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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Tätigkeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
24.10.2019
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1353525.09.2019
Tätigkeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu,
Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns,
Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Tätigkeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr
Im Juli 2017 wurde beim Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwesen der
Bundeswehr (ZMSBw) eine Ansprechstelle für militärhistorischen Rat
eingerichtet. Sie soll vor allem Dienststellen der Bundeswehr „ein handlungssicheres
und angemessenes Vorgehen“ hinsichtlich der NS-Zeit und der Wehrmacht
anbieten (www.zmsbw.de/html/aktuelles/dokumentdm_entry/ansprechstellefuer
m i l i t a e r h i s t o r i s c h e n r a t e i n g e r i c h t e t ? t e a s e r = 2 & P H P S E S S I D =
e7151616667d747263af6240d2bcfb79).
Die Fragesteller haben in der Vergangenheit wiederholt den Umstand kritisiert,
dass innerhalb der Bundeswehr überhaupt Bedarf an solchen Unterrichtungen
existiert, wie sie die Ansprechstelle anbietet. Nach Ansicht der Fragesteller ist
der fehlende Wille zum radikalen Bruch mit der Wehrmacht nicht zuletzt darauf
zurückzuführen, dass die Bundeswehr von Wehrmachtsoffizieren aufgebaut
wurde, die größtenteils bis zuletzt den faschistischen Raub- und
Vernichtungskrieg befürwortet und aktiv geführt hatten. Nie abflauende Berichte über
Wehrmachtsverherrlichung in der Truppe, aber auch weiterhin vorhandene
Kasernenbenennungen nach nazitreuen Wehrmachtsgenerälen zeigen die Problematik
deutlich.
In diesem Zusammenhang halten es die Fragesteller für interessant, Aufschluss
über das Beratungsbedürfnis innerhalb der Bundeswehr zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Anfragen hat es aus der Bundeswehr an die Ansprechstelle für
militärhistorischen Rat (AmR) seit dem 22. August 2017 gegeben (bitte jeweils
vollständig beantworten)?
a) Was war konkreter Gegenstand der Anfrage?
b) Wie lauteten die darauf bezogenen Ratschläge der AmR?
c) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die anfragende
militärische Dienststelle bzw. der anfragende Soldat den Empfehlungen der
AmR nachgekommen?
2. Welche ergänzenden Angaben kann die Bundesregierung zur
Ergebniszusammenfassung zur Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
18/13513 hinsichtlich jener Anfragen machen, die zum damaligen Zeitpunkt
noch nicht abschließend bearbeitet waren?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13535
19. Wahlperiode 25.09.2019
3. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern und mit
welchem Ergebnis die Pioniertruppe die aktuelle inhaltliche Bedeutung des
nach Auffassung der AmR durch Erich Honecker belasteten Ausspruchs
„Semper prorsum nunquam retrorsum“ geprüft hat (vgl. Antwort zu Frage 5
auf Bundestagsdrucksache 18/13513)?
Wird dieser Ausspruch aus DDR-Zeiten weiterhin in der Bundeswehr
verwendet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland?
4. Sind an die AmR Informationen herangetragen worden, die auf eklatante
Missachtung der Richtlinien der Traditionspolitik innerhalb der Bundeswehr
hindeuten, und falls ja, welche, und wie hat die AmR bzw. haben andere
militärische Dienststellen hierauf reagiert?
5. Ist die AmR auch zur Beratung hinsichtlich Formulierungen in Reden und
Ansprachen in Anspruch genommen worden (bitte ggf. vollständig
anführen)?
