[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1530
17. Wahlperiode 27. 04. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Andrej Hunko,
Harald Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1363 –
Menschenrechtslage und Friedensprozess in Sri Lanka
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die gewaltsame Beendigung des jahrzehntelangen Bürgerkriegs durch die
srilankische Armee und mit ihr verbündete bewaffnete Gruppen verursachte eine
langanhaltende, extreme humanitäre Krisensituation für die tamilische
Zivilbevölkerung. Von Mai bis Dezember 2009 waren zeitweilig bis zu 300 000
Tamilinnen und Tamilen, darunter mindestens 30 000 Kinder, unter
unerträglichen humanitären und menschenrechtlichen Bedingungen in
Internierungslagern eingepfercht, zu denen die Behörden internationalen Mitarbeitern der
Vereinten Nationen und humanitären Hilfsorganisationen nur äußerst restriktiv
Zutritt gestatteten. Verlässliche Zahlenangaben über die in dieser Zeit
verstorbenen Lagerinsassen sind kaum vorhanden. Als Ergebnis des zunehmenden
internationalen Drucks hat die Regierung Sri Lankas Ende 2009 mit der
beschleunigten Freilassung von internierten Zivilistinnen und Zivilisten
begonnen. Darüber hinaus wurden in den bestehenden Lagern die
Außenumzäunungen zwischenzeitlich meist abgebaut, ebenso wie die Insassen die Lager auch
für längere Zeiträume verlassen dürfen. Wegen des unzureichenden
Wiederaufbaus der kriegszerstörten Häuser in den ehemaligen Kampfzonen kehrten
mitunter zuvor freigelassene tamilische Binnenvertriebene sogar wieder freiwillig
in die Lager zurück.
Von einer Bewältigung der materiellen Kriegsschäden und öffentlichen
Aufarbeitung des Kriegsgeschehens ist die sri-lankische Gesellschaft noch weit
entfernt. Für große Teile der tamilischen Zivilbevölkerung herrscht weiterhin
Mangel am Allernotwendigsten: an einer ausreichenden Versorgung mit
Lebensmitteln, Zugang zu sauberem Trinkwasser, dem Erhalt von
medizinischer Hilfe und Medikamenten sowie der Unterbringung in bewohnbaren festen
Unterkünften. Ein weiteres Problem bildet die soziale Wiedereingliederung von
ehemaligen Kämpferinnen und Kämpfern der Bürgerkriegsparteien und von
Kindersoldaten. Sowohl mit der Regierung verbündete bewaffnete
Gruppierungen wie „Tamil Makkail Viduthalai Pulikal“ (TMVP) als auch die
oppositionellen Befreiungstiger von Tamil Eelam („Liberation Tigers of Tamil Eelam“ –
LTTE) wurden in der Vergangenheit von internationalen
Menschenrechtsorganisationen für extralegale Tötungen, gewerbsmäßig organisierte Entführungen, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. April 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1530 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRekrutierung von Kindersoldaten und Aktionen des „Verschwindenlassens“
verantwortlich gemacht (vgl. Amnesty International Report 2009 zu Sri Lanka).
Außer einer bloßen Versöhnungsrhetorik hat die Regierung Sri Lankas nach
Ende des Bürgerkriegs nur wenig praktische Schritte unternommen, um einen
tragfähigen gesellschaftlichen Versöhnungsprozess zwischen der
singhalesischen Bevölkerungsmehrheit und der tamilischen Minderheit einzuleiten.
Menschenrechtsorganisationen berichten, dass die Regierung Sri Lankas
vielmehr versuche, unabhängige Untersuchungen über mutmaßliche, von
hochrangigen Militärangehörigen persönlich begangene oder befohlene,
Kriegsverbrechen gegen die tamilische Zivilbevölkerung zu verhindern und sich einer
effektiven Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungsbehörden zu
entziehen. Des Weiteren soll die Regierung in einigen Fällen mutmaßliche
Kriegsverbrecher als Diplomaten ins Ausland gesandt haben, damit diese
Immunität vor internationaler Strafverfolgung erlangen (vgl. Internationaler
Menschenrechtsverein Bremen e. V., Internet:
www.humanrights.de/doc_de/
countries/sri-lanka/dias/war_criminal_dias.html). Hinzu kommt, dass in Sri
Lanka Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie
regierungskritische Journalistinnen und Journalisten, die sich für eine
juristische Aufarbeitung der Kriegsverbrechen und die Menschenrechte der
tamilischen Bevölkerung einsetzen, offen angefeindet und zum Teil mit
Morddrohungen massiv eingeschüchtert werden.
Die politische Führung unter Präsident Mahinda Rajapaksa zeigt bislang kaum
Bereitschaft, die sozialen Ursachen des Tamilenkonflikts zu beseitigen, der
unter anderem mit zu den Hinterlassenschaften der früheren Kolonialmacht
Großbritannien gehört. Dem Konflikt liegt eine strukturierte Diskriminierung
zugrunde, die vor allem die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Menschenrechte der tamilischen Minderheit negiert. Schon seit der
Unabhängigkeitserlangung Sri Lankas wurden die Tamilinnen und Tamilen als vermeintlich
privilegierte Minderheit zunehmend systematisch aus ihren früheren Berufen
im Staatsdienst und in den staatlichen Universitäten gedrängt, ebenso wie sie
pauschal als innere Gegner der nationalen Einheit gesellschaftlich stigmatisiert
wurden. Darüber hinaus war der öffentliche Gebrauch ihrer eigenen
Muttersprache zeitweilig verboten bzw. starken Einschränkungen unterworfen. Ein
effektiver Minderheitenschutz, der ihre wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Menschenrechte gewährleisten könnte, ist derzeit noch nicht in Sicht.
