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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuerrechtliche Behandlung von gemeinnützigen Organisationen und Berufs- und Wirtschaftsverbänden

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1388611.10.2019

Steuerrechtliche Behandlung von gemeinnützigen Organisationen und Berufs- und Wirtschaftsverbänden

der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Manuela Rottmann, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Anna Christmann, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Debatte um eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts ist nach Ansicht der Fragesteller durch das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 10. Januar 2019 (V R 60/17) dringender denn je. Durch das BFH-Urteil ist Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen auf die politische Willensbildung entstanden. Eine politische Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen auf (tages-)politische Entscheidungen ist jedoch längst Verfassungspraxis in Deutschland, etwa wenn der Deutsche Bundestag solche Organisationen selbst als Sachverständige anhört oder wenn diese an Bündnissen zur Unterstützung von Volksbegehren und Volksentscheiden in den Bundesländern teilnehmen.

Neben der Frage des Spielraums für zivilgesellschaftliche Organisationen hinsichtlich ihres Einflusses auf die politische Willensbildung, stellen sich nach Ansicht der Fragesteller für die Finanzierung von Interessenvertretungen weitere Herausforderungen für eine plurale Demokratie, die eine Repräsentation und einen Ausgleich verschiedener Interessen anstrebt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, NJW 1992, 2545 ff.) hat aus dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien auch den Grundsatz abgeleitet, dass das Steuerrecht nicht zu einer ungleichgewichtigen finanziellen Förderung bestimmter politischer Parteien, etwa durch vermögende Anhänger, beitragen darf. Hieraus schlussfolgern die Fragesteller, da sowohl Berufs- und Wirtschaftsverbände als auch gemeinnützige Organisationen steuerlich begünstigt sind, dass sich Beschränkungen der politischen Einflussnahme bei gemeinnützigen Organisationen sowie bei Berufs- und Wirtschaftsverbänden gleichermaßen niederschlagen müssten, um dem Gebot der Chancengleichheit Rechnung zu tragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche finanziellen, insbesondere steuerlichen, Vorteile bestehen für Organisationen, welche als gemeinnützig gemäß § 51 ff. der Abgabenordnung (AO) anerkannt sind, im Vergleich zu Organisationen, welche nicht als gemeinnützig anerkannt sind, in der Verwaltungspraxis?

2

Welche finanziellen, insbesondere steuerlichen, Vorteile bestehen für Berufs- und Wirtschaftsverbände, die als solche gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) anerkannt sind, im Vergleich zu Organisationen, die weder als Berufsverband noch als gemeinnützig anerkannt sind in der exekutiven Praxis?

3

In welchem Umfang wird gemeinnützigen Organisationen in der Praxis der Finanzverwaltung zugestanden, politische Parteien finanziell zu fördern oder zu unterstützen, ohne dass es zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit kommt?

4

In welchem Umfang wird Berufs- und Wirtschaftsverbänden in der Praxis der Finanzverwaltung zugestanden, politische Parteien finanziell zu fördern oder zu unterstützen, ohne dass es zu einer Versagung der Steuerbefreiung nach dem KStG kommt?

a) Wie begründet die Bundesregierung diesen möglichen Umfang finanzieller Förderung oder Unterstützung politischer Parteien?

b) Falls der Umfang sich im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen unterscheidet, wie begründet die Bundesregierung diesen Unterschied?

5

Gibt es in der Praxis der Finanzverwaltung eine Begrenzung der politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen (ohne Einsatz finanzieller Mittel), ohne dass es zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit kommt?

6

Gibt es in der Praxis der Finanzverwaltung eine Begrenzung der politischen Betätigung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden (ohne Einsatz finanzieller Mittel), ohne dass es zu einer Versagung der Steuerbefreiung nach dem KStG kommt?

a) Wie begründet die Bundesregierung eine mögliche (Nicht-)Begrenzung politischer Betätigung?

b) Falls die Begrenzung sich im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen unterscheidet, wie begründet die Bundesregierung diesen Unterschied?

7

Wie viele gemeinnützige Organisationen waren gemäß § 51 ff. AO in Deutschland in den Jahren 2014 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung steuerlich anerkannt (bitte nach Jahren und ihrem gemeinnützigen Zweck gemäß § 52 Absatz 2 AO aufschlüsseln)?

8

Wie viel Prozent aller gestellten Anträge von Organisationen auf Anerkennung als gemeinnützig nach § 51 ff. AO wurden seit 2014 von den zuständigen Finanzbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Für welche Gemeinnützigkeitszwecke nach § 52 Absatz 2 AO wurden diese Anträge am häufigsten abgelehnt (bitte insgesamt als auch pro Jahr aufführen)?

9

Wie viele Berufs- und Wirtschaftsverbände waren gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 5 KStG in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2018 steuerlich anerkannt?

10

Wie hoch waren die Steuermindereinnahmen in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt in Deutschland durch die Anerkennung von gemeinnützigen Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln und wodurch die Steuermindereinnahmen entstanden sind – Steuerart und ob durch Steuerbefreiung bei der gemeinnützigen Organisation oder durch Spendenabzug bei den Mittelgeberinnen und Mittelgebern – in Euro angeben)?

11

Wie hoch waren die Steuermindereinnahmen in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt in Deutschland durch die Anerkennung von Berufs- und Wirtschaftsverbänden nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln und wodurch die Steuermindereinnahmen entstanden sind – Steuerart und ob durch Steuerbefreiung beim Berufsverband oder durch Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug bei den Mittelgeberinnen und Mittelgebern – in Euro angeben)?

12

Wie hoch war die finanzielle Unterstützung oder Förderung politischer Parteien von gemeinnützigen Organisationen in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte in Euro angeben)?

13

Wie hoch war die finanzielle Unterstützung oder Förderung politischer Parteien von Berufs- und Wirtschaftsverbänden in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte in Euro angeben)?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des BFH-Urteils vom 10. Januar 2019 auf das Gebot der Chancengleichheit im Hinblick auf die politischen Einflussmöglichkeiten von Berufs- und Wirtschaftsverbänden im Gegensatz zu gemeinnützigen Organisationen?

15

Hält die Bundesregierung eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts für notwendig, um dem Gebot der Chancengleichheit gerecht zu werden und um Rechtssicherheit für gemeinnützige Organisationen zu schaffen, die durch die aktuelle Rechtsprechung die Aberkennung der Gemeinnützigkeit fürchten?

Berlin, den 24. September 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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