[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1502
17. Wahlperiode 26. 04. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. April
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1316 –
Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines
gesetzlichen Mindestlohns
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland sind Niedriglöhne auf dem Vormarsch wie kaum in einem
anderen Land der Europäischen Union. Laut Statistischem Bundesamt treffen
Niedriglöhne vor allem atypisch Beschäftigte, dabei insbesondere Frauen. Atypische
Beschäftigung umfasst Minijobs, Leiharbeitsverhältnisse, Teilzeit sowie
Befristungen. Mit der atypischen Beschäftigung wuchsen auch die Niedriglöhne.
Wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist die Hartz-Gesetzgebung aus der
Zeit der Schröder-Regierung. Bis heute hat keine der Nachfolgeregierungen hier
wesentliche Korrekturen vorgenommen. Die derzeitige Bundesregierung will
jetzt sogar noch sachgrundlose Befristungen und Minijobs ausweiten,
Hinzuverdienstgrenzen erhöhen und damit unsichere und schlecht bezahlte
Beschäftigungsverhältnisse weiter fördern.
Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte den Niedriglohnsektor eindämmen. In der
Europäischen Union haben derzeit 20 Länder gesetzliche Mindestlöhne. „Ein
gesetzlicher Mindestlohn ist dringlicher denn je“, heißt es im Aufruf des
Deutschen Gewerkschaftsbundes und seiner Gewerkschaften zum 1. Mai diesen
Jahres. Seit Jahren unterstützt eine breite Mehrheit der Bevölkerung die Forderung
nach einem gesetzlichen Mindestlohn. Das Statistische Bundesamt hat
ausgehend von einer Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) für Deutschland die Niedriglohnschwelle von 9,85
Euro pro Stunde berechnet.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die in der Vorbemerkung der Fragesteller
aufgestellten Behauptungen in vielerlei Hinsicht nicht. So weist sie z. B. die Behauptung
zurück, über eine Ausweitung sachgrundloser Befristungen unsichere und
schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse fördern zu wollen.
Methodisch bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 1
bis 4 auf Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung des Statistischen
Bundesamtes. Vergleichbare Erhebungen gibt es für andere Mitgliedstaaten der
Europäischen Union. Die Verdienststrukturerhebung wird alle vier Jahre
durchgeführt und liegt aktuell für 2006 vor. Die Fragesteller beziehen sich auf die vom
Statistischen Bundesamt berechnete Abgrenzung des Niedriglohnsektors.
Dieses Datenmaterial liegt dieser Antwort zugrunde.
Die OECD wählt zur Abgrenzung des Niedriglohnsektors den Verdienst, der
zwei Drittel des Median-Verdienstes eines Vollzeitbeschäftigten beträgt. Diese
Schwelle lag in der Verdienststrukturerhebung 2006 bei rund 1 800 Euro brutto
im Monat.
Um die Definition auch auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Beschäftigungsverhältnisse anwenden zu können, hat das Statistische
Bundesamt den Bruttostundenlohn aller Beschäftigungsverhältnisse als Basis für die
Abgrenzung des Niedriglohnbereichs verwendet. Für 2006 hat das Statistische
Bundesamt den Zwei-Drittel-Wert des Medianstundenverdienstes für
Deutschland mit 9,85 Euro berechnet.
Die zeitliche Veränderung des Niedriglohnsektors vor 2006 kann mit der
Verdienststrukturerhebung nur eingeschränkt verfolgt werden. Grund ist die nicht
vollständige Abdeckung aller Wirtschaftszweige der vorhergehenden Erhebung
im Jahr 2001. Für die Teilgruppe der 2001 und 2006 erfassten Bereiche lässt sich
die Veränderung betrachten, wobei diese Entwicklung nur als Anhaltspunkt für
die Entwicklung aller 2006 abgedeckten Wirtschaftsabschnitte gesehen werden
kann.
1. Wie hat sich in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland die Zahl der
Niedriglöhne entwickelt (bitte ebenfalls nach Bundesländern, Geschlecht
und Alter differenzieren sowie in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
Im Jahr 2006 lag der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in Betrieben mit zehn
und mehr Beschäftigten bei 20 Prozent (vgl. Tabelle 1). Mit den in der
methodischen Vorbemerkung gemachten Einschränkungen lässt sich ein Vergleich für
die Wirtschaftsbereiche vornehmen, die sowohl 2001 als auch 2006 erhoben
wurden. Hier ist der Anteil zwischen 2001 und 2006 von 17 Prozent auf 20
Prozent angestiegen. Die Verteilung nach Bundesländern zeigt Tabelle 2.