Obgleich die größte im Parlament vertretene tamilische Partei, die der LTTE
nahestehende „Tamil National Alliance“ (TNA) ihr früheres Ziel der Schaffung
eines unabhängigen Staates „Tamil Eelam“ offiziell aufgegeben hat, verweigert
die Regierung bis heute den politischen Dialog. Die Konflikttransformation von
einem bis vor kurzem gewaltsam ausgetragenen Konflikt in einen gewaltfreien,
im parlamentarischen Raum zu lösenden Konflikt droht deshalb zu scheitern,
was schlimmstenfalls zur Wiederaufnahme bewaffneter Kampfhandlungen
führen könnte.
Die deutsche Bundesregierung hat sich im Rahmen der Europäischen Union
(EU) verpflichtet, den Verzicht auf die temporäre Suspendierung der EU-
Handelspräferenzen für Sri Lanka von konkreten Verbesserungen beim
Menschenrechtsschutz und der humanitären Lage der tamilischen Bevölkerung inklusive
einem Versöhnungs- und Friedensprozess abhängig zu machen. Die EU
gewährt Sri Lanka seit 2005 erweiterte Handelspräferenzen (sog. GSP-Plus-
Vereinbarung) vor allem im Bereich Bekleidung, die eine vollständige
Zollbefreiung für die Einfuhr sri-lankischer Textilwaren in den EU-Binnenmarkt
beinhalten. Das GSP-Plus-Präferenzsystem verlangt von den Vertragspartnern im
Gegenzug die Unterzeichnung und Ratifizierung von insgesamt 16
Rahmenabkommen zu Menschenrechten und Arbeitnehmerrechten, mit denen unter
anderem die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
eingehalten werden müssen, sowie von 11 weiteren Abkommen zu „guter
Regierungsführung“ und zum Umweltschutz. Angesichts der Tsunami-Katastrophe
wurden in Sri Lanka die Vergünstigungen in einem Schnellverfahren in Kraft
gesetzt, ohne dass jemals die hierfür eigentlich erforderlichen Bedingungen
auch nur ansatzweise erfüllt gewesen wären. Vor dem Hintergrund des aktuellen
EU-Beschlusses vom 15. Februar 2010, der der Regierung Sri Lankas nunmehr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1530eine letzte Schonfrist von sechs Monaten einräumt, um die Suspendierung der
Zollpräferenzen abzuwenden, besteht deutlicher Klärungsbedarf über die
zukünftige Haltung der Bundesregierung. Dies gilt ebenfalls für die
Akkreditierung sri-lankischer Diplomaten in der Bundesrepublik Deutschland im
Hinblick auf ihre Überprüfung auf eine mögliche Beteiligung an früheren
Kriegsverbrechen und die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit internationalen
Strafverfolgungsbehörden zur Verbrechensaufklärung.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtslage in Sri
Lanka im Allgemeinen und die Situation der tamilischen Bevölkerung im
Besonderen?
Die Menschenrechtslage in Sri Lanka bleibt schwierig. Die Einhaltung
internationaler Menschenrechtsstandards ist anhaltend mangelhaft. Oppositionelle – und
das sind nicht nur Tamilen, sondern auch viele Singhalesen – müssen weiter mit
Einschüchterungen und Repressalien rechnen. Nach einer Phase einer gewissen
Entspannung für Journalisten und Menschenrechtsorganisationen im zweiten
Halbjahr 2009 nach Beendigung des Bürgerkriegs verschlechterte sich die
Situation mit dem Präsidentschaftswahlkampf im Dezember 2009 erneut. Meinungs-
und Informationsfreiheit bleiben eingeschränkt. Der Ausnahmezustand ist auch
nach dem Ende des Bürgerkriegs monatlich verlängert worden. Er gibt den
Sicherheitskräften weitgehende (Ausnahme-)Rechte. Tamilen laufen eher als
Singhalesen Gefahr, von den Repressionsmaßnahmen betroffen zu sein.
2. Wie viele tamilische Zivilistinnen und Zivilisten halten sich nach Kenntnis
der Bundesregierung momentan noch in Flüchtlingslagern auf, und wie
beurteilt sie die humanitären und menschenrechtlichen
Unterbringungsbedingungen?
Derzeit halten sich nach Angaben des Flüchtlingskommissariates der Vereinten
Nationen (UNHCR) noch etwa 82 000 Menschen in Flüchtlingslagern auf
(Stand: 10. April 2010). Nach Angaben der Vereinten Nationen (VN)
entsprechen die Lager inzwischen weitgehend internationalen Standards.
3. Über welche Zahlenangaben verfügt die Bundesregierung bezüglich der in
der Schlussphase des Bürgerkriegs getöteten Zivilistinnen und Zivilisten,
und auf welche Quellen stützen sich ihre diesbezüglichen Angaben?
Nach Schätzungen der VN seien allein zwischen Januar und Mai 2009 mehr als
6 500 Zivilisten getötet und 14 000 verletzt worden. Eine Verifizierung von
Zahlenangaben zu den in der Schlussphase des Bürgerkriegs getöteten Zivilisten
konnte bisher jedoch nicht stattfinden. Die sri-lankische Regierung ermöglicht
den VN erst seit den letzten Wochen den Zugang in besonders betroffene
vormalige Kampfgebiete an der nordöstlichen Küste und lehnt weiterhin eine
unabhängige Untersuchung ab.
4. Über welche Zahlenangaben verfügt die Bundesregierung bezüglich der
nach offizieller Verkündigung des Kriegsendes in Flüchtlingslagern
verstorbenen Personen, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor
zu den Umständen ihres Todes?
Im Juli 2009 hat das sri-lankische Gesundheitsministerium eine Statistik
veröffentlicht, wonach 604 Personen im Zeitraum Januar bis Juli 2009 in den
Flüchtlingslagern verstorben seien. Als Haupttodesursachen werden Herz- und
Kreislauferkrankungen sowie Durchfallerkrankungen angegeben. Der Weltgesund-
Drucksache 17/1530 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeheitsorganisation (WHO) zufolge erstellt das Gesundheitsministerium
gegenwärtig eine aktuelle Statistik. Wegen der Abschottung der Flüchtlingslager vor
ausländischen Organisationen konnten dazu keine unabhängigen Erkenntnisse
gewonnen werden.
5. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der
Größenordnung rekrutierter Kindersoldaten der Bürgerkriegsparteien, und
welche Maßnahmen zur Unterstützung ihrer gesellschaftlichen
Reintegration hat die Regierung Sri Lankas bislang ergriffen?
Zwangsrekrutierungen von Kindern und Jugendlichen haben sowohl die
Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) als auch die Tamil Makkal Viduthalai Pulikal
(TMVP) (diese in Einzelfällen mit Hilfe der Sicherheitskräfte) durchgeführt.
Dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF sind über die gesamte
Bürgerkriegsdauer insgesamt 6 925 (LTTE) bzw. 596 (TMVP) Fälle der
Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen bekannt geworden. 5 574 der Betroffenen
wurden entlassen und konnten nach Hause zurückkehren, 94 kamen ums Leben.
Insgesamt 570 als zur LTTE zugehörig identifizierte Kindersoldaten wurden
nach Ende der militärischen Auseinandersetzungen in einem gesonderten Lager
in der Nähe von Vavuniya untergebracht, von denen mittlerweile 365 nach
Rehabilitationsmaßnahmen entlassen wurden und zu ihren Familien zurückkehren
konnten. Die verbleibenden 205 befinden sich zurzeit noch in einem
Schulinternat in Colombo, sollen aber voraussichtlich Ende Mai 2010 nach erfolgreichem
Schulabschluss zu ihren Familien zurückkehren. In Bezug auf die 1 437
ungeklärten Fälle (seit 2002) versucht UNICEF weiterhin, deren Verbleib ausfindig
zu machen. Nach teilweise jahrelangem Verschwinden ist die
Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass diese Kinder nicht mehr leben. Ein anderer Teil der
Vermissten ist mittlerweile über 18 Jahre alt, Recherchen von UNICEF sind daher nicht
vom Mandat der Organistation abgedeckt. Das Internationale Komitee vom
Roten Kreuz (IKRK), das diese Aufgabe übernehmen könnte, verfügt allerdings
über keinen Zutritt zu den Lagern. Präsident Mahinda Rajapaksa hat am 26.
Februar 2009 gemeinsam mit UNICEF den Startschuss zu einer
Öffentlichkeitskampagne gegen Kinderrekrutierung gegeben. Nach Kriegsende wurden von der
Regierung Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet (insbesondere Aus- und
Fortbildung), die größtenteils von ausländischen Gebern bzw. der lokalen
Privatwirtschaft finanziert werden.
6. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über derzeit in
Auffanglagern festgehaltene frühere LTTE-Kämpferinnen und Kämpfer,
und wie beurteilt sie deren humanitäre und menschenrechtliche Situation?
Die sri-lankische Regierung unterbindet weiterhin (bis auf wenige Ausnahmen)
den Zugang zu den in gesonderten, sogenannten Rehabilitationslagern
festgehaltenen etwa 9 000 mutmaßlichen ehemaligen LTTE-Kämpfern und -
Kämpferinnen. Auch das IKRK hat keinen Zutritt. Bestätigte Erkenntnisse über deren
humanitäre und menschenrechtliche Situation liegen nicht vor.
7. Welche Anstrengungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Regierung Sri Lankas bislang unternommen, um Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich aufarbeiten zu lassen,
a) die mutmaßlich von Angehörigen der regulären staatlichen Armee Sri
Lankas begangenen wurden,
Die sri-lankische Regierung bestreitet, dass Angehörige der Streitkräfte an
Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1530b) die mutmaßlich von regierungsloyalen, irregulären bewaffneten
Gruppierungen begangenen wurden,
Absichten der sri-lankischen Regierung, gegen Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsverletzungen, die von regierungsloyalen, irregulären bewaffneten
Gruppierungen begangen wurden, strafrechtlich vorzugehen, sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
c) die mutmaßlich von ehemaligen Angehörigen der LTTE begangenen
wurden?
Derzeit werden noch etwa 9 000 mutmaßliche LTTE-Kämpfer in Lagern
festgehalten. Nach Angaben der sri-lankischen Regierung soll ein kleiner Teil
davon, die Rede ist von „ein paar Hundert“, strafrechtlich verfolgt werden.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Bereitschaft der
Regierung Sri Lankas, zur Verbrechensaufklärung mit internationalen
Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten?
Die sri-lankische Regierung lehnt eine Verfolgung von Straftaten, die im
Zusammenhang mit dem jüngsten bewaffneten Konflikt begangen wurden, durch
internationale Strafverfolgungsbehörden ab.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungssituation von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, die
sich für die Aufklärung von Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsverletzungen einsetzen?
Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen, die sich für
Menschenrechte einsetzen, laufen Gefahr, als LTTE-Sympathisanten und
Regierungsgegner diffamiert und bedroht zu werden. Die Arbeit internationaler
Nichtregierungsorganisationen im Bereich der Menschenrechte, der
Konflikttransformation oder gar der Aufklärung von Kriegsverbrechen wird durch die Regierung
behindert, einige ausländische Vertreter wurden durch Visumentzug des Landes
verwiesen. Trotzdem gibt es immer noch eine Reihe sri-lankischer
Menschenrechtsorganisationen, die sich für die Aufklärung von
Menschenrechtsverletzungen einsetzen.
10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Ende
des Bürgerkriegs Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger ermordet oder Opfer physischer und psychischer
Gewaltanwendung, und wie bewertet die Bundesregierung die Bereitschaft der
srilankischen Behörden, die mutmaßlichen Straftäter zu verfolgen und die
Opfer zu schützen?
