Bildungsmaßnahmen der Jobcenter
der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die ZDF-Sendung „Zoom“ berichtete am 25. September 2019 über Bildungsmaßnahmen der Jobcenter (www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-weiterbildung-ohne-sinn-100.html). Der Beitrag befasste sich mit den sogenannten Weiterbildungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger. Darin wurde anhand von Beispielen anschaulich gemacht, wie „sinnlos“ (siehe Dokumentation Minute 00:18) manche Maßnahmen seien und wie diese bei den Teilnehmern auf Unverständnis stoßen. Beispielsweise müsse man Kinderfiguren ausschneiden, Bilder bemalen, Basteln, Matheaufgaben für Erstklässler lösen usw. Neben diesem zentralen Vorwurf – der Sinnlosigkeit der Maßnahme – wurde auch auf folgende Problempunkte hingewiesen:
So fehle es an (Qualitäts-)Kontrollen bei den Trägern der Bildungsmaßnahmen – Ein verdi-Vertreter bezeichnete in dem Beitrag den Bildungsmarkt als „wilden Westen“ (siehe Dokumentation ab Minute 14:01). Bei verdeckten Aufnahmen bei einem großen Anbieter bzw. Träger äußerte die Angestellte bzw. Vorgesetzte, dass „niemand […] das komplette Personal vor Ort [hat], sonst wäre es ein Minusgeschäft. […] Wir haben das große Glück, die gucken [gemeint sind die Überprüfer vom Jobcenter, Anm. d. V.] gar nicht in die Räume nach dem Personal, das machen die nicht. Die kommen nur, wollen die Akten haben, lesen die Dokumentation durch, mehr wollen die gar nicht“ (siehe Dokumentation ab Minute 11:37).
Ein weiterer Problempunkt sei, dass die Maßnahmen kaum bzw. nur minimale Effekte zeitigten. Die Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen nach einem Jahr der Bildungsmaßnahmen weiterhin Hartz IV beziehen, sich bei den Westdeutschen lediglich um 0,5 Prozent verringert und bei den Ostdeutschen nach dem Besuch dieser Maßnahmen so gut wie niemand eine neue Anstellung gefunden habe (siehe Dokumentation ab Minute 23:33).
Auch der Bundesrechnungshof kam in seiner Abschließenden Mitteilung vom 22. August 2017 zu dem Ergebnis, dass „die Jobcenter in einem erheblichen Teil der geprüften Fälle deren [gemeint sind die Teilnehmer, Anm. d. V.] unverzügliche Eingliederung nicht gefördert, sondern sogar gefährdet [haben]“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/pruefungsmitteilungen/langfassungen/2017/2017-pm-zuweisung-und-durchfuehrung-vonpraesenzmassnahmen-im-rechtskreis-des-sgb-ii-pdf).
Als drittes Problemfeld wird genannt, dass es einen internen Druck innerhalb der Jobcenter gebe. Der Beitrag zeigt mit Verweis auf interne Dokumente aus Jobcentern (siehe Dokumentation ab Minute 15:23), dass Jobcenter-Mitarbeiter Druck auf die Mitarbeiter gesetzt werden und mit konkreten Vorgaben angehalten werden, Menschen in Maßnahmen zu schicken. Die Geschäftsführerin des Jobcenters Bremen bestätigte diese Praxis indirekt (siehe Dokumentation ab Minute 19:41) und verwies dabei auf den Etat, die Gebundenheit durch die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und letztendlich auf die Gebundenheit der Bundeshaushaltsordnung.
In dem Beitrag kam auch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Leonie Gebers (SPD) zu Wort. Konfrontiert mit den Vorwürfen der „sinnlosen“ Maßnahmen antwortete die Staatssekretärin, dass demnächst die Maßnahmen „zertifiziert“ würden. „Wir zertifizieren auch die Träger, die die Maßnahmen durchführen, und arbeiten so ständig daran, dass die Maßnahmen auch ihr Ziel erfüllen“ so die Staatssekretärin (siehe Dokumentation ab Minute 24:58). An der bestehenden Ausschreibungspraxis wolle sie nichts ändern und verweist auf den Maßstab der Wirtschaftlichkeit. Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Prof. Dr. Jutta Allmendinger konstatiert im oben verlinkten Video dazu, dass hier „ein allgemeines Versäumnis [besteht] […] dass die ganze Politik […] keine gute Vorbereitung für eine veränderte Arbeitswelt macht […]“ (siehe Dokumentation ab Minute 26:10). Ihr Vorschlag: Die Bildung von Hartz-IV-Empfängern sollte wieder stärker öffentlich organisiert sein durch Schulen, Unis, Berufsschulen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie antwortet die Bundesregierung auf die Vorwürfe der fehlenden Kontrollen von Seiten der Jobcenter bei den Bildungsträgern – insbesondere auf den Vorwurf, dass lediglich eine vorangemeldete Prüfung der Dokumentation stattfindet (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Absatz 2, hier insbesondere die Aussage der Vorgesetzen bzw. Angestellten eines Bildungsträgers im Wortlaut)?
Gibt es diesbezüglich konkrete Pläne bzw. Maßnahmen, die von der Bundesregierung geplant sind, um solche Kontrollen zu verschärfen oder wirksamer zu gestalten?
