Beraterverträge ehemaliger Vorstände der Deutsche Bahn AG und ihrer Tochtergesellschaften mit der Deutsche Bahn AG und ihren Tochterunternehmen
der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, Frank Magnitz, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Presse (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/bahn-untersucht-potentiell-rechtswidrige-beratervertraege-16224662.html) liegen Informationen über mindestens 26 Beraterverträge vor, die seitens des in Bundesbesitz stehenden Unternehmens Deutsche Bahn (DB) AG oder dessen Tochterunternehmen ohne Genehmigung des Aufsichtsrats der DB AG mit ehemaligen, ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder deren Tochterunternehmen abgeschlossen worden sind.
Der Aufsichtsrat der DB AG hat auf seiner Sitzung am 18. September 2019 beschlossen, dass es dem Vorstand zukünftig untersagt ist, Beraterverträge mit ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern oder Politikern zu schließen (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/deutsche-bahn-aufsichtsrat-untersagt-der-bahn-beratervertraege-mit-exmanagern/25031140.html).
Näheres erfährt die Öffentlichkeit nach Kenntnis der Fragesteller nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Beraterverträge wurden seitens der DB AG oder ihrer Tochterunternehmen seit dem 22. Februar 2017 abgeschlossen mit
a) ehemaligen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern ihrer Tochtergesellschaften,
b) Personen aus dem politischen und administrativen Umfeld (ehemalige Bundesminister, Staatssekretäre, Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete usw.) und
c) ehemaligen Mitgliedern der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer der DB AG oder ihrer Tochtergesellschaften?
Wie viele Beraterverträge wurden mit dem in Frage 1a bis 1c genannten Personenkreis nach dem 22. Februar 2017 geschlossen, die vom Aufsichtsrat der DB AG ordnungsgemäß genehmigt wurden?
Wie hoch ist der Schwellenwert (in Euro), nach dessen Erreichen Beraterverträge durch den Aufsichtsrat der DB AG genehmigt werden müssen, und gab es mehrere Verträge an eine Person, um die Schwelle zu umgehen?
Welche Vorstandsmitglieder der DB AG oder von Tochterunternehmen der DB AG haben die seitens des DB-Aufsichtsrats nicht genehmigten Beraterverträge unterzeichnet?
Wie hoch sind die Stundensätze der Beraterverträge (Bandbreite), und entsprachen die Leistungen den marktüblichen Preisen?
Gab es eine europaweite Ausschreibung der in Rede stehenden Beratungsleistungen?
Ist die Innenrevision der DB AG bereits zu einem früheren Zeitpunkt darauf aufmerksam geworden, dass Beraterverträge ohne pflichtgemäße Zustimmung des Aufsichtsrats abgeschlossenen worden sind, und wenn ja, wann?
Auf welchem Weg wurde der Aufsichtsratsvorsitzende der DB AG über die mutmaßliche Verletzung der Geschäftsordnung in Kenntnis gesetzt?
Wie viele Beraterverträge mit dem in Frage 1a bis 1c genannten Personenkreis wurden zwischen dem 16. Dezember 1999 und 30. April 2009 sowie zwischen dem 1. Mai 2009 und 22. März 2017 insgesamt geschlossen, und wie viele davon wurden vom Aufsichtsrat genehmigt?
Wurde ein von der DB AG nach dem 16. Dezember 1999 abgeschlossener Beratervertrag mit der K., die wiederum Beraterverträge mit ehemaligen Politikern geschlossen haben soll, seinerzeit durch den Aufsichtsrat der DB AG genehmigt (vgl. http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/46237010)?
Ist der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer im Magazin „Der Spiegel“ vom 19. März 2018 sinngemäß richtig wiedergegeben worden, wonach er die Abfindung des ausgeschiedenen DB-Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube in Höhe von rund 2,25 Mio. Euro als zu hoch bezeichnet hat, und war dem Bundesverkehrsminister seinerzeit bekannt, dass über die Abfindung hinaus noch weitere Zahlungen an Rüdiger Grube auf Grundlage eines oder mehrerer Beraterverträge erfolgt sind (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-andreasscheuer-kritisiert-millionen-fuer-ruediger-grube-a-1198761.html)?