Das letzte bestätigte Mordopfer war am 8. Januar 2009 der prononciert
regierungskritische Journalist und Herausgeber der Sonntagszeitung „Sunday
Leader“ Lasantha Wickrematunga. Spurlos verschwand am 24. Januar 2010 der
Journalist Prageeth Eknaligoda vom regierungskritischen Internetmedium
„Lanka E-News“, dessen Herausgeber Sandaruwan Senadhira nach mehreren
Morddrohungen Anfang März 2010 Sri Lanka verlassen hat. Der Herausgeber
der im gleichen Hause erscheinenden Zeitung „Lanka“, Chandana Sirimalwatte,
wurde am 29. Januar 2010 ohne Angabe von Gründen verhaftet und nach 18 Tagen
ohne jede Erläuterung freigelassen. Zuletzt wird seit dem 11. Februar 2010
Pattani Razeek (Menschenrechts- und humanitärer NRO-Vertreter) vermisst.
Drucksache 17/1530 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer unter dem Vorwurf der LTTE-Unterstützung 2009 zu 20 Jahren Zuchthaus
verurteilte tamilische Journalist J. S. Tissainayagam ist zwischenzeitlich gegen
Kaution auf freiem Fuße. Seit Februar 2010 besteht ein zunehmendes Interesse
der Sicherheitsbehörden an inländischen und ausländischen
Nichtregierungsorganisationen, darunter Transparency International, und an den örtlichen Büros
der deutschen politischen Stiftungen. Wirksame Schutz- und
Aufklärungsbemühungen seitens der Regierung sind bisher nicht erkennbar.
11. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des
Fortbestands von irregulären bewaffneten Gruppierungen in Sri Lanka,
und um welche Gruppen handelt es sich dabei?
Die Strukturen der LTTE sind zerstört. Neben den in Haft oder Lagern
befindlichen Kämpfern und ehemaligen Funktionären der LTTE sind weitere
ehemalige LTTE-Angehörige in Sri Lanka und im Ausland untergetaucht. Diese sind
derzeit jedoch nicht in der Lage, in koordinierter Weise einen Wiederaufbau der
Organisationsstrukturen der LTTE oder von Nachfolgeorganisationen in Sri
Lanka zu betreiben.
Grundsätzlich besteht mittelfristig die Gefahr wiederaufflammender
asymmetrischer Gewalt durch radikale Tamilen. Über bereits neuformierte gewaltbereite,
bewaffnete oder sich bewaffnende Gruppen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
12. Über welche Angaben verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Zahl
inhaftierter politischer Gefangener, und wie beurteilt sie die
menschenrechtliche Situation in sri-lankischen Gefängnissen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Zahl inhaftierter
politischer Gefangener vor. Der Sonderberichterstatter der VN zur Folter, Manfred
Nowak, hat nach seinem Sri-Lanka-Besuch im Herbst 2007 festgestellt, dass
Folter als gängige Praxis im Rahmen der Terrorismusbekämpfung angewendet
werde. Manfred Nowak hatte nach Gesprächen mit Politikern und Vertretern der
Sicherheitskräfte eine ganze Reihe von Gefängnissen und Lagern besucht. Er
stellte eine drastische Überbelegung der für 8 200 Häftlinge ausgelegten
Gefängnisse mit 28 000 Gefangenen fest. Deshalb und wegen unzureichender sanitärer
Bedingungen entsprächen die sri-lankischen Haftanstalten nicht internationalen
Kriterien. Ein Besuch des damals von der LTTE beherrschten Gebiets wurde
Manfred Nowak von der Regierung verweigert.
13. Inwiefern reicht nach Kenntnis der Bundesregierung der bloße Vorwurf
einer LTTE-Anhängerschaft als Grund für willkürliche Festnahmen und
Inhaftierung von Tamilinnen und Tamilen aus, und von welchen Fallzahlen
ist dabei auszugehen?
Ausnahmezustand, Notstands- und Antiterrorgesetze wurden während des
Bürgerkriegs mit der terroristischen Bedrohung durch die LTTE begründet. Die
Regierung nimmt für sich in Anspruch, den gefährlichen terroristischen Gegner
LTTE niedergerungen zu haben, unterstellt aber eine fortbestehende
Bedrohungslage insbesondere aus dem Ausland für die staatliche Sicherheit und
Souveränität. Dies dient der Regierung als Begründung für die
Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands, der die Bürgerrechte einschränkt und den
Menschenrechtsschutz beeinträchtigt. Regelmäßige Fahrzeug- und
Personenkontrollen im Land richten sich besonders gegen Tamilen, die durch ihre tamilische
Sprache und die entsprechenden Einträge in Ausweiskarten für die Sicherheits-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1530kräfte leicht identifizierbar sind. Verhaftungen unter dem Prevention of
Terrorism Act unterliegen einer sehr schwachen richterlichen Kontrolle. Die zulässige
Haftdauer bis Anklageerhebung beträgt 18 Monate. Für eine systematische
Verfolgung von Tamilen alleine auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit gibt es
allerdings keine Anhaltspunkte.
14. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der
Anwendung von Folterpraktiken in sri-lankischen Gefängnissen und
folterähnlichen Verhörmethoden seitens der sri-lankischen Sicherheits- und
Polizeibehörden?
Ein Verbot der Folter ist in Artikel 11 der Verfassung verankert. Die 2005/2006
wieder eingeführten Notstandsregeln sowie der seit Dezember 2006 wieder
angewandte Prevention of Terrorism Act geben den Sicherheitsbehörden aber
weitgehende Untersuchungsrechte, und seitdem haben die Vorwürfe über
Folterungen durch die Sicherheitskräfte wieder erheblich zugenommen. Nur in wenigen
Fällen werden solche Vorwürfe gerichtlich untersucht; die Täter werden in der
Regel nicht verurteilt. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur
Folter, Manfred Nowak, hat nach seinem Sri-Lanka-Besuch im Herbst 2007
festgestellt, dass Folter gängige Praxis im Rahmen der Terrorismusbekämpfung sei.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen der
Regierung Sri Lankas bezüglich der Wiederherstellung der Lebensgrundlagen in
den früheren Kampfzonen, insbesondere bei der Entminung,
Wiedernutzbarmachung von Reisanbauflächen und des Wiederaufbaus von zerstörten
Wohnhäusern?