Tabelle 1: Anteil von Beschäftigten im Niedriglohnbereich im Jahr 2006
Quelle: Verdienststrukturerhebung 2006, nur Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten.
Tabelle 2: Anteil von Beschäftigten im Niedriglohnbereich im Jahr 2006 nach Bundesländern
Quelle: Verdienststrukturerhebung 2006, nur Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten.
2. Wie hat sich in den vergangenen 15 Jahren der Niedriglohnsektor in
Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Ländern entwickelt (bitte auch
relative Zahlen nennen)?
Die jeweiligen Anteile von Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigt Tabelle 3. Das Statistische Bun-
T
eilzeitbeschäftig te
befristet
Beschäftigte
geringfügig
Beschäftigte
Zeitarbeitnehmer/innen
Insgesamt 20,0% 11,1% 49,2% 19,5% 36,0% 81,2% 67,2%
F rauen 27,2% 16,7% 47,2% 18,0% 38,2% 81,9% 77,3%
Männer 14,3% 7,7% 52,9% 30,6% 33,9% 79,8% 63,7%
A lter von ... bis unter ... J ahren
15 - 25 51,9% 32,8% 69,4% 54,8% 51,9% 86,6% 81,0%
25 - 35 22,1% 13,4% 46,3% 27,6% 29,2% 79,3% 66,9%
35 - 45 15,4% 8,7% 41,4% 14,4% 29,3% 78,8% 62,0%
45 - 55 16,0% 9,5% 46,7% 18,1% 37,6% 81,7% 63,5%
55 - 65 19,3% 10,0% 51,9% 17,9% 40,1% 80,7% 55,5%
F rüheres Bundesgebiet (W est) 17,2% 7,7% 47,1% 18,1% 31,3% 80,1% 65,4%
N eue Bundesländer (Ost) 34,9% 28,1% 63,5% 36,4% 53,9% 91,0% 76,7%
ohne Berufsausbildung 30,0% 13,8% 64,0% 28,3% 57,6% 85,0% 85,6%
mit B erufsausbildung 14,1% 9,8% 34,9% 10,7% 32,4% 72,7% 57,5%
H ochschulabschluss 3,7% 2,9% 8,4% 2,5% 6,6% 60,8% 23,4%
ohne A ngabe 49,3% 28,0% 73,6% 50,3% 58,5% 84,6% 71,1%
Bergbau (C ) 4,4% 2,7% 36,9% 9,8% 28,5% 76,1% -
V erarbeitendes G ewerbe (D) 13,7% 8,9% 49,0% 21,1% 34,7% 80,8% -
E nergie- und W asserversorgung (E ) 1,5% 0,3% 15,9% 2,5% 12,6% 67,2% -
Baugewerbe (F ) 14,1% 10,4% 42,7% 26,9% 34,8% 59,4% -
H andel; Instandhaltung und R eparaturen (G ) 24,6% 13,4% 59,7% 23,9% 49,2% 83,5% -
G astgewerebe (H) 62,1% 51,6% 75,6% 56,7% 72,1% 84,9% -
V erkehr und Nachrichtenübermittlung (I) 24,0% 16,3% 55,4% 23,1% 40,8% 83,9% -
K redit- und Versicherungsgewerbe (J ) 3,0% 0,7% 16,5% 2,8% 18,3% 69,4% -
G rundstücks- und W ohnungswesen; Vermietung (K) 40,2% 18,4% 68,3% 48,2% 50,0% 87,0% 67,2%
E rziehung und U nterricht (M) 5,6% 4,7% 8,8% 2,8% 14,6% - -
G esundheits-, Vetrinär- und Sozialwesen (N) 15,0% 8,6% 27,9% 9,4% 25,0% 70,8% -
S onstige öff. und private Dienstleistungen (O) 24,9% 16,1% 45,4% 17,9% 42,9% 74,6% -
B esch äftigte im A lter von 15 bis 64 J ahren o hne Auszubildende und A lte rste ilze it
Darunter
A nteile
G egenstand der Nachweisung Insgesamt
Normalarbeitnehmer/innen
A typisch
Beschäftige
Beschäftigte im Alter von 15 bis 64 Jahren ohne Auszubildende und Altersteilzeit
T
eilzeitbeschäftig te
