Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in der Ostukraine
der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge waren seit 2014 über 17.000 ausländische Kämpfer in der Ukraine aktiv. Darunter sollen sich auch mehr als 160 Deutsche befinden (www.rferl.org/a/fighters-in-ukraine/30195249.html). Der Bundesregierung lagen bis Ende 2017 Kenntnisse über 26 Personen vor, die sich zeitweise im Kriegsgebiet aufgehalten haben (www.tagesspiegel.de/politik/ukraine-sergej-kzog-in-den-krieg-und-muss-nun-zwei-jahre-hinter-gitter/24051656.html). Bisher wurden nach Kenntnis der Fragesteller in Deutschland lediglich zwei Personen strafrechtlich verfolgt. Nur im Fall Sergej K. erteilte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Verfolgungsermächtigung nach § 129b des Strafgesetzbuchs (StGB), um eine Verurteilung wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat anzustreben (www.welt.de/politik/deutschland/plus190052919/Ostukraine-Krieg-Wie-ein-Deutschrusse-vom-Priester-zum-Kaempfer-wurde.html). Nach § 129b StGB „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung“ „zieht das Ministerium in Betracht, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind (…)“. Aus Sicht der Fragesteller verlängert die Präsenz ausländischer bewaffneter Kräfte in der Ukraine den dortigen Krieg und steht den Zielen der „Minsker Vereinbarungen“ von 2015 entgegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 zur Unterstützung der sogenannten „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk oder der ukrainischen Regierung aus Deutschland ausgereist?
Wie viele der in die Ukraine zu diesem Zweck ausgereisten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind nach Kenntnis der Bundesregierung dort verstorben oder wurden verletzt (bitte getrennt nach Jahr, Verletzung und Tod aufschlüsseln)?
Wie viele davon fielen nach Kenntnis der Bundesregierung Kampfhandlungen zum Opfer, und für wen kämpften sie?
Wie viele der in die Ukraine ausgereisten deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in ausländischer Haft (bitte getrennt nach Land und Grund der Inhaftierung aufführen, in der Ukraine zusätzlich in Regierungs- und nicht-regierungskontrollierten Gebieten unterteilen)?
Wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den ostukrainischen Gebieten, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden?
Wie viele dieser Personen sind Minderjährige, und wie viele sind Kinder?
Wie viele dieser Personen verfügen neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch über weitere Staatsangehörigkeiten (bitte nach Staaten, Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen aufschlüsseln)?
Wie viele verfügen über sonstige deutsche Aufenthaltstitel (bitte nach Aufenthaltstitel, Kindern, Minderjährigen und Erwachsenen aufschlüsseln)?
Wie viele davon dienen oder dienten nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Funktionen innerhalb der selbsternannten „Regierungen“ der „Volksrepubliken“ Donezk oder Luhansk (bitte getrennt für die jeweilige „Volksrepublik“ aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die zur Unterstützung der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk oder der ukrainischen Regierung aus Deutschland ausgereist sind, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig wieder im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf (bitte für beide Parteien separat aufführen)?
Welche Gefahr geht nach Ansicht der Bundesregierung von den in Antwort 4 benannten Rückkehrern aus, und welche Leitlinien oder Strategien verfolgt die Bundesregierung im Umgang mit diesen Personen?
Wie viele Personen, die zur Unterstützung der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk oder der ukrainischen Regierung aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig wieder im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Taten im Zusammenhang mit dieser Unterstützung von einem deutschen Gericht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden?
Kennt die Bundesregierung die Aufenthaltsorte der in der Antwort zu Frage 2 genannten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger?
Sind der Bundesregierung Namen und/oder Anzahl von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bekannt, die auf Seiten der Separatisten gegen die ukrainische Regierung kämpfen?
Falls ja, wie viele Staatsbürgerinnen und Staatsbürger betrifft dies?
Wie viele Verfolgungsermächtigungen für Ermittlungen in welchen Ländern außerhalb der Europäischen Union wurden seit 2014 durch die Bundesregierung ausgestellt, und in wie vielen Fällen führte dies jeweils zu einem Verfahren sowie einer rechtskräftigen Verurteilung (bitte nach Land, begonnenem Verfahren und Verurteilung aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 9 gegebenen Zahlen mit Blick auf die Ukraine und die dort stattfindenden Kämpfe zwischen „Aufständischen“ und der ukrainischen Regierung?
Wie bewertet die Bundesregierung juristisch die Beteiligung ausländischer Bewaffneter an Kämpfen in der Ukraine, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Verfolgt die Bundesregierung Pläne, deutsche Staatsangehörige aus der Ostukraine nach Deutschland zurückzuführen und, sofern strafbares Verhalten vorliegt, vor ein deutsches Gericht zu stellen?
Falls ja, wie gestalten sich diese Pläne konkret?
Falls nein, wieso nicht?
Wie können deutsche Behörden in der Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung Beweismittel und Zeugenaussagen bezüglich der Aktivitäten von mutmaßlichen Unterstützern erhalten oder sicherstellen?
Welche deutschen Behörden ermitteln derzeit in der Ukraine?
Gegen wie viele Personen, die zur Unterstützung der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk oder der ukrainischen Regierung aus Deutschland ausgereist sind und sich gegenwärtig noch in der Ukraine befinden, wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland ein Ermittlungs- oder Strafverfahren geführt (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?