Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12977)
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Jörg Schneider, Norbert Kleinwächter, Martin Hebner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation“ auf Bundestagsdrucksache 19/12977 ergibt sich aus der Sicht der Fragesteller weiterer Aufklärungsbedarf.
Zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/12977: „Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer Gestaltung der Vorsorgeinformation, bei der sich anfänglich – unter Nutzung der angestrebten Plattform – auf die Renteninformationen der DRV beschränkt wird, und dann schrittweise weitere Vorsorgeinformationen eingespeist werden?“ lautet die Antwort der Bundesregierung:
- Bereits heute besteht für Versicherte die Möglichkeit über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) die Renteninformation in elektronischer Form abzurufen.
- Auch wenn nach den Ergebnissen des o. g. Forschungsvorhabens die säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation nur stufenweise umgesetzt werden kann, würde eine anfängliche Begrenzung auf Informationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aus Sicht der Bundesregierung die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger eher mindern, weil dann zu Beginn auf den Mehrwert säulenübergreifender Informationen verzichtet würde.“
In dem Bericht der Facharbeitsgruppe der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG) zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (https://gvg.org/wp-content/uploads/2019/06/GVG_Band-83_Traegeruebergreifende-Vorsorgeinformation-1.pdf) wird auf Seite 25 als Erkenntnis der Auswertung ausländischer Erfahrungen ausgeführt, dass in Schweden das Rentenportal nach und nach aufgebaut wurde und zu Beginn keine vollständig ausgereifte Lösung vorhanden war.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Bürger haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2018 einen Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion ausstellen lassen (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Deutschen Rentenversicherung die Anzahl der Nutzer für den Online-Dienst mit Registrierung bis zum Jahr 2018 entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei dem Online-Dienst mit Registrierung der Deutschen Rentenversicherung, mit welchem ein elektronischer Abruf von Renteninformationen möglich ist, unter der Verwendung
a) eines Personalausweises mit aktiver Online-Ausweisfunktion,
b) eines Kartenlesegerätes,
c) der Nutzung der zu installierenden Software AusweisApp2 oder Open eCard
d) und nach vorheriger Registrierung,
um ein niedrigschwelliges Angebot handelt, welches perspektivisch eine große Verbreitung finden wird?
Auf welche konkreten Erkenntnisse (Studien, Erhebungen, Untersuchungen usw.) stützt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 8 in ihrer Annahme, dass es die „Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger eher mindern“ würde, „weil dann zu Beginn auf den Mehrwert säulenübergreifender Informationen verzichtet würde“?
Steht nach Auffassung der Bundesregierung die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage nicht im Widerspruch zu den Erfahrungen im Ausland, siehe dazu die Ausführungen im Bericht der GVG-Facharbeitsgruppe zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation, Seite 25, zu den Erkenntnissen in Schweden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von jahrelangen Verzögerungen für den Start des Rentenportals, wenn für das sehr komplexe Alterssicherungssystem in Deutschland bereits von Beginn an eine umfassende und ausgereifte Lösung angestrebt wird?