befristet
Beschäftigte
geringfügig
Beschäftigte
Zeitarbeitnehmer/innen
S chleswig-Holstein 21,6% 11,7% 50,5% 23,5% 37,9% 81,4% /
H amburg 16,3% 7,5% 45,4% 25,5% 35,6% 76,4% /
N iedersachsen 20,3% 10,4% 50,7% 23,8% 35,6% 85,2% 57,8%
Bremen 18,8% 8,3% 49,0% 18,1% 59,2% 77,0% /
N ordrhein-W estfalen 18,3% 7,5% 49,9% 19,5% 31,3% 82,6% 67,8%
H ess en 13,7% 5,9% 40,9% 12,5% 26,5% 78,8% 58,8%
R heinland-Pfalz 16,7% 7,5% 44,0% 13,7% 26,3% 81,2% /
Baden-W ürttemberg 15,7% 6,4% 46,5% 17,4% 27,8% 76,3% 67,4%
Bayern 16,1% 8,0% 44,0% 15,5% 30,8% 77,1% 68,3%
S aarland 20,5% 9,1% 52,6% 23,4% 34,9% 84,2% /
Berlin 23,9% 15,3% 51,7% 29,2% 45,3% 82,8% /
Brandenburg 32,8% 26,8% 62,4% 33,7% 54,9% 91,0% /
Mecklenburg-Vorpommern 40,2% 33,6% 68,1% 41,5% 58,8% 88,9% /
S achsen 38,9% 33,0% 66,1% 43,5% 55,1% 94,2% /
S achsen-Anhalt 37,6% 29,9% 73,3% 45,1% 62,2% 94,7% /
T hüringen 39,7% 32,6% 70,2% 37,5% 58,3% 92,7% /
B esch äftigte im A lter von 15 bis 64 J ahren o hne Auszubildende und A lte rste ilze it
Darunter
A nteile
Bundesland Insgesamt
Normalarbeitnehmer/innen
A typisch
Beschäftige
Beschäftigte im Alter von 15 bis 64 Jahren ohne Auszubildende und Altersteilzeit
desamt hat für die Vollzeitbeschäftigten in Deutschland einen Niedriglohnanteil
von 16 Prozent berechnet.
Tabelle 3: Anteil von Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnbereich im Jahr 2006
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Quelle: Eurostat-Online-Datenbank. Der Wert für Deutschland ist wegen unterschiedlicher Abgrenzungen
nicht mit dem Wert aus Tabelle 1 zu vergleichen.
3. Welche Personengruppen sind nach Ansicht der Bundesregierung in
Deutschland besonders von Niedriglöhnen betroffen?
Die Antwort ist der Tabelle 1 zu entnehmen.
4. Welche Branchen sind nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland
besonders von Niedriglöhnen betroffen?
Nach der Verdienststrukturerhebung 2006 ist der Anteil von Beschäftigten im
Niedriglohnbereich u. a. im Friseurhandwerk, im Taxigewerbe, in der
Arbeitnehmerüberlassung/Personalvermittlung, in Wäschereien und chemischen
Reinigungen, in der Gastronomie und in der Gebäudereinigung
überdurchschnittlich hoch.
Land Anteil in %
Lettland 30,90
Litauen 27,66
Bulgarien 27,10
Rumänien 26,69
Ungarn 23,47
Polen 21,93
Vereinigtes Königreich 21,56
Estland 21,47
Irland 21,45
Zypern 21,45
Portugal 20,30
Deutschland 19,61
Slowakei 17,40
Griechenland 16,81
Slowenien 16,36
Tschechien 16,34
Luxemburg 15,24
Spanien 15,15
Österreich 14,46
Niederlande 13,91
Italien 13,28
Malta 11,16
Schweden 10,52
Frankreich 8,81
Dänemark 8,03
Belgien 7,03
Finnland 5,96
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung von atypisch
Beschäftigten und niedrigen Löhnen?