Die Wiederherstellung der Lebensgrundlagen in den früheren Kampfzonen hat
seit Ende des Krieges zwar erste Fortschritte gemacht – dennoch bleiben die
Lebensumstände für die meisten zurückgesiedelten Menschen sehr schwierig.
Von den insgesamt etwa 192 000 seit Kriegsende aus den Flüchtlingslagern
entlassenen Binnenvertriebenen konnten etwa 105 000 zu ihren ursprünglichen
Wohnorten zurückkehren. Sie werden dort von internationalen Organisationen
(u. a. UNHCR, IOM) mit dem Nötigsten versorgt. Etwa 92 000
Binnenvertriebene sind bei Verwandten oder in Gastfamilien untergekommen. Die Regierung
bemüht sich, vor allem die Grundversorgung an Infrastruktur (wie z. B. Schulen
und Verkehrswege) wieder herzustellen. Größtes Hindernis bleibt die
großflächige Verminung des ehemaligen Kampfgebiets. Minenräumung wird
dadurch erschwert, dass die LTTE Minenfelder nicht kartografisch erfasst und die
Minen nicht nur unter militärischen Gesichtspunkten gelegt, sondern als Terror-
Instrument (Verminung von Brunnen und Feldern) benutzt wurden. Bisher
konnten, auch von der Bundesregierung finanziell unterstützt, etwa 1 400 Hektar
entmint werden. Dabei handelt es sich vor allem um Zufahrtswege, Häuser und
Reisfelder.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die momentanen Arbeitsbedingungen
und die Sicherheitslage von ausländischen humanitären
Hilfsorganisationen in Sri Lanka?
Nachdem im vergangenen Jahr der Zugang humanitärer Akteure in die Lager nur
sehr eingeschränkt möglich war und teilweise vollständig untersagt blieb, haben
sich die Arbeitsbedingungen der humanitären Akteure inzwischen deutlich
gebessert. Weiterhin kritisch zu sehen ist allerdings die Reglementierung des
Zugangs der Nichtregierungsorganisationen zu den ehemaligen Kampfgebieten
durch die im sri-lankischen Präsidialamt ansässige Presidential Task Force. Die
Drucksache 17/1530 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegegenwärtig aus Bundesmitteln finanzierten Projekte können aber ohne
nennenswerte Behinderungen und unter ortsüblichen Sicherheitsvorkehrungen
durchgeführt werden.
17. In welchem finanziellen Umfang unterstützen die Bundesrepublik
Deutschland und die Europäische Union Sri Lanka bei der Bewältigung der
humanitären Krisensituation und der Wiederherstellung der Lebensgrundlagen
in den ehemaligen Kampfzonen?
Das Auswärtige Amt hat 2009 rund 3 Mio. Euro für Soforthilfsmaßnahmen
zugunsten der in den Lagern festgehaltenen Binnenvertriebenen und für
Maßnahmen des humanitären Minenräumens in den Rückkehrgebieten weitere etwa
300 000 Euro bereitgestellt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellte insgesamt 7 Mio. Euro für humanitäre
Hilfsmaßnahmen zur Verfügung – darin enthalten sind 3 Mio. Euro zur
Wiederansiedlung von Rückkehrern, durchgeführt von deutschen und sri-lankischen
Nichtregierungsorganisationen. Der gesamte Beitrag der Bundesregierung für
Maßnahmen zur Bewältigung der humanitären Krise und der Wiederherstellung
der Lebensgrundlagen in den ehemaligen Kampfzonen belief sich damit 2009
auf rund 10,5 Mio. Euro. Im laufenden Jahr 2010 ist aus Mitteln des Auswärtigen
Amts eine Fortsetzung der Maßnahmen des humanitären Minenräumens in Höhe
von erneut 300 000 Euro vorgesehen. Das Auswärtige Amt plant darüber hinaus
eine Reihe von Projekten aus Mitteln der Krisenprävention, Friedenserhaltung
und Konfliktbewältigung. Das BMZ wird die Wiederherstellung der
Lebensgrundlagen in den ehemaligen Kampfgebieten auch 2010 über die
entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe in ähnlicher Größenordnung wie 2009
unterstützen – die Planungen hierzu laufen derzeit noch. Der humanitäre Dienst
der Kommission der Europäischen Union (ECHO) stellte bisher 13 Mio. Euro
zur Verfügung.
18. Über welche Kontrollmechanismen verfügen die Bundesregierung und die
Europäische Union, um zu gewährleisten, dass die Finanzmittel
zweckbestimmt eingesetzt werden?
Grundlage der Bewilligung von Projektmitteln, sowohl aus dem Haushalt der
Bundesregierung als auch dem der Europäischen Union, ist eine eingehende
Prüfung der Zweckbestimmung unter Berücksichtigung unabhängiger
Informationsquellen über die Notwendigkeit und Angemessenheit der avisierten
Maßnahmen. Im Rahmen der Projektlaufzeit ist die Vorlage von Zwischenberichten der
Durchführungspartner, in denen ausführlich auf den Stand der Umsetzung
eingegangen werden muss, zwingende Voraussetzung für eine fortlaufende
Unterstützung der Maßnahmen. Eine Umwidmung der Mittel ist nur auf begründeten
Antrag möglich. Zu Projektende muss ein umfassender sachlicher wie finanzieller
Verwendungsnachweis erfolgen, der im Falle von Bundesmitteln sowohl im
mittelvergebenden Bundesministerium als auch anschließend im
Bundesverwaltungsamt geprüft wird. Wird eine nicht zweckgemäße Verwendung der Mittel
festgestellt, wird die Rückzahlung der Mittel zuzüglich entsprechender Zinsen in
die Bundeskasse verlangt.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung der
Präsidentschaftswahlen vom 26. Januar 2010 bezüglich der Einhaltung demokratischer
Mindeststandards?