6. Gab es Anfragen von Dritten (Traditionsvereinen,
Reservistenkameradschaften, Journalisten, Vereinen, Politikern usw.) an die AmR, und wenn ja,
welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (bitte soweit
möglich nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die qualitative und quantitative Bilanz
der AmR in den ersten beiden Jahren ihrer Existenz, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
8. Wie ist die AmR personell und finanziell ausgestattet?
Berlin, den 5. September 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1448624.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13535 - Tätigkeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/13535 –
Tätigkeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Juli 2017 wurde beim Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwesen der
Bundeswehr (ZMSBw) eine Ansprechstelle für militärhistorischen Rat
eingerichtet. Sie soll vor allem Dienststellen der Bundeswehr „ein
handlungssicheres und angemessenes Vorgehen“ hinsichtlich der NS-Zeit und der Wehrmacht
anbieten (www.zmsbw.de/html/aktuelles/dokumentdm_entry/ansprechstellefu
e rmi l i t ae rh i s to r i schenra te inge r i ch te t ? t ease r=2&PHPSESSID=
e7151616667d747263af6240d2bcfb79).
Die Fragesteller haben in der Vergangenheit wiederholt den Umstand
kritisiert, dass innerhalb der Bundeswehr überhaupt Bedarf an solchen
Unterrichtungen existiert, wie sie die Ansprechstelle anbietet. Nach Ansicht der
Fragesteller ist der fehlende Wille zum radikalen Bruch mit der Wehrmacht nicht
zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr von
Wehrmachtsoffizieren aufgebaut wurde, die größtenteils bis zuletzt den faschistischen Raub- und
Vernichtungskrieg befürwortet und aktiv geführt hatten. Nie abflauende
Berichte über Wehrmachtsverherrlichung in der Truppe, aber auch weiterhin
vorhandene Kasernenbenennungen nach nazitreuen Wehrmachtsgenerälen zeigen
die Problematik deutlich.
In diesem Zusammenhang halten es die Fragesteller für interessant,
Aufschluss über das Beratungsbedürfnis innerhalb der Bundeswehr zu erhalten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Zuge der Implementierung der neugefassten Richtlinien zum
Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr wurde 2018 am Zentrum
für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften (ZMSBw) innerhalb der
Abteilung Bildung die Ansprechstelle für militärhistorischen Rat (AmR)
eingerichtet. Als Ansprechstelle unterstützt sie die an den Standorten verantwortlichen
Vorgesetzten im Umgang mit historischen Objekten in Kasernen,
Liegenschaften und Dienststellen. Das Spektrum dieser Objekte reicht von
Traditionsgegenständen der Bundeswehr wie Truppenfahnen aufgelöster Verbände oder
ausgestelltes Großgerät bis zu anderen historischen Gegenständen wie Gemälde,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14486
19. Wahlperiode 24.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. Oktober
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gedenksteine, Artefakte oder historischer Bauschmuck. Im Berichtszeitraum
August 2017 bis Oktober 2019 bewährte sich die AmR durch ihre
Beratungsleistung zu etwa 430 Sach-verhalten und trug zu einer Erhöhung der
Handlungssicherheit der in den Standorten verantwortlichen Vorgesetzten im
Umgang mit historischen Objekten bei. Die Nachfrage dokumentiert einen
militärgeschichtlichen Beratungsbedarf, der eine Spanne von der Frühen Neuzeit bis
in die jüngste Zeitgeschichte abdeckt.
1. Welche Anfragen hat es aus der Bundeswehr an die Ansprechstelle für
militärhistorischen Rat (AmR) seit dem 22. August 2017 gegeben (bitte
jeweils vollständig beantworten)?
a) Was war konkreter Gegenstand der Anfrage?
b) Wie lauteten die darauf bezogenen Ratschläge der AmR?
Die Fragen 1a und 1b werden zusammen beantwortet.
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.*
c) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die anfragende
militärische Dienststelle bzw. der anfragende Soldat den Empfehlungen der
AmR nachgekommen?
Die Ansprechstelle ist bei fachlichen Fragen oder militärhistorischem
Unterstützungsbedarf durch betroffene Dienststellen hinzuzuziehen. Die AmR gibt
den anfragenden Truppenteilen Empfehlungen. Deren Umsetzung obliegt
gemäß Traditionserlass den verantwortlichen Vorgesetzten. Soweit die AmR
davon Kenntnis erhalten hat, sind die betroffenen Dienststellen den
Empfehlungen der AmR bislang gefolgt.
