[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Simone Barrientos,
Dr. Birke Bull-Bischoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/15580 –
Situation der russischen Sprache in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Russisch ist Amtssprache beziehungsweise Arbeitssprache in wichtigen
internationalen Organisationen wie der UNO, dem Europarat, der OSZE, der
Internationalen Atomenergie-Organisation, der Gemeinschaft Unabhängiger
Staaten, der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit, der Eurasischen
Wirtschaftsunion oder der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit.
Etwa 278.000.000 Menschen sprechen Russisch als Mutter- oder
Zweitsprache. Somit nimmt Russisch den sechsten Platz unter den meistgesprochenen
Sprachen in der Welt ein (Quelle:
www.de.statista.com/statistik/daten/studie/
150407/umfrage/die-zehn-meistgesprochenen-sprachen-weltweit/). Zugleich
ist Russisch weltweit auf Platz zwei nach dem Englischen unter den
meistgenutzten Sprachen für Inhalte von Websites (Quelle: „Internetnutzung
weltweit“, Statista-Dossier, Stand: 10. Juli 2019).
In Deutschland leben etwa 6 Millionen russischsprachige Menschen (siehe
„Russen in Deutschland – Leben zwischen alter und neuer Heimat“ in
Deutschlandfunk Kultur von G. Dornblüth und Th. Franke am 7. Mai 2018).
Von Juni 2014 bis Juni 2015 fand das Deutsch-Russische Jahr der Sprache und
Literatur statt. Im Schuljahr 2014/2015 haben bundesweit 108 922
Schülerinnen und Schüler am Russischunterricht teilgenommen. Damit lag Russisch als
Fremdsprache hinter Englisch, Französisch, Latein und Spanisch an fünfter
Stelle (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9241, Antwort zu Frage 11). Im
Schuljahr 2017/2018 waren es 106 028 Schülerinnen und Schüler, die Russisch als
Fremdsprache belegt haben (siehe Statistisches Bundesamt, Fachserie 11,
Reihe 1, 2017/2018).
Am 4. Juni 2019 teilte die „Mitteldeutsche Zeitung“ (S. 2) mit Bezug auf das
Statistische Landesamt in Sachsen-Anhalt mit, dass im laufenden Schuljahr
landesweit 14 724 Schülerinnen und Schüler Russisch im Unterricht lernten.
Die Russischlehrerverbände in Deutschland stellen fest (siehe weiter dazu
www.russischlehrer-bw.de/SituationBW/), dass das Schulfach Russisch ihrer
Meinung nach nicht genügend Unterstützung von den Kultusministerien der
Länder erhält. Ein Bekenntnis zum Fach und eine Steuerung zur Stärkung des
Russischen in der Schullandschaft findet nur in sehr wenigen Bundesländern
statt. Der Landesverband der Russischlehrer und Slawisten Baden-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16386
19. Wahlperiode 06.01.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
20. Dezember 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Württemberg e. V. erklärt hinsichtlich der aktuellen Situation der russischen
Sprache in Deutschland (ebd.): „Ebenso ist klar, dass das relativ geringe
Angebot und die (demzufolge) relativ geringe Nachfrage nach Russisch an den
Schulen nicht der Intensität der Zusammenarbeit mit Russland im
öffentlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich entspricht. […] Die
Russischlehrerverbände halten es auch angesichts der 6 Millionen
Russischsprecher/innen in Deutschland für richtig, das Angebot, Russisch an Schulen zu
lernen, mittel- und langfristig in die Richtung zu entwickeln, dass es z. B. in
jeder größeren Stadt eine Schule mit diesem Angebot gibt. Das
Russischangebot sollte der veränderten gesellschaftlichen Realität in Deutschland
entsprechen. Dies hat auch viel mit Chancengerechtigkeit für eingewanderte
Herkunftssprecherinnen und Herkunftssprecher zu tun. In Landesteilen mit einem
Russischangebot an weiterführenden Schulen gibt es für diese
Bevölkerungsgruppe z. B. deutlich bessere Chancen, ein Abitur zu erwerben.“
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sind Kenntnisse der
russischen Sprache von großer Bedeutung für die Osteuropakompetenz der
deutschen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Mit großer
Sorge nehmen die Fragestellerinnen und Fragesteller deshalb die Situation der
russischen Sprache am Institut für Angewandte Linguistik und Translatologie
der Universität Leipzig (IALT), wo seit mehr als 70 Jahren Dolmetscherinnen
und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Russisch
ausgebildet wurden (siehe dazu
www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/
Ausbildungvon-Russisch-Dolmetschern-an-der-Leipziger-Uni-vor-dem-Aus). Nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wäre die Schließung des
Schwerpunkts Russisch am IALT ein unersetzlicher Verlust für die deutsch-russischen
Beziehungen.
Da die Bundesregierung sich ausdrücklich für einen zweigleisigen Ansatz von
glaubwürdiger Abschreckung und Dialog gegenüber Russland einsetzt (siehe
dazu die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
19/4758 und das Weißbuch 2016), ist zum Bedauern der Fragestellerinnen und
Fragesteller davon auszugehen, dass Russisch für die Bundesregierung nicht
nur als Verständigungsmittel im Dialog gilt, sondern auch die Sprache eines
möglichen außenpolitischen bzw. militärischen Konkurrenten bzw. Gegners
ist.
1. Hat die Bundesregierung zum Erlernen des Russischen als Fremdsprache
für die Völkerverständigung und wirtschaftliche Kooperation zwischen
Deutschland und Russland eine Agenda, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung begrüßt das Erlernen von Fremdsprachen grundsätzlich
als Voraussetzung für Völkerverständigung und Zusammenarbeit in
wirtschaftlichen und anderen Bereichen. Das Bildungswesen liegt nach der föderalen
Kompetenzordnung im Wesentlichen in der Verantwortung der Länder.
2. Fördert die Bundesregierung Russischkenntnisse als Zusatzqualifikation
von Bewerberinnen und Bewerbern auf dem Arbeitsmarkt?
Die Bundesregierung fördert keine Zusatzqualifikationen, die das
ausschließliche Ziel haben, die Russischkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber auf
dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
3. Wie viele Russischlehrerinnen und Russischlehrer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung an deutschen Schulen aktuell tätig?
