Auswirkungen des EuGH-Urteils über die Reduzierung von OPAL-Kapazitäten
der Abgeordneten Steffen Kotré, Enrico Komning, Tino Chrupalla, Hansjörg Müller, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 10. September 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil gefällt, die Einspeisung von Nord-Stream-1-Gas in die OPAL-Erdgasleitung einzuschränken (www.deutschlandfunk.de/eugh-urteil-zu-gaspipeline-opal-niederlage-fuer-gazprom.1773.de.html?dram:article_id=458505). Im Jahr 2016 hatte die Bundesnetzagentur eine Ausnahme von der EU-Regelung für die OPAL-Erdgasleitung erhalten. Dies hatte den Zugang für Erdgas aus Nord Stream 1 zu den OPAL-Kapazitäten erleichtert (www.energate-messenger.de/news/195005/bundesnetzagentur-weist-umsetzung-des-opal-urteils-an). Das EuGH-Urteil hat die Ausnahme für OPAL nun aufgehoben und soll die genehmigte OPAL-Kapazität fürs Erdgas aus Nord Stream 1 wesentlich reduzieren. Die Umsetzung dieses Urteils könnte nach Auffassung der Fragesteller zu schwerwiegenden Konsequenzen für die Erdgasversorgung Deutschlands und der anderen europäischen Staaten führen, weil es eine ungehinderte Lieferung und Verteilung von Erdgas untergräbt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Urteil des EuGH?
Hat die Bundesregierung vor, gegen das EuGH-Urteil Rechtsmittel einzulegen?
Inwiefern gefährdet nach Kenntnis der Bundesregierung das EuGH-Urteil die Erdgasversorgung Deutschlands?
Welche sonstigen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung als Folge der Reduzierung der Erdgaslieferungen über Nord Stream 1?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einspeisung von Gas aus anderen Erdgasleitungen hinsichtlich der Versorgungssicherheit?
Mit welchen Verlusten in Euro wird Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung als Folge dieser EuGH-Entscheidung rechnen müssen?
Wird sich das EuGH-Urteil nach Ansicht der Bundesregierung auf Bau und Nutzung der Pipeline EUGAL auswirken, die analog zu OPAL Erdgaslieferungen aus Mecklenburg-Vorpommern nach Tschechien ermöglichen soll?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird sich das EuGH-Urteil aus Sicht der Bundesregierung auf Bau und Nutzung von Nord Stream 2 auswirken, und wenn ja, wie?
Wie unterschieden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jahresdurchschnittspreise des aus Russland gelieferten Erdgases über Nord Stream 1 seit 2012 im Vergleich zu den Erdgaspreisen für Deutschland jeweils aus den anderen Erdgasleitungen an der Grenze mit Polen und Tschechien bzw. Jamal-Europa und Net4Gas?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Erdgasmengen des russischen Erdgases, die seit 2012 über Deutschland nach Tschechien transportiert worden sind?
Wie sieht praktisch die Umsetzung des EuGH-Urteils aus, und welche Konsequenzen würde dessen Nichteinhaltung für den Betreiber mit sich bringen (vgl. hierzu Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 13. September 2019, https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA190902301&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp)?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Bewertung des EuGH, dass die Grundsätze der Solidarität im europäischen Energiesektor eine Finanzierung anderer Mitgliedstaaten über Zahlung von Transitgebühren zu Lasten deutscher Erdgasverbraucher einschließt?