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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mutmaßliche Beweise zu den Angriffen auf saudische Ölanlagen

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.11.2019

Aktualisiert

02.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1388711.10.2019

Mutmaßliche Beweise zu den Angriffen auf saudische Ölanlagen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den frühen Morgenstunden des 14. September 2019 trafen mehrere Raketen und Drohnen zwei der wichtigsten Ölanlagen im Osten Saudi-Arabiens – die größte Ölraffinerie des Landes in Abkaik sowie das Ölfeld Churais. Der staatliche Ölriese Saudi Aramco meldete 19 Treffer. Die jemenitischen Huthi-Milizen, die sich selbst „Ansar Allah“ nennen, bekannten sich zu der Bombardierung und sprachen von Vergeltung für saudische Luftangriffe im Jemen (dpa vom 24. September 2019). Trotz modernster Waffensysteme, größtenteils aus US-Produktion, und US-Unterstützung bei der Aufklärung war es den saudischen Streitkräften nicht gelungen, die Angriffe abzuwehren (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-saudi-arabien-107.html).

Nach den Angriffen auf die saudischen Ölanlagen zeigten erst die USA und Saudi-Arabien auf den Iran – nun machen auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien das Land für die Bombardierungen verantwortlich (dpa vom 24. September 2019). „Für uns ist deutlich, dass der Iran Verantwortung für diesen Angriff trägt“, heißt es in der Mitteilung der deutschen, französischen und britischen Regierung. „Es gibt keine andere plausible Erklärung.“ Belege wurden nicht vorgelegt (dpa vom 24. September 2019).

Der Iran hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen und den USA vorgeworfen, Lügen zu verbreiten und zur menschlichen Tragödie im Jemenkrieg zu schweigen, in dem Saudi-Arabien Krieg führt (dpa vom 24. September 2019).

US-Präsident Donald Trump erklärte, die USA stünden an Saudi-Arabiens Seite, „geladen und entsichert“. Am 18. September wies Trump an, die Sanktionen gegen den Iran „bedeutend“ zu verstärken. US-Außenminister Mike Pompeo wertete die Attacke „als Kriegsakt“ und reiste in die Hafenstadt Dschidda, um mit dem saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman „Bemühungen [zu] koordinieren, der iranischen Aggression in der Region entgegenzuwirken“ (dpa vom 18. September 2019 und Spiegel vom 21. September 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welche eigenen Erkenntnisse (auch eigene nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über die Verantwortung des Iran für die Angriffe auf saudische Ölanlagen am 14. September 2019 mit Raketen und Drohnen?

2

In welchen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens hat der Bundesnachrichtendienst (BND) Residenzen, vor dem Hintergrund, dass der BND als eine „große Stärke […] sein weltumspannendes Netz an Auslandsvertretungen, die bei uns ‚Residenturen‘ heißen“ bezeichnet, da der BND „auf allen Kontinenten präsent“ sei, „Kontakte zu etwa 450 Nachrichtendiensten in über 160 Staaten“ unterhält und die Residenten „den deutschen Auslandsdienst in den jeweiligen Ländern“ vertreten, wobei sie die Kooperation fördern und fordern und je nach Einsatzspektrum über die Region berichten (www.bnd.bund.de/DE/Karriere/hidden_content2/Residentin/residentin_node.html) (bitte die Länder auflisten)?

3

Hat die Bundesregierung Informationen seitens saudischer Nachrichtendienste erhalten, die eine Verantwortung des Iran für die Angriffe auf saudische Ölanlagen am 14. September 2019 mit Marschflugkörpern und Drohnen belegen sollen?

Wenn ja, um welche konkreten Informationen handelt es sich dabei?

4

Hat die Bundesregierung Informationen von US-amerikanischen Nachrichtendiensten erhalten, die eine Verantwortung des Iran für die Angriffe auf saudische Ölanlagen am 14. September 2019 mit Marschflugkörpern und Drohnen belegen sollen?

Wenn ja, um welche konkreten Informationen handelt es sich dabei?