Während des Wahlkampfes hatte es zahlreiche gewalttätige Zwischenfälle
gegeben, fünf Menschen verloren dabei ihr Leben. Der Wahltag selbst verlief relativ
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1530friedlich und reibungslos. Größtes Problem war, dass nicht genügend
Transportkapazitäten zur Verfügung standen, um die Binnenvertriebenen in den
Flüchtlingslagern im Norden zu den Wahllokalen zu fahren. Der unterlegene
Präsidentschaftskandidat Sarath Fonseka erklärte, dass er das Ergebnis nicht anerkenne
und hat beim Wahlkommissar Widerspruch dagegen eingelegt.
Auch wenn Unregelmäßigkeiten zu verzeichnen waren und der Wahlkampf mit
großem Einsatz administrativer Ressourcen für Wahlkampfzwecke dem
amtierenden Präsidenten Mahinda Rajapaksa einen Vorteil verschaffte, ist am
Wahlergebnis doch deutlich geworden, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine weitere
Amtszeit Mahinda Rajapaksas möchte.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Durchführung der vorgezogenen
Parlamentswahlen am 8. April 2010 bezüglich der Einhaltung
demokratischer Mindeststandards?
Die Wahlen verliefen am Wahltage ganz überwiegend friedlich. Allerdings
waren einige gewalttätige Zwischenfälle während des Wahlkampfes zu
verzeichnen.
Trotz eines unfairen Wahlkampfes mit großem Einsatz administrativer
Ressourcen für Wahlkampfzwecke der Regierungsparteien und einer Reihe von
Unregelmäßigkeiten am Wahltage spiegelt das Ergebnis letztlich die politische
Stimmung im Lande wider.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbschancen der Parteien
im Wahlkampf, und zu wessen Ungunsten bestanden ggf. politische
Benachteiligungen?
Im Wahlkampf haben die Regierungsparteien staatliche Ressourcen eingesetzt.
Dies hat die Wettbewerbschancen der Oppositionsparteien negativ beeinflusst.
22. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der
gegenwärtigen wichtigsten Haupterwerbsquellen der tamilischen
Bevölkerung?
Es gibt keine statistischen Auswertungen über die Haupterwerbsquellen der
verschiedenen ethnischen Bevölkerungsgruppen. Die tamilische Bevölkerung in Sri
Lanka tritt zudem nicht als eine homogene Gruppe auf, so dass keine einheitliche
Aussage getroffen werden kann.
Es gibt drei große Gruppen der tamilischen Bevölkerung, die sich regional
einordnen lassen:
a) die Hochlandtamilen, die überwiegend als Tagelöhner auf den Teeplantagen
arbeiten;
b) die Tamilen im Norden und Osten des Landes, deren Haupterwerbsquelle in
der Landwirtschaft (insbesondere Reisanbau) sowie Fischerei liegt;
c) sowie die Tamilen im Großraum Colombo, die in allen Berufsfeldern tätig
sind.
Drucksache 17/1530 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitigen Berufschancen und die
Repräsentation von Tamilinnen und Tamilen im Staatsdienst, in
Verwaltungsberufen, im Schulwesen und an Universitäten, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Trotz der rechtlichen Gleichstellung aller Bevölkerungsgruppen sind die
ethnischen Minderheiten (Tamilen, Muslime) im Staatsdienst unterrepräsentiert. Dies
unterstreicht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, im Rahmen
eines breit angelegten Prozesses der nationalen Versöhnung zu einem
dauerhaften friedlichen Ausgleich zwischen allen Bevölkerungsgruppen zu gelangen.
24. Wie bilanziert die Bundesregierung im Fall Sri Lankas die bisherigen
Ergebnisse des GSP-Plus-Präferenzsystems hinsichtlich seiner Zielstellung,
zur Förderung von Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung
beizutragen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
Wirksamkeit derartiger politischer Instrumente?
Die „Sonderregelung als Anreiz für nachhaltige Entwicklung und
verantwortungsvolle Staatsführung“ (genannt „APS Plus“) im Rahmen des Allgemeinen
Präferenzsystems (APS) der Europäischen Union (EU) ist ausdrücklich als
Anreizsystem konzipiert. Darauf gerichtete Anträge werden von der EU geprüft und
beschieden. Im Falle der Gewährung von APS Plus wird die weitere Einhaltung
der Voraussetzungen dafür (Einhaltung bestimmter Standards in den Bereichen
Menschen- und Arbeitsrechte) regelmäßig überwacht und überprüft. Ein
Untersuchungsverfahren kann dazu führen, dass gewährte Präferenzen vorübergehend
zurückgenommen werden. Dieses Instrumentarium einschließlich der genutzten
Möglichkeit, auf Fehlentwicklungen zu reagieren, hat sich im Fall von Sri Lanka
bewährt. Dort hat das Untersuchungsverfahren zur Feststellung von erheblichen
Umsetzungsdefiziten und in der Folge zu einem Ratsbeschluss über die
vorübergehende Rücknahme von APS Plus geführt.
Die Bundesregierung befürwortet und unterstützt daher weiterhin den Ansatz,
durch Anreize Entwicklungsländer zu motivieren, den Wertekanon der
Internationalen Gemeinschaft zu übernehmen und anzuwenden, so wie er in den
Internationalen Übereinkommen und Konventionen im Anhang III der Verordnung
(EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 über ein Schema allgemeiner
Zollpräferenzen (APS-Verordnung) niedergelegt ist.
