[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael
Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/15581 –
Personalsituation in Zahnarztpraxen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In vielen Zahnarztpraxen fehlt inzwischen qualifiziertes Praxispersonal, ohne
das eine Praxis nicht funktionieren kann, war die einhellige Meinung der
anwesenden Zahnärzte bei der von Dr. Wieland Schinnenburg am 21. Oktober
2019 in Hamburg durchgeführten Veranstaltung „Doktor, wo drückt der
Schuh?“. Viele Stellen blieben unbesetzt, Vollzeitkräfte wären auf dem
Arbeitsmarkt kaum zu finden, so die Teilnehmer weiter.
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und deren Ausbildung müssen, nach
Auffassung der Fragesteller, mehr Berücksichtigung finden, um
deutschlandweit eine gute Versorgungs- und Servicequalität in den Zahnarztpraxen
weiterhin zu gewährleisten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In dem Maße wie medizinischer und wissenschaftlich-technischer Fortschritt
sowie Veränderungen der gesamten Praxisstruktur und -organisation einen
Paradigmenwechsel in der zahnmedizinischen Versorgung widerspiegeln, gewinnt
neben der angemessenen Anzahl auch die Qualifikation von
Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zunehmend an Bedeutung. Die Bundesregierung
hat diese Entwicklungen im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung zur
Kenntnis genommen und hält eine Überprüfung der geltenden
Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2001, die auch neue Aufgaben und Inhalte für die
Ausbildung der ZFA einschließt, für sinnvoll und notwendig.
Deshalb wurde auch die Forderung des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung unterstützt, das im August 2018 im Namen der
Bundeszahnärztekammer, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem
Verband medizinischer Fachberufe gegenüber dem Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) als zuständigem Ressort eine Neuordnung des Berufsbildes
gefordert hat. Daraufhin wurde im Januar 2019 eine mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) abgestimmte Weisung an das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) versandt, um in Vorbereitung des
Neuordnungsverfahrens eine Voruntersuchung des Berufs zu veranlassen. Diese Vorun-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/16015
19. Wahlperiode 17.12.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Dezember
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tersuchung umfasst u. a. auch die Analyse von zukünftigen Anforderungen an
das Berufsbild sowie deren Auswirkungen auf die Qualifizierung und Inhalte
einer neuen Ausbildungsordnung. Nach aktuellem Zeitplan soll die
Voruntersuchung im März 2020 abgeschlossen sein.
1. Welche Anzahl an ausgebildeten ZFA stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in den Bundesländern dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?
a) Welche Anzahl dieser ZFA arbeitet nach Kenntnis der
Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils in Teilzeit?
b) Welche Anzahl dieser ZFA arbeitet nach Kenntnis der
Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils in Vollzeit?
c) Welche Anzahl dieser ZFA ist nach Kenntnis der Bundesregierung in
den einzelnen Bundesländern jeweils als arbeitssuchend gemeldet?
d) Welche Anzahl dieser ZFA steht nach Kenntnis der Bundesregierung
in den einzelnen Bundesländern jeweils aus anderen Gründen (wie
Beschäftigungsverbot, Mutterschutz etc.) dem Arbeitsmarkt temporär
nicht zur Verfügung?
e) Welche Anzahl an ZFA ist jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung
in den einzelnen Bundesländern weiblich, welche Anzahl männlich,
welche Anzahl entfiel auf ein weiteres Geschlecht?
Zur Beantwortung der Frage werden Auswertungen der Beschäftigungs- und
der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen.
Dabei ist zu beachten, dass in der Beschäftigungsstatistik Beschäftigte mit ihrer
ausgeübten Tätigkeit erfasst werden; Informationen über den Ausbildungsberuf
liegen nicht vor.
In den Antworten zu den einzelnen Teilfragen werden die Anzahl der
Beschäftigten, der arbeitslosen, der nichtarbeitslosen arbeitsuchenden und der
nichtarbeitsuchenden ZFA (Berufsuntergruppe 8111 der Klassifikation der Berufe
2010) dargestellt. Aus diesen Zahlen lässt sich aber – aufgrund von teilweisen
Überschneidungen zwischen den Gruppen – nicht als Summe die Gesamtzahl
der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden ZFA ableiten (z. B. kann eine
beschäftigte ZFA gleichzeitig arbeitsuchend gemeldet sein aufgrund einer
frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung gemäß § 38 Absatz des 1 Dritten Buches
Sozialgesetzbuch im Fall drohender Arbeitslosigkeit).
Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet anhand der
Beschäftigungsstatistik der BA. Zum Stichtag 31. März 2019 (aktuellere Daten liegen
nicht vor) gab es insgesamt 213.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
die als ZFA arbeiteten, davon waren 133.000 Vollzeitbeschäftigte und 80.000
Teilzeitbeschäftigte. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Berufsgruppe –
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte- der KldB 2010 nach Merkmalen
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.03.2019
Die Fragen 1c und 1d werden anhand der Arbeitslosenstatistik der BA
beantwortet.
