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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einheitlicher Steuersatz in der Gastronomie, im Einzelhandel und im Lebensmittelhandwerk

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1538425.11.2019

Einheitlicher Steuersatz in der Gastronomie, im Einzelhandel und im Lebensmittelhandwerk

der Abgeordneten Kay Gottschalk, Franziska Gminder und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Bereich der Gastronomie gibt es nach Ansicht der Fragesteller in Deutschland einen signifikanten Wettbewerbsnachteil, vor allem im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel, welcher sein Essensangebot immer weiter ausbaut. Für verzehrfertige Speisen zum Mitnehmen gilt in Deutschland nämlich ein Umsatzsteuersatz von 7 Prozent, während für Speisen im Restaurant 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet wird (www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/06_Presse/Publikationen/7__auf_Essen_RZ.pdf).

Aus diesem Grund hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) eine Kampagne mit dem Titel „Gleiche Steuern für Essen. Fair schmeckt’s besser!“ gestartet, die dieses nach Ansicht der Fragesteller undurchsichtige Steuersystem anhand von Beispielen offenlegt (www.dehoga-bundesverband.de/branchenthemen/mehrwertsteuer/fair-schmeckts-besser/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Aus welchen Gründen hat sich Deutschland bisher bei der Einführung gleicher Umsatzsteuersätze im Gastronomiebetrieb, Einzelhandel und Lebensmittelhandwerk enthalten, während 17 der 28 EU-Staaten mit nach Ansicht der Fragesteller gutem Beispiel vorangegangen sind und einen einheitlichen Umsatzsteuersatz eingeführt haben, nachdem 2009 durch die EU-Finanzminister gesetzliche Voraussetzungen geschaffen wurden, dass die Lebensmittel fair und einheitlich besteuert werden können (www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/05_Themen/Steuer/Mehrwertsteuer/ 7__auf_Essen.pdf)?

2

Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller benannte Kampagne des DE-HOGA der Bundesregierung bekannt?

Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, dass diese unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in Zukunft einheitlich geregelt werden sollten?

3

Gibt es Pläne seitens der Bundesregierung, in Zukunft Lebensmittel in Mensen von Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Altersheimen, die aktuell mit 19 Prozent versteuert werden, dem Umsatzsteuersatz von Essen in Mensen von Universitäten, welches mit 7 Prozent versteuert wird, anzupassen (vgl. Verlinkung in der Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Erachtet es die Bundesregierung für möglich, dass durch Verringerung und Vereinheitlichung der Steuersätze auf 7 Prozent neue Arbeitsplätze im Gastronomiegewerbe entstehen und die Investitionsvolumen in diesem Bereich steigen können, so wie dies in der oben benannten Kampagne als Argument (ebd. S. 4) aufgeführt wird?

5

Wie hoch wären die Steuermindereinnahmen für den Haushalt, wenn eine Vereinheitlichung der betreffenden Steuersätze auf 7 Prozent stattfindet?

Berlin, den 4. November 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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