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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erhaltungszustand des Wolfes

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

13.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1423418.10.2019

Erhaltungszustand des Wolfes

der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Benjamin Strasser, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Wölfe in absoluten Zahlen leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland?

1

Welche Zahl an in Deutschland lebenden Wölfen wurde im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie für den Berichtszeitraum 2013 bis 2018 an die EU berichtet?

1

Wie kommen die unterschiedlichen Zahlen zum Bestand an Wölfen in Deutschland zustande, und hält die Bundesregierung die Zahl von mehr als tausend Wölfen für zutreffend (www.stern.de/news/neuer-streit-in-der-koalition-ueber-umgang-mit-woelfen-8918726.html)?

2

Weshalb wird auf der Verbreitungskarte Wolf zum Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/ Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/MAM_Kombination.pdf) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen kein Vorkommen festgestellt, obwohl Ende 2018 und somit im Berichtszeitraum auch von offiziellen Stellen in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei „Wolfsgebiete“ mit standorttreuen Wölfen definiert wurden (www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-weist-der-senne-zweites-wolfsgebiet-nordrheinwestfalen-aus)?

2

Weshalb weist die o. g. Verbreitungskarte einen Stand zum August 2019 aus?

2

Nach welchen Kriterien wird ein Gebiet auf der Verbreitungskarte als Verbreitungsgebiet definiert, und nach welchen Kriterien wird die Markierung „Vorkommen der Art“ ausgewiesen?

2

Sofern die Verbreitungskarte nicht den Berichtszeitraum widerspiegelt, weshalb wird dies nicht kenntlich gemacht, und weshalb wurde keine Karte für den Berichtszeitraum bis Jahresende 2018 erstellt?

3

In wie vielen Fällen haben Wölfe in den Jahren 2017 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung einen ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden oder vermutlich überwunden?

4

Wie viele Einzelfallprüfungen zur Entnahme von Wölfen im Rahmen der Ausnahmebestimmungen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt?

4

Für welche Regionen im Bundesgebiet wurden Einzelfallprüfungen zur Entnahme von Wölfen im Rahmen der Ausnahmebestimmungen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie beantragt?

4

Wie lange dauert eine solche Einzelfallprüfung, und welche Kosten und Ressourcen sind damit verbunden?

4

Wie viele Einzelfallprüfungen wurde bisher durchgeführt, und wie vielen Einzelfallprüfungen zur Entnahme von Wölfen wurde bisher zugestimmt?

5

Wann liegt aus Sicht der Bundesregierung ein klares und konkretes Artenschutzkonzept (www.umweltministerkonferenz.de/documents/top_22_wolf_bericht_1545313707.pdf ) vor, welches einen flexibleren Umgang mit dem Wolf ermöglichen würde, und welche Eckpunkte sieht die Bundesregierung für dieses Konzept vor?

6

Wie viele und welche Länder haben bisher den Bund aufgefordert, ein klares und konkretes Artenschutzkonzept für den Wolf zu entwickeln?

6

Welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung innerhalb eines solchen Artenschutzkonzeptes an die Länder weiter?

6

Inwieweit wurde seitens der Länder das Interesse an die Bundesregierung kommuniziert, entweder ein Artenschutzkonzept zu entwickeln oder einen flexibleren Umgang mit dem Wolf zu ermöglichen?

7

Wie hoch sind aus Sicht der Bundesregierung die Kosten im Verfahren zur Ermittlung des Erhaltungszustands des Wolfes zur Vorbereitung des FFH-Berichts nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie?

7

Wie setzen sich die einzelnen Kostenpositionen für dieses Verfahren zusammen?

7

Wie viele Mitarbeiter aus jeweils welchen Bundesministerien und sonstigen Bundesbehörden waren an der Erstellung des Berichts beteiligt?

8

Inwieweit erachtet die Bundesregierung die Parameter „aktueller Bestand“ und „Bestandstrend“ als valide (www.umweltministerkonferenz.de/documents/top_22_wolf_bericht_1545313707.pdf), wenn es nur zu einer jährlichen überschlägigen Abschätzung des Erhaltungszustands in den biogeografischen Regionen Deutschlands kommt?

9

Wann rechnet die Bundesregierung auf Grundlage des Parameters „Bestandstrend“ mit einer signifikanten Verbesserung des Erhaltungszustands?

10

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Polen hinsichtlich eines gemeinsamen Monitorings und Managements der grenzüberschreitenden Wolfspopulation, und plant die Bundesregierung überhaupt eine baldige Vereinheitlichung des Monitoringstandards mit Polen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wie ist die deutsch-polnische Arbeitsgruppe zur gemeinsamen Bewertung des Erhaltungszustands der grenzüberschreitenden Wolfspopulation und zur gemeinsamen Berichterstattung nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie aufgestellt?

Berlin, den 9. Oktober 2019

Christian Lindner und Fraktion

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