25. Wie beurteilt die Bundesregierung den konkreten Ratifizierungsstand zur
Erfüllung der Rahmenbedingungen für die GSP-Plus-
Handelsvergünstigungen in den einzelnen Bereichen, und wo sieht sie die größten
Umsetzungsdefizite in Sri Lanka?
Voraussetzung für die Gewährung von APS-Plus-Präferenzen ist u. a. die
erfolgte Ratifizierung aller in Anhang III der APS-Verordnung (EG) Nr. 732/2008
aufgelisteten 27 Internationalen Übereinkommen. Eine Auswahlmöglichkeit
besteht nicht mehr. Die EU hat festgestellt, dass Sri Lanka die vorgenannte
Voraussetzung erfüllt. Die Bundesregierung begrüßt diesen Sachverhalt.
Bei der Implementierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte, des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie des
Übereinkommens über die Rechte des Kindes hat das zu Sri Lanka durchgeführte
Untersuchungsverfahren allerdings erhebliche Defizite festgestellt. Die
Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/153026. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der
Regierung Sri Lankas, die temporäre Suspendierung der EU-Sonderpräferenzen
abzuwenden, und welche Position vertritt die Bundesregierung zur
Fortsetzung der GSP-Plus-Vereinbarung mit Sri Lanka?
Maßgeblich für eine Aufhebung der APS-Plus-Suspendierung durch die EU ist
gemäß der APS-Verordnung (EG) Nr. 732/2008, dass „die Gründe, die zu diesem
Beschluss geführt haben, nicht mehr bestehen“. Bisher hat die sri-lankische
Regierung keine für die Bundesregierung erkennbaren Fortschritte bei der
Behebung der Suspendierungsgründe dokumentiert. APS Plus ist als Anreizsystem
für gute Regierungsführung konzipiert und nicht als Sanktionsmechanismus.
Ziel ist daher eine effektive Umsetzung der in der Untersuchung behandelten
Menschenrechts-Konventionen. Die EU-Kommission befindet sich in diesem
Sinne im Gespräch mit der sri-lankischen Regierung. Die Bundesregierung wird
ihre Haltung zur Frage einer etwaigen Aufhebung der temporären Suspendierung
von APS Plus davon abhängig machen, ob ausgehend von den
Schlussfolgerungen der einschlägigen Aufsichtsgremien die festgestellten schwerwiegenden und
systematischen Verstöße gegen Grundsätze der einschlägigen internationalen
Abkommen zur Einhaltung der Menschenrechte zum Entscheidungszeitpunkt
weiterhin vorliegen oder nicht.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Kernarbeitsnormen
der ILO in der sri-lankischen Wirtschaft und die Möglichkeiten von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur gewerkschaftlichen
Organisation?
Sri Lanka hat alle Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
(IAO), die zu den Kernarbeitsnormen zählen, ratifiziert. Nach Beobachtungen
der IAO ist deren Umsetzung jedoch unzureichend.
Die IAO hat in den letzten Jahren häufiger Verletzungen von Kernarbeitsnormen,
insbesondere Verstöße gegen Regelungen der IAO-Übereinkommen zur
Vereinigungsfreiheit, zum Schutz des Vereinigungsrechtes, zum Recht auf
Kollektivverhandlungen und zum Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
registriert. Damit sind die gegenwärtigen Möglichkeiten der Ausübung von
Gewerkschaftsrechten erheblich eingeschränkt. Dies betrifft besonders die
Gewerkschaftsarbeit in den Sonderwirtschaftszonen. Der Sachverständigenausschuss
der IAO, der anhand regelmäßiger Berichte der Mitgliedstaaten die Anwendung
ratifizierter Übereinkommen überprüft, hat sich in den letzten zehn Jahren
insgesamt 58-mal zu diesen Berichten kritisch geäußert. In 27 Fällen wurden Verstöße
gegen Kernarbeitsnormen beobachtet und analysiert. Dabei wurden sowohl
Bestimmungen des Arbeitsrechts, die von Arbeitsnormen der IAO abweichen, als
auch Fälle regelwidriger Rechtsanwendung kritisiert. Die sri-lankische
Regierung wurde zum Teil mehrfach aufgefordert, nachgewiesene Missachtungen von
IAO-Normen zu unterbinden und nationale Gesetze sowie die Rechtsprechung
den entsprechend relevanten IAO-Übereinkommen anzupassen. Die Regierung
ist verpflichtet, über die Umsetzung dieser Auflagen gegenüber der IAO zu
berichten.
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der GSP-
Plus-Vereinbarung der gewerkschaftliche Organisationsgrad sri-
lankischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entwickelt (bitte möglichst
nach Jahren und einzelnen Wirtschaftssektoren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. Die
Arbeitnehmervertretung (1 700 Gewerkschaften) ist atomisiert. Von den etwa 7,5
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind nur etwa 12 Prozent gewerk-
Drucksache 17/1530 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeschaftlich organisiert. Zudem sind über 90 Prozent der Gewerkschaften, meist
seit ihrem Bestehen, Parteiorganisationen. Für sie steht die klassische
Arbeitnehmervertretung nach europäischem Vorbild nicht im Mittelpunkt ihrer Arbeit.
Generell gilt, dass in den Sonderwirtschaftszonen, in denen die meisten der
exportierenden Textilbetriebe angesiedelt sind, der gewerkschaftliche
Organisationsgrad nur bei etwa 5 Prozent liegt. Die Mitgliedschaft – vor allem in einer der
wenigen unabhängigen Gewerkschaften – ist oft ein versteckter
Kündigungsgrund. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigentumskonzentration in der
srilankischen Textilindustrie, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für die soziale Verteilung von exportbedingten
Einkommenszuwächsen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass sich ein Großteil der Textilindustrie Sri
Lankas traditionell im Besitz von einigen wenigen Familien befindet.
