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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausstattung der Bundeswehr mit geschützten Fahrzeugen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1405517.10.2019

Ausstattung der Bundeswehr mit geschützten Fahrzeugen

der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, Jens Kestner, Martin Hess, Berengar Elsner von Gronow, Christoph Neumann, Dietmar Friedhoff, Martin Hohmann, Peter Felser und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Soldaten der Bundeswehr leisten ihren Dienst im Grundbetrieb, in den Auslandseinsätzen und in einsatzgleichen Verpflichtungen unter widrigen Bedingungen. Sie bewähren sich dabei überall hervorragend (vgl. u. a.: Rede der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Empfang für Angehörige von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr […] im Auslandseinsatz am 11. Dezember 2018 in Berlin; „Die dunkle Seite des Soldatentums“, in: Welt vom 1. August 2013). Für ihren Dienst für Deutschland haben sie dabei Anspruch auf geeignetes Material, das den Anforderungen des Auftrages, der Lage und den Bedingungen vor Ort entspricht. Dies ergibt sich u. a. aus dem im § 1 des Soldatengesetzes kodifizierten gegenseitigen Treueverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ihren Soldaten. In ganz besonderem Maße gilt das für jene, welche im Auftrag von Bundesregierung und Parlament gemäß § 7 des Soldatengesetzes „tapfer“ und unter Gefahr für Leib und Leben in den Auslandseinsätzen ihre Pflicht tun.

Nach Auffassung der Fragesteller zu Recht hält Deutschland an dem – bereits in der Konzeption der Bundeswehr von 2004 angelegten – Grundsatz fest, dass seine Soldaten im Einsatz, wann immer erforderlich, nur mit gepanzerten oder geschützten Fahrzeugen operieren. Der Anspruch wurde beispielsweise in der Teilkonzeption „Schutz von Kräften und Einrichtungen im Einsatz“ operationalisiert. Der genuine Auftrag von Streitkräften ist die Bewahrung und nötigenfalls Verteidigung des Vaterlandes und im Rahmen der NATO die Abwehr von Angriffen auf unsere Bündnispartner. An dieser anspruchsvollsten Aufgabe hat sich der Umfang, die Struktur, die Ausbildung, die Erziehung und auch die Ausstattung der Bundeswehr zu orientieren (vgl.: Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018, S. 5, 38: „LV/BV […] ist der bestimmende Parameter für die Grundaufstellung der Bundeswehr.“). Damit sind nach Ansicht der Fragesteller die im Weißbuch 2006 gemachten Vorgaben, aus denen „sich eine strikt einsatzorientierte Ausrichtung der Bundeswehr“ (Weißbuch der Bundesregierung 2006, S. 76) ergab, hinfällig (Weißbuch der Bundesregierung 2016, S. 88).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welcher Bedarf an geschützten und gepanzerten Fahrzeugen, aufgeschlüsselt nach Schutzklasse, Zuordnung (Gefechtsfahrzeug, Waffenträger, Führungs- und Funktionsfahrzeug – GFF, Geschütztes Transportfahrzeug – GTF usw.) und Modell, wurde in der auf dem Weißbuch 2006 basierenden Struktur der Bundeswehr für eine Vollausstattung der Struktur der einzelnen Teilstreitkräfte (TSK) und Organisationsbereiche (OrgBer) ermittelt?

2

Wie viele geschützte und gepanzerte Fahrzeuge der Bundeswehr sind seit 1995 durch Unfälle, Anschläge, Abgaben an andere Streitkräfte usw. als dauerhafter Abgang zu betrachten (bitte Anzahl und Typ nach Jahr des Abganges aufschlüsseln)?

3

Wie lange wird der Schutz der Fahrzeuge (Schutzklasse) durch die jeweiligen Hersteller für gepanzerte und geschützte Fahrzeuge garantiert (bitte ggf. nach Fahrzeugtyp aufschlüsseln, wenn eine grundsätzliche Aussage nicht möglich ist)?

4

Wie alt sind die vorhandenen Fahrzeuge (bitte gepanzerte Fahrzeuge und geschützte Fahrzeuge nach Typ und Anzahl sowie dem Jahr der Übernahme durch die Bundeswehr zuordnen)?

5

Welche technisch oder wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse zu dem Nachlassen des Schutzes durch Zeitablauf oder andere Wirkungen (z. B. mechanische Belastungen, Nutzung im Gelände, Temperatur- und UV-Einwirkung usw.) liegen der Bundesregierung vor (bitte auch auf den Aspekt Schutzglas eingehen)?

6

Wie viele geschützte und gepanzerte Fahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundeswehr in Nutzung, bei denen der ursprüngliche Schutz durch den Hersteller nicht mehr garantiert wird oder bei denen aufgrund anderer Erkenntnisse von einem Nachlassen der Schutzwirkung ausgegangen werden muss (bitte nach Typ und Anzahl aufschlüsseln)?

7

Wie wirkt sich der Verlust des garantierten Schutzes auf die Nutzung der Fahrzeuge aus (z. B. nur noch in der Ausbildung)? Werden diese Fahrzeuge unter Bedrohung im Einsatz weiter genutzt?

