Eintragung des Anis Amri in die Antiterrordatei
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Katharina Willkomm, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Linda Teuteberg, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 19. Dezember 2016 kam es auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz zum schwersten islamistisch motivierten Anschlag in Deutschland. Der Tunesier Anis Amri tötete dabei zwölf Menschen und verletzte viele weitere Menschen schwer. Der Attentäter stand unter intensiver Beobachtung von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten, da er bereits Ende 2015 gegenüber einer eingesetzten Vertrauensperson des LKA NRW über die Planung von Anschlägen sprach. Im Verlauf des Jahres 2016 wurde er regelmäßig im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) thematisiert. Die Bewertung seines Gefährdungspotentials wurde im Sommer 2016 zunehmend geringer bewertet. Das ermittlungsführende Landeskriminalamt Berlin folgerte dies unter anderem aus der Einbindung des Islamisten in den Bereich der BTM-Kriminalität und setzte Überwachungsmaßnahmen gegen Amri nicht in der gleichen Intensität fort. Die Observationsmaßnahmen gegen Amri endeten daher im Juni 2016, die TKÜ im September 2016 (vgl. Abschlussbericht des Sonderbeauftragten des Berliner Senats Bruno Jost zum Fall Anis Amri: www.berlin.de/sen/inneres/presse/weitere-informationen/abschlussbericht-bruno-jost.pdf).
Aus Sicht der Fragesteller ist zu klären, ob und aus welchen Gründen der Attentäter und dessen Kontaktpersonen in Datenbanken wie der Antiterrordatei (ATD) gespeichert waren und welche Konsequenzen mögliche Einträge für die Aktivitäten der Polizeibehörden und Nachrichtendienste im Umgang mit den Personen hatten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wann wurde Anis Amri durch welche Behörde in die Antiterrordatei eingetragen?
Welcher konkretere Sachbearbeiter innerhalb der entsprechenden Behörde war für die Eintragung verantwortlich?
War der Bundesregierung bekannt, ob weitere Behörden – insbesondere Behörden der Länder – eine Eintragung des Anis Amri in die Antiterrordatei forciert haben?
a) Falls ja, um welche Behörden handelte es sich?
b) Fanden mit diesen Behörden vor oder nach der Eintragung Gespräche statt?
Falls nein, weshalb nicht?
Wurden vor der Eintragung von Anis Amri in die Antiterrordatei durch den zuständigen Sachbearbeiter weitere Behörden des Bundes und der Länder kontaktiert?
Wenn ja, welche, wann und weshalb?
Wurde die erfolgte Eintragung von Anis Amri in die Antiterrordatei innerhalb einer Sitzung oder einem schriftlichen Umlaufverfahren des GTAZ kommuniziert?
Falls nein, weshalb nicht?
Gab es eine übergeordnete oder behördeninterne Anweisung, eine Eintragung des Anis Amri in die Antiterrordatei vorzunehmen?
Welche Erkenntnisse und Dokumente über Personen sind erforderlich, um diese in die Antiterrordatei einzutragen?
Welche konkreten Erkenntnisse waren für die Entscheidung Anis Amri in die Antiterrordatei einzutragen maßgeblich, und wann und durch welche Behörde wurden diese erhoben?
Waren Erkenntnisse von nationalen Sicherheitsbehörden und/oder Nachrichtendiensten für die Entscheidung Anis Amri in die Antiterrordatei einzutragen maßgeblich?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse waren maßgeblich?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Eintragung in die Antiterrordatei?
Waren Erkenntnisse ausländischer Sicherheitsbehörden und/oder Nachrichtendienste für die Entscheidung, Anis Amri in die Antiterrordatei einzutragen, maßgeblich?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse waren maßgeblich?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Eintragung in die Antiterrordatei?
Gab es im Vorfeld der Eintragung diesbezüglich einen dienstlichen Austausch zwischen der eintragenden Behörde mit anderen Behörden?
a) Wenn ja, mit welchen Behörden?
b) Wenn ja, was war der Hintergrund des dienstlichen Austauschs?
Welche Konsequenzen für den Umgang der Polizeibehörden und Nachrichtendienste von Bund und Ländern mit Anis Amri hätte dessen Eintrag in der Antiterrordatei aus Sicht der Bundesregierung haben müssen? Wurden diese aus Sicht der Bundesregierung zutreffend umgesetzt?
Wie viele Suchabfragen in der Antiterrordatei erfolgten hinsichtlich eines Eintrags von Anis Amri?
Welche Kontaktpersonen des Anis Amri im Sinne der im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode konsentierten Liste („123er-Liste“) sind in der Antiterrordatei erfasst?
Wann erfolgte jeweils durch welche Behörde die Eintragung?