Im November 2019 gab es 15.000 arbeitsuchende Personen mit einer
Ausbildung zur/zum ZFA, darunter rund 8.000 arbeitslose Arbeitsuchende und rund
8.000 nichtarbeitslose Arbeitsuchende. Weitere 4.000 Personen mit einer
solchen Ausbildung waren nichtarbeitsuchend gemeldet, darunter 2.000 aufgrund
Nichterwerbstätigkeit (z. B. wegen Erziehungs- oder Pflegeaufgaben oder
kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit). Weitere Ergebnisse sind der Tabelle in Anlage 1
zu entnehmen.
Unter den sozialversicherungspflichtig beschäftigten ZFA waren 211.000
Frauen und 2.000 Männer, unter den arbeitsuchenden ZFA gab es 15.000 Frauen
und 80 Männer. Von den nichtarbeitsuchenden ZFA waren 4.000 weiblich und
20 männlich. In der Differenzierung nach Geschlecht liegen Daten zu Männern
und Frauen vor, nicht aber zum dritten Geschlecht.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 in der Antwort zu den Fragen 1a und 1b
sowie der Anlage 1 zu den Fragen 1c und 1d zu entnehmen.
2. Welche Anzahl an Personen begann in den einzelnen Bundesländern im
Jahr 2019 die Ausbildung zum ZFA, und wie hat sich diese Zahl jährlich
seit 2010 entwickelt?
Beim Statistischen Bundesamt liegen Daten für das Berichtsjahr 2019 noch
nicht vor. Tabelle 2 enthält die Anzahl der neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträge aus dem Zeitraum zwischen 2010 und 2018.
Tabelle 2: neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2010 bis 2018
Datenquelle: Statistisches Bundesamt
3. Welche Anzahl an Personen schloss in den einzelnen Bundesländern im
Jahr 2019 die Ausbildung zum ZFA erfolgreich ab, und wie hat sich diese
Zahl jährlich seit 2010 entwickelt?
a) Welchen Schulabschluss hatten die Absolventen nach Kenntnis der
Bundesregierung vor dem Ausbildungsbeginn jeweils in den
Bundesländern?
b) Welches Geschlecht weisen die Absolventen jeweils auf?
Beim Statistischen Bundesamt liegen aktuellste Daten für das Berichtsjahr
2019 noch nicht vor. Insoweit ist der Tabelle 3 die Anzahl der bestandenen
Abschlussprüfungen im Zeitraum zwischen 2010 und 2018 zu entnehmen. Die
schulische Vorbildung der Absolventinnen und Absolventen ist aufgrund der
besseren Lesbarkeit in der Anlage 2 zusammengeführt. Die
geschlechtsspezifische Verteilung der Absolventinnen und Absolventen kann der Anlage 3
entnommen werden. Dabei ist insgesamt zu berücksichtigen, dass aus
Datenschutzgründen alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von Drei
gerundet sind. Der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der
Einzelwerte abweichen.
Tabelle 3: Bestandene Abschlussprüfungen 2010 bis 2018 insgesamt
Datenquelle: Statistisches Bundesamt
4. Wie hoch ist die Abbrecherquote bei der ZFA-Ausbildung nach Kenntnis
der Bundesregierung jeweils in den einzelnen Bundesländern, und wie hat
diese sich jährlich seit 2010 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen für den Zeitraum zwischen 2010 und 2018
Angaben zu vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen vor, siehe Tabelle 4. Dabei
handelt es sich nicht zwingend um abgebrochene Ausbildungen. Teilweise
werden neue Ausbildungsverträge mit einem anderen Ausbilder und/oder in einem
neuen Beruf abgeschlossen.
Tabelle 4: Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge 2010 bis 2018
Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Darüber hinaus ist der Tabelle 5 die Vertragslösungsquote der Jahre 2016, 2017
und 2018 zu entnehmen. Dabei handelt es sich wiederum nicht um eine
Abbruchquote.
