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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Fahrradmitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn (DB)
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
18.10.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1367030.09.2019
Fahrradmitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn (DB)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden),
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fahrradmitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn
Um die Verkehrswende voranzutreiben, ist es nach Ansicht der Fragesteller
entscheidend, Bürgerinnen und Bürger individuelle und flexible Mobilität abseits
von Reisen mit privaten Pkws zu ermöglichen und deutlich zu erleichtern. Eine
zentrale Maßnahme hierfür ist nach Ansicht der Fragesteller die Verbesserung
der Fahrradmitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn (DB).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die DB Fernverkehr, die Fahrradmitnahme in allen Zügen der DB
Fernverkehr zukünftig zu ermöglichen?
a) Wenn ja, bis wann soll dieses Ziel erreicht sein?
b) Wenn ja, wie viele Fahrradstellplätze sind pro Zug mindestens geplant?
c) Wenn nein, warum nicht?
2. Plant die DB Fernverkehr im Rahmen der Sanierung der ICE-3-Züge, eine
Möglichkeit zur Fahrradmitnahme zu schaffen, und wenn nein, warum
nicht?
3. Hat die DB Mindestmaßvorgaben bzw. Standards bezüglich des
Fassungsvermögens für den Bau neuer Aufzüge an Bahnhöfen, und wenn ja, welche
sind dies?
4. Werden die Aufzüge an Bahnhöfen der DB im Falle eines Neubaus bzw.
Umbaus so konzipiert, dass auch ein Transport von Fahrrädern bzw.
Lastenfahrrädern darin möglich ist?
5. Mit welcher Begründung sind in Zügen der DB Fernverkehr, „[s]ogenannte
Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für
Lastenund/oder zum Transport von Kindern) […] von der Mitnahme
ausgeschlossen“ (www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2019/
m d b _ 2 9 5 9 2 5 _ b e f r d e r u n g s b e d i n g u n g e n _ d e r _ d b _ a g _ -
_stand_05_08_2019.pdf)?
6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die DB Fernverkehr, um die
Fahrradmitnahme in Zügen zu erleichtern und möglichst vielen Reisenden zu
ermöglichen?
7. Sind der Bundesregierung Fälle aus den vergangenen fünf Jahren bekannt,
bei denen Reisende mit Fahrrad nicht befördert wurden, obwohl der
Fahrgast über einen gültigen Fahrschein mit Reservierung verfügte?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13670
19. Wahlperiode 30.09.2019
8. Sind der Bundesregierung Fälle aus den vergangenen fünf Jahren bekannt,
bei denen Fahrräder von der Weiterbeförderung ausgeschlossen wurden,
obwohl eine gültige Reservierung vorhanden war, der betreffende Zug
jedoch kurzfristig durch eine andere Baureihe ersetzt wurde?
9. Sind der Bundesregierung Fälle aus den vergangenen fünf Jahren bekannt,
bei denen ein ICE-4-Zug ausfiel und der Ersatzzug nicht über ein
Fahrradabteil verfügte?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der DB, im neuen ECx von
Talgo die Zahl der Fahrradstellplätze auf maximal acht von derzeit bis zu
24 in IC-Zügen zu reduzieren (www.deutschebahn.com/de/presse/su
che_Medienpakete/medienpaket_ECx-3932956)?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der DB, dass im neuen ECx
alle Fahrräder senkrecht eingehängt werden müssen (www.deu t sch
ebahn.com/de/presse/suche_Medienpakete/medienpaket_ECx-3932956)?
12. Wie sinnvoll erscheint es der Bundesregierung, in Fernzügen der DB –
ähnlich wie bei Zügen im Nahverkehr – eine Mindestfläche als
Mehrzweckbereich vorzuhalten, in dem unter anderem Fahrräder befördert
werden können?
Berlin, den 9. September 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1425118.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/13670 - Fahrradmitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn (DB)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/13670 –
Fahrradmitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die Verkehrswende voranzutreiben, ist es nach Ansicht der Fragesteller
entscheidend, Bürgerinnen und Bürger individuelle und flexible Mobilität
abseits von Reisen mit privaten Pkws zu ermöglichen und deutlich zu
erleichtern. Eine zentrale Maßnahme hierfür ist nach Ansicht der Fragesteller die
Verbesserung der Fahrradmitnahme in Fernzügen der Deutschen Bahn (DB).