Unabhängig von exportbedingten Einkommenszuwächsen sind die Löhne im Textilsektor
vergleichsweise niedrig.
30. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der
Regierung Sri Lankas, einen innergesellschaftlichen Aussöhnungsprozess
zwischen Singhalesen und Tamilen einzuleiten, und um welche konkreten
Schritte handelt es sich dabei?
Ein überzeugender innergesellschaftlicher Aussöhnungsprozess zwischen
Singhalesen und Tamilen ist bisher nicht erkennbar.
31. Inwiefern hat die Bundesregierung versucht, bei ihren Gesprächen mit
Vertreterinnen und Vertretern der Regierung Sri Lankas auf die Notwendigkeit
eines effektiven Minderheitenschutzes und ggf. die Schaffung einer
administrativen Autonomie für die tamilische Minderheit innerhalb der
territorialen Integrität Sri Lankas hinzuweisen?
Es entspricht der Politik der Bundesregierung, sich gegen Diskriminierung von
ethnischen Minderheiten einzusetzen. Die Bundesregierung appellierte und
appelliert daher weiterhin gemeinsam mit den EU-Partnern an die sri-lankische
Regierung, eine politische Lösung des ethnopolitischen Konfliktes in Sri Lanka
anzustreben. Dazu gehört eine angemessene politische, gesellschaftliche und
wirtschaftliche Teilhabe aller Minderheiten.
32. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung sri-lankische oder deutsche
Nichtregierungsorganisationen bzw. Konfliktforschungsinstitutionen, die
vor Ort einen Beitrag zur Lösung des Konflikts leisten wollen?
In Reflektion der „Principles for good international engagement in fragile states“
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft ein zentrales konzeptionelles
Anliegen der deutschen bilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit (EZ)
mit Sri Lanka. Seit Ende 2006 wurde die EZ auf die Bereiche Krisenprävention
und Konfliktbearbeitung umgesteuert. Alle laufenden Vorhaben der Technischen
Zusammenarbeit (TZ) beinhalten Komponenten zur Stärkung der
Zivilgesellschaft. Auch ein aus Mitteln des BMZ gefördertes Vorhaben des Bündnisses von
deutschen Nichtregierungsorganisationen „Entwicklung hilft“ zur Wiederan-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1530siedlung von Binnenvertriebenen wird in Zusammenarbeit mit sri-lankischen
Nichtregierungsorganisationen durchgeführt. Weiterhin ist geplant, aus Mitteln
der Krisenprävention und Konfliktbewältigung sowie aus Mitteln der
Demokratisierungshilfe des Auswärtigen Amts Einzelprojekte zu fördern. Aus dem Fonds
für Menschenrechtsprojekte des Auswärtigen Amts wurde die sri-lankische
„Foundation for Coexistence“ bei der Erstellung einer Dokumentation über
Menschenrechtsverletzungen, die zur Aufklärungsarbeit im Lande verwendet
wird, unterstützt.
Ein von Deutschland und der Schweiz gemeinsam gefördertes TZ-Vorhaben zur
Stärkung von sri-lankischen Konfliktforschungsinstitutionen musste allerdings
vorzeitig beendet werden, da Sri Lanka dem leitenden Direktor kein Visum mehr
ausgestellt hat.
33. Wie viele neue Diplomatinnen und Diplomaten hat die Regierung Sri
Lankas nach offizieller Beendigung des Bürgerkriegs in die Bundesrepublik
Deutschland entsandt, und anhand welcher Kriterien erfolgte ihre
Akkreditierung?
Seit der offiziellen Beendigung des Bürgerkriegs hat die Regierung Sri Lankas
einen neuen Diplomaten an seine Botschaft in Berlin entsandt.
Bei der Akkreditierung ausländischer Diplomatinnen und Diplomaten lässt sich
die Bundesregierung vor allem von den in dem Wiener Übereinkommen über
Diplomatische Beziehungen (WÜD) enthaltenen Grundsätzen leiten. Dieses
gewährt allen Staaten grundsätzlich das Recht, das diplomatische Personal seiner
Auslandsvertretungen – mit Ausnahme z. B. des Botschafters und von
Staatsangehörigen des Empfangsstaats – frei auszuwählen und um dessen Akkreditierung
beim Empfangsstaat nachzusuchen bzw. ihm die Tätigkeitsaufnahme an seiner
Vertretung in Deutschland zu notifizieren. Sollten dem Empfangsstaat in Bezug
auf das diplomatische Personal ausländischer Vertretungen Tatsachen bekannt
werden, die mit der Aufnahme bzw. Fortsetzung einer diplomatischen Tätigkeit
an einer Auslandsvertretung unvereinbar sind, bleibt es ihm unbenommen, das
betroffene diplomatische Personal noch vor der Einreise in den Empfangsstaat
zur Persona non grata zu erklären oder diese Erklärung auszusprechen, wenn
diese Tatsachen erst nach der Tätigkeitsaufnahme an der Auslandsvertretung
bekannt werden.
34. Inwiefern ist die Bundesregierung bei der Akkreditierung sri-lankischer
Diplomatinnen und Diplomaten Hinweisen nach einer möglichen
Beteiligung an früheren Kriegsverbrechen durch internationale
Strafverfolgungsbehörden und Medien nachgegangen, und zu welchem Ergebnis ist sie
dabei gekommen?
Bei der Akkreditierung des in der Beantwortung zu Frage 33 erwähnten neuen
sri-lankischen Diplomaten ist Hinweisen, die im Zusammenhang mit der
vormaligen Tätigkeit des Diplomaten als Generalmajor der sri-lankischen Streitkräfte
während des Bürgerkriegs standen, nachgegangen worden. Diese ließen sich
jedoch nicht substanziieren.
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ISSN 0722-8333]