Arbeitsgruppe Namensrecht
der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Arbeitsgruppe Namensrecht
Vorbemerkung
Am 18. September 2018 trat eine von der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe zusammen, die Reformvorschläge zur Änderung des Namensrechts und des Minderheiten-Namensrechts machen sollte. Die Arbeitsgruppe soll 2019 ein Ergebnis ihrer Arbeit vorlegen; dies ist bisher nicht geschehen (www.famrz.de/gesetzgebung/novellierung-des-namensrechts.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Mit welchen Themen und Problemen des Namensrechts soll sich die Arbeitsgemeinschaft konkret auseinandersetzen?
Hat die Arbeitsgruppe Namensrecht über den beauftragten Themenbereich hinausgehende Probleme des Namensrechts identifiziert?
Wenn ja, welche?
Wann ist mit einem Abschlussbericht der Arbeitsgemeinschaft Namensrecht zu rechnen?
Plant die Bundesregierung, den Abschlussbericht zu veröffentlichen?
An welchen Terminen hat die Arbeitsgemeinschaft bisher getagt?
a) Aus welchen Referaten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat waren nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter an den Sitzungen der Arbeitsgruppe beteiligt?
b) Aus welchen Referaten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz waren nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter an den Sitzungen der Arbeitsgruppe beteiligt?
b) Aus welchen weiteren Bundesministerien waren nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter an den Sitzungen der Arbeitsgruppe beteiligt?
c) Sind weitere Sitzungstermine der Arbeitsgruppe terminiert?
Ist die Arbeitsgruppe auch beauftragt, Vorschläge für eine Veränderung des Ehenamensrechts zu erarbeiten?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung erwünscht, das Namensrecht dahingehend zu verändern, dass als Ehename in Zukunft auch Doppelnamen aus den beiden Familiennamen der Ehepartner gewählt werden können?
Wird in der Arbeitsgruppe eine Änderung des deutschen Namensrechts diskutiert, sodass zukünftig Anpassungen des Familiennamens an das Geschlecht des Namensträgers grundsätzlich möglich wären?
Befürwortet die Bundesregierung die Möglichkeit der Anpassung des Familiennamens an das Geschlecht des Namensträgers vor dem Hintergrund, dass es dann verheirateten sorbischen Frauen ermöglicht würde, den Nachnamen ihres Ehemannes unter Hinzufügung der nach sorbischer Tradition üblichen Endung „owa“ anzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Wie begründet die Bundesregierung die aktuelle rechtliche Diskrepanz zwischen diesen Namen, die nicht an das Geschlecht der Trägerin oder des Trägers angepasst werden können, und Namen, die ehemalige Adelsbezeichnungen enthalten, welche nach Ziffer A 1.3.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz geschlechtspezifisch verwendet werden?
Sieht die Bundesregierung hierin ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes?
Wenn nein, warum nicht?
Befinden sich derzeit Entwürfe zu einer Reform des Namensrechts in der Ressortabstimmung?