5

Hat die Bundesregierung Informationen von Nachrichtendiensten anderer Staaten erhalten, die eine Verantwortung des Iran für die Angriffe auf saudische Ölanlagen am 14. September 2019 mit Marschflugkörpern und Drohnen belegen sollen?

Wenn ja, um welche konkreten Informationen handelt es sich dabei von welchen Nachrichtendiensten welcher Staaten?

6

Trifft es zu, dass die aktuelle außenpolitische Haltung der Bundesregierung, formuliert in der gemeinsamen Erklärung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und des britischen Premiers Boris Johnson vom 23. September 2019 in New York, in der es heißt: „Für uns ist klar, dass Iran die Verantwortung für diesen Angriff trägt. Es gibt keine andere plausible Erklärung.“ ausschließlich auf Informationen von Nachrichtendiensten anderer Staaten basiert?

7

Sofern die Bundesregierung Informationen von saudischen, US-amerikanischen Nachrichtendiensten und/oder von Nachrichtendiensten anderer Staaten erhalten hat, die eine Verantwortung des Iran für die Angriffe auf saudische Ölanlagen am 14. September 2019 mit Marschflugkörpern und Drohnen belegen sollen, bis wann werden diese Informationen den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) zur Kenntnis gebracht?

8

Sofern die Bundesregierung über Informationen verfügt, die eine Verantwortung des Iran für die Angriffe auf saudische Ölanlagen am 14. September 2019 belegen sollen, aus welchem Grund hat sie bislang davon abgesehen, diese zu veröffentlichen?

9

Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) bestätigen, dass die Angaben eines saudischen Militärsprechers über die eingesetzten Raketen und Drohnen von Experten Einschätzungen abweichen, vor dem Hintergrund, dass für die Einschätzung der Reichweite und damit der Frage, ob die Flugobjekte vom weiter entfernten Jemen oder dem näher gelegenen Iran aus gestartet wurden, von Bedeutung ist (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-saudi-arabien-107.html)?

10

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), warum es den saudischen Streitkräften – trotz modernster Waffensysteme, größtenteils aus US-Produktion, und US-Unterstützung bei der Aufklärung – nicht gelungen ist, die Angriffe abzuwehren (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-saudi-arabien-107.html)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) darüber, mit welchem Luftabwehrsystem Saudi-Arabien die Ölanlagen in Abkaik und Churais am 14. September 2019 geschützt hat?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die saudische Luftabwehr vor allem auf Bedrohungen vom Süden her ausgerichtet ist, von wo jemenitische Huthi-Rebellen häufig mit Kurzstrecken-Raketen und Drohnen angreifen (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-saudi-arabien-107.html)?

13

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, weshalb die saudische Luftabwehr vor allem auf Bedrohungen vom Süden her ausgerichtet ist, angesichts der seit Jahren wiederholt vorgetragenen Darstellung, dass insbesondere der Iran die Sicherheit des Landes bedrohe (www.welt.de/politik/ausland/article200690892/Angriff-auf-Oelanlagen-Die-erstaunlich-schlechte-Abwehrbereitschaft-Saudi-Arabiens.html)?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die am 14. September eingesetzten Marschflugkörper und bewaffneten Drohnen aus nördlicher Richtung in das Gebiet geflogen seien, wo die Staaten Irak und Iran liegen (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-saudi-arabien-107.html)?

15

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass Satellitenaufnahmen die Ausrichtung der Eintrittslöcher in Abkaik und Churais aus nördlicher Richtung zeigen sollen (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-saudi-arabien-107.html)?

16

Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) ausschließen, dass die eingesetzten Raketen und Drohnen aus südlicher Richtung gelenkt und ihr Kurs somit geändert worden sein kann (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-saudi-arabien-107.html)?

17

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass aus der Himmelsrichtung der Einschläge vom 14. September 2019 in den saudischen Ölanlagen nur bedingt Schlüsse darüber gezogen werden können, aus welchem Land die Angriffe gestartet wurden, da Drohnen gelenkt und „zur Not auch im Kreis fliegen“ können und „in dieser Richtungslosigkeit (…) niemand mehr mit Sicherheit sagen [kann], woher ein Angriff kommt“ (Welt am Sonntag vom 22. September 2019)?

18

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die eingesetzten Drohnen und Raketen vom Iran gebaut und geliefert wurden (www.tagesschau.de/faktenfinder/iran-saudi-arabien-107.html)?

19

Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen (auch nachrichtendienstlichen) ausschließen, dass die Huthi im Jemen nicht militärisch in der Lage sind, Angriffe auf saudische Ölanlagen wie die am 14. September 2019 durchzuführen?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Huthi im Jemen wiederholt Ziele im Kernland Saudi-Arabiens – unter anderem Ölanlagen – mit Drohnen bzw. Raketen angegriffen haben?

Wenn ja, wann fanden diese Angriffe auf welche Ziele in Saudi-Arabien statt?

21

Inwiefern teilt die Bundesregierung auf Grundlage ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) die Einschätzung des „Wallstreet Journal“, wonach die Huthi die wohl kompetenteste nichtstaatliche Gruppe im Umgang mit Drohnen sind (FAZ am Sonntag, 22. September 2019)?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass die Huthi im Jemen über Drohnen vom Typ Qasef-1 verfügen, die in der Lage sind, mehrere Kilogramm Sprengstoff bis zu 150 Kilometer weit zu tragen, und die gesteuert werden, indem man ihnen die GPS-Koordinaten einprogrammiert – die also automatisch zu ihrem Ziel fliegen, dort abstürzen und explodieren (FAZ am Sonntag vom 22. September 2019)?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass die Huthi im Jemen mit der Qasef-2k über eine neuere Variante der Drohne vom Typ Qasef-1 verfügen, die in der Lage sein soll, in 20 Metern Höhe zu explodieren, um größeren Schaden anzurichten (FAZ am Sonntag vom 22. September 2019)?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass die Huthi mit der sogenannten UAV-X eine Drohne besitzen, die bis zu 1500 Kilometer weit fliegen und sowohl für die Luftaufklärung als auch als Waffe eingesetzt werden kann, wobei sie im zweiten Fall einen Sprengkopf trägt, der mit 18 Kilogramm Sprengstoff und Metallkugeln versehen sein kann (FAZ am Sonntag vom 22. September 2019)?

25

Welche Kenntnise hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), dass die Drohne UAV-X der Huthi ihre große Reichweite unter anderem einem hochwertigen Verbrennungsmotor verdankt, und dass es sich bei einigen in der Vergangenheit gefundenen Drohen um ein Aggregat aus deutscher Produktion handelt, das von einer Firma stammt, die seit über 35 Jahren Motoren für Modellflieger herstellt (FAZ am Sonntag vom 22. September 2019)?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), wie diese Motoren in den Jemen gelangten?

27

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) zu den Wrackteilen der im Umfeld der angegriffenen Raffinerien gefunden Raketen bzw. Drohnen über Bauart, Hersteller etc.?

28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche), mittels welchen Navigationssystems die Raketen und Drohnen in die betreffenden Ölanlagen in Saudi-Arabien gelenkt wurden?

29

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die Huthi im Verlauf des seit 2015 andauernden Krieges im Jemen militärische Rüstungsgüter erbeutet haben, mit denen Angriffe weit im saudischen Kernland durchgeführt werden können?

30

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Begründung einer Verantwortlichkeit eines Staates für militärische (bewaffnete) Angriffe allein mit der Herkunft verwendeter Waffen – statt einer Begründung mit dem Territorium des Abschusses bzw. der Zurechnung des Angriffs zu regulären nationalen Streitkräften – durch das Völkerrecht gestützt?

31

Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland als Produktions-, Herkunfts- und Exportland von Rüstungsgütern nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß Völkerrecht verantwortlich für militärische (bewaffnete) Angriffe Saudi-Arabiens auf zivile Objekte wie Schulen und Krankenhäuser im Jemen?

Berlin, den 26. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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