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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Revolvingfonds

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

25.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1382009.10.2019

Revolvingfonds

der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit 1974 unterstützt der Revolvingfonds, als Sondervermögen des Bundes, Investitionen in die soziale Infrastruktur. Hierzu werden zinslose Darlehen vergeben; Rückzahlungen fließen dem Fondsvermögen zu und stehen somit für erneute Investitionen zur Verfügung. Die Ausreichung der Darlehen wird zwischen dem federführenden Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und der Bank für Sozialwirtschaft (BFS) koordiniert (www.bfs-investorrelations.de/fileadmin/user_upload/Geschaeftsberichte/2018/12/). Letztgenannte verwaltet den Fonds treuhänderisch.

Der aktuell geltende Revolvingvertrag sah für die ostdeutschen Länder eine Förderperiode bis 2019 vor; für die westdeutschen Länder endete die Förderung bereits im Jahr 2000. Im Januar 2018 unterzeichneten Vertreter des BMFSFJ sowie der BFS eine Anschlussvereinbarung, die den Revolvingfonds bis 2050 verlängert. Als neue Förderzwecke wurden die Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels und die Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts definiert. Mit dem neuen Vertrag werden wieder Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet gefördert.

Das vorhandene Vermögen belief sich zu Beginn des Jahres 2018 auf 174,8 Mio. Euro (vgl. Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2018, S. 43).

Förderfähig sind laut BFS überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Wohlfahrtsverbände sowie innovative Modellvorhaben für die ältere Generation, zur Unterstützung von sozial benachteiligten Menschen und deren Integration und Teilhabe sowie zur Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Aus Mitteln des Revolvingfonds können Gebäude und Grundstücke erworben sowie Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen finanziert werden.

Um einen Darlehensantrag zu stellen, müssen sich Einrichtungen an ihren zuständigen Landesspitzenverband im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege wenden. Dieser leitet die Anträge an den Bundesspitzenverband weiter. Ob ein Investitionsvorhaben grundsätzlich den Förderkriterien entspricht, prüft ein aus Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und des BMFSFJ bestehender Darlehensausschuss (www.sozialbank.de/ueberuns/presse/presseinformationen/revolvingfonds.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Vorhaben in welchen Förderbereichen wurden aus dem Revolvingfonds in den Jahren seit 2014 jeweils gefördert (bitte nach Jahresscheiben ausweisen)?

2

Wie viele Vorhaben mit welchem jeweiligen Gesamtvolumen wurden in den Ländern seit 2014 finanziert (bitte nach Ländern und Gesamtvolumen ausweisen)?

3

Wer waren in den Jahren seit 2014 die jeweils zehn größten Empfänger von Zahlungen aus dem Revolvingfonds, und wie hoch waren die jeweiligen Zahlungen (bitte nach Jahresscheiben ausweisen)?

4

Wie hoch war jeweils der absolute sowie der prozentuale Anteil der Auszahlungen aus dem Revolvingfonds an die jeweils den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehörenden regionalen oder fachlichen Untergliederungen in den Jahren 2017 und 2018 (bitte nach Spitzenverbänden und Jahren ausweisen)?

5

Sind Quotenregelungen im Hinblick auf die Bewilligungen für die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege vorgesehen, und wenn ja, wie lauten diese?

6

Ist ein Mindestvolumen für Projekte definiert, und wenn ja, wie hoch ist es?

7

Wie hoch waren die seit 2014 eingetretenen Darlehensausfälle (bitte nach Jahresscheiben ausweisen)?

8

Welche Personen sind Mitglieder des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Darlehensausschusses, und welche Organisationseinheiten entscheiden über die Besetzung des Darlehensausschusses?

9

Wurden Regelungen fixiert, die einen Interessenkonflikt der Mitglieder des Darlehensausschusses ausschließen, und wenn ja, wie lauten diese, bzw. wenn nein, warum nicht?

10

Wonach bemisst sich die Vergütung der Bank für Sozialwirtschaft für die treuhänderische Verwaltung des Revolvingfonds, und wie hoch war die Vergütung in den Jahren seit 2014 jeweils?

11

Welche parlamentarischen Gremien wurden durch die Bundesregierung im Vorfeld der in der Fragestellung erwähnten Anschlussvereinbarung (www.bmfsfj.de/bmfsfj/soziale-infrastrukturprojekte-langfristig-absichern/121346) wann mit den Plänen der Bundesregierung zur Verlängerung des Revolvingfonds in welcher Weise befasst?

12

Was wäre auf welcher Rechtsgrundlage mit dem Fondsvermögen geschehen, wenn es nicht zu einer Anschlussvereinbarung gekommen wäre?

13

Beinhaltet die Anschlussvereinbarung von Januar 2018 die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung des Fondsvermögens, und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?

14

Wann fand nach Kenntnis der Bundesregierung die letzte Prüfung des Revolvingfonds durch den Bundesrechnungshof (BRH) statt, und zu welchem Ergebnis kam der BRH seinerzeit?

15

Welche Interdependenzen sieht die Bundesregierung zwischen dem Agieren des Revolvingfonds und den geplanten Aktivitäten der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt?

Berlin, den 25. September 2019

Christian Lindner und Fraktion

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