[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/14482 –
Doppelbelastung durch Eichung und Kalibrierung von Kfz-Prüfmitteln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die verpflichtende Doppelprüfung von Kfz-Prüfmitteln durch Eichung und
Kalibrierung bedeutet nach Ansicht der Fragesteller zusätzliche Bürokratie
und Kosten für das Kfz-Gewerbe und seine Kunden, da es sich um zwei
unterschiedliche rechtliche Vorgaben handelt. Die Eichung soll gewährleisten, dass
das betroffene Gerät ab der Prüfung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
innerhalb festgelegten Fehlergrenzen arbeitet. Die Kalibrierung dagegen gibt an,
inwieweit das betroffene Gerät vom konventionell richtigen Messwert abweicht.
Technisch betrachtet sind sowohl Eichung als auch Kalibrierung
Momentaufnahmen und keine perspektivische Untersuchung. Durch die Notwendigkeit,
beide Vorgaben zu überprüfen entstehen nach Ansicht der Fragesteller
allerdings keine qualitativen Zugewinne, da durch die Überprüfungen weder eine
bessere Leistung der Kfz-Prüfmittel erreicht wird noch eine signifikant höhere
Fehlererkennung bekannt ist (
www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/
kfzgewerbe-warum-hauptuntersuchungen-bald-teurer-werden-koennten/
23830256.html).
1. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der bestehenden
Rechtsgrundlage, die Eichbehörden die Akkreditierung als Kalibrierlabor im
Bereich Kfz-Prüftechnik, insbesondere unter dem Aspekt des dadurch
entstehenden Wettbewerbs mit privatwirtschaftlichen Stellen, insbesondere auf
dem Gebiet der Abgasmesstechnik?
Die Bundesregierung hat die Länder gebeten, ihre Eichbehörden akkreditieren
zu lassen, um sicherzustellen, dass ausreichend Kapazitäten für die
Kalibrierung von Abgasmessgeräten zur Verfügung stehen. Die Länder sind dieser Bitte
überwiegend nicht nachgekommen. Nach aktuellem Stand ist von acht Stellen,
die für die Kalibrierung von Abgasmessgeräten akkreditiert sind, nur eine
Eichbehörde akkreditiert. Die übrigen Stellen sind private Stellen. Insofern ist aus
Sicht der Bundesregierung ausreichend Wettbewerb gegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15027
19. Wahlperiode 11.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
7. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, privatwirtschaftlichen
Stellen (z. B. akkreditierten Kalibrierlaboren) die Tätigkeit als Anbieter von
Eichungen, insbesondere im Bereich Kfz-Prüftechnik und
Abgasmesstechnik zu gestatten, und falls nicht, wie bewertet die Bundesregierung dies im
Kontext der Erfüllung des Gleichbehandlungsgrundsatzes?
Im Rahmen der Neuordnung des gesetzlichen Messwesen wurde entschieden,
die Eichung als hoheitliche Leistung beizubehalten. Mit der Beibehaltung der
staatlichen Eichung wird ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung des
bislang hohen Schutzniveaus im gesetzlichen Messwesen geleistet. Die
Entscheidung wurde unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen getroffen, die
insbesondere auch die mit der Verknüpfung von Eichung und
Verwendungsüberwachung verbundenen Synergieeffekte und die Möglichkeiten einer –
europäisch geforderten – verbesserten Marktüberwachung berücksichtigt.
3. Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen den
Ersatz von Eichscheinen durch Kalibrierscheine akkreditierter
Kalibrierlabore gemäß AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie, sofern diese alle Merkmale eines
Eichscheines enthalten und dauerhaft durch die DAkkS (BMWi)
überwacht werden?
Eine Kalibrierung liefert die Abweichung der Anzeige eines Messgerätes vom
richtigen Wert der Messgröße zum Zeitpunkt der Prüfung.
Die Eichung bestätigt, dass zu diesem Zeitpunkt das Messgerät die gesetzlichen
Anforderungen erfüllt und bis zum Ende der Eichgültigkeitsdauer die
Verkehrsfehlergrenzen einhalten wird. Die Pflicht zur Eichung der Abgasmessgeräte
stellt die hoheitliche Prüfung sowie die Markt- und Verwendungsüberwachung
durch die Eichbehörden sicher. Insofern geht die Prämisse, ein Kalibrierschein
enthielte alle Merkmale der Eichung, aus Sicht der Bundesregierung ins Leere.
Die Bundesregierung sieht in der Eichung, der Markt- und
Verwendungsüberwachung, eine wesentliche Aufgabe der Eichbehörden, um zu einer soliden
Qualitätsinfrastruktur in Deutschland beizutragen.
4. Mit welchem Bedarf an Messgeräten für Partikelanzahl (AU-Messgeräte
zur Partikelzählung) in Werkstätten und Prüfstützpunkten rechnet die
Bundesregierung zur Einführung der Partikelzählung im Rahmen der
Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems im Rahmen
von Hauptuntersuchungen ab dem 1. Januar 2021?
Die Anzahl der Werkstätten und Prüfstützpunkte, die die Abgasuntersuchung
(AU) durchführen, wird bundesweit nicht zentral erfasst. Der genaue Bedarf an
Messgeräten für die zukünftige Partikelanzahlmessung kann daher nicht
angegeben werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und den Rückmeldungen
der Marktteilnehmer, kann geschätzt von einem Bedarf von rund 50.000
Messgeräten ausgegangen werden.
5. Von welchen Entwicklungs-, Zulassungs- und Produktionszeiten sowie
Lieferzeiten ab Zeitpunkt der Festlegung der messtechnischen
Spezifikation für AU-Messgeräte zur Partikelzählung durch die Physikalisch-
Technische Bundesanstalt, geht die Bundesregierung seitens der Hersteller für
AU-Messgeräte aus, um alle Werkstätten mit entsprechenden Geräten
versorgen zu können?
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der Rückmeldungen der
Messgerätehersteller ist von einem Umsetzungs- und Einführungszeitraum von mindestens
neun Monaten auszugehen.
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Doppelbelastung
der Werkstätten durch Eichung und Kalibrierung für diese Geräte
(Partikelzähler) im Vorfeld auszuschließen?
Da in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Akkreditierung der
Überwachungsorganisationen vorgeschrieben ist, ist aufgrund der unterschiedlichen
rechtlichen Qualität von Eichung (hoheitlich) und Kalibrierung
(privatwirtschaftlich) eine Doppelprüfung nicht auszuschließen. Derzeit wird von den
Beteiligten geprüft, inwiefern Synergieeffekte von Eichung und Kalibrierung
generiert und genutzt werden können.
7. Welche messtechnischen Einrichtungen und Kapazitäten wird die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt für die Kalibrierung von
Partikelanzahl (AU-Messgeräte zur Partikelzählung) aufbauen und vorhalten, um
dem Bedarf akkreditierter Kalibrierungen an Messgeräten für
Partikelanzahl in Werkstätten und Prüfstützpunkten gerecht zu werden?
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wird für Werkstätten und
Prüfstützpunkte keine direkten Dienstleistungen anbieten. Die Weitergabe von
Einheiten in Deutschland erfolgt üblicherweise nicht unmittelbar durch die
PTB an die Endnutzer (hier Werkstätten und Prüfstützpunkte). Stattdessen
wirkt die PTB mit akkreditieren Kalibrierlaboren zusammen, die
Kalibrierungen von industriellen Messgeräten durchführen. Die Rückführung der in den
Kalibrierlaboren eingesetzten Bezugsnormale erfolgt durch eine Kalibrierung
der Bezugsnormale bei der PTB, die das nationale Normal vorhält.
Die PTB bereitet zurzeit die entsprechende Dienstleistung für akkreditierte
Kalibrierlaboratorien im Bereich der Partikelanzahlmessung vor. Die
Dienstleistung wird damit den Kalibrierlaboren vor der Einführung der verpflichtenden
Partikelanzahlmessung zur Verfügung stehen, die gemäß der aktuellen AU-
Richtlinie zum 1. Januar 2021 geplant ist.
Des Weiteren stellt die PTB, wenn von der Deutschen Akkreditierungsstelle
(DAkkS) gewünscht, Fachbegutachter für den Akkreditierungsprozess zur
Verfügung. Wann und wieviele Labore eine Akkreditierung für AU-
Partikelanzahlmessgeräte anstreben ist der PTB nicht bekannt.
8. Wie lange dauerte nach Kenntnis der Bundesregierung ein
durchschnittlicher, obligatorischer Akkreditierungsprozess beim DAkkS im Jahr 2018?
Die DAkkS ist in allen wesentlichen Industriesektoren und in allen sensiblen
Sicherheitsbereichen gemäß § 1 Absatz 2 des Akkreditierungsstellengesetzes
tätig.
Die Spezifika der Produktzulassung und Konformitätsbewertung sind stark
unterschiedlich, was sich auch auf die Durchführung der
Akkreditierungsverfahren auswirkt. Ferner hängt der Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens u.a. von
den Eigenschaften und dem Verhalten der Konformitätsbewertungsstellen
sowie der sachlichen Reichweite der Akkreditierung ab. Daher können keine
allgemeinen Angaben zur Dauer eines Akkreditierungsverfahrens getroffen
werden.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die personelle und materielle
Ausstattung des DAkkS bezüglich der Akkreditierungsprozesse?
Die DAkkS ist die größte Akkreditierungsstelle in Europa und verfügt zugleich
über die breiteste technische Aufstellung. Insofern ist die personelle und
materielle Ausstattung nicht zu beanstanden.
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ISSN 0722-8333]