Situation und möglicher Unterstützungsbedarf pflegender Studierender
der Abgeordneten Pia Zimmermann, Nicole Gohlke, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Immer mehr Studenten pflegen kranke Angehörige bis zur Erschöpfung“, stellte die Hannoversche Allgemeine Zeitung unter dem Titel „Schwer vereinbar: Klausuren und Krankenpflege“ am 26. August 2019 fest. Geschildert werden darin u. a. die Fälle einer Studierenden, die ihren an Parkinson erkrankten Vater betreut sowie eines Studierenden, der seine an Multipler Sklerose erkrankte Freundin unterstützt. Zunächst leide vor allem das Privatleben der Pflegenden. Darüber hinaus wird es schwierig, „Hausarbeiten rechtzeitig abzugeben und für Klausuren zu lernen“; Prüfungen müssen verschoben werden, „das Studium verlängerte sich, die Noten wurden schlechter“. Die Betroffenen berichten von „Panikattacken beim Zusammenstellen“ des Stundenplans. „‚Ich wusste ja nie, ob ich das hinkriege. Und wie schlecht es meiner Freundin gerade geht‘“ (ebd.). Es sei „nicht nur die konkrete Pflege, sondern auch die psychische Belastung, die Studenten das Uni-Leben manchmal unmöglich macht“.
Am 24. August 2019 erklärte der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn: „Die Pflege bleibt aber eine familiäre Aufgabe, bei der die Gesellschaft unterstützt“ (Neuss-Grevenbroicher Zeitung, „Das stimmt nicht, mein Lieber“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Aktivitäten haben die Bundesregierung und speziell das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den letzten fünf Jahren zur Unterstützung pflegender Studierender ergriffen?
Welche Maßnahmen sind derzeit in Planung?
In welcher Weise und durch welche Institutionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung generell Daten zur Anzahl und Situation pflegender Studierender erfasst, ausgewertet und auf möglichen Handlungsbedarf hin abgeklopft?
Wo und durch welche Beratungs- und Hilfeangebote für Studierende wird erfasst, wie hoch die Anzahl und der Anteil Studierender ist, die besonderen Beratungs- und ggf. Unterstützungsbedarf aufgrund der Pflege Verwandter oder nahestehender Personen wie beispielsweise Freundin oder Freund haben?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung bzw. welche anderen Behörden haben die Möglichkeit, eine solche generelle wie besondere Erfassung bzw. Erhebung zu veranlassen, sofern dies noch nicht geschieht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Studierenden, die vor Aufnahme eines Studiums Verwandte oder nahestehende Personen wie beispielsweise Freundin oder Freund pflegen bzw. gepflegt haben (bitte nach Bundesländern sowie nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der Studierenden, die erst während ihres Studiums damit beginnen, Verwandte oder nahestehende Personen wie beispielsweise Freundin oder Freund zu pflegen (bitte nach Bundesländern sowie nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
Wie viele Studierende, die Angehörige oder Nahestehende pflegen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der sozialen Pflegeversicherung als Pflegeperson nach § 19 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) erfasst?
Wie viele Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten statistisch erfassten Jahr in Deutschland?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den durchschnittlichen wöchentlichen Zeitaufwand der Pflege durch Studierende?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber,
a) wie viele Studierende ihr Studium trotz ihrer Pflegetätigkeiten erfolgreich bzw. mit Abschluss beenden;
b) wie viele Studierende ihr Studium wegen ihrer Pflegetätigkeiten abbrechen;
c) um wie viele Monate bzw. Jahre sich das Studium von Pflegenden durchschnittlich verlängert (gemessen an der vorgegebenen Regelstudiendauer);
d) um wie viele Monate sich das Studium von Pflegenden verlängert (gemessen an der realen durchschnittlichen Dauer des Studiums), und
e) wie stark sich die Pflege auf die Studienergebnisse auswirkt (beispielsweise in Relation zum Notendurchschnitt nicht pflegender Studierender in den gleichen Studienrichtungen)?
Welche Angebote speziell für pflegende Studierende gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um die Anforderungen des Studiums mit den Erfordernissen der Pflege zu vereinbaren (bitte nach Bundesländern und Hochschulen aufschlüsseln)?
Welche Erleichterungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für studierende Pflegende, ihren Studienort zu wechseln, um zusätzliche Belastungen durch Pendelzeiten zu vermindern?
Welche Sonderregelungen für einen leichteren Zugang oder für Reduzierungen bei der Rückzahlung von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Menschen, die während ihres Studiums Angehörige oder andere nahestehende Personen gepflegt haben?
Wie viele Studierende haben in den letzten drei Jahren in welchem Umgang erleichterte BAföG-Bedingungen genutzt bzw. eine Verlängerung der Bezugsdauer in Anspruch genommen (bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Art und Intensität der Folgen der Belastungen der Studierenden durch Pflege (psychische Erkrankungen wie beispielsweise Panikattacken oder depressive Verstimmungen und deren Stärke und Häufigkeit)?
Welche Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern jeweils für spezielle Bedarfe studierender pflegender Angehöriger zuständig, und in welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Beratungs- und Betreuungsangebote für diese Personengruppe an Hochschulen (bitte nach Bundesländern und Hochschulen aufschlüsseln)?
Wie viele Gruppen zur Selbsthilfe pflegender Studierender gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie schätzt die Bundesregierung die Datenlage und den Informationsstand zur Anzahl, zur Situation, zu den Unterstützungsbedarfen sowie zu den Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Studierende ein?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Daten- und Informationslage?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Verbesserung der Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Studierende?