Auswirkungen des Wechsels eines Sicherheitsdienstleisters an deutschen Flughäfen auf Tourismus und Sicherheit
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die insgesamt 38 Flughäfen in Deutschland sind als Abflugs- und Ankunftspunkt inländischer und internationaler Flugreisen ein wesentlicher Teil der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Flughäfen sind jedoch nicht nur aus tourismuspolitischer, sondern auch aus sicherheitspolitischer Perspektive von hoher Bedeutung. Als letzter und erster Ort, an dem sich Flugreisende vor und nach einer Flugreise aufhalten, fällt neben einer eventuellen polizeilichen Passkontrolle insbesondere der Passagier- und Handgepäckkontrolle vor einem Flug eine zentrale Bedeutung für die Gewährleistung größtmöglicher Sicherheit während eines Fluges zu. Zwischen 2010 und 2018 ist das Passagieraufkommen an deutschen Flughäfen um circa 28 Prozent auf 244,3 Millionen Passagiere gestiegen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77928/umfrage/passagiere-auf-deutschen-flughaefen/). Damit einher geht insbesondere an viel frequentierten Flughäfen eine höhere Auslastung der örtlichen Infrastruktur, so beispielsweise auch der Sicherheitskontrollen für Passagiere und Handgepäck. Am Flughafen Düsseldorf, dem drittgrößten Flughafen der Bundesrepublik Deutschland, wird so die monatliche Kapazität insbesondere in den Sommermonaten deutlich überschritten (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/456085/umfrage/monatliche-passagierzahlen-am-flughafen-duesseldorf/).
Einer der Anbieter für Passagier- und Handgepäckkontrollen in Deutschland gemäß §§ 5, 8 und 9 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) ist die Kötter Aviation Security (nachfolgend „Kötter“), Teil der Kötter Unternehmensgruppe aus Essen. Das Unternehmen führt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der Bundespolizei unter anderem die Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn sowie seit 2004 auch am Flughafen Düsseldorf durch.
Nach eigener Aussage hat Kötter nun jedoch für beide Flughäfen beim Beschaffungsamt des BMI einen Antrag auf vorzeitige Beendigung des eigentlich bis Ende 2020 laufenden Vertrags zum 31. Mai 2020 gestellt. Der Verwaltungsrat der Kötter-Security-Gruppe gab als Begründung an, dass dem Unternehmen „aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht keine andere Wahl“ geblieben sei, da der laufende Vertrag für die Firma „nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen“ sei (www.koetter.de/unternehmen/presse/pressedetailseite/koetteraviation-security-hat-antraege-auf-vorzeitige-vertragsbeendigung-zum-31-mai-2020-bei-den/). Während dem Antrag für den Flughafen Köln/Bonn vom BMI nicht entsprochen wurde, wurde er für den Flughafen Düsseldorf genehmigt und ein Aufhebungsvertrag wird aktuell geprüft (www.wz.de/nrw/duesseldorf/flughafen-duesseldorf-bald-ohne-sicherheitsfirma-koetter_aid-46813007).
Fraglich ist nach Ansicht der Fragesteller daher, inwiefern die mögliche vorzeitige Beendigung der Sicherheitskontrollen durch die Firma Kötter in den Monaten vor dem vorzeitigen Auslaufen des Vertrags sowie im Anschluss an die Beendigung des Vertragsverhältnisses am Flughafen Düsseldorf zu operativen Problemen bei der Fluggastkontrolle führen könnte, welche sich potenziell negativ auf den Tourismus und auf Aspekte der Sicherheit in Deutschland auswirken könnten. Ebenfalls ist fraglich, warum das Beschaffungsamt den Antrag auf vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses für den Flughafen Düsseldorf genehmigt hat, den Antrag für den Flughafen Köln/Bonn jedoch abgelehnt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Aus welchen Gründen hat das Beschaffungsamt des BMI den Antrag der Firma Kötter auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrags für den Flughafen Düsseldorf genehmigt?