Wie antwortet die Bundesregierung auf den Vorwurf, dass es nach Angaben eines ehemaligen Mitarbeiters eines Bildungsträgers auf dem Bildungsmarkt wie im „wilden Westen“ zugehe (Zitat siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Konsequenzen für ihr eigenes (zukünftiges) Handeln zieht die Bundesregierung aus den direkten und indirekten Vorwürfen, die in dem Beitrag genannt werden, wonach die Qualität unter dem Druck des niedrigsten Preises leidet (siehe beispielsweise die Dokumentation Minute 08:03; wortwörtlich: „[…] währenddessen die [gemeint sind die Träger der Bildungsmaßnahmen, Anm. d. V.] die Dumpingstrategien fahren, die haben gewonnen“)?
Gibt es diesbezüglich Pläne, an der Ausschreibungspraxis, trotz der Ausführung der Leonie Gebers (siehe Dokumentation Minute 25:27; wortwörtlich: „[…] Wir sind natürlich an dem Maßstab der Wirtschaftlichkeit gebunden“), Veränderungen vorzunehmen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Hat die zuständige BA nach Kenntnis der Bundesregierung die Jobcenter in den letzten zehn Jahren angewiesen, schärfer bei den Trägern der Bildungsmaßnahmen für sogenannte Hartz-IV-Empfänger zu kontrollieren?
a) Wenn ja, was war das Ergebnis?
b) Wenn nein, wieso war keine strengere Kontrolle angewiesen?
Verfügt die Bundesregierung über Prüfberichte der Jobcenter zu den Kontrollen bei Trägern der Bildungsmaßnahmen für sogenannte Hartz-IV-Empfänger?
Wenn ja, welche sind dies (bitte als Anhang der Antwort beilegen)?
Wer ist für die Zertifizierung der Bildungsträger, wie die Staatssekretärin Leonie Gebers im Interview ausführte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, letzter Absatz), zuständig, bzw. in welche Zuständigkeit (welche konkrete Behörde) wird diese Zertifizierung fallen, und nach welchen Kriterien werden diese Zertifizierungen aufgesetzt (bitte mit konkreten Angaben)?
Kann die Bundesregierung die im Beitrag getätigte Feststellung und den Verweis auf die Ergebnisse der Studie des IAB, wonach die Bildungsmaßnahmen bei Westdeutschen kaum (wortwörtlich: „Bei westdeutschen Arbeitslosen hatte die Maßnahme kaum Wirkung. Die Wahrscheinlichkeit ein Jahr nach der Teilnahme weiterhin Hartz-IV-beziehen war nur um 0,5 Prozent verringert“) und bei den Ostdeutschen gar keine Wirkung haben (wortwörtlich: „Für ostdeutsche Arbeitslose fällt die Bilanz noch schlechter aus. Nach dem Besuch einer Bildungsmaßnahme habe so gut wie niemand eine neue Anstellung gefunden“) aus eigenen Erkenntnissen bestätigen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, Absatz 3 bzw. die Dokumentation ab Minute 23:33)?
Wenn ja, mit welchen Argumenten rechtfertigt die Bundesregierung angesichts dieser Feststellung die Bildungsmaßnahmen dennoch weiterhin (bitte konkretisieren)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die internen Dokumente aus Jobcentern, die einen Druck auf die Mitarbeiter belegen, wonach sogenannte Hartz-IV-Empfänger in Maßnahmen untergebracht werden sollen und die Mitarbeiter in den Jobcentern angehalten werden, eine bestimmte Quote dazu zu erfüllen (siehe Vorbemerkung, Absatz 5)?
Falls die Vorwürfe bekannt sind, was wurde von Seiten der Bundesregierung konkret gegen diese Praxis unternommen (z. B. Weisungen, Erlass von Leitlinien usw.)?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes (zukünftiges) Handeln zieht die Bundesregierung aus der in der Vorbemerkung beschriebenen Idee der Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, die Bildung von Hartz-IV-Empfängern solle wieder stärker öffentlich organisiert sein durch Schulen, Universitäten, Berufsschulen (vgl. Zitat und Quellenangabe Vorbemerkung der Fragesteller, Absatz 6)?
Welche konkreten Argumente sprechen nach Einschätzung der Bundesregierung für diesen Ansatz, und welche dagegen, bzw. gedenkt die Bundesregierung, ihre Praxis diesbezüglich zu ändern?
Wie tragen nach Auffassung der Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen, wie zum Beispiel die im Beitrag gezeigten Beispiele von Kinderfiguren ausschneiden, Bilder bemalen, Basteln, Matheaufgaben für Erstklässler lösen usw., zu einer besseren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bei?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf des Bundesrechnungshofs, dass „die Jobcenter in einem erheblichen Teil der geprüften Fälle deren [gemeint sind die Teilnehmer, Anm. d. V.] unverzügliche Eingliederung nicht gefördert, sondern sogar gefährdet [haben]“, und welche konkreten Vorkehrungen wurden seither unternommen, um dies zu verhindern (vgl. Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung der Zuweisung und Durchführung von Präsenzmaßnahmen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch SGB II, Seite 4)?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Vorwurf des Bundesrechnungshofs, dass „Die Maßnahme […] bei 182 von 617 Leistungsberechtigten (29 %) nicht Bestandteil einer auf den Einzelfall bezogenen Eingliederungsstrategie [war] […] [und] darüber hinaus […] die Jobcenter in 212 der 617 Fälle (34 %) die Leistungsberechtigten vor Maßnahmenbeginn nicht hinreichend [informiert haben] über den mit der Zuweisung verfolgten Zweck und die Inhalte der Maßnahme“ (Abschließende Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Prüfung der Zuweisung und Durchführung von Präsenzmaßnahmen im Rechtskreis des SGB II, Seite 4), und welche konkreten Vorkehrungen wurden seither unternommen, um diese Praxis zu ändern?