4. An wie vielen deutschen Schulen wird nach Kenntnis der
Bundesregierung Russischunterricht angeboten (bitte nach Bundesländern sowie
öffentlicher bzw. privater Trägerschaft aufschlüsseln und angeben, wie sich
die Anzahl der Schulen mit Russischunterricht seit 1994 entwickelt hat)?
Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die schulische Bildung liegt nach der föderalen Kompetenzordnung in der
Verantwortung der Länder. Daher liegen der Bundesregierung keine Informationen
zu diesen Fragen vor.
5. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen unternommen, um den
Erhalt des Faches Russisch an Schulen zu sichern und um das Fach zu
stärken?
Die schulische Bildung liegt nach der föderalen Kompetenzordnung in der
Verantwortung der Länder. Die Bundesregierung hat daher keine diesbezüglichen
Maßnahmen unternommen.
6. Welche konkreten Fortbildungsprogramme für deutsche Lehrkräfte für
Fremdsprachen werden bzw. wurden durch die Bundesregierung seit 2010
gefördert (bitte nach Titel, Fremdsprachen und Förderumfang
aufschlüsseln)?
Nach der föderalen Kompetenzordnung fällt die Zuständigkeit für
Fortbildungsprogramme für deutsche Lehrkräfte für Fremdsprachen in den
Kompetenzbereich der für die schulische Bildung und Hochschulschulbildung
zuständigen Länder. Die Bundesregierung hat daher keine diesbezüglichen
Programme gefördert; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
7. Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung an
deutschen Hochschulen und Universitäten Russisch?
Nach den Ergebnissen der amtlichen Studierendenstatistik waren im
Wintersemester 2018/2019 insgesamt 1.061 Studierende an deutschen Hochschulen
(ausschließlich an Universitäten) im Studienfach „Russisch“ gemäß der
Fächerklassifikation der Hochschulstatistik eingeschrieben.
8. Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung
Russisch auf Lehramt?
Nach den Ergebnissen der amtlichen Studierendenstatistik waren im
Wintersemester 2018/2019 insgesamt 269 Studierende an deutschen Hochschulen im
Studienfach „Russisch“ eingeschrieben, die einen Lehramtsabschluss
angestrebt haben.
9. Wie viele Referendarinnen und Referendare haben nach Kenntnis der
Bundesregierung Russisch als erstes oder zweites Fach?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur Anzahl der Referendarinnen
und Referendare vor.
Der amtlichen Hochschulprüfungsstatistik kann aber entnommen werden, dass
im Prüfungsjahr 2018 insgesamt 43 Personen eine Lehramtsprüfung (in der
Regel erstes Staatsexamen) im Studienfach Russisch (als erstes Fach) erfolgreich
abgeschlossen haben. Für das Prüfungsjahr 2018 wurden keine Absolventinnen
und Absolventen mit Russisch als zweitem Fach gemeldet.
10. Wie viele Studierende studieren nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell Russistik?
Hinter einem in der Fächerklassifikation der Hochschulstatistik separat
ausgewiesenen Studienfach stehen üblicherweise eine Vielzahl thematisch
verwandter, aber im Einzelfall ggf. abweichend benannter, spezifischer Studiengänge an
den Hochschulen. Ein Fach Russistik wird in der amtlichen Hochschulstatistik
nicht separat ausgewiesen. Entsprechende Studiengänge an den Hochschulen
sind in der amtlichen Statistik wahrscheinlich unter dem Studienfach
„Russisch“ subsumiert.
Es wird daher auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
11. An welchen deutschen Hochschulen und Universitäten werden nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell Dolmetscherinnen und
Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Russisch ausgebildet?
Gemäß der föderalen Kompetenzordnung fällt die Zuständigkeit für das
Hochschulwesen überwiegend in die Verantwortung der Länder. Der
Bundesregierung liegen daher keine Informationen zu dieser Frage vor.
12. Ist der Bundesregierung die Petition „Für den Erhalt des
Sprachschwerpunkts Russisch am IALT an der Uni Leipzig“ bekannt (siehe
www.chan
ge.org/p/das-rektorat-der-uni-leipzig-f%C3%BCr-den-erhalt-des-sprachs
chwerpunkts-russisch-am-ialt-an-der-uni-leipzig-105e8ff0-229f-4aa8-
8e93-b767e225574c)?
Wenn ja, inwiefern teilt die Bundesregierung die in der Beschreibung der
Petition dargestellte Sorge?
Die Petition war der Bundesregierung zuvor nicht bekannt. Gemäß der
föderalen Kompetenzordnung sind für die inhaltliche Ausrichtung von Studiengängen
ausschließlich die Länder zuständig. Die Bundesregierung enthält sich daher
einer Bewertung.
13. An welchen Bundesministerien, Ämtern, Behörden sowie vom Bund
geförderten Universitäten, Hochschulen und weiteren
Bildungseinrichtungen in Deutschland wird die russische Sprache zum Erlernen angeboten?
Die Ressorts können bei festgestelltem Bedarf zum Erlernen der russischen
Sprache auf die Angebote des Bundessprachenamtes zurückgreifen. In diesem
Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen 32 und 33 verwiesen.
Darüber hinaus bietet das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der
Bundesfinanzverwaltung als nachgeordneter Bereich des Bundesministeriums der
Finanzen ebenfalls die russische Sprache an. Das Auswärtige Amt bietet eigene
Möglichkeiten zum Erlernen der russischen Sprache.
14. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen
und Übersetzer für Russisch sind aktuell bei der Bundesregierung
angestellt (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
Die Anzahl der bei einzelnen Ressorts angestellten Dolmetscherinnen und
Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer für Russisch kann der
folgenden Tabelle entnommen werden:
Ressort Dolmetscherinnen undDolmetscher
Übersetzerinnen und
Übersetzer
BMF 1 1
BMI 1 1
AA* Stammpersonal: 9**Lokal an den Auslandsvertretungen angestellt: 21
BMWi 2 0
BMVg 3 0
BMEL 1 0
BMU 1 0
BMZ 1 0
*Alle aufgeführten Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden auch als Übersetzerinnen und
Übersetzer eingesetzt. Eine Differenzierung zwischen beiden Tätigkeiten ist im Bereich des
Auswärtigen Amts für Russisch nicht sinnvoll.