8

Wie viele geschützte und gepanzerte Fahrzeuge, aufgeschlüsselt nach Schutzklasse, Zuordnung (Gefechtsfahrzeug, Waffenträger, Führungs- und Funktionsfahrzeug – GFF, Geschütztes Transportfahrzeug – GTF usw.) und soweit ausgeplant Modell, stehen der Bundeswehr gegenwärtig zur Verfügung?

9

Bewertet die Bundesregierung die für den Schwerpunkt Auslandseinsätze geplanten Bedarfszahlen vor dem Hintergrund der strukturbestimmenden Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) für ausreichend?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Zweckmäßigkeit der für die Auslandseinsätze eingeführten Fahrzeuge für die Wahrnehmung von Aufgaben der LV/BV (z. B. „Patrouillenfahrzeug“ DINGO hinsichtlich Absitzstärke oder Eignung als Waffenträger)?

11

Wie sehen die Planungen der Bundesregierung hinsichtlich der Neu- bzw. Weiterentwicklung von geschützten Fahrzeugen aus, und welche Finanzmittel werden für Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt (bitte für die Jahre 2015 ff. und Planung bis 2025 angeben)?

12

Welche Fortschritte auf dem Gebiet des Schutzes konnten durch die Beiträge und Erkenntnisse von Bundeswehrdienststellen (z. B. Wehrtechnische Dienststellen, Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe), anderen Bundesbehörden oder Dritten (z. B. Joint Deployable Exploitation and Analysis Laboratory, Industrie, Fraunhofer Verbund Verteidigungs- und Sicherheitsforschung etc.) nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht werden?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung durch Panzerfäuste/ Rocket Propelled Grenades, z. B. die RPG7, RPG18, RPG29?

14

Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren im Bereich des „statistischen Schutzes“ gegen diese Bedrohung gemacht, und wie wurden diese Erkenntnisse für die Bundeswehr nutzbar gemacht?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die große Typenvielfalt der geschützten und gepanzerten Fahrzeuge und die damit verbundenen Herausforderungen für deren Versorgung und Instandsetzung?

16

Hat die Bundesregierung Überlegungen oder konkrete Maßnahmen zu einer Standardisierung der Fahrzeuge initiiert?

17

Über welche geschützten Fahrzeuge mit zivilem Aussehen verfügt die Bundeswehr?

18

Wofür und ggf. wo werden solche geschützten Fahrzeuge der Bundeswehr eingesetzt?

19

Wie bewertet die Bundesregierung das Schutzniveau dieser Fahrzeuge (B6, B7) hinsichtlich ballistischer und IED-Bedrohungen (IED = Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung) im Vergleich mit verfügbaren militärischen geschützten Fahrzeugen (z. B. EAGLE, u. a. gegen sogenannte roadside, underbelly, subsurface IED-Bedrohungen)?

20

Können die in diesen Fahrzeugen eingesetzten Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer Bedrohung (z. B. Hinterhalt) aus diesen Fahrzeugen gegen die Angreifer wirken oder muss dazu der Schutz der Fahrzeuge verlassen werden?

21

Woraus resultiert die besondere Eilbedürftigkeit der Ausschreibung Q/ U2BP/HA146/HZ059 vom 17. September 2017, bei der zur Schließung der Fähigkeitslücke „Sondergeschützte handelsübliche Fahrzeuge“ im beschleunigten Behandlungsverfahren die Herstellung und Lieferung von zehn sondergeschützten handelsüblichen Fahrzeugen (Variante Personaltransport – PersTrsp) sowie weiterer 30 sondergeschützter handelsüblicher Fahrzeuge als Option in den Varianten: Personaltransport (26 Stück); und Sanitätskraftfahrzeug (vier Stück) mit Liefertermin 15. November 2018 für die Auslieferung der ersten zehn Fahrzeuge ausgeschrieben wurde?

a) Wann wurden die Fahrzeuge durch die beauftragte Firma geliefert, und seit wann stehen sie der Truppe zur Verfügung?

b) Erfolgte die Lieferung durch den Vertragsnehmer oder Unterauftragnehmer, und war dies der Bundesregierung bei Vertragsabschluss bekannt?

c) Wurde im Falle eines Lieferverzuges die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe i. H. v. 0,5 Prozent pro Woche für den rückständigen Teil der Leistung einbehalten oder anderweitig eingefordert?

d) Entsprach das vorgestellte Musterexemplar den Ausschreibungsbedingungen, und erfüllte dieses im Vergabeverfahren vollumfänglich die geforderten Spezifikationen?

e) Wurden nachträglich am Musterexemplar des Ausschreibungsgewinners konstruktive Änderungen, weitere Ein- oder Umbauten erforderlich bzw. vorgenommen?

f) Wenn nachträgliche konstruktive Änderungen, Ein- oder Umbauten erforderlich wurden, sind durch diese Änderungen zusätzliche Kosten entstanden, und wer trägt diese Zusatzkosten?

g) Wurden die in der Ausschreibung als Option aufgeführten weiteren 30 Fahrzeuge beim gleichen Hersteller beauftragt?

h) Wenn die weiteren 30 Fahrzeuge beim gleichen Hersteller beauftragt wurden, erfolgt bzw. erfolgte die Lieferung dieser Fahrzeuge fristgemäß und vollumfänglich gemäß den Ausschreibungsbedingungen?

Berlin, den 26. September 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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