Leitet sie hieraus gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab?
Wenn ja, welchen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beobachtet den Arbeitsmarkt und seine Entwicklung
aufmerksam und kritisch. Sie sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt über die
geplanten Maßnahmen hinaus keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, schließt
diese bei Bedarf jedoch nicht aus. Im Übrigen verweist die Bundesregierung
bezüglich atypischer Beschäftigung auf ihre Vorbemerkungen in der
Bundestagsdrucksache 17/189.
6. Was sind die Ergebnisse der vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales beauftragten Studie des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur
(IWAK) hinsichtlich der Einstellungen der Menschen in Deutschland zum
Thema Mindestlohn?
Das seinerzeitige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat
im Herbst 2004 bei der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
eine über vier Jahre laufende Studie unter der Bezeichnung „Gesundheits- und
sozialpolitische Einstellungen in der Bevölkerung“ in Auftrag gegeben.
Im Zusammenhang mit der abschließenden, im Jahre 2008 durchgeführten
Umfrage bejahten 70 Prozent der in der Stichprobe enthaltenen Personen die
Frage: „Sollte ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen eingeführt
werden?“. 30 Prozent lehnten seine Einführung ab. Es war nur eine Bejahung oder
Verneinung der Frage möglich. Eine Differenzierung zwischen
branchenübergreifendem gesetzlichen Mindestlohn und branchenspezifischen Mindestlöhnen
wurde dabei nicht vorgenommen.
In den in den Vorjahren ebenfalls durchgeführten Befragungen war ein
Mindestlohn nicht thematisiert worden. Derartige Untersuchungen der Einstellungen in
der Bevölkerung können gewisse Anhaltspunkte darüber geben, wie bestimmte
Probleme in der Bevölkerung wahrgenommen werden. Sie können aber weder
die politische Standortbestimmung noch demokratisch legitimierte
Entscheidungsprozesse ersetzen.
7. Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung gegenüber einem
gesetzlichen Mindestlohn?
Die Bundesregierung bekennt sich zur verfassungsrechtlich garantierten
Tarifautonomie. Das Aushandeln von Löhnen ist grundsätzlich Aufgabe der
Sozialpartner. Vor diesem Hintergrund integrieren die zur Festsetzung
branchenspezifischer Mindestlöhne vorgesehenen Verfahren in hohem Maße den Sachverstand
der jeweiligen Sozialpartner. Erforderlichkeit und Angemessenheit von
Mindestlöhnen können am besten durch diese branchenspezifisch beurteilt werden.
Sie sind Experten, kennen ihre Branchen und können folglich abschätzen, was
in den Betrieben für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber
sinnvoll ist.
8. Ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der
uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit im Jahr 2011 ein besonderer
Handlungsbedarf, und wie begründet sie ihre Antwort?
Im Jahr 2011 werden die Arbeitnehmer aus den im Jahr 2004 beigetretenen EU-
Mitgliedstaaten die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland erlangen. In
der Übergangszeit wurde und wird der deutsche Arbeitsmarkt bereits
schrittweise geöffnet und damit auf die volle Freizügigkeit zum 1. Mai 2011
vorbereitet. Die notwendige soziale Flankierung des Binnenmarktes kann mit Hilfe der
bestehenden gesetzlichen Instrumentarien durch branchenspezifische
Mindestlöhne passgenau hergestellt werden.
9. Inwiefern schützt das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechtsprechung
zum Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich festzuschreiben, vor
Niedriglöhnen, wenn etwa bei einem geltenden Tarifvertrag von 7 Euro der
Arbeitgeber Stundenlöhne von weniger als 5 Euro zahlen darf?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht vor, die
Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich festzuschreiben, um
Lohndumping zu verhindern.
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die von ihr geplante Stärkung
der Minijobs und Hinzuverdienstregelung zu einer Verdrängung regulärer,
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse führt, und wenn
ja, worauf gründet sie diese optimistische Sichtweise?
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, die Entwicklung im
Einzelhandel würde diese Verdrängung exemplarisch belegen, und wenn nein,
welche empirischen Belege hat sie, die diese Einschätzung widerlegen?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Arbeitsanreize auch für gering entlohnte
Beschäftigungsverhältnisse zu verbessern. Ziel ist es, die Brückenfunktion von
Mini- und Midijobs in vollsozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse zu stärken.
