Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Registrierkassenbetrug - Stand der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz digitaler Grundaufzeichnungen
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
28.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1362326.09.2019
Registrierkassenbetrug - Stand der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz digitaler Grundaufzeichnungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, Stefan Schmidt,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Tabea Rößner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Registrierkassenbetrug – Stand der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz
digitaler Grundaufzeichnungen
Das Problem der Betrugsanfälligkeit von Kassensystemen und Registrierkassen
ist lange bekannt. Der Bundesrechnungshof hat bereits im Jahr 2003 in seinen
Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes auf die
Betrugsanfälligkeit moderner Kassensysteme hingewiesen. Das Thema war
medial immer wieder präsent. Beispiele sind Berichte über einen Eiscafé-Betreiber
in Rheinland-Pfalz, der im Zeitraum von 2003 bis 2010 knapp 3 Mio. Euro
Steuern und Sozialabgaben hinterzogen hat (Handelsblatt, 24. März 2015:
„Gefährliches Spiel“). Im Jahr 2015 verurteilte das Finanzgericht (FG) Rheinland-
Pfalz auch den Verkäufer der Kasse zur Beihilfe der Steuerhinterziehung, weil
er das Manipulationsprogramm direkt mit der Kasse vertrieben hat (vgl.
www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/steuerhinterziehung-wenn-die-
kassekluengelt-beihilfe-durch-verkauf-von-kassenmanipulationssoftware-f83142.
Auf der Finanzministerkonferenz (FMK) am 28. Mai 2014 gab es einen
Beschluss, der die Notwendigkeit der Betrugssicherung an der Stelle elektronische
Kassenmanipulation betonte. Bund und Länder sollten ein gemeinsames
Maßnahmenpaket vorschlagen. Ein Jahr später wurde seitens der FMK der
Beschluss bekräftigt und 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen
an digitalen Grundaufzeichnungen (22. Dezember 2016, BGBl. I S. 3152)
verabschiedet. Zum 1. Januar 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/8684, es gebe kein zeitliches
Umsetzungsproblem beim Gesetz zum Schutz von digitalen Grundaufzeichnungen, wenn
nein,
a) plant das Bundesministerium der Finanzen einen
Nichtanwendungserlass, und mit welchen Fristen und Teilbereichen des Gesetzes,
b) wann werden technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) entsprechend
den Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung (AO) freigegeben
und in ausreichender Anzahl am Markt verfügbar sein,
c) erfüllt die dann freigegebene TSE sämtliche Anforderungen des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13623
19. Wahlperiode 26.09.2019
d) wie viele Anträge auf Zertifizierung einer TSE wurden bisher gestellt,
und wie lange dauert das Zertifizierungsverfahren beim BSI?
2. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Probleme bei der
Entwicklung einer webbasierten TSE?
3. Wie definiert das BSI die Anforderungen der Schnittstellen nach § 146a
AO, und wie werden die Anforderungen überprüft und zugelassen
(www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schrei
ben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/
2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-para
graf-146a-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=1)?
4. Wie muss die Meldung über die Nutzung einer TSE erfolgen (rein
elektronisch, postalisch), und an welcher Stelle ist eine Datenbank vorgesehen, die
eine schnelle Übersicht über genutzte Sicherheitseinrichtungen ermöglicht?
5. Ist die angekündigte Evaluierung der Kassensicherungsverordnung (vgl.
Bundesrats-Drucksache 487/17) abgeschlossen?
a) Was genau, bzw. welche Daten wurden mit welchem Ergebnis evaluiert?
b) Wurden Finanzbehörden der Länder in die Evaluierung einbezogen, und
wenn ja, welche?
c) Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis der Evaluierung zu rechnen?
6. Gibt es eine funktionierende einheitliche digitale Schnittstelle (EDS) für
die Kassennachschau, wie sie in der Gesetzesbegründung zum § 146a AO
angekündigt wird?
7. Beabsichtigt das Bundesfinanzministerium, eine Zielvorgabe über das
Gesetz über die Finanzverwaltung über § 21a zu erlassen, die eine einheitliche
Quote der Überprüfung von Barzahlungsbetrieben mit einer
Kassennachschau vorsieht, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche
Überprüfungsquote wird angestrebt?
8. Wie viele Kassennachschauen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
im Jahr 2018, und wie oft wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, und wie
hoch waren die erhobenen Steuernachforderungen?
9. Wie steht die Bundesregierung zu einer zentralen flächendeckenden
elektronischen Rechnungsstellung („e-invoicing“), wie sie beispielsweise in
Italien seit 2019 gilt, im Allgemeinen und zur Bekämpfung von
Umsatzsteuerbetrug im Speziellen (www.oecd.org/tax/crime/technology-tools-to-
tackle-tax-evasion-and-tax-fraud-DE.pdf)?
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung erste Schätzungen zu den
potenziellen Entlastungswirkungen einer elektronischen Rechnungsstellung
für die deutsche Wirtschaft analog zur Berechnung für die italienische
Wirtschaft, wonach die Entlastungen auf bis zu 10 Mrd. Euro jährlich
beziffert wird (www.wiwo.de/my/politik/europa/rabiate-roemer-
italienbekaempft-jetzt-steuerbetrug-effizienter-als-deutschland/24449896.html?
ticket=ST-13386826-Knd9N9giJeUFxtF0f1io-ap3)?
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung erste Schätzungen zu den
potenziellen Steuermehreinnahmen durch die effektivere Vermeidung von
Umsatzsteuerbetrug in diesem Bereich durch eine elektronische
Rechnungsstellung?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorstöße Italiens in
diesem Bereich, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
13. Zeichnen sich auf europäischer Ebene weitere Gesetzgebungsvorhaben ab,
die den rechtlichen Rahmen in diesem Bereich zukünftig maßgeblich neu
regeln könnten?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der zeitliche Rahmen hierfür
aus?
Hat die Bundesregierung darüber hinaus vor, eigene
Gesetzgebungsverfahren in diesem Bereich anzustoßen bzw. Vorhaben in diese Richtung im
Zuge anderer Verfahren voranzubringen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
14. Welche Mittel sieht die Bundesregierung für besonders effektiv und
geeignet an, den Mehrwertsteuerbetrug in Deutschland einzudämmen, und wie
bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der derzeitigen
Instrumente?
Berlin, den 9. September 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Strategien der Bundesregierung zur Islamismusbekämpfung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.02.2026
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.02.2026
Rechtssicherheit für Soloselbstständige - Klarheit bei Scheinselbstständigkeit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN05.02.2026
Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpaket I
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN05.02.2026