Tabelle 5 : Vertragslösungsquote
Datenquelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Schichtenmodell
5. Welche Anzahl an Personen ist jährlich seit 2017 aus dem EU-Ausland
nach Deutschland gekommen, um als ZFA zu arbeiten, und welche Anzahl
dieser Personen ist heute als ZFA tätig?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. Welche Anzahl an Personen ist jährlich seit 2017 aus dem Nicht-EU-
Ausland nach Deutschland gekommen, um als ZFA zu arbeiten, und
welche Anzahl dieser Personen ist heute als ZFA tätig?
a) An welche Anzahl an Personen wurde in diesem Zeitraum ein
Arbeitsvisum vergeben (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
b) Welcher Anzahl an Personen wurde jährlich in diesem Zeitraum ein
Arbeitsvisum für die Tätigkeit als ZFA verweigert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. Welche Anzahl an ausländischen Ausbildungen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 bis 2019 als Äquivalent zur
ZFA-Ausbildung anerkannt?
a) Aus welchen Ländern stammen die Ausbildungsabschlüsse?
b) Welche Anzahl an Anträgen auf Anerkennung wurde jeweils in den
Jahren 2017 bis 2019 abgelehnt bzw. negativ beschieden?
Die Antworten beziehen sich auf die Jahre 2017 und 2018. Es liegen bisher
Ergebnisse der amtlichen Statistik nach § 17
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für die Jahre 2012 bis 2018 vor. Für das Jahr 2019 werden die die
Ergebnisse im Spätsommer 2020 erwartet. Aus Datenschutzgründen sind die
Absolutwerte jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann
deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.
Tabelle 6: Anzahl der positiv und negativ beschiedenen Verfahren
Datenquelle: Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern; Berechnungen des BIBB
Tabelle 7: Verteilung der Anträge auf Ausbildungsstaaten
Ausbildungsstaat Anträge 2017-2018(gesamt)
Polen 27
Österreich 15
Ungarn 9
Kosovo 6
Tschechische Republik 6
Rumänien 6
Russische Föderation 6
Vereinigtes Königreich 6
Bosnien und Herzegowina 6
Litauen 6
Serbien 6
Ukraine 3
Weißrussland 3
Frankreich 3
Italien 3
Spanien 3
Georgien 3
Kroatien 3
Lettland 3
Niederlande 3
Schweiz 3
Peru 3
Weitere 18
Gesamt 144
Datenquelle: Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern;
Berechnungen des BIBB
8. Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung bzw. welche
Aktivitäten sind der Bundesregierung bekannt, ZFA aus dem Ausland
anzuwerben, und wie erfolgreich sind diese Maßnahmen?
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Bundesregierung den
Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von
Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz tritt um 1. März 2020 in Kraft.
9. Was unternimmt die Bundesregierung, um den ZFA-Beruf attraktiver zu
gestalten?
10. Plant die Bundesregierung, neue Regelungen für die ZFA-Ausbildung zu
schaffen bzw. bestehende Regelungen zu überarbeiten, und wenn ja,
welche, und wann?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die aktuelle Ausbildung der ZFA wurde letztmalig im Jahr 2001 novelliert.
Aufgrund der in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellten
Entwicklungen in der zahnmedizinischen Versorgung ist davon auszugehen, dass
eine Neuordnung der Ausbildung angezeigt ist. Aus diesem Grund haben sich
die Bundeszahnärztekammer, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und der
Verband medizinischer Fachberufe als Sozialpartner darauf verständigt, das
Berufsbild „Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische
Fachangestellte“ neu zu ordnen.
Vor diesem Hintergrund beauftragte das BMG im Einvernehmen mit dem
BMBF das BIBB mit einer „Voruntersuchung zur Novellierung des
Ausbildungsberufs Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische
Fachangestellte“ (
www.bibb.de/de/dapro.php?proj=2.2.325). Ziel der Voruntersuchung
ist es, Erkenntnisse über die aktuellen und zukünftigen
Qualifikationsanforderungen von ZFA zu gewinnen. Sie soll eine Entscheidungsgrundlage liefern,
mithilfe derer eine Novellierung begründet werden kann. Ziel ist es, aus den
neuen Qualifikationsanforderungen Qualifikationsinhalte abzuleiten und einen
Vorschlag für die Struktur des Ausbildungsberufs zu erarbeiten. Die Laufzeit
des Projektes endet nach derzeitigem Stand im zweiten Quartal 2020.
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den ZFA-Beruf
für Männer attraktiver zu machen?
Der Beruf der ZFA zählt wie die Gesundheitsberufe insgesamt immer noch zu
den Berufen mit einem überwiegenden Frauenanteil. Auch wenn die Quote von
Männern in diesem Beruf sehr gering ist, so ist sie doch in den vergangenen
10 Jahren von 0,4 Prozent auf 2,7 Prozent angestiegen (2008: von 10.821
Auszubildende – 45 Männer; 2018: von 12.234 gesamte Auszubildende – 333
Männer; vgl. BIBB-Datenblätter
www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/
apprenticeship/56452999).
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem
Ausbildungsneuordnungsverfahren ein zukunftsfestes Berufsbild entsteht, das mit anderen Berufen im
Gesundheitswesen konkurrieren kann und vermehrt auch männliche Bewerber
anspricht.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16015
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16015
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]