Die Erhöhung und die Dynamisierung der Grenze sozialversicherungsfreier
Minijobs soll geprüft werden. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Untersuchungen der Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung im Sinne
des § 8 SGB IV (Minijob) und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
in einzelnen Wirtschaftszweigen haben gezeigt, dass Minijobs genau in den
Branchen zugenommen haben, in denen auch die sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung am stärksten zunahm. Der Rückgang der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzte schon weit vor 2003 ein. Parallel zur
Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung durch das Zweite Gesetz zu Reformen
am Arbeitsmarkt verlangsamte sich der Rückgang der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Dezember 2000 bis Dezember 2002: – 619 000;
Dezember 2003 bis Dezember 2005: – 540 000). Von Juni 2005 wuchs die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis Juni 2009 um 1,2 Millionen an.
Feststellbar ist, dass es bei einem ungefähr gleichbleibenden Niveau an
geringfügiger Beschäftigung in den letzten Jahren zu einem Anstieg
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung kommt. Dies drückt sich darin aus, dass das
Verhältnis der Anzahl von Minijobbern zu sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten seit März 2004 stabil ist. Eine gegenläufige Entwicklung der beiden
Beschäftigungsformen konnte die Minijobzentrale bisher nicht feststellen. Eine
Zerteilung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in
Minijobs ist in vielen Bereichen der Industrie in der Regel unwirtschaftlich, da dies
mit einer aufwändigen Umstellung betriebswirtschaftlicher Prozesse
einhergehen müsste. Arbeitgeber nutzen Minijobs häufig zur kurzzeitigen Abfederung
von Beschäftigungsspitzen. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit sowie in Teilzeit zwischen den Jahren 2008
und 2009 spricht auch für den Bereich des Einzelhandels gegen die These einer
Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
Der Koalitionsvertrag sieht eine Verbesserung der Erwerbstätigenfreibeträge im
SGB II vor, um den Anreiz zur Aufnahme einer voll
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen. Hierbei wird auch das Zusammenspiel mit der
eintretenden Sozialversicherungs- und Steuerpflicht berücksichtigt.
12. Wie hoch ist der Zuwachs bzw. Rückgang der
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätze, der sozialversicherungspflichtigen
Teilzeitarbeitsplätze und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen im
Einzelhandel in den vergangenen 10 Jahren (bitte jeweils für die drei Kategorien
einzeln aufführen)?
Langfristige Zeitreihenvergleiche von Beschäftigten nach Branchen sind
schwierig, da die Wirtschaftszweigsystematik der amtlichen Statistik in den
Jahren 2003 und 2008 umgestellt wurde. Sinnvolle Vergleiche sind deshalb nur
innerhalb der Zeiträume 1999 bis 2002, 2003 bis 2007 und 2008 bis 2009
möglich. Die Statistik zu den geringfügig entlohnt Beschäftigten in einem Nebenjob
setzt im Jahr 2003 ein.
In den Zeiträumen 1999 bis 2002 und 2003 bis 2007 hat im Einzelhandel die
sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung ab- und die
sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung zugenommen. Im aktuellen Zeitvergleich
von 2008 auf 2009 gab es im Einzelhandel in allen Beschäftigungsformen
Zuwächse, die bei Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung stärker ausgefallen
sind als bei Vollzeitbeschäftigung. Eine Verdrängung
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist auf Grund der aktuellen Entwicklung nicht erkennbar.
Die Daten sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten.
Tabelle 4: Beschäftigte im Einzelhandel nach Arbeitszeit1
Deutschland
Zeitreihe
Vollzeit Teilzeit Keine Zuordnung möglich ausschließlich GeB im Nebenjob GeB
1 2 3 4 1 2 3
30.06.1999 2.132.849 1.503.728 629.051 70 591.228
30.06.2000 2.158.305 1.502.325 655.869 111 650.404
30.06.2001 2.142.208 1.474.504 667.393 311 655.582
30.06.2002 2.126.032 1.447.128 678.606 298 658.690
30.06.2003 2.047.611 1.378.380 668.821 410 771.556 665.464 106.092
30.06.2004 2.002.017 1.330.848 670.671 498 869.565 714.648 154.917
30.06.2005 1.989.192 1.309.137 679.595 460 860.750 696.232 164.518
30.06.2006 1.983.059 1.290.580 692.038 441 889.367 708.391 180.976
30.06.2007 1.997.320 1.284.531 712.317 472 906.122 711.602 194.520
30.06.2008 2.062.107 1.320.126 741.469 512 986.487 747.320 239.167
30.06.2009 2.094.098 1.327.546 765.897 655 998.913 748.835 250.078
30.06.1999
30.06.2000 25.456 - 1.403 26.818 41 - 59.176 -
30.06.2001 - 16.097 - 27.821 11.524 200 - 5.178 -
30.06.2002 - 16.176 - 27.376 11.213 - 13 - 3.108 -
30.06.2003
30.06.2004 - 45.594 - 47.532 1.850 88 98.009 49.184 48.825
30.06.2005 - 12.825 - 21.711 8.924 - 38 - 8.815 - 18.416 9.601
30.06.2006 - 6.133 - 18.557 12.443 - 19 28.617 12.159 16.458
30.06.2007 14.261 - 6.049 20.279 31 16.755 3.211 13.544
30.06.2008
30.06.2009 31.991 7.420 24.428 143 12.426 1.515 10.911
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bis zum Ablauf von drei Jahren nach Auswertungsstichtag bzw. -zeitraum haben Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik den Status "vorläufig".
1) Einzelhandel für die Stichtage 1999-2002 nach der WZ93/BA Wabt. 52; 2003-2007 nach der WZ 2003 Wabt. 52 und 2008-2009 nach der WZ 2008 Wabt. 47
absolute Vorjahresveränderung
absolut
Insgesamt
geringfügig entlohnte Beschäftige (GeB)
davon
Stichtag Insgesamt
davon
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
1
13. Ist die Bundesregierung der Meinung „Jede Arbeit ist besser als keine“,
auch wenn Beschäftigte wegen eines zu niedrigen Stundenlohns nicht aus
der Bedürftigkeit herauskommt und der Staat somit die Lohnkosten des
Unternehmers finanziert?
Wie begründet sie ihre Antwort?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in einem System, in dem der Staat
für eine Mindestsicherung seiner Bürgerinnen und Bürger sorgt, ergänzende
Transferleistungen grundsätzlich auch für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer möglich sein sollen.
14. Wie hoch waren die aufstockenden Leistungen für Erwerbstätige nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Jahr 2009?
Es kann statistisch ermittelt werden, welche passiven Geldleistungen
Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit erhalten. Die Ergebnisse
sind nicht in dem Sinne kausal zu interpretieren, dass durch die Erwerbstätigkeit
die berechneten Leistungen entstehen. Insbesondere bei Erwerbseinkommen
unter der Geringfügigkeitsgrenze kann man davon sprechen, dass die
Grundsicherungsleistungen durch die Erwerbstätigkeit aufgestockt werden und der
Hilfebedarf so auch vermindert wird.
Im Jahr 2009 gab es bundesweit jahresdurchschnittlich 1,185 Millionen
Bedarfsgemeinschaften mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Diese
Bedarfsgemeinschaften erhielten im Durchschnitt 625 Euro passive Nettogeldleistungen
(ohne Sozialversicherungsbeiträge und -zuschüsse). Außerdem wurden
durchschnittlich 144 Euro für Sozialversicherungsbeiträge und -zuschüsse ausbezahlt
(jeweils hochgerechnete Werte).
15. Hat die Bundesregierung bisher mit den Regierungen derjenigen EU-
Länder über die Wirksamkeit von Mindestlöhnen gesprochen, die einen
gesetzlichen Mindestlohn haben, oder plant sie dies zu tun?
Die Bundesregierung berücksichtigt regelmäßig die Erfahrungen anderer
Mitgliedstaaten der EU. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnt sie ab.
16. Wie hoch ist der Durchschnitt der gesetzlichen Mindestlöhne in den mit
Deutschland vergleichbaren westeuropäischen Euro-Nachbarstaaten
Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Irland (bitte arithmetisch
gemittelt und gewichtet nach der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer angeben)?