Aus welchen Gründen hat das Beschaffungsamt des BMI dem Antrag der Firma Kötter auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrags für den Flughafen Köln/Bonn nicht entsprochen?
Wie ist der Sachstand des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Gesetzes, das die Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe neu ordnen soll (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 237, Z. 5941 bis 5944, www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1)?
a) Wann plant die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen?
b) Inwiefern sollen in dem Gesetzesvorhaben Sicherheitsstandards sowie Verlässlichkeit und Transparenz verbessert werden, insbesondere hinsichtlich der Risikominimierung, dass ein privater Dienstleister plötzlich in der Hauptreisezeit aus dem Vertrag aussteigen kann?
Welche potenziellen Auswirkungen würde eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Firma Kötter am Flughafen Düsseldorf nach Einschätzung der Bundesregierung nach sich ziehen?
a) Erwartet die Bundesregierung, dass die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Firma Kötter Auswirkungen auf das operative Geschäft am Flughafen Düsseldorf haben wird? Wenn ja, welche?
b) Falls es zu Auswirkungen auf das operative Geschäft am Flughafen Düsseldorf kommen wird, welche dieser Auswirkungen können sich nach Ansicht der Bundesregierung auf den Tourismus in Deutschland auswirken?
c) Erwartet die Bundesregierung, dass es durch die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Firma Kötter nach dem 31. Mai 2020 zu längeren Wartezeiten für Fluggäste an den Sicherheitskontrollpunkten des Düsseldorfer Flughafens kommen wird?
d) Erwartet die Bundesregierung, dass durch die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Firma Kötter finanzielle Kosten für den Bund entstehen? Wenn ja, welche?
e) Erwartet die Bundesregierung, dass es durch die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Firma Kötter zu Problemen in der Gewährleistung der Personensicherheit am Flughafen Düsseldorf kommen wird?
f) Erwartet die Bundesregierung, dass der Flughafen Düsseldorf als Folge aus der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Firma Kötter entstehender operativer Probleme und steigender Wartezeiten an Popularität unter Flugreisenden, vor allem Touristen, einbüßen wird?
Welcher zeitliche Rahmen wird für die Durchführung sämtlicher Schritte von der Ausschreibung bis zur Unterzeichnung eines neuen Vertrags mit einem Sicherheitsdienstleister nach Einschätzung der Bundesregierung mindestens benötigt?
Erwartet die Bundesregierung, dass durch eine vorzeitige Beendigung des Vertrags am Flughafen Düsseldorf ein Präzedenzfall für die vorzeitige Auflösung von Verträgen durch Sicherheitsdienstleister an Flughäfen geschaffen wird?
Inwiefern besteht nach Ansicht die Bundesregierung die Möglichkeit, dass weitere Dienstleister für die Durchführung der Passagier- und Handgepäckkontrollen an anderen deutschen Flughäfen den Antrag auf vorzeitige Vertragsbeendigung der Firma Kötter zum Anlass nehmen, selbst einen Antrag auf vorzeitige Vertragsbeendigung zu stellen, um bessere Vertragskonditionen zu verhandeln?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einen reibungslosen Übergang in der Durchführung der Passagier- und Handgepäckkontrollen am Flughafen Düsseldorf zwischen der Firma Kötter und dem darauffolgenden Dienstleister sicherzustellen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um negative Auswirkungen auf den Tourismus durch das vorzeitige Vertragsende mit der Firma Kötter am Flughafen Düsseldorf zu verhindern?
Welcher Akteur würde nach einem vorzeitigen Auslaufen des Vertrags mit der Firma Kötter am 31. Mai 2020 die Passagier- und Handgepäckkontrollen am Flughafen Düsseldorf übernehmen, falls bis dahin noch kein Vertrag mit einem neuen Anbieter unterzeichnet wurde?
Verfügt die Bundespolizei nach aktuellem Stand über genügend personelle Ressourcen am Flughafen Düsseldorf, um ab dem 31. Mai 2020 selbst die Passagier- und Handgepäckkontrollen am Flughafen Düsseldorf durchzuführen.