Sachliche Betrachtung des Gefahrenpotenzials von E-Zigaretten und Liquids
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Dr. Wieland Schinnenburg, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Berichterstattung in Rundfunk und Presse über die gesundheitlichen Folgen der Nutzung von E-Zigaretten ist aus Sicht der Fragesteller dramatisch. Ganz überwiegend werden Fälle geschildert, die sich in den Vereinigten Staaten ereignet haben. Zeitungen und Magazine schreiben über Todesfälle und schwerste Verletzungen aufgrund von explodierenden E-Zigaretten (www.stern.de/gesundheit/explodierende-e-zigarette-sprengt-17-jaehrigem-den-kiefer-in-stuecke-8763706.html?utm_campaign=stern_fanpage&utm_medium=posting&utm_source=twitter / www.spiegel.de/panorama/e-zigarette-explodiert-24-jaehriger-in-texas-tot-a-1251711.html) oder stark gesundheitsgefährdenden Inhaltsstoffen in aromatisierten Flüssigkeiten, den sogenannten Liquids. Ein Verdacht lautet, dass insbesondere THC-Zusätze (THC = Tetrahydrocannabinol) oder bestimmte Vitaminzusätze krankheitsauslösend sein könnten (www.zeit.de/wissen/gesundheit/2019-09/e-zigarette-usa-vitamin-e-tod). Diese Berichterstattung zeigt hierzulande Wirkung. Die „FAZ“ hat am 10. Oktober 2019 unter Berufung auf Branchenangaben gemeldet, dass angesichts tödlicher Lungenerkrankungen bei E-Zigarettenrauchern in Amerika der Absatz der Produkte in Deutschland eingebrochen sei (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/absatz-von-e-zigaretten-in-deutschland-deutlich-zurueckgegangen-16426048.html).
In weiteren Artikeln wurde berichtet, die US-amerikanische Regierung beabsichtige, alle nicht nach Tabak schmeckenden Liquids zu verbieten (www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/donald-trump-will-aromen-in-e-zigaretten-verbieten-a-1286376.html). Der US-Bundesstaat Massachusetts hat als erster US-Bundesstaat den Verkauf von E-Zigaretten vorerst vollständig und bis zum 25. Januar 2020 verboten (www.aerzteblatt.de/nachrichten/106263/US-Bundesstaat-Massachusetts-verbietet-vorerst-Verkauf-von-E-Zigaretten). Auch die indische Regierung verbannt elektronische Zigaretten aus dem Land (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/indien-verbietet-e-zigaretten-16390853.html).
Der Ruf nach Verboten hat dieser Tage auch Deutschland erreicht. So warnt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, vor E-Zigaretten und spricht sich für ein Tabakaußenwerbeverbot aus (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/videos/schwerpunkt-e-zigaretten-als-lifestyle-ard-mittagsmagazin-video-100.html). Demgegenüber sehen das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung bislang keine Notwendigkeit, übereilt Maßnahmen zu ergreifen (www.egarage.de/e-zigarette-in-bundespressekonferenz/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Sind der Bundesregierung irgendwelche Todesfälle oder Verletzungen infolge der Benutzung defekter E-Zigaretten in Deutschland bekannt?
Sind der Bundesregierung irgendwelche Todesfälle oder Verletzungen infolge des Konsumierens von Liquids in E-Zigaretten in Deutschland bekannt?
Untersucht die Bundesregierung die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Gebrauchs zugelassener Liquids?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung aufgrund ihrer Erkenntnisse hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen des Gebrauchs zugelassener E-Zigaretten und Liquids machen?
Welche Rolle kommt aus Sicht der Bundesregierung E-Zigaretten und deren Liquids zu, um Tabakrauchern zu helfen, das Rauchen aufzugeben oder den gesundheitsschädlichen Tabakkonsum jedenfalls zu reduzieren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie das Verhältnis von Liquids für E-Zigaretten mit und ohne Nikotingehalt an den in Deutschland verkauften Liquids ist?
In welchem jeweiligen prozentualen Umfang setzt sich die Gruppe der E-Zigarettenkonsumenten nach Kenntnis der Bundesregierung aus Nikotinerstkonsumenten beziehungsweise Umsteigern von Tabakzigaretten zusammen?
Wie wird aus Sicht der Bundesregierung eine Zurückdrängung des E-Zigarettenkonsums zu einem Anstieg des Tabakkonsums führen oder zum Anwachsen der Nichtrauchergruppe?
Erfasst die Bundesregierung, und falls ja, mit welchen technischen Mitteln, in welchem Umfang Verbraucher in Deutschland, die E-Zigaretten oder Liquids über das Internet von außerhalb der EU beziehen?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eigene Kenntnisse über die Einführung von E-Zigaretten und Liquids von außerhalb der EU zu bekommen?
In welchem Umfang informiert sich die Bundesregierung über international erstellte Studien zu E-Zigarettenkonsum und damit einhergehenden gesundheitlichen Auswirkungen?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung zusätzlicher Regulierungsbedarf für in Deutschland vertriebene E-Zigaretten und Liquids?
Wie begründet die Bundesregierung inhaltlich (also über die formale Vorgabe in Artikel 20 Absatz 2 der Tabakprodukterichtlinie 2014/40/EU hinausgehend) die Dauer von sechs Monaten „Stillhaltepflicht“?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung über die letzten fünf Jahre durchschnittlich pro Jahr die Relation zwischen der Dauer der „Stillhaltepflicht“ und der tatsächlichen Prüfdauer der mitteilungspflichtigen Angaben?
Sieht die Bundesregierung derzeit Bedarf, die Tabakprodukterichtlinie zu überarbeiten, und wenn ja, in welchen Punkten?
Wird die Bundesregierung die Überarbeitung der Tabakprodukterichtlinie auf EU-Ebene initiieren bzw. unterstützen?
Sieht die Bundesregierung angesichts der im Vortext zitierten Berichterstattung Bedarf, selbst zu einer stärker differenzierten Darstellung hinsichtlich der bekannten und begr��ndeten Auswirkungen des Konsumierens von E-Zigaretten beizutragen?
Welchen quantifizierbaren volkswirtschaftlichen Nutzen (z. B. durch geschaffene Arbeitsplätze und Steuereinnahmen) sieht die Bundesregierung in der Tabakindustrie in Deutschland einerseits und der E-Zigarettenindustrie in Deutschland andererseits?
Welche quantifizierbare volkswirtschaftliche Belastung (z. B. durch Krankheitskosten) sieht die Bundesregierung in der Tabakindustrie in Deutschland einerseits und in der E-Zigarettenindustrie in Deutschland andererseits?