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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Extinction Rebellion" und Linksextremismus

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1472404.11.2019

„Extinction Rebellion“ und Linksextremismus

der Abgeordneten Beatrix von Storch, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bewegung „Extinction Rebellion“ ist eine unter gemeinsamem Logo und Corporate Design auftretende Organisation. Als Verantwortliche der deutschen Internetseite https://extinctionrebellion.de/ wird im Impressum die „Compassionate Revolution Ltd.“ angegeben, ansässig The Exchange, Brick Row, GL5 1DF Stroud, vertreten durch Gail Bradbrook und George Barda. Die Finanzierung der Bewegung wird nach Ansicht der Fragesteller durch Großspender gesichert (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Extinction_Rebellion, https://taz.de/Geld-fuer-Klima-AktivistInnen/!5616000/). Zur Verfolgung ihrer politischen Absichten haben nach Ansicht der Fragesteller diese Großspender den „Climate Emergency Fund“ ins Leben gerufen, dessen Ziel auf der Internetseite https://climateemergencyfund.org/faq/ wie folgt widergegeben wird: „The Climate Emergency Fund provides support to individuals and organizations who demonstrate the intention and capability of disrupting the inadequate and immoral gradual approach governments around the world are taking to addressing the climate emergency“ (Etwa: Der Klimanotstandsfonds stellt Unterstützung für Einzelpersonen und Organisationen zur Verfügung, die die Absicht und die Fähigkeit demonstrieren, die unangemessen und unmoralisch zögerliche Herangehensweise von Regierungen aus aller Welt zu unterbinden, mit der diese dem Klimanotstand begegnen).

Das Geld des Fonds soll nicht nur an Ortsgruppen und „überregionale Strukturen“ von „Extinction Rebellion“ fließen, sondern auch „für den Lebensunterhalt von AktivistInnen, die sich zeitweise komplett der Bewegung widmen“ (https://taz.de/Geld-fuer-Klima-AktivistInnen/!5616000/). „Extinction Rebellion“ setzt nach eigener Aussage auf „Eine Revolution ohne Gewalt“ (https://extinctionrebellion.de/). Dabei setzt die Organisation auf sog. zivilen Ungehorsam (https://extinctionrebellion.de/berlinblockieren/), zu dessen wesentlichen Formen des politischen Kampfes gezielte Rechtsverstöße gehören (https://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam). Tatsächlich hat „Extinction Rebellion“ mehrfach Unternehmungen organisiert, in deren Verlauf das Recht von Verkehrsteilnehmern auf freie Bewegung im öffentlichen Raum verletzt worden ist. So haben sog. Aktivisten der Organisation am Flughafen Heathrow versucht, Flüge durch den Einsatz von Drohnen zeitweise unmöglich zu machen. Mehrere von Ihnen wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen, darunter auch der Mitbegründer der Bewegung, Roger Hallam (www.theguardian.com/environment/2019/sep/14/extinction-rebellion-co-founder-arrested-at-heathrow-protest). Nach deutschem Recht steht bei derartigen Handlungen neben Nötigung eine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 des Strafgesetzbuches (StGB)) im Raum.

In der Woche vom 7. bis 13. Oktober 2019 hat „Extinction Rebellion“ durch Blockaden des Großen Sterns sowie des Potsdamer Platzes Hauptknotenpunkte des Berliner Straßenverkehrs lahmgelegt und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursacht. Ferner wurde in dieser Woche durch Vertreter der „Extinction Rebellion“ der Verkehr an weiteren Stellen, u. a. an der Jannowitzbrücke und der Marschallbrücke erheblich behindert (siehe www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/10/extinction-rebellion-blockadeaktionen-berlin.html, www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/extinction-rebellion-blockiert-weiterberliner-strassen-wieder-staus-erwartet-polizei-will-jannowitzbruecke-raeumen sowie www.tagesspiegel.de/berlin/blockaden-von-extinction-rebellion-klimaaktivisten-wollen-in-berlin-laenger-protestieren-als-geplant/25110854.html). Tausende Autofahrer wurden so über mehrere Tage hinweg nach Ansicht der Fragesteller in ihrem Recht auf freie, gesetzeskonforme Bewegung im öffentlichen Raum beeinträchtigt.

Nach Aussage von „Extinction Rebellion“ geht es darum, „die Bundesregierung unter Druck zu setzen“, ihre Forderungen zu erfüllen (https://extinctionrebellion.de/berlinblockieren/aktionen/). Zu diesen Forderungen gehört: „Alle politischen Entscheidungen, die der Bewältigung der Klimakrise entgegenstehen, werden revidiert“, „Die Regierung muss jetzt handeln, um die vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen bis 2025 auf Netto-Null zu senken“, „Zentrales Ziel der Gesellschaft ist in Zukunft, das Klima und die Ökosysteme der Erde so zu stabilisieren, dass sie allen Menschen und allen Arten ein sicheres Zuhause bietet“, „Die Regierung muss eine Bürger:innenversammlung für die notwendigen Maßnahmen gegen die ökologische Katastrophe und für Klimagerechtigkeit einberufen. Die Regierung muss nach deren Beschlüssen handeln“ (https://extinctionrebellion.de/wer-wir-sind/unsere-forderungen/).

Die von der Organisation ausgehenden Beeinträchtigungen der Rechte ihrer Mitbürger rechtfertigt diese Bewegung wie folgt: „Wir wünschten, den Alltag zu beeinträchtigen wäre nicht nötig, und die Entscheidung fällt uns nicht leicht. Wir selbst haben normale Jobs und würden im Alltag lieber nicht eingeschränkt werden. Aber die erschreckende Realität ist, dass wir alle vom Klimakollaps und Artensterben betroffen sein werden, wenn unsere Regierungen keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen. Solange unsere Politik die Krise ignoriert, sind unser Leben, Jobs und Zuhause in Gefahr. Bekannte Forscher und Fachleute sagen, dass auf einem überhitzten Planeten die Wirtschaft und damit die Gesellschaft zusammenbrechen wird. […] Wir können allen, die sich durch unsere Aktionen beeinträchtigt oder angegriffen fühlen nur raten, sich mit dem Ausmaß der Klimakrise beschäftigen“ (https://extinctionrebellion.de/, unten, FAQ).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie ordnet die Bundesregierung die Haltung von „Extinction Rebellion“ zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ein?

2

Sieht die Bundesregierung bei „Extinction Rebellion“ Ansätze einer problematischen Selbstermächtigung, die sich über die durch die verfassungsmäßige Ordnung vorgesehenen Verfahrensweisen politischer Willensbildung hinwegzusetzen beabsichtigt?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über bestehende personelle oder organisatorische Verbindungen von „Extinction Rebellion“ zu linksextremistischen Organisationen und Gruppierungen, z. B. zur Antifa oder der Interventionistischen Linken vor?

4

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über ein Einsickern gewaltbereiter Extremisten bei „Extinction Rebellion“ vor?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Grad der organisatorischen Verfestigung von „Extinction Rebellion“ insbesondere unter Berücksichtigung der Fähigkeit zur koordinierten und gleichzeitigen Durchführung von professionell organisierten und inszenierten Aktionen in unterschiedlichen Staaten?

6

Hält die Bundesregierung die tagelange Blockade wichtiger Verkehrsknotenpunkte in der Bundeshauptstadt (siehe Verlinkung in der Vorbemerkung der Fragesteller) unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung gesetzmäßiger Zustände sowie der öffentlichen Ordnung für hinnehmbar?

Berlin, den 14. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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