1. Plant die DB Fernverkehr, die Fahrradmitnahme in allen Zügen der DB
Fernverkehr zukünftig zu ermöglichen?
a) Wenn ja, bis wann soll dieses Ziel erreicht sein?
b) Wenn ja, wie viele Fahrradstellplätze sind pro Zug mindestens
geplant?
c) Wenn nein, warum nicht?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird das Angebot zur
Fahrradmitnahme kontinuierlich ausgeweitet. Seit vielen Jahren verfügen alle
Intercity-Züge (rund 180 Züge) über Fahrradbereiche. Die DB Fernverkehr AG
hat diesen Service auf einige ICE-Baureihen ausgeweitet. Bei allen 59
Triebzügen der ICE-T-Flotte wurden Fahrradstellplätze nachgerüstet. Damit können
seit April 2019 viele neue und schnelle Direktverbindungen zur
Fahrradmitnahme im Fernverkehr angeboten werden. Durch neue ICE-4-Züge und neue ECx-
Züge werden knapp 60 Prozent der Fernverkehrsflotte bis 2025 über
Fahrradstellplätze verfügen, womit alle Fernverkehrsrelationen zur Fahrradbeförderung
angeboten werden können. Der neue Fernverkehrszug ECx ermöglicht an allen
Türen einen stufenlosen Einstieg; dies gilt auch für den Fahrradbereich. Bei
zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen werden Fahrradstellplätze vorgesehen. Bei
der Anzahl der Fahrradstellplätze in Neufahrzeugen orientiert sich die DB
Fernverkehr AG an den Vorgaben der Neufassung der EU-
Fahrgastrechteverordnung. Diese sieht mindestens acht Stellplätze vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/14251
19. Wahlperiode 18.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 16. Oktober 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Plant die DB Fernverkehr im Rahmen der Sanierung der ICE-3-Züge,
eine Möglichkeit zur Fahrradmitnahme zu schaffen, und wenn nein, warum
nicht?
Nach Angaben der DB AG werden beim ICE 3 nachträglich keine Flächen zur
Fahrradmitnahme kapazitätsneutral geschaffen. Aufgrund der Grundriss-
Struktur der ICE-3-Wagen wäre hierfür eine Reduzierung des Sitzplatzangebots
erforderlich. Eine Verringerung der Sitzplatzkapazität ist vor dem Hintergrund
der bereits heute sehr hohen Auslastung nicht möglich. Hinzu kämen sehr
aufwändige bauliche Eingriffe, da die Durchgangsbreite zwischen Einstieg und
Fahrgastraum nicht für das regelmäßige Ein- und Ausladen von Fahrrädern
ausgelegt ist.
3. Hat die DB Mindestmaßvorgaben bzw. Standards bezüglich des
Fassungsvermögens für den Bau neuer Aufzüge an Bahnhöfen, und wenn ja,
welche sind dies?
Die Grundfläche eines Aufzugs beträgt 1,1 x 2,1 Meter. Grundlage ist die
Empfehlung des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen „Aufzug 2017 – Hinweise für die Planung, Ausschrei
bung und Verwendung von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden“. Wenn
beim Erneuern und beim Austausch alter Aufzugsanlagen durch bauliche
Umstände andere Schachtabmessungen vorliegen, kann die Grundfläche des
Aufzugs kleiner sein. Mindestmaß ist hier jedoch 1,1 x 1,4 Meter. Das entspricht
den Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung gemäß DIN 18040-1/-3 sowie der
Verordnung über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit
Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (TSI PRM 2015).
4. Werden die Aufzüge an Bahnhöfen der DB im Falle eines Neubaus bzw.
Umbaus so konzipiert, dass auch ein Transport von Fahrrädern bzw.
Lastenfahrrädern darin möglich ist?
Die DB AG plant Um- und Neubauten bei Aufzügen so, dass Fahrräder mit
Standardmaßen (ca. 60 bis 70 cm Breite und ca. 1,9 bis 2,0 m Länge) in den
Aufzügen transportiert werden können. Da bei der Erneuerung einer alten
Aufzugsanlage die Schachtmaße des vorhandenen Fahrschachtes die Größe der
Fahrkorbgrundfläche begrenzen, kann es zur Einschränkung des
Fahrradtransportes kommen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Mit welcher Begründung sind in Zügen der DB Fernverkehr, „[s]
ogenannte Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für
Lasten- und/oder zum Transport von Kindern) […] von der Mitnahme
ausgeschlossen“ (www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/ge
samt_2019/mdb_295925_befrderungsbedingungen_der_db_ag_-
_stand_05_08_2019.pdf)?
Nach Angaben der DB AG hat die Gewährleistung der Betriebssicherheit
Priorität. Lastenräder sind länger und breiter als herkömmliche Fahrräder und
stellen ein Risiko für die Betriebssicherheit dar, indem sie die einzuhaltende
Durchgangsbreite und den zur Verfügung stehenden Raum überschreiten.
Zudem verhindern die Aufbauten eine sichere Befestigung der Räder. Ein
einfaches, gefahrfreies Ein-/Ausladen der Lastenräder wird durch deren
Schwerpunkt, der nicht in der Mitte, sondern hinten liegt, erschwert. Sobald eine oder
mehrere Stufen überwunden werden müssen, kann es zu Problemen beim
Einstieg kommen. Dadurch werden die Haltezeiten überschritten, was sich
wiederum negativ auf die Pünktlichkeit des Zuges auswirkt.