2. Welche ergänzenden Angaben kann die Bundesregierung zur
Ergebniszusammenfassung zur Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache
18/13513 hinsichtlich jener Anfragen machen, die zum damaligen
Zeitpunkt noch nicht abschließend bearbeitet waren?
Die seinerzeit noch nicht abschließend bearbeiteten Anfragen wurden wie folgt
abgeschlossen:
Betreff der Anfrage Kurze Ergebniszusammenfassung der Antwort
Prüfung, ob Exponate in einem
Unteroffizierbesprechungsraum
aufgehängt werden dürfen.
Unteroffiziergeschenke sind nur auszustellen, wenn sie (bei Waffen)
schussunfähig und durch Erklärtafeln in einen historischen Kontext
gestellt werden. Empfehlung: Abgabe an eine Militärgeschichtliche
Sammlung.
Überprüfung des Namensgebers
der Graf-von-Haeseler-Kaserne in
Lebach
Historische Stellungnahme zu Graf von Haeseler (Auszug Inhalt):
Dem anfragenden Petenten zufolge soll sich Haeseler im Jahr 1893
öffentlich menschenverachtend geäußert haben. Diese Behauptung wurde
anhand von Recherchen widerlegt. Haeseler setzte sich entgegen der
Polenpolitik des Deutschen Kaiserreiches persönlich gegen Enteignungen
der polnischen Minderheit im Kaiserreich ein. Er distanzierte sich
darüberhinaus durch sein aktives Verhalten von antisemitischen Tendenzen,
die z.T. unter anderen Offizieren verbreitet waren. Sein Fürsorgeverhalten
wird belegt durch dessen Engagement gegen den Konsum von Alkohol
im soldatischen Dienst.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14486 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Betreff der Anfrage Kurze Ergebniszusammenfassung der Antwort
Fachliche Überprüfung
verschiedener Objekte der
Erinnerungskultur im Organisationsbereich
Streitkräftebasis
Die museumsfachliche Prüfung wurde abgeschlossen.
Prüfung von Symbolen,
Denkmälern und Gebäude auf NS-
Hintergrund
Die entsprechenden Objekte aus der Zeit des Dritten Reiches
(Wetterfahne in Form eines Adlers in Berlin-Gatow, Kapelle am Standort Penzing,
Denkmal für das Flugzeug ME 163 Komet, Rostock-Laage) sollen nicht
entfernt, sondern für die historische Bildung genutzt und mit
entsprechenden Erklärtafeln versehen werden.
Einordnung eines Karabiners
K98k in den militärhistorischen
Kontext, um diesen im
Besprechungsraum auszustellen
Grundsätzlich sind alle Gegenstände zu entfernen, die einen direkten
politischen Bezug zur NS-Zeit aufweisen. Dies gilt analog, sofern sie
ausschließlich der Dekoration und nicht der historischen Bildung dienen.
Darf Karabiner 98 (K98k) mit
Zubehör (aus der Dienstzeit beim
Wachbataillon BMVg) im
Dienstzimmer aufgehängt werden?
Eine Ausstellung des Karabiners ist nach dem Traditionserlass möglich,
sofern das Objekt in einen historischen Kontext eingeordnet und
dementsprechend zur fachlichen Aus- und Weiterbildung genutzt wird. Der
Betrachter muss das Objekt anhand einer entsprechenden Erklärtafel in
einen historischen Kontext einordnen können. Geschichtliche Darstellung
und Traditionspflege dürfen in einem solchen Fall nicht vermischt
werden.
Die Entscheidung hierüber trifft der jeweils zuständige Vorgesetzte. Die
entsprechenden technischen Bestimmungen zur Funktionsunfähigkeit der
Waffe sind zu beachten.
