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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Falsch berechnete Spar- und Dispozinsen bei Banken und Sparkassen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1341308.10.2019

Falsch berechnete Spar- und Dispozinsen bei Banken und Sparkassen

der Abgeordneten Stefan Schmidt, Lisa Paus, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Tabea Rößner, Sven-Christian Kindler, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Beim Blick auf den Kontoauszug gehen Verbraucherinnen und Verbraucher, wie auch Unternehmen, nach Ansicht der Fragesteller davon aus, dass die Bank die Zinsen korrekt berechnet hat. Doch gab es in der Vergangenheit immer wieder Berichte, dass dies bei Banken und Sparkassen nicht der Fall ist und es zu falschen Zinsberechnungen zulasten der Kunden kommt (https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/zinsklau100.html). Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN argumentierte die Bundesregierung im Jahr 2017, dass sie keinen Bedarf für eine weitere Stärkung der Aufsicht über die Zinsberechnung der Banken sieht, „da es keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten [gäbe].“ Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich an Schlichtungsstellen, Verbraucherzentralen und Kreditsachverständige wenden. Diese Aussage haben sie nun in der Antwort auf die Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/13254 wiederholt.

Nun wird aktuell wieder in einem Beitrag der ARD davon berichtet, dass Sparkassen bei Dispo-, Konsum- und Unternehmenskrediten zu falschen Berechnungen von Zinsen kommen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle musste die Kreissparkasse Verden einem Kunden 28.000 Euro erstatten. Der Betrag bezog sich lediglich auf die letzten drei Jahre, der Rest der Forderung war verjährt. Auch weiteren Unternehmern wurden laut dem Beitrag Zinsen falsch berechnet (www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/der-rote-riese-zockt-ab-100.html). Doch scheint es diese fehlerhaften Zinsberechnungen nicht nur gegenüber Unternehmen zu geben, sondern auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat festgestellt, dass Sparkassen ihren Kunden auf Prämiensparverträge offenbar zu wenig Zinsen gezahlt oder aber unwirksame Zinsanpassungsklauseln formuliert haben (www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/musterfestellungsklage-gegen-sparkasse-102.html). Mittlerweile haben dort über 2.600 Kundinnen und Kunden ihre Verträge überprüfen lassen und es scheint wohl in fast allen Fällen zu Falschberechnungen gekommen zu sein. In einem Fall ergibt sich nach den Berechnungen der Verbraucherzentrale eine Rückzahlungsforderung in Höhe von 36.000 Euro. Doch die falsche Berechnung von Zinsen scheint sich nach Ansicht der Fragesteller nicht auf Sachsen zu beschränken. Auch in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Baden-Württemberg prüfen die Verbraucherzentralen entsprechende Sparverträge aus ganz Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Beschwerden gab es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den letzten fünf Jahren jeweils bezüglich fehlerhafter Zinsberechnungen?

2

Sind der Bundesregierung die Presseberichte bekannt?

3

Spiegelt sich die hohe Zahl der gemeldeten Fälle bei den Verbraucherzentralen auch in der Beschwerdestatistik der BaFin wider?

4

Was waren die Ergebnisse der im Jahr 2017 durchgeführten Marktuntersuchung (siehe Bundestagsdrucksache 18/13167)?

5

Welche anderen Daten oder Einschätzungen außer der vorgenannten Untersuchung liegen der BaFin zu der Thematik vor?

6

Wurde das Thema fehlerhafte Zinsberechnungen von den Verbraucherzentralen oder den Marktwächtern an die BaFin herangetragen? Wenn ja, wann, und welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

7

Wurde das Thema fehlerhafte Zinsberechnungen im Verbraucherbeirat der BaFin besprochen? Wenn ja, wann, und welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

8

Hat die Bundesregierung oder die BaFin weitere Untersuchungen veranlasst, um das Phänomen zu untersuchen? Welche Erkenntnisse hat sie dabei gewonnen?

9

Inwiefern geht die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Vielzahl der Fälle, weiterhin davon aus, dass es sich nicht um ein systematisches Phänomen handelt?

10

Könnte die BaFin im Rahmen ihres Mandats zum kollektiven Verbraucherschutz Maßnahmen ergreifen? Wenn ja, welche, und warum hat sie dies bisher noch nicht getan?

11

Sieht die BaFin aufgrund der hohen Rückzahlungsforderungen eine Gefahr für die Finanzstabilität oder für die Stabilität einzelner Institute?

12

Ist der BaFin bekannt, ob Institute bereits Rückstellungen wegen möglicher Rückforderungen aufgrund falscher Zinsberechnungen gebildet haben? Wenn ja, in welcher Höhe?

Berlin, den 24. September 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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