6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die DB Fernverkehr, um die
Fahrradmitnahme in Zügen zu erleichtern und möglichst vielen Reisenden zu
ermöglichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Sind der Bundesregierung Fälle aus den vergangenen fünf Jahren
bekannt, bei denen Reisende mit Fahrrad nicht befördert wurden, obwohl
der Fahrgast über einen gültigen Fahrschein mit Reservierung verfügte?
Nach Auskunft der DB AG sind Einzelfälle bekannt, bei denen Fahrräder trotz
einer vorliegenden Reservierung nicht befördert werden konnten. In diesen
Fällen wird durch die DB AG eine Weiterbeförderung gewährleistet.
8. Sind der Bundesregierung Fälle aus den vergangenen fünf Jahren
bekannt, bei denen Fahrräder von der Weiterbeförderung ausgeschlossen
wurden, obwohl eine gültige Reservierung vorhanden war, der
betreffende Zug jedoch kurzfristig durch eine andere Baureihe ersetzt wurde?
9. Sind der Bundesregierung Fälle aus den vergangenen fünf Jahren
bekannt, bei denen ein ICE-4-Zug ausfiel und der Ersatzzug nicht über ein
Fahrradabteil verfügte?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der DB AG kam es in Einzelfällen zu einer Nichtbeförderung
von Fahrrädern. Verfügt ein Ersatzzug über keine Fahrradstellplätze, werden
bspw. Abteile gesperrt, um die Fahrradmitnahme zu ermöglichen. Durch den
zunehmenden Zulauf von ICE-4-Zügen sowie durch die Ausstattung des ICE T
mit Fahrradmitnahme werden sich diese Fälle kontinuierlich reduzieren.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der DB, im neuen ECx von
Talgo die Zahl der Fahrradstellplätze auf maximal acht von derzeit bis zu
24 in IC-Zügen zu reduzieren (www.deutschebahn.com/de/presse/su
che_Medienpakete/medienpaket_ECx-3932956)?
Nach Angaben der DB AG verfügen die Intercity-Züge, die meist
Verbindungen im Stunden- oder Zweistundentakt anbieten, in der Regel über acht bis
16 Fahrradstellplätze. Nur einzelne Intercity-Züge haben 24 Fahrradstellplätze.
Die Dimensionierung von Fahrgast- und Sitzplatzbereichen in neuen
Fahrzeugen der DB Fernverkehr AG erfolgt sowohl unter Berücksichtigung der
Bedürfnisse von Reisenden als auch von wirtschaftlichen Aspekten für den
Betreiber. Dabei sind die Fahrradplätze bei DB Fernverkehr 2018 im
Jahresdurchschnitt zu ca. 21 Prozent ausgelastet worden. Dagegen wurden 56 Prozent der
Fahrgastsitzplätze benutzt.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der DB, dass im neuen ECx
alle Fahrräder senkrecht eingehängt werden müssen (www.deutsch
ebahn.com/de/presse/suche_Medienpakete/medienpaket_ECx-3932956)?
Die seitliche Aufhängung erlaubt die optimale Ausnutzung des zur Verfügung
stehenden Raumes, so dass in den neuen ECx-Zügen jeweils acht Fahrradplätze
mit ebenerdigem Zustieg (an 76 cm hohen Bahnsteigen) umgesetzt werden
können.
12. Wie sinnvoll erscheint es der Bundesregierung, in Fernzügen der DB –
ähnlich wie bei Zügen im Nahverkehr – eine Mindestfläche als
Mehrzweckbereich vorzuhalten, in dem unter anderem Fahrräder befördert
werden können?
Nach Auskunft der DB AG sind Mehrzweckbereiche im Nahverkehr für die
Beförderung von Rollstuhlfahrern, Fahrrädern, Kinderwagen usw. auf einer
gemeinsamen Fläche konzipiert. Obwohl sich mit einer Zusammenfassung von
Sonderbereichen zu einem Mehrzweckbereich viel Fläche einsparen lassen
würde, hat sich die DB Fernverkehr AG bewusst dagegen entschieden, da
verschiedene Zielgruppen im Fernverkehr unterschiedliche Bedürfnisse haben, die
sich nicht sinnvoll auf einer gemeinsamen Fläche kombinieren lassen.
Im Unterschied zu Mehrzweckbereichen im Nahverkehr sind die
Fahrradbereiche in Fernverkehrszügen mit festinstallierten Fahrradhaltern ausgerüstet. Die
räumliche Trennung von Fahrrad- und Rollstuhlbereich ist für den
reibungslosen Ein- und Ausstiegsprozess im Fernverkehr von großer Bedeutung. Um den
Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Reisender gerecht zu werden, hat sich
die DB AG dazu verpflichtet, bei neuen Zügen die Programme zur
Barrierefreiheit der Deutschen Bahn AG einzuhalten, in denen Mehrzweckbereiche für den
Fernverkehr ausgeschlossen werden (www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/
programm_der_db.shtml).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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