**Das Bundeskanzleramt nutzt bei Bedarf die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die
Übersetzerinnen und Übersetzer des Auswärtigen Amts.
15. Wie viele Aufträge für Dolmetschereinsätze und Übersetzungen für
Russisch wurden an externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie
externe Übersetzerinnen und Übersetzer seit 2010 durch die
Bundesregierung erteilt (bitte nach Jahren und Bundesministerien bzw. Behörden
aufschlüsseln)?
Angaben zu dieser Frage können den untenstehenden Tabellen entnommen
werden.
Dolmetsch-Aufträge:
Ressort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
BMF 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0
BMI 3 3 9 5 1 1 0 5 2 5
AA* 7 8 3 4 4 4 57 5 3 5
BMWi 8 8 8 5 2 8 0 0 3 1
BMJV 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BMAS k.A. k.A. 0 1 1 0 1 0 0 0
BMVg 2 0 11 17 4 5 4 3 7 4
BMEL k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 4 9 18 15 8
BMFSFJ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BMG 4 7 14 5 1 2 0 0 4 2
BMVI 7 6 7 4 1 2 2 0 1 2
BMU 7 9 9 10 4 3 0 2 3 0
BMBF 2 4 1 5 3 0 0 1 9 5
BMZ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1
Ressort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
BKM1) k.A. 0 1 0 0 0 0 0 0 0
IntB2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
BPA3) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
1) Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
2) Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
3) Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Übersetzungsaufträge:
Ressort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019BMF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0BMI 6 24 7 4 0 2 0 13 10 30AA* 3 3 3 2 4 3 4 0 0 4BMWi 3 12 10 7 3 7 0 0 4 0BMJV 0 1 0 0 0 0 0 0 1 1BMAS k.A. k.A. 1 4 1 2 0 1 1 1BMVg 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0BMEL k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 173 108 46 46 117BMFSFJ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0BMG 18 14 16 16 10 10 15 25 15 5BMVI 37 52 58 49 47 42 33 31 22 28BMU 14 19 34 15 5 3 4 2 2 0BMBF 10 10 13 10 5 6 5 6 7 12BMZ 1 0 0 2 0 0 0 0 0 2BKM k.A. 3 0 0 0 1 0 7 0 0IntB 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0BPA 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
*Das Bundeskanzleramt nutzt bei Bedarf die Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie die
Übersetzerinnen und Übersetzer des Auswärtigen Amtes.
16. Inwiefern gelten Russischkenntnisse als Auswahlkriterium für die
Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Bundesministerien
bzw. Bundesbehörden an diplomatischen bzw. konsularischen
Vertretungen in Russland, Belarus, der Ukraine, Kasachstan, Moldau, Armenien,
Aserbaidschan, Estland, Lettland, Litauen, Kirgisistan, Tadschikistan,
Turkmenistan, Usbekistan und Georgien?
Russischkenntnisse sind ein Auswahlkriterium, das bei der Personalauswahl für
die genannten Posten Berücksichtigung findet.
17. Wie viele deutsche Diplomatinnen und Diplomaten sind aktuell in
deutschen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen in Russland,
Belarus, der Ukraine, Kasachstan, Moldau, Armenien, Aserbaidschan,
Estland, Lettland, Litauen, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan,
Usbekistan und Georgien sowie bei den Internationalen Organisationen wie
der UNO, der OSZE und der NATO tätig?
Wie viele von ihnen verfügen über Russischkenntnisse (bitte nach
Staaten und Organisationen aufschlüsseln)?
Die erfragten Informationen können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Staat bzw. Organisation Zahl der Diplomatinnen/Diplomaten Anzahl derer, die über Russisch-kenntnisse verfügen
Russland 186 65
Belarus 31 15
Ukraine 54 34
Kasachstan 32 4
Republik Moldau 10 0
Armenien 15 6
Aserbaidschan 19 7
Estland 8 3
Lettland 15 1
Litauen 13 6
Kirgisistan 13 9
Tadschikistan 12 4
Turkmenistan 14 7
Usbekistan 20 6
Georgien 20 5
UNO (New York, Genf, Wien) 139 5
OSZE (Wien) 15 0
NATO (Brüssel) 67 4
18. Verfügt der deutsche Botschafter in Russland über Russischkenntnisse?
Wenn ja, auf welchem Niveau beherrscht er die Fremdsprache (bitte die
Leistungsstufe angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Im Übrigen gibt die
Bundesregierung über einzelne Beschäftigte keine Auskunft; insoweit wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/14148 verwiesen.
19. Über welche den sprachlichen Voraussetzungen des Auswärtigen Amts
entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse (siehe dazu
www.auswaertige
s-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/hoeherer-dienst/
voraussetzungennode,
www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/auswaertiges-amt/gehobener
dienst/voraussetzungen-node,
www.auswaertiges-amt.de/de/karriere/aus
waertiges-amt/mittlererdienst/voraussetzungen-node) verfügten die
Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme in den mittleren, den
gehobenen und den höheren Dienst jeweils in den Jahren von 2016 bis 2019
(bitte die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber jeweils nach
beherrschten Fremdsprachen, Jahr und Beamtenstand aufschlüsseln)?
Für die Einstellung in die Beamtenlaufbahnen des Auswärtigen Amts werden
unterschiedliche Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Im Folgenden
werden die Fremdsprachkenntnisse der Bewerberinnen und Bewerber nach
beherrschten Fremdsprachen, Jahr und Beamtenstand aufgeschlüsselt, insoweit
diese dem Auswärtigen Amt vorliegen.
Mittlerer Auswärtiger Dienst
Für die Einstellung im mittleren Dienst (mD) müssen mindestens gute
Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau B1+/B2 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden. Es ist im Rahmen des
Auswahlverfahrens nicht möglich, Sprachprüfungen in einer anderen Sprache
abzulegen.
