Förderbank „Big Society Capital“, verwaiste Konten und mögliche Übertragbarkeit auf die Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Großbritannien hat eine von der Labourpartei gestellte Regierung 2005 eingesetzte Kommission vorgeschlagen, nachrichtenlose Konten stärker zu erfassen. Diese Konten werden als nachrichtenlos bezeichnet, wenn eine Bank keine Möglichkeit hat, Kontakt mit der Inhaberin oder dem Inhaber aufzunehmen. Zusammen mit einem verbindlichen Register wurde beschlossen, einen Teil der langfristig inaktiven Bankkonten für eine neugeschaffene Förderbank namens Big Society Capital nutzbar zu machen (https://web.archive.org/web/20100901104856/http:/www.socialfinance.org.uk/about/index.php?page_ID=3).
Die Erben als Berechtigte des Kontoguthabens nachrichtenloser Konten können weiterhin an ihre Mittel gelangen. Die Big Society Capital investiert z. B. in sozialen Wohnungsbau, erneuerbare Energien und Sozialunternehmen.
In der Bundesrepublik Deutschland reichen die Schätzungen über das Vermögen auf nachrichtenlosen Konten (sog. verwaiste Konten, vgl. dazu bereits Bundestagsdrucksache 18/13123) von 2 Mrd. bis 9 Mrd. Euro, allein die Sparkasse Dortmund wies 2016 die Anzahl 250.000 nachrichtenlose Konten auf (www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/erbe-das-dicke-geschaeft-mit-toten-konten/20270534.html).
Es ist vielfach schwierig für Erben, an die auf diesen Konten liegenden Guthaben zu gelangen. Liegen die Hinterbliebenen mit ihrem Verdacht richtig und stoßen auf verwaiste Konten, ist die jeweilige Bank in Deutschland dazu verpflichtet, das Guthaben auszuzahlen, auch wenn die letzte Kontobewegung vor Jahrzehnten stattfand. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt im Oktober 2004 (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Oktober 2004 – 2 U 12/04 = BeckRS 2005, 01029).
Umgekehrt ist nicht von der Hand zu weisen, dass Erben unter Umständen eben auch nach Jahrzehnten oft nichts von einem bestehenden Guthaben wissen und Schwierigkeiten haben, an das ihnen rechtmäßig zustehende Vermögen zu gelangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele nachrichtenlose Konten bei deutschen Banken existieren nach Kenntnissen der Bundesregierung, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine exakte Zahl dieser Konten zu erhalten?
Wie hoch ist nach Kenntnissen der Bundesregierung das auf diesen nachrichtenlosen Konten liegende Vermögen, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine exakte Zahl dieses Vermögens zu erhalten?
Haben nach Auffassung der Bundesregierung nachrichtenlose Konten dieselben Merkmale wie unbewegte Konten, die Inhalt eines Urteils des Bundesfinanzhofes waren (vgl. BFH vom 27. März 1996 [Az. I R 3/95]), und wenn nein, wo genau bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Unterschiede?
Welche Merkmale haben nachrichtenlose Konten nach Auffassung der Bundesregierung (z. B. Dauer der Nachrichtenlosigkeit, Beträge auf den Konten, Verteilung nach Bankengruppen etc.)?
Welche Rechtsgrundlagen und welche Fristen für eine mögliche Auflösung bzw. Ausbuchung nachrichtenloser Konten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung?
a) Wie ist mit dem Guthaben der Konten zu verfahren?
b) Wem stehen die Guthaben dieser Konten nach Ablauf der oben genannten Frist zu?
c) Wie müssen Finanzinstitute in ihrer Handels- und Steuerbilanz mit den aufgelösten Kontenguthaben verfahren?
Welche Anstrengungen unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Banken in der Regel, um die Inhaberinnen oder Inhaber nachrichtenloser Konten aufzuspüren, und werden dabei nach Auffassung der Bundesregierung die erforderlichen, zulässigen und zumutbaren Aufwände bereits unternommen bzw. sind Teil der entsprechenden bankeninternen Vorgaben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität der bestehenden, zum Teil verbandsseitig organisierten Kontonachforschungsangebote bzw. hat sie jemals Informationen darüber angestrebt oder angefordert?
Sollten entsprechende Angebote nach Auffassung der Bundesregierung kostenlos angeboten werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch waren die Beträge der steuerrechtlich vereinnahmten Guthaben nachrichtenloser Konten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 (bitte getrennt nach Veranlagungszeitraum und Art der Kreditinstitute Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen wurden Guthaben nachrichtenloser Konten seit 2010 im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen als vereinnahmt betrachtet und entsprechend geändert (bitte getrennt nach Veranlagungszeitraum und Art der Kreditinstitute Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen seit 2010 wurden durch die durch die Außenprüfung festgestellten Gewinnänderungen aufgrund nachrichtenloser Konten durch die Kreditinstitute mit einem Rechtsbehelf angefochten (bitte getrennt nach Veranlagungszeitraum und Art der Kreditinstitute Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen und mit welchem Volumen mussten Kreditinstitute nach Kenntnis der Bundesregierung Guthaben nachrichtenloser Konten nach Ablauf einer 30-jährigen Frist und erfolgter Vereinnahmung doch noch an Erben oder einen Dritten auszahlen?
Gibt es nach Bewertung der Bundesregierung für die Geldwäscheprävention relevante Gesichtspunkte in der Behandlung nachrichtenloser Konten?
Gab es in der laufenden Legislaturperiode Gespräche mit Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft, über Anzahl und Vermögenssummen namenloser Konten, und wenn ja, welche Vertreter der Bundesregierung oder Bundesbehörden und welche Vertreter von Banken und Verbänden waren beteiligt, und wenn nein, sind Gespräche geplant?
Welche Möglichkeiten und Modelle sieht die Bundesregierung, um eine verbesserte Information von Bankkunden mit Blick auf das Problem der Entstehung nachrichtenloser Konten zu gewährleisten?
Plant die Bundesregierung aktive Maßnahmen, um die Anzahl nachrichtenloser Konten zu reduzieren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Funktionsweise und Finanzierung der britischen Förderbank „Big Society Capital“?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Funktionsweise des britischen Kontenfindungsportals „My Lost Account“?
Hält die Bundesregierung die Modelle der „Big Society Capital“ und vom Kontenfindungsportal „My Lost Account“ auf die Bundesrepublik Deutschland für übertragbar, und wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen die Schaffung von Transparenz über nachrichtenlose Konten und die Nutzung der Guthaben dieser nachrichtenlosen Konten?
Welche Möglichkeiten bestehen in Deutschland für Erben und ggf. Nachlassgerichte bzw. Nachlasspfleger derzeit, um im Erbfall Informationen zu möglichen nicht bekannten Konten des Erblassers zu erhalten?
Sind der Bundesregierung vereinzelt vorgebrachte Vorschläge (www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/erbschaften-meldepflicht-fuer-banken/20231434-3.html) bekannt, die vorsehen, im Erbfall den Erben durch das Kontoabrufverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. des Bundeszentralamts für Steuern Informationen über vorhandene Konten des Erblassers zur Verfügung zu stellen, bekannt, und wie bewertet sie diese Vorschläge?
a) Welche technischen und (datenschutz-)rechtlichen Hindernisse bestehen aus Sicht der Bundesregierung?
b) Welche weiteren Hindernisse für einen solchen Zugang zum Kontoabrufverfahren der BaFin für Erben bestehen nach Ansicht der Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung aktive Maßnahmen, die es Erbinnen und Erben erleichtert, leichter und umfassend Auskünfte über mögliche Konten und Versicherungen von Erblassern zu erhalten?