Weiterführung der staatlichen Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf dem Prüfstand
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Michael Kauch, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 1. April 2002 ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Kraft. Zweck des Gesetzes ist es, durch die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung eine Minderung der jährlichen CO2-Emissionen in der Größenordnung von 10 Mio. t bis 2005 und von 20 Mio. t bis 2010 zu erzielen. Anlass für dieses Gesetz war nicht nur der Klimaschutz, sondern auch der Schutz von bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die durch den Wettbewerb im Strommarkt unter wirtschaftlichen Druck gekommen waren, wie zudem die Modernisierung bestehender Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung.
Die Wirtschaftlichkeit der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen hat von der Entwicklung der Großhandelspreise für Elektrizität und vom Anstieg der anlegbaren Wärmepreise profitiert. Beide haben sich seit 2002 mehr als verdoppelt. Trotz der aufgrund dieser Entwicklungen erreichten Wettbewerbsfähigkeit wird die Kraft-Wärme-Kopplung immer noch staatlich gefördert. Die Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bleiben von der Ökosteuer befreit, wenn sie einen Monatsnutzungsgrad von über 70 Prozent erreichen. Ferner sind durch eine Sonderausstattung im Rahmen des CO2-Emissionshandels so gut mit CO2-Zertifikaten ausgestattet, dass sie anders als andere Kraftwerke keinen Rationalisierungsdruck kennen und keine Maßnahmen Reduzierung der CO2-Emissionen einleiten müssen.
In 2005 sind laut VDN (Verband der Netzbetreiber) 845,9 Mio. Euro über den Bonus des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes an die Kraft-Wärme-Kopplungs-Betreiber ausgeschüttet worden. Es ist zu befürchten, dass das vorgesehene Finanzvolumen von ca. 4 Mrd. Euro bis 2010 um mehr als 40 Prozent überschritten wird. Gleichzeitig ist die Ökoeffizienz des Kraft-Wärme-Kopplungs-Fördersystems fragwürdig geworden. Nach einem Gutachten der Universität Stuttgart zur Wirksamkeit des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie stehen den Ausgaben von 845 Mio. Euro CO2-Einsparungen von rund 10 Mio. t gegenüber. Das entspricht CO2-Vermeidungskosten von rund. 85 Euro/t CO2, was einem Vielfachen des CO2-Zertifikatspreises in Europa entspricht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie hoch ist der Steuerausfall pro Jahr, der aus der Befreiung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen von der Ökosteuer resultiert sowie der Steuerbefreiung der Fernwärme?
Wie viele CO2-Zertifikate wurden im Nationalen Allokationsplan I an Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ausgegeben?
Wie hoch war der zugrunde liegende Bedarf für diese Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Bemessungszeitraum 2000 bis 2002?
An welche Unternehmen sind die in 2005 ausgezahlten 845,9 Mio. Euro geflossen?
Welche Überlegungen bestehen innerhalb der Bundesregierung, vor dem Hintergrund der positiven Gewinnsituation der Energieunternehmen sowie der hohen Strompreise, den Kraft-Wärme-Kopplungsbonus anzupassen und damit zu einer Strompreisentlastung für die Endverbraucher beizutragen?
Welche Überlegungen bestehen innerhalb der Bundesregierung, das geplante Finanzvolumen von ca. 4 Mrd. Euro einzuhalten und so keine zusätzlichen Mehrbelastungen zu verursachen?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Entwicklung auf den Energiemärkten eine Anpassung der steuerlichen Begünstigung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen?
Sieht die Bundesregierung angesichts der heutigen Wettbewerbsfähigkeit der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen noch Förderbedarf? Falls ja, welche Gründe sprechen für eine weitere finanzielle Flankierung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen?