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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Empfängerkreis des Baukindergeldes

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1501512.11.2019

Empfängerkreis des Baukindergeldes

der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Frank Magnitz, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach den Regelungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (www.bundesregierung.de/ressource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, dort auf S. 110, Rn. 5145) gehört das Baukindergeld zu den zentralen Maßnahmen dieser Regierung im Rahmen der Wohnraumoffensive. Nach diesen Vereinbarungen erhalten die Antragsteller pro Kind und Jahr einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro für einen Zeitraum von zehn Jahren. Das Haushaltseinkommen darf dabei 90.000 Euro jährlich, zuzüglich 15.000 Euro pro Kind, nicht überschreiten.

Das Baukindergeld wird durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms 424 ausgezahlt (www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Baukindergeld-(424)/).

Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurden innerhalb des ersten Jahres 135.000 Anträge mit einem Fördervolumen von 2,8 Mrd. Euro gestellt (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/09/ein-jahr-baukindergeld.html). Davon entfielen 24 Prozent auf Neubauvorhaben und 76 Prozent auf den Erwerb von Bestandsimmobilien.

Nach Ansicht der Fragesteller zeigt sich, dass das Baukindergeld als Maßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus kaum Wirkung entfaltet. Gleichwohl profitieren Familien im ländlichen Raum erheblich davon, so dass die Maßnahme als Förderungsmaßnahme für die Attraktivität des ländlichen Raums nach Ansicht der Fragesteller ihre Berechtigung hat.

Über den Kreis der Antragsteller und Empfänger ist demgegenüber nach Ansicht der Fragesteller bislang wenig bekannt. Sowohl die vorgesehene Änderung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes (EstG) als auch die Anpassung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes machen hinsichtlich des Kreises der Berechtigten konkrete Vorgaben. Entsprechende Einschränkungen finden sich für die Antragsteller des KfW-Programms 424 nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch ist die Anzahl der Anträge von Haushalten, bei denen ein Elternteil oder beide Eltern eine andere EU-Staatsbürgerschaft als die deutsche hatten?

1

Wie hoch war die Anzahl der Kinder in diesen Haushalten und mithin die Förderungshöhe im Durchschnitt?

1

Welche Staatsangehörigkeiten hatten diese Antragsteller?

1

Wie verteilen sich die entsprechenden Zahlen auf die Bundesländer?

2

Wie hoch ist die Anzahl der Anträge von Haushalten, bei denen weder ein Elternteil noch eines der Kinder eine EU-Staatsbürgerschaft hatte?

2

Wie hoch war die Anzahl der Kinder in diesen Haushalten und mithin die Förderungshöhe im Durchschnitt?

2

Welche Staatsangehörigkeiten hatten die betreffenden Antragsteller?

2

Wie verteilen sich die entsprechenden Zahlen auf die Bundesländer?

Berlin, den 28. Oktober 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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