Aktualität und Modernisierungsbedarf der europäischen FFH-Richtlinie
der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Dr. Christian Jung, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur ist nicht nur die Voraussetzung für funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikketten, sondern auch Grundlage für die Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse der Bürger. Dennoch gehen Infrastrukturprojekte, insbesondere im Verkehrsbereich, durch die extrem langen und komplexen Planungsverfahren oftmals erst Jahrzehnte nach Beschluss über ihre Umsetzung in die Bauphase. Das hat in den vergangenen Jahren zu einem massiven Stau bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte geführt, obwohl mittlerweile finanzielle Mittel in Höhe von rund 14 Mrd. Euro pro Jahr für Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich zur Verfügung stehen und die Überjährigkeit der Gelder gewährleistet ist. Einen nicht unwesentlichen Anteil an dieser Verlängerung der Planungs- und Genehmigungsverfahren hat das berechtigte politische Ziel, die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume für Tiere und Pflanzen in Deutschland zu sichern. Um dieses Spannungsverhältnis zwischen einem zeitgemäßen Umweltschutz und einem nachfragegesteuerten Ausbau der Infrastruktur in Einklang zu bringen, ist ein stets aktueller Kenntnisstand über die Schutzgüter auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse unabdingbare Voraussetzung. Naturgemäß kommt es bei den Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im Verlauf der Zeit zu Veränderungen. Während effektiver Umweltschutz an der einen Stelle dafür sorgt, dass bestimmte Arten nicht mehr gefährdet sind, entstehen an anderer Stelle neue Handlungserfordernisse für den Gesetzgeber (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/infrastruktur-ausbau-die-blockierte-republikworan-oeffentliche-projekte-in-deutschland-scheitern/25078986.html?ticken=ST-40768232-es4T65PGcQVUVdjfTeV1-ap6).
Trotz dessen wurde die zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union (EU), die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (kurz Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. FFH-Richtlinie), seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1992 nicht aktualisiert. Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU damit auf Grundlage des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes von 1992, bestimmte Naturschutzgebiete zu erhalten und zu entwickeln, in denen Lebensräume und Arten von europaweiter Bedeutung vorkommen. Nach Auffassung der Fragesteller gibt es daher hinreichenden Grund zu der Annahme, dass die FFH-Richtlinie anhand neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse aktualisiert werden sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
In welcher Art und Weise setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Aktualisierung der Anhänge der FFH-Richtlinie auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ein?
Wie ist der aktuelle Stand des Monitoring-Prozesses der Europäischen Kommission zur FFH-Richtlinie, und wann wird die Bundesregierung ihren Bericht über den Erhaltungszustand für den Zeitraum von 2013 bis 2018 dem Deutschen Bundestag zuleiten?
Bei wie vielen Infrastrukturprojekten zum Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege wurden in den vergangenen zehn Jahren Vorkommen besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten festgestellt, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt sind (bitte in absoluten Zahlen sowie als Anteil aller Projekte angeben)?
Wie viele Vorkommen besonders schützenswerter Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, wurden in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich bei Infrastrukturprojekten zum Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege festgestellt?
Welches waren die zehn am häufigsten gefundenen und durch die FFH-Richtlinie geschützten Tierarten, die beim Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in den vergangenen zehn Jahren festgestellt wurden, und bei wie vielen Infrastrukturprojekten wurden diese Arten jeweils registriert?
Welches waren die zehn am häufigsten gefundenen und durch die FFH-Richtlinie geschützten Pflanzenarten, die beim Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in den vergangenen zehn Jahren festgestellt wurden, und bei wie vielen Infrastrukturprojekten wurden diese Arten jeweils registriert?
Bei welchen zehn Infrastrukturprojekten zum Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege wurden in den vergangenen zehn Jahren die meisten durch die FFH-Richtlinie geschützten Tier- und Pflanzenarten festgestellt, und welche Arten waren dies jeweils (bitte nach Projekt einzeln aufschlüsseln)?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung besonders schützenswerte Tier- und Pflanzenarten in Deutschland, die gegenwärtig nicht in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, und falls ja, welche Arten sind dies?
Wie viele FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen des Aus- und Neubaus der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt (bitte nach FFH-Vorprüfung und vertiefender FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie nach Jahr aufschlüsseln)
Wie viele Monate nahmen die FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Rahmen des Aus- und Neubaus der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich in Anspruch?
Wie viele Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in durch die FFH-Richtlinie geschützte Habitate im Rahmen des Aus- und Neubaus der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt, und wie hoch waren die Kosten für diese Ausgleichsmaßnahmen (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Bei welchen zehn Infrastrukturprojekten zum Aus- und Neubau der Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege wurden in den vergangenen zehn Jahren die meisten Mittel für Ausgleichsmaßnahmen nach der FFH-Richtlinie zur Verfügung gestellt, und wie hoch waren die jeweiligen Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen (bitte nach Projekt einzeln aufschlüsseln)?
Kommen nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Mitgliedstaaten sogenannte Stichtagregelungen beim Aus- und Neubau von Infrastrukturprojekten zur Anwendung, bei denen nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Einwände auf Grundlage der FFH-Richtlinie gegen Infrastrukturprojekte vorgebracht werden können, und wenn ja, in welchen Mitgliedstaaten ist dies der Fall?