Für die Jahre 2016 bis 2019 stellen sich die Sprachkenntnisse der
Bewerberinnen und Bewerber für den mittleren Auswärtigen Dienst wie folgt dar:
mD 2016 2017 2018 2019
Teilnehmerinnen und
Teilnehmer am schriftlichen
Auswahlverfahren
381 456 409 369
Davon Prüfung Englisch
bestanden 247 258 254 208
Eingestellte Anwärterinnen
und Anwärter 42 40 43 45
Gehobener Auswärtiger Dienst
Für die Einstellung im gehobenen Auswärtigen Dienst (gD) müssen mindestens
gute Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau B2 bis C1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens) und gute Grundkenntnisse in Französisch oder
einer der folgenden Fremdsprachen nachgewiesen werden: Arabisch, Bosnisch,
Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch,
Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch (jeweils entsprechend dem Niveau
B1/B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).
Für die Jahre 2016 bis 2019 stellen sich die Sprachkenntnisse der
Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Auswärtigen Dienst wie folgt dar:
gD 2016 2017 2018 2019
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
schriftlichen Auswahlverfahren 963 911 761 655 **)
Davon Prüfung Arabisch bestanden 0 4 3 ***)
Davon Prüfung Bosnisch bestanden *) 2 0 ***)
Davon Prüfung Chinesisch bestanden 5 2 3 ***)
Davon Prüfung Englisch bestanden 368 341 291 ***)
Davon Prüfung Farsi bestanden *) 0 1 ***)
Davon Prüfung Französisch bestanden 145 133 87 ***)
gD 2016 2017 2018 2019
Davon Prüfung Japanisch bestanden *) 7 4 ***)
Davon Prüfung Koreanisch bestanden *) 0 3 ***)
Davon Prüfung Kroatisch bestanden *) 0 1 ***)
Davon Prüfung Polnisch bestanden *) 5 3 ***)
Davon Prüfung Portugiesisch bestanden *) 3 5 ***)
Davon Prüfung Russisch bestanden 19 21 11 ***)
Davon Prüfung Serbisch bestanden *) 1 0 ***)
Davon Prüfung Spanisch bestanden 57 51 41 ***)
Davon Prüfung Türkisch bestanden *) 3 2 ***)
Im Folgejahr eingestellte Anwärterinnen
und Anwärter 56 51 59 ****)
*) Im Auswahlverfahren des Jahres 2017 wurde der Sprachenkanon erstmals auf die genannten
Sprachen ausgeweitet. Im Jahr 2016 wurden Sprachtests nur in Arabisch, Englisch, Französisch,
Russisch und Spanisch angeboten.
**) Das aktuelle Auswahlverfahren für den kommenden Jahrgang des gehobenen Auswärtigen
Dienstes 2020 ist noch nicht abgeschlossen und die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
schriftlichen Auswahlverfahren somit vorläufig.
***) Das aktuelle Auswahlverfahren für den kommenden Jahrgang des gehobenen Auswärtigen
Dienstes läuft noch und die Ergebnisse der Sprachtests liegen noch nicht alle vor.
****) Die Einstellungen im gehobenen Dienst erfolgen zu Ende Juli 2020; die exakte Zahl steht
noch nicht fest.
Höherer Auswärtiger Dienst
Für die Einstellung im höheren Auswärtigen Dienst (hD) müssen mindestens
sehr gute Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau C1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens) und in Französisch oder einer der folgenden
Fremdsprachen nachgewiesen werden: Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi,
Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder
Türkisch (jeweils entsprechend dem Niveau B2/C1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens).
Für die Jahre 2016 bis 2019 stellen sich die Sprachkenntnisse der
Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Auswärtigen Dienst wie folgt dar:
hD 2016 2017 2018 2019
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am
schriftlichen Auswahlverfahren 656 708 707 700
Davon Prüfung Arabisch bestanden 8 12 8 4
Davon Prüfung Bosnisch bestanden *) 2 1 2
Davon Prüfung Chinesisch bestanden 19 8 16 17
Davon Prüfung Englisch bestanden **) **) **) **)
Davon Prüfung Farsi bestanden *) 0 1 3
Davon Prüfung Französisch bestanden 347 170 172 208
Davon Prüfung Japanisch bestanden *) 5 6 12
Davon Prüfung Koreanisch bestanden *) 0 3 3
Davon Prüfung Kroatisch bestanden *) 0 2 3
Davon Prüfung Polnisch bestanden *) 5 6 8
Davon Prüfung Portugiesisch bestanden *) - - -
Davon Prüfung Russisch bestanden 33 25 20 19
Davon Prüfung Serbisch bestanden *) 0 0 1
hD 2016 2017 2018 2019
Davon Prüfung Spanisch bestanden 130 47 65 99
Davon Prüfung Türkisch bestanden *) 6 1 6
Im Folgejahr eingestellte Anwärterinnen
und Anwärter 48 50 70 ***)
*) Im Auswahlverfahren des Jahres 2017 wurde der Sprachenkanon erstmals auf die genannten
Sprachen ausgeweitet. Im Jahr 2016 wurden Sprachtests nur in Arabisch, Englisch, Französisch,
Russisch und Spanisch angeboten.
**) Da das Bestehen des Sprachtests in Englisch zwingende Voraussetzung für das Erreichen des
mündlichen Auswahlverfahrens ist, werden die Ergebnisse der Englischprüfung nicht nachgehalten.
Alle eingestellten Anwärterinnen und Anwärter verfügen über sehr gute Englisch-Kenntnisse.
***) Die Einstellungen im höheren Dienst erfolgen zum 1. Juli 2020; die exakte Zahl steht noch
nicht fest.
Anmerkung zur Repräsentativität der Fremdsprachenkenntnisse
Bei der Bewertung der oben angegebenen Daten ist zu beachten, dass nicht die
Sprachprüfungen aller Bewerberinnen und Bewerber korrigiert werden können.
Vielmehr werden nur die Sprachtests jener Bewerberinnen und Bewerber zur
Auswertung herangezogen, die zuvor den psychologischen Eignungstest der
Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. (DGP) mit Erfolg abgelegt
haben. Der psychologische Eignungstest der DGP ist Bestandteil des schriftlichen
Auswahlverfahrens aller drei Laufbahnen.