Prüfung und Bewertung einer
geplanten „Modellbauausstellung –
hier: historische Fahrzeuge“
Aus Sicht der AmR ist immer zu prüfen, ob mit dem beabsichtigten
Zeigen von Modellen der genannten Fahrzeuge die Ziele der historischen
Bildung in der Bundeswehr erreicht und Inhalte der Traditionspflege der
Bundeswehr vermittelt werden. Die Modellbauausstellung sollte in
diesem konkreten Fall unterbleiben.
Bewertung, ob Bilder in den
Räumen einer Offizierheimgesellschaft
gezeigt werden können
Mit der Ausstellung der Porträtbilder von Offizieren der Alten Armee
und Wehrmacht mit Lebenslauf im Standortoffizierheim Munster „Kasino
Kornett“ werden weder die Ziele der historischen Bildung in der
Bundeswehr erreicht noch Inhalte der Traditionspflege in der Bundeswehr
vermittelt. In dieser Form wird auch nicht die Tradition der Truppengattung
gepflegt. Da am Standort Munster mit dem Panzermuseum eine
umfassende Darstellung der Geschichte und Tradition der Truppengattungen
möglich ist, wird auch kein Bedarf gesehen, eine weitere Ausstellung zu
diesem Thema einzurichten. Die Bilder sollten entfernt werden.
3. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern und
mit welchem Ergebnis die Pioniertruppe die aktuelle inhaltliche Bedeutung
des nach Auffassung der AmR durch Erich Honecker belasteten
Ausspruchs „Semper prorsum nunquam retrorsum“ geprüft hat (vgl. Antwort
zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/13513)?
Wird dieser Ausspruch aus DDR-Zeiten weiterhin in der Bundeswehr
verwendet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik
Deutschland?
Bei dem Ausspruch „semper prorsum nunquam retrorsum“ handelt es sich um
die Abwandlung des Wahlspruches „nunquam retrorsum“ des hannöverschen
Welfenhauses.
Er war nie das offizielle Motto der Pioniertruppe der Bundeswehr, wie dies die
Fragesteller aus der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/13513
abzuleiten versuchen. Ob dieser oder ein ähnlicher Leitspruch in der
Bundeswehr genutzt wird, wird durch die Bundesregierung nicht nachgehalten.
Die Verantwortung für die Traditionspflege obliegt den verantwortlichen
Kommandeuren, weswegen es sich bei den Antworten des AmR um Empfehlungen
und keine Anweisungen handelt, deren Umsetzung demzufolge zwingend
überprüft wird.
4. Sind an die AmR Informationen herangetragen worden, die auf eklatante
Missachtung der Richtlinien der Traditionspolitik innerhalb der
Bundeswehr hindeuten, und falls ja, welche, und wie hat die AmR bzw. haben
andere militärische Dienststellen hierauf reagiert?
Nein.
5. Ist die AmR auch zur Beratung hinsichtlich Formulierungen in Reden und
Ansprachen in Anspruch genommen worden (bitte ggf. vollständig
anführen)?
Nein.
6. Gab es Anfragen von Dritten (Traditionsvereinen,
Reservistenkameradschaften, Journalisten, Vereinen, Politikern usw.) an die AmR, und wenn
ja, welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (bitte soweit
möglich nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Auf die Anlage 2 wird verwiesen.*
7. Wie bewertet die Bundesregierung die qualitative und quantitative Bilanz
der AmR in den ersten beiden Jahren ihrer Existenz, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14486 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
8. Wie ist die AmR personell und finanziell ausgestattet?
Die personelle und finanzielle Ausstattung der AmR ergibt sich aus dem
Stellen- und Haushaltsplan des ZMSBw zur Wahrnehmung der Fachaufgabe
(SollOrg). Derzeit sind zwei Dienstposten Historiker Bundeswehr und ein
Dienstposten eines Sachbearbeiters für Allgemeine
Verwaltungsangelegenheiten ausgewiesen. Es erfolgt keine gesonderte Haushaltsmittelzuweisung.
Drucksache 19/14486 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/14486 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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