Kelvin (3,2 K) aus (siehe z. B. 4. Sachstandsbericht (AR4) Working Group
(WG) 1 S. 630). Vonseiten des IPCC bzw. der ihm zuarbeitenden Forscher
wurde dieser Wert und mit ihm das daraus abgeleitete zulässige CO2äqu.-Budget
nicht angepasst.
Aufgrund dieser rapiden Veränderung nach unten benannte das IPCC
seinerseits im 5. Sachstandsbericht AR5 (2013 www.ipcc.ch/assessment-report/ar5/)
keinen ECS-Wert mehr, und begründet dieses Weglassen (obwohl weiter für die
Budgetberechnungen verwendet) in einer Fußnote auf Seite 16 der Summary
für Policymakers (SPM) wie folgt: „No best estimate for equlibrium climate
sensitivity can now be given because of lack of agreement on values across
assessed lines of evidence and studies“.
Eine weitere unbekannte Größe für die noch zulässige Budgetberechnung ist
die Menge an CO2äqu., welche von den Emissionen in der Atmosphäre als
Erhöhung der Konzentration verbleibt. Offenbar haben die Modelle bisher diese
Menge als deutlich größer eingeschätzt, als tatsächlich beobachtet wurde. In
einem „SPIEGEL“-Interview („Galgenfrist verlängert!“; „Klima: Der Physiker
Jochem Marotzke über die überraschende Entdeckung, dass die Menschheit
mehr Zeit hat, die globale Erwärmung zu stoppen“; aus DER SPIEGEL,
Printausgabe vom 7. Oktober 2018, Nr. 42, S. 111) kündigt der Forscher, IPCC-
Leitautor, an, dass das IPCC zur Erreichung des 1,5-Grad-Erwärmungszieles
den Höchstwert für das CO2-Budget auf etwa 1000 Gigatonnen mindestens
verdoppeln werde. Es werden also 500 Gigatonnen – 500 Mrd. Tonnen CO2 – als
„nicht erwärmungswirksam“ zusätzlich freigegeben. Diese Aussage basiert
u. a. auf einer Studie in „nature geoscience“ (www.nature.com/articles/
ngeo3031), welche in einem Vorläuferbericht ebenfalls im „SPIEGEL“ von
Holger Dambeck (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/klimawandel-streit-um-
CO2-budget-der-menschheit-a-1170186.html) behandelt wird. Dort wird auch
der Klimaforscher des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) Stefan
Rahmstorf zitiert: „Zugleich betont Rahmstorf, es gebe „große Unsicherheiten
über das Budget“. Je nach Rechenmodell und den gemachten Annahmen liege
das Budget zum Erreichen der Pariser Klimaziele zwischen 150 und 1050
Gigatonnen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welches Restbudget an CO2äqu.-Emissionen legt die Bundesregierung für
den Klimaschutzplan 2050 und das in Vorbereitung befindliche
Klimaschutzgesetz zugrunde (welcher Anteil einer von Menschen zusätzlich
emittierten Tonne CO2äqu. verbleibt dauerhaft in der Atmosphäre)?
2. Wie lange verbleibt diese Menge CO2 nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Atmosphäre (bitte Quellen angeben)?
3. Wie begründet die Bundesregierung dieses Restbudget (bitte Quellen
angeben)?
4. Welchen Unsicherheiten (bitte in Prozent angeben) unterliegt das von der
Bundesregierung angegebene Restbudget (bitte Quellen angeben)?
5. Gibt es neben dem anthropogenen CO2äqu. auch CO2 aus anderen Quellen
(z. B. Vulkanismus, großflächige Waldbrände), die nach Kenntnis der
Bundesregierung zu einer beachtlichen und dauerhaften CO2-Anreicherung
der Atmosphäre führen, und in welchen Quantitäten fallen diese an (bitte
jeweils Quellen angeben)?
6. Wie berechnet die Bundesregierung den deutschen Erwärmungsbeitrag auf
die Weltmitteltemperatur in Grad Kelvin oder Grad Celsius einer zusätzlich
und dauerhaft von der Luft aufgenommenen Tonne (oder ein Vielfaches
davon) CO2äqu. (unter Darlegung der angewendeten Gesetze der
Thermodynamik bzw. Quantenmechanik einschließlich der theoretischen
Voraussetzungen für deren Anwendbarkeit sowie eventueller Einschränkungen
dieser „Labor-Voraussetzungen“ in der Realität des tatsächlich beobachteten
Klimas)?
Welche Quellen nutzt die Bundesregierung für ihre Berechnungen?
7. Gibt es in dieser Berechnung des deutschen Erwärmungsbeitrages auf die
Weltmitteltemperatur durch die Bundesregierung Annahmen, die nicht
gesichert, sondern nur geschätzt sind (bitte Quellen angeben)?
a) Wenn ja, welche Annahmen sind das, und mit welchen maximalen
Schätzungsunsicherheiten rechnet die Bundesregierung (bitte detailliert
auflisten)?
b) Berücksichtigt die Bundesregierung andere Erwärmungsursachen (bitte
unterteilt und quantifiziert nach natürlich, z. B. Sonnenaktivität und
anthropogen, z. B. menschenverursachte Reduzierung der Erd-Albedo)?
8. Welche Sekundärwirkungen verknüpft die Bundesregierung in welcher
Weise und in welchem Ausmaß mit Erwärmungs-Primärwirkungen von
anthropogenem CO2äqu. (insbesondere Verdunstung, Wasserdampf,
Wolkenbildung und deren Erwärmungs- bzw. Abkühlungsbeitrag)?
9. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass innerhalb der
Klimaforschung (siehe dazu Natural climate variability, part 2: Interpretation
of the post 2000 temperature standstill, Nicola Scafetta, Aberto Mirandola,
Antonio Bianchini http://www.iieta.org/sites/default/files/Journals/IJHT/
35.Sp01_03.pdf) enorm abweichende CO2äqu.-Restbudgets angegeben
werden für anthropogene CO2äqu.-Emissionen bei gleichem Ziel der
Erwärmungsbegrenzung auf insgesamt 1,5 Grad (zwischen 150 Gigatonnen und
über 1000 Gigatonnen)?
10. Wie viel Grad Celsius Erderwärmung werden bei einer (gemäß
Klimaschutzplan 2050 und in Planung befindlichem Klimaschutzgesetz)
Minderung der anthropogenen CO2äqu.-Emissionen innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland um die insgesamt geforderten rd. 900 Mio Tonnen nach
Kenntnis der Bundesregierung vermieden?
11. Auf wie hoch schätzt die Bundesregierung den bundesdeutschen
finanziellen Aufwand, der zur Erreichung des Minderungszieles der globalen
Mitteltemperatur nach Frage 11 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10890 erbracht werden muss (bitte nur den Aufwand, nicht den
Nutzen benennen)?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die grundgesetzlich verbindliche
Forderung nach Verhältnismäßigkeit des nach Frage 11 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10890 bezifferten Aufwandes zur evtl.
erreichbaren Temperaturminderung (bitte im Detail begründen)?
13. Hält die Bundesregierung einen Alternativplan vor, wenn sich die
Minderungsziele der globalen Mitteltemperatur als unerreichbar herausstellen,
beispielsweise weil viele Staaten wie China, Indien und andere ihre CO2-
Emissionen weiter kräftig erhöhen dürfen und werden (www.focus.de/wis
sen/klima/iae-global-energy-co2-status-report-kohle-monster-usa-
undchina-treiben-co2-ausstoss-auf-rekordniveau_id_10509461.html)?
Berlin, den 2. September 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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