20. Über welche Fremdsprachenkenntnisse verfügen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts im mittleren, gehobenen und
höheren Dienst aktuell (bitte die Anzahl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Auswärtigen Amts jeweils nach beherrschten Fremdsprachen,
Jahr und Beamtenstand aufschlüsseln)?
Sprache* eD mD gD hD Summe
Afrikaans 2 2
Albanisch 1 2 3
Arabisch 3 9 30 42
Bosnisch 1 1
Bulgarisch 3 5 3 11
Chinesisch 1 6 25 32
Dänisch 1 12 9 22
Englisch** 7 1 ** ** 8
Estnisch 1 1 2
Finnisch 1 5 6
Französisch** 1 106 ** ** 107
Georgisch 2 1 3
Griechisch 2 1 7 10
Hebräisch 2 4 14 20
Indonesisch 1 2 6 9
Isländisch 1 1
Italienisch 1 19 29 45 94
Japanisch 1 1 16 18
Katalanisch 1 1
Koreanisch 2 1 3
Kroatisch 1 2 7 10
Lettisch 3 1 4
Litauisch 1 4 5
Mazedonisch 1 1
Sprache* eD mD gD hD Summe
Niederländisch 10 11 30 51
Norwegisch 2 7 3 12
Persisch 1 3 4 8
Polnisch 1 10 16 26 53
Portugiesisch 1 20 33 51 105
Rumänisch 7 7 9 23
Russisch 1 24 39 72 136
Schwedisch 2 9 14 25
Serbisch 3 4 6 13
Slowakisch 1 1 2
Slowenisch 1 1
Spanisch 2 84 130 143 359
Suaheli 3 3
Thailändisch 1 1 2
Tschechisch 2 1 5 8
Türkisch 13 15 18 46
Ukrainisch 2 4 6 12
Ungarisch 2 3 5 10
Urdu 1 1
Summe 14 334 360 577 1285
* Berücksichtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Sprachprüfung abgelegt haben
und derzeit eine Sprachenaufwandsentschädigung (SAE) erhalten.
** Angehörige des gD und hD legen keine Sprachprüfungen in den Sprachen Englisch und
Französisch ab, da Kenntnisse dieser Sprachen Einstellungsvoraussetzung sind und während der
Ausbildung vertieft werden.
21. Wie viele Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten
sind aktuell im Auswärtigen Dienst tätig?
Wie viele davon verfügen über Russischkenntnisse?
Aktuell (Stand: 3. Dezember 2019) sind 779 Fremdsprachenassistentinnen und
Fremdsprachenassistenten im Auswärtigen Dienst tätig; davon verfügen 50
über Russischkenntnisse, die im Personalverwaltungssystem eingetragen sind.
22. Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für Russisch wurden in den
Sprachkursen des Auswärtigen Amts im Jahre 2019 benutzt (bitte nach
Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten und Titel, Erscheinungsjahr
sowie Verlag angeben)?
Sprachniveau Titel Verlag Erscheinungsjahr
A0 – A1 Selbsterstelltes Skript zur Einführungin die Phonetik wird laufend aktualisiert
A0 – A1 Karandasch, Schreibheft für denRussischunterricht Cornelsen Verlag 2012
A0 – A1 Russische Buchstaben in 7 Schritten Verlag Klett Sprachen 2012
A0 – A2 Jasno! A1-A2, Lehrbuch Verlag Klett Sprachen 2013
A0 – A2 Jasno! A1-A2, Arbeitsbuch Verlag Klett Sprachen 2014
A0 – A2 Jasno! A1, Grammatiktrainer Verlag Klett Sprachen 2016
A0 – A2 Jasno! A1, A2, Vokabeltrainer Verlag Klett Sprachen 2013
A0 – A2 Auf geht’s! (Pojechali), A1.1 – A 2.2,jeweils Kursbuch und Übungsbuch Verlag Zlatoust 2013 – 2019
Sprachniveau Titel Verlag Erscheinungsjahr
A1 – A2 Ju.A. Kumbaschewa,Russkij jazyk dlya rabotnikov konsul’stv Verlag Russkij Jazyk 2014
A2 – B1 Jasno! B1, Kurs- und Übungsbuch Verlag Klett Sprachen 2013
B1 – B2 Perevoznikova Alevtina,Russkiy yazyk dlya diplomatov Verlag Russkij Jazyk 2013
B1 – C1 V mire novostej, Bände 1–3 Verlag Zlatoust 2009 – 2011
B1 – C2 Authentische Texte und elbsterstelltesMaterial der Dozentinnen und Dozenten aktuell
23. Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen welcher Staaten haben im
Zeitraum von 2017 bis 2019 die russische Sprache bei Verhandlungen,
Treffen, Gesprächen und Telefonaten mit den Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung benutzt (bitte nach Staaten und Jahren
auflisten)?
Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen ausländischer Staaten führen
offizielle Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in der
Regel dann in der russischen Sprache, wenn die russische Sprache die
Amtssprache ihres Landes oder – falls diese im Einzelfall von der Amtssprache
abweichen – die Mutter- oder Verkehrssprache der Vertreterin oder des Vertreters
ist.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wird auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw.
aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Die offiziellen Gespräche der Bundeskanzlerin, des Chefs des
Bundeskanzleramtes und des Staatsministers bei der Bundeskanzlerin mit
Regierungsvertretern werden wöchentlich jeweils am Freitag in der Regierungspressekonferenz
bekanntgegeben und sind daher für die Jahre 2017 bis 2019 allgemein bekannt.
Zu telefonischen Kontakten wird auf Pressemitteilungen verwiesen. Öffentlich
verfügbare Lebensläufe und öffentliche Äußerungen der Vertreterinnen und
Vertreter von Regierungen ausländischer Staaten erlauben Rückschlüsse auf die
in offiziellen Gesprächen verwendete Sprache. Eine Einzelaufstellung über die
von der jeweiligen Vertreterin oder dem jeweiligen Vertreter verwendete
Sprache liegt nicht vor.