Das arithmetische Mittel der Mindestlöhne der in der Frage genannten fünf
Länder lag 2009 ungewichtet bei rd. 8,79 Euro und gewichtet mit der Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei rd. 8,67 Euro.
17. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag des Direktors des
Instituts der Wirtschaft, Michael Hüther, einen gesetzlichen Mindestlohn in
Höhe von 5 Euro einzuführen?
Die Bundesregierung lehnt einen gesetzlichen Mindestlohn ab.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Gewerkschaften, ein
Mindestlohn würde die Tarifautonomie stärken?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Mindestlöhne, die auf der Basis
des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des
Mindestarbeitsbedingungengesetzes festgesetzt werden, die Tarifautonomie stärken.
Die dabei vorgesehenen Verfahren integrieren in hohem Maße den Sachverstand
der Sozialpartner. Durch die maßgebliche Einbindung der Sozialpartner wird
sichergestellt, dass die festgesetzten Mindestlöhne den spezifischen
Verhältnissen der Branche angemessen sind und die Tarifpolitik der Sozialpartner sinnvoll
ergänzen.
19. Wie viele Menschen arbeiten derzeit zu einem Bruttostundenlohn von
a) weniger als 5 Euro,
b) weniger als 8,50 Euro,
c) weniger als 10 Euro
(bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren sowie in
absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
20. Wie viele Menschen sind in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt (bitte
nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren sowie in
absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
Wie viele von ihnen erhalten einen Bruttostundenlohn von
a) weniger als 8,50 Euro,
b) weniger als 10 Euro pro Stunde
(bitte ebenfalls nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren
sowie in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
21. Wie viele Menschen sind in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis
beschäftigt (bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren
sowie in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
Wie viele von ihnen erhalten einen Bruttostundenlohn von
a) weniger als 8,50 Euro,
b) weniger als 10 Euro
(bitte ebenfalls nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren
sowie in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
22. Wie viele Menschen sind geringfügig beschäftigt (bitte nach
Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren sowie in absoluten und relativen
Zahlen darstellen)?
Wie viele von ihnen erhalten einen Bruttostundenlohn von
a) weniger als 8,50 Euro,
b) weniger als 10 Euro
(bitte ebenfalls nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren
sowie in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
23. Wie viele Menschen sind in Teilzeit beschäftigt (bitte nach Bundesländern,
Geschlecht und Alter differenzieren sowie in absoluten und relativen
Zahlen darstellen)?
Wie viele von ihnen erhalten einen Bruttostundenlohn von
a) weniger als 8,50 Euro,
b) weniger als 10 Euro
(bitte ebenfalls nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren
sowie in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
24. Wie viele Menschen sind in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis
(Vollzeit, unbefristet, in soziale Sicherungssysteme integriert,
Übereinstimmung von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis) beschäftigt (bitte
nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren sowie in
absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
Wie viele von ihnen erhalten einen Bruttostundenlohn von
a) weniger als 8,50 Euro,
b) weniger als 10 Euro
(bitte ebenfalls nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren
sowie in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
25. Wie haben sich die Zahlen der geringfügig Beschäftigten, der
Leiharbeitskräfte, der befristeten Arbeitsverträge, der Teilzeitbeschäftigten und der
Normalarbeitsverhältnisse im Zeitraum von 1998 bis heute entwickelt
(bitte nach Bundesländern, Geschlecht und Alter differenzieren sowie in
absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
Wie hat sich für jede dieser Beschäftigungsformen im gleichen Zeitraum
der Anteil der Beschäftigten entwickelt, die für einen Lohn unterhalb von
a) 8,50 Euro pro Stunde,
b) 10 Euro pro Stunde arbeiten
(bitte ebenfalls jährlich, nach Bundesländern, Geschlecht und Alter
differenzieren sowie in absoluten und relativen Zahlen darstellen)?
26. Was sind die zehn Branchen, in denen die meisten Menschen zu einem
Bruttostundenlohn von weniger als 10 Euro arbeiten?
Wie hoch ist jeweils in diesem Branchen der durchschnittliche
Bruttostundenlohn, wie viele Beschäftigte arbeiten in den jeweiligen Branchen?
