Good Governance im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Korruptionsbekämpfung und präventive Maßnahmen gegen Korruption in den Behörden des Bundes sind für die korrekte Durchführung von Projekten von höchster Bedeutung. Im Verkehrsbereich, mit seinen langen Planungsphasen und der eher geringen Anzahl an Projektträgern, gibt es eine erhöhte Gefahr der Korruption. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieht in der Korruptionsprävention, „insbesondere durch Vorbeugung mit Kontrollmechanismen und durch Sensibilisierung der Beschäftigten, im BMVI und seinem Geschäftsbereich einen hohen Stellenwert“ (Quelle: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/antikorruptionsprogramm-bmvi-flyer.pdf?__blob=publicationFile). Entsprechend muss von Seiten der Leitung des Hauses entschieden gegen jeglichen Versuch der Korruption vorgegangen und die Richtlinien einer Good Governance müssen eingehalten werden.
Der Bundesrechnungshof hat in seinem am 12. September 2019 veröffentlichten Bericht „2019 Bericht – Stand der Korruptionsprävention im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ dargelegt, dass es erhebliche Mängel im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt (Quelle: www.welt.de/politik/deutschland/article201600986/Andreas-Scheuer-Kritik-an-mangelnder-Korruptionspraevention.html). Die Aufklärung dieser Vorwürfe und eine entsprechende Anpassung an bestehende Richtlinien müssen nach Ansicht der Fragesteller folgen. Denn etwaige Korruptionsfälle würden das Vertrauen der Bürger in die Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung negativ beeinflussen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Schritte werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unternommen, um mögliche Abweichungen hinsichtlich der Good Governance im Haus vorzubeugen und zu bekämpfen?
Welche im Geschäftsbereich des BMVI liegenden Bereiche bzw. Abteilungen zählen zu den korruptionsgefährdeten Bereichen (bitte Nennung unter Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass es über die in den Korruptionsberichten genannten Fälle hinaus weitere im Zuständigkeitsbereich des BMVI gibt?
Wie hat sich die Anzahl der Meldungen von Korruptionsverdachtsfällen im BMVI nach Kenntnis der Bundesregierung verändert (bitte seit 2000 nach Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung für das BMVI konkrete Verdachtsmomente bzw. Informationen hinsichtlich Abweichungen von Good Governance bei großen Verkehrsträgern und Projekten sowie bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung von Projekten vor?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Vorwürfe gegen das BMVI, welche vom Bundesrechnungshof hinsichtlich Korruptionsbekämpfung und Transparenz erhoben wurden?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach das BMVI Praktiken, welche Mitarbeiter betreffen, die in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten tätig sind ,nach den Vorschlägen des Bundesrechnungshofes ändern wird?
Wenn ja, wird der Überwachung der Zuständigkeitsdauer Rechnung getragen und ein rotierendes System eingeführt?
Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen sollen eingeführt werden?
Wurde die Bundesregierung durch das BMVI über die Gründe informiert, in deren Folge an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages falsche Daten zur „Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ durch das BMVI übermittelt wurden?
Wenn ja, welche Gründe wurden genannt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamtwirtschaftliche Schaden, der durch Abweichungen hinsichtlich der Good Governance in allen Bundesbehörden und deren nachgeordneten Behörden hervorgerufen wurde (bitte seit 2000 aufschlüsseln)?