Die Abfrage bei den übrigen Ressorts hat folgende Staaten ergeben, deren
Vertreterinnen und Vertreter im Zeitraum von 2017 bis 2019 die russische Sprache
bei Verhandlungen, Treffen, Gesprächen und Telefonaten mit Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesregierung (nur Leitungsebene) genutzt haben:
Staat 2017 2018 2019
Armenien x - -
Belarus - x x
Georgien - x -
Kasachstan x x x
Kirgisistan x x x
Republik Moldau x - -
Russische Föderation x x x
Tadschikistan x x x
Staat 2017 2018 2019
Turkmenistan x x -
Ukraine - x -
Usbekistan x x x
24. In Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen
welcher Staaten nutzt die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ihre
Russischkenntnisse?
Offizielle Termine mit russischsprachigen Gesprächspartnern der
Bundeskanzlerin werden in aller Regel gedolmetscht oder in Einzelfällen in englischer
Sprache geführt. Die Bundeskanzlerin nutzt ihre Russischkenntnisse bei sich
bietender Gelegenheit am Rande offizieller Gespräche mit russischsprachigen
Gesprächspartnern.
25. Welche russischsprachigen Zeitungen und Medien wurden 2019 in den
Pressespiegel bzw. die Pressemappe der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel aufgenommen?
Es wurden im Jahr 2019 keine russischsprachigen Zeitungen und Medien in
den Pressespiegel bzw. die Pressemappe der Bundeskanzlerin aufgenommen.
26. Welche Personen im Bundeskabinett außer der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel beherrschen Russisch (siehe dazu
www.amp.n-tv.de/p
o l i t ik/
SED-war-sauer-auf-Merkel-article10006516.html)?
27. Welche Personen im Bundeskabinett beherrschen welche
Fremdsprachen?
Die Fragen 26 und 27 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Fremdsprachenkenntnisse von Mitgliedern der Bundesregierung hängen
nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zusammen, in dem
Mitglieder der Bundesregierung gemäß § 1 des Bundesministergesetzes stehen.
Entsprechende Angaben werden von der Bundesregierung nicht erhoben und
liegen mithin außerhalb ihres Verantwortungsbereichs.
28. Mit welchen finanziellen Mitteln hat die Bundesregierung die
russischsprachige Redaktion der Deutschen Welle und ihr russischsprachiges
Angebot seit 2013 gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Deutsche Welle erhält zwar einen Zuschuss von der Bundesregierung, stellt
ihre konkrete Aufgabenplanung, auch bezüglich der Unterhaltung von
Auslandsredaktionen, jedoch selbst auf. Aus dem Haushalt der Deutschen Welle
wurden für ihr russisches Programm in den Jahren 2013 bis 2018 folgende
Budgets verausgabt:
2013 3.641 T Euro
2014 3.634 T Euro
2015 4.491 T Euro
2016 4.750 T Euro
2017 5.598 T Euro
2018 6.623 T Euro
Das Auswärtige Amt hat darüber hinaus wie folgt das russischsprachige
Angebot der Deutschen Welle aus Projektmitteln gefördert:
2013
0 Euro
2014
2015
2016
2017
2018 136 T Euro
2019 Euro
29. Welche weiteren russischsprachigen TV- und Radiosender, Zeitungen,
Zeitschriften sowie Internetressourcen (Webseiten, YouTube-Kanäle
u. a.) in Deutschland hat die Bundesregierung seit 2013 direkt oder durch
ihre Mittlerorganisationen (Stiftungen, Vereine u. a.) gefördert (bitte die
Förderung nach Jahren, Zuwendungsempfängern und
Mittlerorganisationen auflisten)?
Ressort Name desrussischsprachigen Mediums
Zeitraum
(Jahr) Zuwendungsempfänger Mittlerorganisation
BKM
Homepage-Pflege der
Deutsch-Russischen
Geschichtskommission
2014* – 2020 IFZ – Institut für
Zeitgeschichte München
keine
* vom BMI ab 2014 übernommen, daher keine Angaben davor möglich
30. Welche konkreten Projekte zur Förderung der russischen Sprache in
Deutschland hat die Bundesregierung seit 2005 finanziell unterstützt
(bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie Umfang der Förderung,
Zuwendungsempfänger und Projekttitel angeben)?
Die Bundesregierung hat auch vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich in dem
abgefragten Zeitraum keine entsprechenden Projekte gefördert.
31. Das Erlernen bzw. Studium welcher Fremdsprachen in Deutschland
wurde durch die Bundesregierung seit 2005 zweckgebunden finanziell
gefördert (bitte nach Fremdsprachen, Zeitraum und Förderumfang
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat seit dem Jahr 2005 das Studium von Fremdsprachen
außerhalb der Fortbildung ihrer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht
zweckgebunden gefördert.
32. An Kenntnissen welcher Fremdsprachen sieht die Bundesregierung
prioritär aktuell Bedarf in ihren Ressorts (bitte die Fremdsprachen den
Ressorts zuordnen)?
Die Bundesregierung sieht Bedarf an Fremdsprachenkenntnissen ihrer
Beschäftigten im Schwerpunkt in den Fremdsprachen Englisch und Französisch,
darüber hinaus abhängig vom Aufgabengebiet auch an weiteren Fremdsprachen,
insbesondere Russisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch und Portugiesisch. Im
Übrigen geht die Bundesregierung bei ihrem Fremdsprachenangebot auch auf
die in Eigeninitiative nachgefragten Fremdsprachenwünsche ihrer
Beschäftigten ein.
33. Welche konkreten Bundesministerien, Ämter und Behörden haben das
Angebot des Bundessprachenamts für seine Russischkurse seit 2010
genutzt (bitte nach Jahren und Ressorts aufschlüsseln, siehe
www.bundessp
rachenamt.de/deutsch/produkte_und_dienstleistungen/
sprachlehrgaenge/interministerieller_fremdsprachunterricht/interministerieller_fremdspr
achunterricht.htm)?
Aufgrund der Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der Lehrgangsdaten können
die Daten erst ab 2015 bereitgestellt werden.