Die Fragen 19 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die aktuell verfügbaren Daten der amtlichen Statistik zu Bruttostundenlöhnen
von Arbeitnehmern stammen aus der Verdienststrukturerhebung 2006 des
Statistischen Bundesamtes. Danach bezogen knapp 21 Prozent der Beschäftigten in
den dort erfassten Wirtschaftszweigen und Betrieben einen Bruttostundenlohn
bis unter 10 Euro. Bei rund 13 Prozent der Arbeitnehmer lag der
Bruttostundenlohn unter 8,50 Euro und bei gut 1 Prozent unter 5 Euro. In der nachfolgenden
Tabelle sind die entsprechenden Werte differenziert nach der Art des
Beschäftigungsverhältnisses (Vollzeit/Teilzeit/befristet/geringfügig/Zeitarbeit) dargestellt:
Tabelle 5: Beschäftigte nach Bruttostundenlohn und Beschäftigungsform in Deutschland 2006
Quelle: Verdienststrukturerhebung, nur Betriebe mit 10 und mehr Beschäftigten.
T
eilzeitbeschäftigte
befriste t
Beschäftigte
geringfügig
Beschäftigte
Zeitarbeitnehmer/-innen
Insgesamt 18 777 14 407 4 370 1 298 1 208 1 484 381
bis unter 10,00 E uro 3 882 1 687 2 195 265 450 1 218 262
A nteil 20,7% 11,7% 50,2% 20,4% 37,2% 82,1% 68,8%
bis unter 8,50 E uro 2 450 870 1 581 148 288 958 166
A nteil 13,0% 6,0% 36,2% 11,4% 23,8% 64,6% 43,5%
bis unter 5,00 E uro 226 37 189 / 54 124 /
A nteil 1,2% 0,3% 4,3% / 4,5% 8,4% /
B eschäftigte im A lter von 15 bis 64 J a hren ohne Ausz ubildende und A lte rste ilze it
davon
A nzahl in 1.000
Bruttoverdienst je Stunde
Insgesamt
N
ormalarbeitnehmer/-
innen
atypisch
Beschäftigte
Beschäfti t i Alter von 15 bis 64 Jahren ohne A szubildende und Altersteilzeit
Daten für eine weitere Differenzierung innerhalb dieser
Bruttostundenlohngruppen nach Geschlecht, Alter, Region und Branchen sowie zur Entwicklung seit
1998 liegen nicht vor. Um dennoch einen Eindruck für das Jahr 2006 zu
vermitteln, wird hilfsweise auf die Ergebnisse in den Tabellen 1 und 2 verwiesen. Dort
liegt das Abgrenzungskriterium mit 9,85 Euro nah an der erfragten 10 Euro-
Grenze und die Ergebnisse sind nach Geschlecht, Alter, Branchen bzw.
Bundesländern gegliedert.
27. Wie hoch sind rechnerischen Mehreinnahmen bei Sozialversicherungen
und Steuern, die sich aus einem Anstieg der untersten Löhne in
Deutschland auf mindestens
a) 8,50 Euro,
b) 10 Euro ergeben?
28. Wie groß ist der rechnerische Minderbedarf an Sozialleistungen, der sich
aus einem Anstieg der untersten Löhne in Deutschland auf mindestens
a) 8,50 Euro,
b) 10 Euro ergibt?
29. Wie hoch ist die rechnerische Kaufkrafterhöhung, die sich aus einem
Anstieg der untersten Löhne in Deutschland auf mindestens
a) 8,50 Euro,
b) 10 Euro ergibt?
Die Fragen 27 bis 29 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Berechnungen zu den Auswirkungen fiktiver Lohnuntergrenzen von 8,50 Euro
bzw. 10 Euro pro Stunde liegen nicht vor. In der Ausschussdrucksache
16(11)1085 – Unterrichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltes
für das Haushaltsjahr 2009 – wurden mögliche Entlastungswirkungen im
Bereich des SGB II in Bezug auf einen flächendeckenden Mindestlohn von
7,50 Euro pro Stunde thematisiert. Bei diesen Berechnungen wurden jedoch
keine ökonomischen Folgewirkungen z. B. in Bezug auf die Beschäftigung oder
andere Rückwirkungen berücksichtigt.
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