Jahr Ressorts
2015
- Bundesministerium der Verteidigung
- Bundesministerium des Innern
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
2016
- Bundesministerium der Verteidigung
- Bundesministerium des Innern
- Bundeskanzleramt
2017
- Bundesministerium der Verteidigung
- Bundesministerium des Innern
- Landeskriminalamt Baden-Württemberg
- Bundeskanzleramt
2018
- Bundesministerium der Verteidigung
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Landeskriminalamt Baden-Württemberg
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium der Finanzen
2019
- Bundesministerium der Verteidigung
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
34. Wie viele Personen wurden über das Bundessprachenamt in den dort
ständig gelehrten Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Deutsch als
Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch,
Russisch, Spanisch, Tschechisch und Türkisch, siehe dazu
www.bundessprac
henamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/abteilung_s/gelehrte_sprachen/
gelehrte_sprachen.htm) seit 2010 unterrichtet (bitte nach Jahren und den
genannten Sprachen aufschlüsseln)?
Aufgrund der Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der Lehrgangsdaten können
die Daten erst ab 2015 bereitgestellt werden:
Sprache 2015 2016 2017 2018 2019*
Arabisch 64 84 83 46 32
Chinesisch 21 19 18 15 17
Deutsch als
Fremdsprache 667 673 644 704 521
Englisch 13.948 14.126 13.066 12.673 10.388
Französisch 1.220 1.168 604 326 394
Italienisch 70 58 44 54 55
Sprache 2015 2016 2017 2018 2019*
Polnisch 19 10 10 38 17
Portugiesisch 18 13 26 8 14
Russisch 121 128 159 126 128
Spanisch 67 54 68 42 68
Tschechisch 48 3 4 8 2
Türkisch 16 10 22 18 4
* Stand 31.10.2019
35. Wie viele Personen haben seit 2010 die „Allgemeinen Sprachprüfungen
der Bundeswehr“ in Englisch, Französisch und Russisch beim
Bundessprachenamt abgelegt (bitte nach Sprachen und Jahren aufschlüsseln,
siehe dazu
www.bundessprachenamt.de/deutsch/produkte_und_dienstleistu
ngen/sprachpruefun-gen/allgemeine_sprachpruefung_der_bundeswehr/al
lgemeine_sprachpruefung_der_bundeswehr.htm)?
Aufgrund der Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der Lehrgangsdaten können
die Daten erst ab 2015 bereitgestellt werden:
Sprache 2015 2016 2017 2018 2019
Englisch 373 399 320 427 321*
Französisch 14 18 33 20 13*
Russisch 81 46 84 37 54*
*qualifiziert; Prüfungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen
36. Wie viele Lehrkräfte für Russisch waren bzw. sind seit 2010 beim
Bundessprachenamt beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Im Bundessprachenamt waren von 2010 bis 2018 zehn Russischlehrkräfte
beschäftigt. Im Jahr 2019 waren bzw. sind es neun.
37. Wie viele Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen
und Übersetzer für Russisch waren bzw. sind seit 2010 im
Bundessprachenamt beschäftigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Angaben zu dieser Frage können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
Jahr Dolmetscherinnen undDolmetscher
Übersetzerinnen und
Übersetzer
2010 4 37
2011
3
39
2012 37
2013 382014
2015 36
2016 34
2017 35
2018 33
2019 34
38. Wie viele Aufträge wurden durch das Bundessprachenamt und den
Sprachendienst des Auswärtigen Amts an externe Übersetzerinnen und
Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Russisch vergeben?
Wie ist das prozentuale Verhältnis zwischen Aufträgen für
Freiberuflerinnen sowie Freiberufler einerseits und festangestellte Übersetzerinnen
sowie Übersetzer und Dolmetscherinnen sowie Dolmetscher
andererseits?
Vom Auswärtigen Amt wurden im Zeitraum von 2010 bis 2019 100 von
insgesamt 814 Dolmetsch-Aufträgen an Freiberufler vergeben, also ein prozentualer
Anteil 12,29 Prozent. Die restlichen 87,71 Prozent wurden mit eigenem
Personal oder in Amtshilfe bestritten. Die meisten der an Freiberufler vergebenen
Aufträge betrafen die Dolmetschung Englisch-Russisch, für die das Auswärtige
Amt und auch die übrigen Sprachendienste kein eigenes Personal haben.
Vom Bundessprachenamt wurden vom Jahr 2015 bis heute keine
entsprechenden Aufträge an externe Übersetzerinnen und Übersetzer sowie
Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Russisch vergeben.
39. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der für das
Bundessprachenamt und den Sprachendienst des Auswärtigen Amts tätigen
freiberuflichen Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und
Dolmetscher?
Die Auswahl der freiberuflichen Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie
Übersetzerinnen und Übersetzer erfolgt gemäß vergaberechtlicher Richtlinien
und auf der Grundlage einschlägiger fachlicher Qualifikationen.
40. Welche Referate des Bundessprachenamts befassen sich mit der
russischen Sprache (siehe das Organigramm des Bundessprachenamts, Stand:
26. Juni 2014)?
Folgende Referate der Abteilungen Sprachausbildung (S) sowie
Sprachmittlerdienst (SMD) des Bundessprachenamtes befassen sich mit der russischen
Sprache:
Sprachausbildung Sprachmittlerdienst
S 2 SMD 2
S 5 SMD 4
S 7 SMD 5
S12 SMD 11
SMD 12
SMD 13
SMD 14
SMD 16
41. Inwiefern wird das LEXikographische InformationsSystem des
Bundessprachenamts (LEXIS, siehe dazu
www.bundessprachenamt.de/deutsch/
wir_ueber_uns/abteilung_smd/referat_terminologie_und_lexikographie/r
eferat_terminologie_und_lexikographie.htm) aktuell für die russische
Sprache verwendet?
Das lexikografische Informationssystem des Bundessprachenamts LEXIS
beinhaltet derzeit (Stand: 4. Dezember 2019) 431.587 Einträge in den
Sprachrichtungen Deutsch-Russisch/Russisch-Deutsch, die ca. 200 Fachgebieten
zugeordnet sind.
42. Zu welchen Themen wurden seit 2010 durch das Referat „Terminologie
und Lexikographie“ des Bundessprachenamts deutsch-russische und
russisch-deutsche Glossare herausgegeben (bitte Themen und Umfang
[Anzahl von Einträgen] der Glossare angeben und nach Jahren auflisten,
siehe dazu
www.bundessprachenamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/abteilun
g_smd/referat_terminologie_und_lexikographie/referat_terminologie_un
d_lexikographie.htm)?
Das im Bundessprachenamt für Terminologiearbeit zuständige Referat hat im
angefragten Zeitraum kein deutsch-russisches und/oder russisch-deutsches
Glossar herausgegeben.
43. Welche Lehr-, Lern- und Prüfmittel für die russische Sprache wurden seit
2005 im Bundessprachenamt erstellt (bitte nach Sprachniveau bzw.
Leistungsstufen auflisten und Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben,
siehe dazu
www.bundessprachenamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/abteilun
g_s/abteilung_s.htm)?
Prüfmittel je Leistungsstufe (LSt)
Anmerkung: Prüfmittel werden aufwändig erstellt und umfangreich statistisch validiert, um eine verlässliche
Aussage über die Leistung des Prüfungsteilnehmers zu erhalten. Sie werden anschließend über mehrere Jahre
in Prüfungen verwendet und daher wie Verschlusssachen behandelt.
Hörverstehen Leseverstehen Mündlicher
Gebrauch
Schriftlicher
Gebrauch
2005 LSt 1 (1 Variante) LSt 1, 2 und 3/4(je 5 Varianten)
2006
LSt 4 (1 Variante) LSt 1 und 2
(je 2 Varianten),
LSt 3/4
(3 Varianten)
2007 LSt 3/4(2 Varianten)
LSt 2
(2 Varianten)
2008
LSt 1 und 2
(je 1 Variante),
LSt 4 (1 Variante)
LSt 3/4
(8 Varianten)
2009 LSt 3(2 Varianten)
LSt 3/4
(3 Varianten)
2011 LSt ¾(1 Variante)
2014 LSt 1 (2 Varianten)
2015 LSt 2(2 Varianten)
LSt 2
(1 Variante)
2016 LSt 1(5 Varianten)
Weitere Lern-/Übungsmaterialien (von BSprA erstellt)
Hörverstehen Leseverstehen MündlicherGebrauch
Schriftlicher
Gebrauch Grammatik
2005
Übungstest LSt 1,
2 und 4
(je 1 Variante)
Übungstest LSt 2 (2
Varianten)
Übungsmaterial
LSt 1 und 2
(je 8 Varianten),
LSt 3/4
(6 Varianten)
Übungsmaterial
LSt 1 und 2
(je 3 Varianten)
Prüfmittel je Leistungsstufe (LSt)
Anmerkung: Prüfmittel werden aufwändig erstellt und umfangreich statistisch validiert, um eine verlässliche
Aussage über die Leistung des Prüfungsteilnehmers zu erhalten. Sie werden anschließend über mehrere Jahre
in Prüfungen verwendet und daher wie Verschlusssachen behandelt.
Hörverstehen Leseverstehen Mündlicher
Gebrauch
Schriftlicher
Gebrauch
2009
Übungsmaterial
LSt 3 (Hörtexte
und MC-Aufgaben)
2010
interaktive
Übungen LSt 1,
LSt 2 und LSt 3
(Hörtexte und
MC-Aufgaben)
2014 Übungstest LSt 1(1 Variante) 2 Übungshefte
2015 Übungstest LSt 2(1 Variante)
Übungstest LSt
1 + (je 2 Varianten)
2016 2 Übungstests LSt 1
Einstufungstests
Anmerkung: Ermittlung der Vorkenntnisse von Personen, die an einem Sprachlehrgang oder einer
lehrgangsunabhängigen Sprachprüfung teilnehmen.
2016 dreistufiger Einstufungstest (3 Varianten)
Kurzsprachführer
2007 1. Auflage
2009 2. Auflage (redakt. Überarbeitungen)
2015 3. Auflage (redakt. Überarbeitungen, Layoutanpassung)
44. Welche konkreten Lehrwerke und Lernmittel für Russisch wurden in den
Sprachkursen des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahre 2018
benutzt (bitte nach Sprachniveau bzw. Leistungsstufen auflisten und
Titel, Erscheinungsjahr sowie Verlag angeben, siehe dazu
www.bundesspra
chenamt.de/deutsch/wir_ueber_uns/abteilung_s/lehr_lern_und_pruefmitt
el/lehr_lern_und_pruefmittel.htm)?
Die Sprachlehrgänge des Bundessprachenamtes sind immer verwendungs- und
zielgruppenbezogen ausgerichtet. Daher werden keine festen handelsüblichen
Lehrwerke benutzt, sondern von den Sprachlehrkräften im Hinblick auf die
Zielgruppe konzipierte Unterrichtsmaterialien. Auf handelsübliche Lehrwerke
wird allenfalls auszugsweise zurückgegriffen. Auf Stufe eins wird neben
anderen von den Sprachlehrkräften konzipierten Materialien das vom
Bundessprachenamt erstellte Grundlagenlehrwerk „Russisch für Anfänger“ (Letzte
Überarbeitung: 2016) benutzt.
45. Inwiefern werden deutsche Offiziere und Soldaten für ihren Einsatz und
während ihres Einsatzes in Litauen im Rahmen der Enhanced Forward
Presence-Battlegroup in Fremdsprachen unterrichtet?
Wenn ja, in welchen?
Für die Vorbereitung der Enhanced Forward Presence Battlegroup in Litauen
erfolgt keine einsatzvorbereitende Sprachausbildung. Für die deutschen
Soldatinnen und Soldaten wird keine dienstliche Fremdsprachenausbildung während
ihres Einsatzes in Litauen durchgeführt.
Drucksache 19/16386 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
46. Inwiefern waren und sind nach Ansicht der Bundesregierung
Russischkenntnisse der Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten sowie
der Bundeswehroffiziere während des Bundeswehreinsatzes in
Afghanistan hilfreich (siehe
www.bit.ly/2ZIC4nR)?
Im Rahmen des NATO-Einsatzes in Afghanistan seit 2002 (International
Security Assistance Force / seit 2015 Resolute Support Mission) wird für alle
eingesetzten Soldatinnen und Soldaten Englisch als offizielle Führungssprache
verwendet. Darüber hinaus sprechen die einzelnen nationalen Teilkontingente ihre
jeweilige Landessprache. Russisch ist keine Sprache, welche innerhalb dieser
Mission übergreifend aktiv genutzt wurde oder wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]